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Erwischt durch Polizei-Drängler

Themenstarteram 23. November 2010 um 13:39

Hallo,

ich habe leider vor einigen Wochen eine unangenehme Erfahrung gemacht. Ich bin

auf der Autobahn nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu schnell gefahren und

durch ein ziviles Polizeifahrzeug gemessen worden.

Ich denke allerdings, das ich nicht mit mehr als 30 zu schnell erwischt worden wäre,

wenn der Polizeiwagen nicht so gedrängelt hätte. Also sprich der hat bei einer

Geschwindigkeit von 130 maximal einen Abstand von 3 Autolängen ... 12 - 15 m

gehabt. Ich habe mal gelernt halber Tacho ist vorgeschrieben.

Meine Frage ist:

Weiß jemand, ob die Polizei bei einer solchen Messung (Provida aus dem hinterherfahrenden

Fahrzeug) den Mindestabstand zum zu messenden Fahrzeug derart mißachten darf ?

Oder gibt es dann die Möglichkeit gegen das ganze EInspruch zu erheben ?

 

Viele Grüße

André

Beste Antwort im Thema

saß der polizist am gaspedal deines fahrzeuges oder du?!

 

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Wärst Du Tacho 100 gefahren, wäre es auch ok gewesen. Bei erlaubten 80 sollte es das jedenfalls.

Aber ich kann Dich verstehen, mich würde es auch ärgern, da ich oft da lang muss, wo so ein 120-100-80 Trichter ist.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Brummi73

 

Nach deren Messung war ich auf der 80er Strecke mit 36kmh zu schnell (nach Abzug der Toleranz).

hui....dann hattest du allerdings ca. 130 drauf.

 

edit: hast ja vorher selbst geschrieben.....hast dich dann um 60km/h zuviel bedrängeln lassen.

Themenstarteram 23. November 2010 um 15:57

@unbekannter User

Meine Systeme funktionieren im Rahmen normaler Parameter ganz hervorragend.

Ich habe keine Brille und nehme auch keine Medikamente, die mein Urteilsvermögen

in der Sache irgendwie hätten beeinträchtigen können. Unter normalen Umständen

hätte ich die Frage nicht gestellt. Der Polizeiwagen ist bei Tempo 140 KEINE 70 m

hinter mir gewesen, auch keine 50 oder 30m nein es waren höchstens 15m. Da hätten

niemals mehr als 2 bis 3 Autos in die Lücke gepaßt. Also bei optimistischen 4-5m

Länge für ein Auto sind das eben 15m. Noch Fragen dazu ?

Zitat:

Original geschrieben von Brummi73

@unbekannter User

es waren höchstens 15m.

Also, wenn du so sicher bist, dass es 15m waren, dann würde ich aber 3x Einspruch erheben. Das würde ja locker in den Bussgeldbereich passen:

"Weniger als 17.4 m Abstand: 160 Euro und 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot."

waschbaer123

Nie im Leben war der Abstand so gering. Die Polizei wird und muss immer mit Widersprüchen rechnen und wird sich bei sowas in Acht nehmen. denn sen Abstand kann man sehr leicht nachmessen.

Zitat:

Original geschrieben von Brummi73

Der Polizeiwagen ist bei Tempo 140 KEINE 70 m

hinter mir gewesen, auch keine 50 oder 30m nein es waren höchstens 15m. Da hätten

niemals mehr als 2 bis 3 Autos in die Lücke gepaßt. Also bei optimistischen 4-5m

Länge für ein Auto sind das eben 15m. Noch Fragen dazu ?

Naja, dann schalt halt mal einen Anwalt ein, um Akteneinsicht zu bekommen.

Der kann dann das Video sichten und darauf erkennt man ja, ob die Polizei den notwendigen Abstand eingehalten hat.

Wenn nicht, biste raus und kannst gleich noch ne Klage wegen Nötigung hinterher schieben (Witz ;)

Anwalt ????:confused:

Man wenn ich zu schnell gefahren bin zahle ich und habe meine Ruhe und renne nicht zum Anwalt und schon garnicht wenn mein Gegner die Rennleitung ist.

Die Rennleitung hat in Ausübung ihrer Dienstpflichten nicht unerhebliche Sonderrechte. Die müssen sich nicht wenn sie böse Jungs jagen an die STVO halten.

Mach Dich erstmal über die Sonderechte schlau.

Jungs bleibt doch mal auf dem Teppich.

Zitat:

Original geschrieben von jarompe

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Und wenn doch- na dann wirds für den Fahrer noch teurer. ;)

WoW, hast du dann ganz viel von... kannst dir dann aufn Grabstein schreiben! "Wenigstens zahlt er für!"

Stein sponsored by Unfallgegner

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Mach Dich erstmal über die Sonderechte schlau.

wohoo....wasn das fürn ton von dir? so kennt man dich ja garnicht...... :eek:

die sonderrechte dürfen aber nur unter ausreichender berücksichtigung der sicherheit der anderen verkehrsteilnehmer in anspruch genommen werden....

wenn da allerdings einer mit tacho 125' in die 80'ger zone reinbrettert, kann man durchaus argumentieren, das wenn sich einer von der vollen rechten spur dazwischendrängt, der zu-schnell-fahrer "unerkannt" fliehen kann, was wiederrum die abstandsunterschreitung rechtfertigen kann....

Zitat:

Original geschrieben von Brummi73

also eine Lieblingsstelle der Polizei, um ortunkundige Newbies an

den A... zu fassen.

wenn dir die stelle doch bekannt ist, warum bist du trotzdem massiv zu schnell unterwegs gewesen?! :confused:

ja genau. nicht akzeptieren, sofort einspruch erheben.

Wobei es dir nichts nützen wird. im gegenteil, du bekommst zu den punkten und der busse auch noch ein strafverfahren, die gerichtsgebühren und deine anwaltskosten aufgebrummt.... :rolleyes:

du hast die wahl.

a) viel geld verlieren, weil dein abstand/geschwindigkeit mit videokamera aufgenommen wurde und dein fehler nicht einsehen willst.

b) die busse zahlen, den lappen für 1 monat abgeben und beim nächsten anpirschen mit überhöhter geschwindigkeit dein teil deiner gehirn-schublade "negative erlebnisse mit der polizei" aktivieren.

Typisch für diese Bananenrepublik.Schuld ist immer der Überwacher und nicht der Täter. 68 läßt grüßen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Anwalt ????:confused:

Man wenn ich zu schnell gefahren bin zahle ich und habe meine Ruhe und renne nicht zum Anwalt und schon garnicht wenn mein Gegner die Rennleitung ist.

Die Rennleitung hat in Ausübung ihrer Dienstpflichten nicht unerhebliche Sonderrechte. Die müssen sich nicht wenn sie böse Jungs jagen an die STVO halten.

Mach Dich erstmal über die Sonderechte schlau.

Jungs bleibt doch mal auf dem Teppich.

Bevor ich meinen Lappen nen Monat abgebe, schalt ich nen Anwalt ein, zumindest zwecks Beratung!

Für was zahle ich denn meine Rechtschutzversicherung?

Bei diesen Filmaktionen gibt es genug Beispiele für fehlerhafte Messungen, wenn man den Medien glauben darf.

Und wenn die Jungs mir noch in den Kofferaum gefahren sind, dann laß ichs doch wohl drauf ankommen. Die 150 EUR Selbstbeteiligung machen den Kohl auch nicht mehr fett, falls es nicht klappt.

http://www.gmx.net/.../046x9ds-witzige-knoellchen-ausreden#0

Weils grad so gut passt :D

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi

Bevor ich meinen Lappen nen Monat abgebe, schalt ich nen Anwalt ein, zumindest zwecks Beratung!

Für was zahle ich denn meine Rechtschutzversicherung?

Die RV zahlt beileibe nicht jede Gerichtsschlacht...

am 24. November 2010 um 2:37

Ich habe vor Jahren mal von einem Fall gehört, wo ein Drängeln (des Hinterherfahrenden) dem zu schnell Fahrenden zum Vorteil ausgelegt wurde. Ich weiß aber nicht, ob es ein Polizeiwagen oder ein anderes ziviles Fahrzeug war.

Hier noch ein aktuelles Beispiel, ob erfunden kann ich nicht sagen.

Zitat:

... Er wurde auch von den Cops bedrängt in einem Zivilen 3er BMW. Die fuhren ebenso so nah auf, das er nicheinmal mehr das Nummernschild erkennen konnte.

Irgendwann gab er dann Gas und sie zogen Ihn deswegen raus.

Das Problem der Zivilen Cops war nur, das man das dichte Auffahren mehr als 10sek auf dem Band sah und deswegen wurde er damals freigesprochen.

Du mußt selbst wissen, was du machst. Die Sache kann zu Recht natürlich auch nach hinten losgehen.

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