Erster Unfall / unangepasste Geschwindigkeit
Grüße,
ich hatte diese Woche einen Unfall mit meiner kleinen.
Bin mit aus einer Linkskurve in einen Graben geflogen. Die Strecke kenne ich ziemlich gut, da ich sie bei jeder Ausfahrt gefahren bin. Warum ich den Einlenkpunkt verpasst habe, weiß ich nicht mehr, da ich leider eine Erinnerungslücke habe.
Bis auf ein paar Kleinigkeiten wie Genickschmerzen, geschwollener Knöchel und ein paar kleinen blauen Flecken ist mir nichts passiert. Heute merke ich auch schon kaum etwas davon.
Mein Motorrad hats da wohl etwas stärker erwischt.
Es steht zur Zeit in der Werkstatt und nächste Woche wird geschaut was da zu machen ist, bzw. ob es sich noch lohnt.
Auf den ersten Blick sah der Rahmen noch ok aus. Die Gabeln sind verbogen und mindestens eine ist gebrochen. Lenker und eine Fussraste sind ebenfalls verbogen. Die Verkleidung ist natürlich auch hinüber.
Erstmal bin ich natürlich darüber froh, dass ich das ganze so gut überstanden habe. Ich hatte zum Glück meine ganze Schutzkleidung getragen. Bis auf den Helm ist damit auch nicht groß was passiert, bis auf kleinen Kratzern auf meinem linken Stiefel.
Leider gibt es jetzt von der Polizei den Vorwurf, dass ich mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war, also 100€ plus Gebühren und 3 Punkte. Das sehe ich nicht ein, da ich die Kurven immer mit ähnlicher Geschwindigkeit befahren habe. (ca. 80 bei erlaubten 100 km/h).
Habt ihr da Tipps, wie ich da weiter vorgehen soll bzw argumentieren soll oder kann da jemand was aus Erfahrung dazu sagen, wie es bei ihr/ihm ausging ?
Die linke zum Gruß
Beste Antwort im Thema
nÖ,
ist mir selbst schon mal passiert, kurz vor einer Kurve, kam völlig überraschend und so war ich auch nah dran aus der Kurve zu fliegen.
Wenn einem so eine Amsel oder sowas mit 70 Sachen gegen die Schulter, Oberkörper kracht ist das nicht mehr so lustig.
92 Antworten
Ich habe nicht den Eindruck, dass diese Frage Sinn macht.
Erklärs mir.
edit: Wurde bereits von pp erklärt.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Ich habe nicht den Eindruck, dass diese Frage Sinn macht.Erklärs mir.
edit: Wurde bereits von pp erklärt.
1) Gehst du zum Lachen in den Keller?
2)
Sie macht nicht mehr aber auch nicht weniger Sinn als dein Zitat des Tatbestandskataloges.
Ohne dem Fahrer die unangepasste Geschwindigkeit nachzuweisen, kann diese auch nicht für eine Strafbemessung herangezogen werden. Dass unangepasste Geschwindigkeit einheitlich geahndet werden soll (und mehr oder weniger auch einheitlich geahndet wird) kommt erst im zweiten Schritt zum Tragen.
Zitat:
Original geschrieben von Papstpower
Das ist Dummheit die sofort bestraft wurde.
Mit Bußgeld und Punkten?
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Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
1) Gehst du zum Lachen in den Keller?Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Ich habe nicht den Eindruck, dass diese Frage Sinn macht.Erklärs mir.
edit: Wurde bereits von pp erklärt.
2)
Sie macht nicht mehr aber auch nicht weniger Sinn als dein Zitat des Tatbestandskataloges.
Ich kann zwischen lustig und lächerlich unterscheiden. Und zu sinnfreien Beiträgen abgrenzen.
Vielleicht liest Du nochmal die Eingangsfrage durch.
Zitat:
Habt ihr da Tipps, wie ich da weiter vorgehen soll bzw argumentieren soll oder kann da jemand was aus Erfahrung dazu sagen, wie es bei ihr/ihm ausging ?
Ich habe versucht, darzustellen, wie sich das verhält, was die Polizei in dem Fall macht, wo es steht und was man tun kann. Keinesfalls habe ich nur den TBK zitiert, sondern dazu geschrieben, wie es geht. Wer lesen kann, ist eben klar im Vorteil.
Vielleicht gibts Leute mit etwas mehr Intelligenz die damit was anfangen können, anstatt Blödsinn zu posten.
Aber aufgrund Deiner wichtigen Erläuterungen habe ich meinen sinnlosen Mist wieder gelöscht.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Frage:
Schusseliger Moppedfahrer vergisst das Bremsscheibenschloss beim Versuch loszufahren und legt sich nach ½ Radumdrehung mit 0,000092 Km/h auf dieFresseSeite. 😰Ist das dann auch unangepasste Geschwindigkeit? 😕😕
du hast es dir SELBST beantwortet!
JA es ist eine nicht angepasste Geschwindigkeit!-
Aufgrund des vorhandenen BRemsscheibenschloß ist eine Geschwendigkeit von NULL angzeigt!
da diese um den Faktor mehr als 1.000.000 überschritten wurde - entstand ein Unfall - für den Nur der Kraftfahrzeugführer verantwortlich zeichnet.
Aus diesem Grund - muss ein Bußgeld erhoben werden...
DANKE Sammler!....
Alex...
PS es ist also nicht die Frage ob er zu schnell war sondern NUR wieviel zu bezahlen ist!
ohne Rechtschutz ( DANKE nochmal Sammler) - könnte der Schuss nach hinten losgehen!
Ich denk der Alex hat das gut zusammengefasst.
So bald ein Motorrad rollt und was passiert, egal wie schnell.... dann war's zu schnell. 😁
hmmm... nicht ganz, Felix. Es gibt eine Definition für "Unfall" und das ist keiner. Ich habe nur keine Lust mehr, das zu erläutern, Fachwissen scheint hier nicht gefragt.
Ich habe mich mit der Eingangsfrage beschäftigt, mir überlegt, wie es zu diesem doch recht hohen Bußgeld kommt und was ich dem TE empfehlen kann, ohne meinerseits etwas zu tun, das ich nicht darf. Was sich nicht ergibt, ist, ob es einen Fremdschaden gab (z.B. nen Leitpfosten, Leitplanke...)
Die Lösung wäre der Tatbestandskatalog, das Handwerkszeug der Streifenbeamten bei der Zuordnung von Sachverhalten. Das habe ich zitiert und erläutert, weil das jeden hier mal treffen kann und es kein Fehler ist, wenn man da ein wenig Bescheid weiß.
Dann kommt wieder ein Klugscheißer daher, null Plan aber Sprüche klopfen. Mir ist jetzt klar geworden, was Frank170664 meinte und kritisierte und ich erkenne, er hat absolut Recht.
Naja, so konkret meinte ich das nicht.
Keine Ahnung was für dich im engeren Sinne (rechtlich?) ein Unfall ist, aber wenn sich jemand hinlegt und sein Mopped beschädigt weil er das Schloss vergessen hat, dann ist das für mich ein typischer Unfall.
Der Duden definiert ein Unfall als "den normalen Ablauf von etwas plötzlich unterbrechender Vorfall, ungewolltes Ereignis, bei dem Menschen verletzt oder getötet werden oder Sachschaden entsteht."
Und eingetreten ist das Ereignis, weil das Mopped ja gerollt ist.
Wäre die Geschwindigkeit 0 gewesen, dann hät das Schloss auch kein Problem gemacht. Das war ja das was Alex geschrieben hat. 😁
So meinte ich das.
Die genaue rechtliche, Personenschadenbezogene Definition ja auch in dem geschilderten Beispiel nicht relevant, weil keine Ansprüche gegen sich selbst gestellt werden können, oder?
Mal abgesehen davon, dass der Personenschaden i.c. offen gelassen wurde.
Du hast ne PN, Felix. Ich sag das nicht öffentlich.
Falls Du mal in so eine Situation kommst, weißt Du nun hoffentlich, was zu tun ist.
"Nr.5 lebt" fragen ...😁😁😁
Es ist doch nun schon mehrmals deutschlich zusammengefasst worden. Wer fährt und auf die Nase fällt, ist über seinen Fähigkeiten gefahren. Liegts an Kieselchen auf der Strasse, wirds noch einfacher... Auch "Strasse lesen" gehört zur Ausbildung als Motorradfahrer und damit zu seinen Fähigkeiten. Und nun wird mittels Strafe abgerechtet.
Zitat:
Original geschrieben von Papstpower
Es ist doch nun schon mehrmals deutschlich zusammengefasst worden. Wer fährt und auf die Nase fällt, ist über seinen Fähigkeiten gefahren. Liegts an Kieselchen auf der Strasse, wirds noch einfacher... Auch "Strasse lesen" gehört zur Ausbildung als Motorradfahrer und damit zu seinen Fähigkeiten. Und nun wird mittels Strafe abgerechtet.
Dadurch, dass eine Menge Unsinn hier schon mehrmals zusammen gefasst wurde, wird der Unsinn nicht wahrer.
Diese Allgemeinplätze helfen dem TE in keinster Weise weiter. Er wollte ja ncht bestätigt wissen, dass er ein Depp ist, weil er sein Motorrad in den Graben geschmissen hat. Das hat er in seinem Eingangspost mit bemerkenswerter Offenheit eingeräumt. Dafür hat er meinen Respekt und bekommt Hilfe.
Die Frage ist: Was ist ein "Unfall" ? welche Tatbestands-Qualifizierungsmerkmale gibt es, was ist für ein Fremdschaden entstanden, was bildet die Grundlage für dieses fette Bussgeld und drei Punkte und wie kann man gegensteuern. Das geht durchaus.
Dazu brauchts keine Stammtischparolen, sondern Kenntnisse im Verwaltungsrecht. Ein Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt, der auf einem TB-Katalog beruht. Aber das ist ja langweilig.
Einen Tatbestand: "Sie sind zu doof zum Motorrad fahren" gibt es eben nicht.
Machen wir das Szenario noch ein bißchen bizarrer:
Bekanntlich gilt während der Fahrschulausbildung der Fahrlehrer als verantwortlicher Fahrer.
Jetzt lassen wir den Moppedschüler umkippen und der Fahrlehrer bekommt Bußgeld und 3 Flens (und verliert bald seine Existenzgrundlage!)?
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
aha.. 16,50 Euro...
briefmarke
Auto und Zeit - kosten bei dir NICHTS?na dann - wiederspruch einlegen - Anwalt besorgen - vielleicht noch einen Gutachter und das Gerichtbeschäftigen!
HAUPTSACHE es hat wer mal DEINE Meinung gehört....Alex
Sorry fürs Gebrüll-- aber manche Menschen haben in Mathe die Nebenrechnungen verpasst!
Hi Alex,
ich habe den Wiederspruch per E-Mail eingelegt (PDF), wenn das die Behörde nicht akzeptiert bleibt immer noch der Weg über E-Post, das ist anerkannt. Kosten gleich 0,00 Euro.
Die Zeit muss jeder individuell abwägen, Ich habe mit meiner Frau einen schönen Ausflug in den Odenwald gemacht. Ich habe dort ca. 60 Minuten vor Gericht verbracht und war über 5 Stunden mit meiner Frau unterwegs und habe einen Wunderschönen Tag mit meiner Frau erlebt.
Gutachter hat der Richter auch vorgeschlagen, darauf habe ich verzichtet. Ca. 2500,- Euro waren mir zuviel. Dennoch ohne Anwalt gewonnen. Aber auch wie weit man geht muss jeder selbst entscheiden.
Andere sagen, die Zeit ist es Ihnen nicht wert!. Der Aufwand rentiert nicht.
Da dies aber alles individuelle Entscheidung sind muss man das jedem einzelnen selbst überlassen.
@moppedsammler Danke
Gruß Frank
Klar ist die Zeit individuell "wichtig" und Teuer...
an den TE
ich bin ja gespannt lass hören, wie es ausgegangen ist!
Damit du mich verstehst - für mich bist du auch mehr als gestraft genug!
Wenn aber der Apparat mal anläuft ist da (aus meiner Sicht) nix mehr zu machen!
gruß - und schönes WE
Alex