Erster Unfall / unangepasste Geschwindigkeit

Grüße,
ich hatte diese Woche einen Unfall mit meiner kleinen.
Bin mit aus einer Linkskurve in einen Graben geflogen. Die Strecke kenne ich ziemlich gut, da ich sie bei jeder Ausfahrt gefahren bin. Warum ich den Einlenkpunkt verpasst habe, weiß ich nicht mehr, da ich leider eine Erinnerungslücke habe.
Bis auf ein paar Kleinigkeiten wie Genickschmerzen, geschwollener Knöchel und ein paar kleinen blauen Flecken ist mir nichts passiert. Heute merke ich auch schon kaum etwas davon.
Mein Motorrad hats da wohl etwas stärker erwischt.
Es steht zur Zeit in der Werkstatt und nächste Woche wird geschaut was da zu machen ist, bzw. ob es sich noch lohnt.
Auf den ersten Blick sah der Rahmen noch ok aus. Die Gabeln sind verbogen und mindestens eine ist gebrochen. Lenker und eine Fussraste sind ebenfalls verbogen. Die Verkleidung ist natürlich auch hinüber.
Erstmal bin ich natürlich darüber froh, dass ich das ganze so gut überstanden habe. Ich hatte zum Glück meine ganze Schutzkleidung getragen. Bis auf den Helm ist damit auch nicht groß was passiert, bis auf kleinen Kratzern auf meinem linken Stiefel.
Leider gibt es jetzt von der Polizei den Vorwurf, dass ich mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war, also 100€ plus Gebühren und 3 Punkte. Das sehe ich nicht ein, da ich die Kurven immer mit ähnlicher Geschwindigkeit befahren habe. (ca. 80 bei erlaubten 100 km/h).
Habt ihr da Tipps, wie ich da weiter vorgehen soll bzw argumentieren soll oder kann da jemand was aus Erfahrung dazu sagen, wie es bei ihr/ihm ausging ?

Die linke zum Gruß

Beste Antwort im Thema

nÖ,

ist mir selbst schon mal passiert, kurz vor einer Kurve, kam völlig überraschend und so war ich auch nah dran aus der Kurve zu fliegen.

Wenn einem so eine Amsel oder sowas mit 70 Sachen gegen die Schulter, Oberkörper kracht ist das nicht mehr so lustig.

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Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V



Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Frage:
Schusseliger Moppedfahrer vergisst das Bremsscheibenschloss beim Versuch loszufahren und legt sich nach ½ Radumdrehung mit 0,000092 Km/h auf die Fresse Seite. 😰

Ist das dann auch unangepasste Geschwindigkeit? 😕😕

du hast es dir SELBST beantwortet!
JA es ist eine nicht angepasste Geschwindigkeit!-
Aufgrund des vorhandenen BRemsscheibenschloß ist eine Geschwendigkeit von NULL angzeigt!
da diese um den Faktor mehr als 1.000.000 überschritten wurde - entstand ein Unfall - für den Nur der Kraftfahrzeugführer verantwortlich zeichnet.
Aus diesem Grund - muss ein Bußgeld erhoben werden...

DANKE Sammler!....

Alex...

PS es ist also nicht die Frage ob er zu schnell war sondern NUR wieviel zu bezahlen ist!
ohne Rechtschutz ( DANKE nochmal Sammler) - könnte der Schuss nach hinten losgehen!

Lass mich mal überlegen ... ich habe nur (ausgesagt) geschrieben, mit welcher Geschwindigkeit er sich auf die Seite gelegt hat. Du kannst daraus die Geschwindigkeit errechnen, mit der er vorher unterwegs war?

Chapeau!

Zitat:

Original geschrieben von tomS


Machen wir das Szenario noch ein bißchen bizarrer:
Bekanntlich gilt während der Fahrschulausbildung der Fahrlehrer als verantwortlicher Fahrer.
Jetzt lassen wir den Moppedschüler umkippen und der Fahrlehrer bekommt Bußgeld und 3 Flens (und verliert bald seine Existenzgrundlage!)?

"Umkippen" auf dem Übungsplatz wird keine Punkte nach sich ziehen. Dafür werden die Übungen ja auf einem abgesperrten Gelände durchgeführt (sollten sie zumindest....)

Baut der Fahrschüler einen Unfall, verhält es tatsächlich so, wie du es beschrieben hast - auch in der Zweiradausbildung. Der Fahrlehrer darf den Fahrschüler erst auf die Straße lassen (und als Steigerung die Sonderfahrten absolvieren) wenn der Fahrschüler "ausreichend vorbereitet" ist.
Diese Vorbereitung lässt sich zwar in einem gewissen Rahmen nachweisen (z.B. anhand der Diagrammkarten, die nach jeder Fahrstunde ausgefüllt werden (sollten)), aber wie das dann im Einzelfall aussieht (auch z.B. mit der Beweislast, sollte sich der Fahrschüler bewusst über Ansagen des Fahrlehrers hinweggesetzt haben und - achtung Übertreibung - mit 180 über die Landstraße pflügen) können wieder nur Anwälte und Gerichte entscheiden.
Nicht nur deshalb wird Motorrad nicht von jedem Fahrlehrer geschult und gilt als "Königsklasse" bei den Fahrlehrern.

Ganz allgemein zu - um nicht rechtsberatend tätig zu werden - dem TE "ähnlichen Fällen":

Die angepasste Geschwindigkeit wurde nicht eingehalten - sonst wäre der Unfall nicht passiert. Geht ein solcher Fall vor Gericht ist die gängige Frage des Richters "wäre der Unfall auch dann passiert, wenn sie langsamer gefahren wären" - und die (ehrliche) Antwort müsste lauten "nein".
Egal ob da jetzt ein Stein, eine Ölspur oder sonstwas gewesen wäre: Fahrzeugführer haben nur so schnell zu fahren, daß sie a) jederzeit innerhalb ihrer Sichtweite anhalten können (auf schmalen Straßen ggfls sogar halbe Sichtweite) und b) ständig ihr Fahrzeug beherrschen (§3 StVO)
Da es sich um eine Kurve handelte, liegt der Verdacht einer "unübersichtlichen Stelle" nahe (genau kann man das ohne Ortskenntnis natürlich nicht sagen) - und schon ist der Bußgeldkatalog-tatbestand erfüllt.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit spielt hier keine Rolle - diese darf nur unter "günstigsten Bedingungen" gefahren werden. "Günstigst" wäre also eine Mischung aus (nicht vollständig):
- bestmöglichster Straßenbelag (=rennstreckenähnlich)
- weite Sicht
- schnurgerade
- kein weiterer Verkehr oder Fußgänger
- Fahrzeug + Fahrzeugführer in "perfektem Zustand"
usw.

(Anmerkung der Vollständigkeithalber: Die angepasste Geschwindigkeit kann auch "Null" sein, wenn es die Umstände erfordern - sei es Wetterbedingt oder weil sich eine Horde Kindergartenkinder auf die Landstraße verlaufen haben)

Zitat:

Original geschrieben von Santos2008


"Umkippen" auf dem Übungsplatz wird keine Punkte nach sich ziehen. Dafür werden die Übungen ja auf einem abgesperrten Gelände durchgeführt (sollten sie zumindest....)

Meine Fahrschulen hatten keinen (eigenen) Übungsplatz, es wurde immer alles im öffentlichen StVO Raum gemacht.

Aber natürlich gibt es dafür keine Punkte, denn ob die Geschwindigkeit wirklich unangepasst war, muß nachgewisen werden. Irgendein Bedienungsfehler, den Fuß beim Anhalten (!) in ein Schlagloch gesetzt und schon kann man liegen.

Auch Parkrempler (Pkw) werden natürlich nicht mit dem Totschlagargument "bei V=0 wäre es nicht passiert" abgebügelt.

als ich mich das letzte mal aus eigenverschulden und ohne schädigung anderer lang gemacht habe wurde mir auch ein ticket geschrieben.
nach meiner schriftlichen stellungnahme und einem halben jahr wurde die sache dann eingestellt.
zumindest das ging dann ja nochmal gut aus.

p.s. ich fahr nicht mehr.

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Bei uns im Dorf ist letzte Woche ein Oma vom Fahrrad gefallen und hat sich die Hüfte gebrochen. Ich hätte nix gehört daß die ein Ticket gekriegt hätte, von Punkten ganz zu schweigen.

Irgendwie läuft hier ein komisches Argument: Wenn man Motorrad fährt und stürzt ist man schuldig.

Ist man dann auch schuldig, wenn man sich beim Joggen oder Fußballspielen eine Haxe bricht? Ist man schuldig, wenn man als Bergsteiger einen Fehler macht und sich verletzt? Ist man schuldig, wenn man im Winter beim Spazierenlaufen ausrutscht? Was darf man eigentlich überhaupt noch machen? Nur noch Fernsehgucken?

Menschen machen Fehler, und das gilt auch für Motorradfahrer. Ich finde es indiskutabel, daß dann irgend welche uniformierte Besserwisser (Sorry, Sammler, ich mein nicht dich) dann gleich die große Keule auspacken und nochmal draufhauen.

Hat einer von Euch schon mal gehört, daß ein Dosentreiber bei einem Parkrempler Punkte gekriegt hat?

Mag sein, daß ich ein komisches Rechtsverständnis habe, aber die Strafe für den TE ist durch mein Rechtsverständnis nicht gedeckt. Die ist einfach überzogen und ne Unverschämtheit. Mit dem Gedanken, der hinter der Strafe steckt, können wir das Moppedfahren gleich aufgeben, und das Autofahren gleich mit.

Menschen machen Fehler - völlig richtig. Aber es ist ein Unterschied, ob ich mit nem Fahrrad oder nem Parkrempler bei beinahe Schrittgeschwindigkeit umkippe, oder ob ich mit 80 Km/h aus der Kurve fliege.

Lass in der Kurve eine Familie mit Kindern auf ihren Fahrrädern rumkurven und das Moped mit schlitternder Restgeschwindigkeit 40-50 dort einschlagen.

Ich will auch nirgendwo draufhauen oder einen virtuellen "du warst böse-" Hammer schwingen. Prinzipiell kann das tatsächlich jedem passieren. Nur sollte es MIR passieren, dann nehm ich den Strafzettel, zahl ihn, und denk mir "scheiße, da hast Mist gebaut und kannst froh sein, daß es nur Blechschaden ist" und überlege mir Konsequenzen was meine Fahrweise angeht statt einen Anwalt einzuschalten, weil mir 100 EUR unangemessen scheint.

Oder dreh den Fall um:
Ein Dosenfahrer ist zu schnell in der Kurve und mäht einen Motorradfahrer um weil ihm die Kiste in der Kurve ausbricht. "Menschen machen Fehler, kann doch mal passieren" ? Möchte mir nicht ausmalen, was dann für Reaktionen kommen würden. Wenn ich von Dosenfahrern fordere, daß sie genau hinschauen sollen, um eben keinen Mopedfahrer zu übersehen, dann muss ich auch von mir fordern, daß ich mit meiner Fahrweise niemanden anderen gefährde.

Ebend. Und den Bergsteiger bei ner Geschichte die im öffentlichen Verkehrsraum passiert, ist wohl kaum das passende Argument... Die passende "Ausrede" weiss er nun fürs nächste Mal...

@santos: Und wer garantiert mir, daß der "Parkrempler" das nächste Mal statt nem Auto ein Kind übersieht? Muß man dem nicht gleich präventiv den Führerschein nehmen?

Nee, so nicht.

Hier ist ja einiges zusammen gekommen.
Wenn ich die Post bekomme, werde ich dem Vorwurf nochmals widersprechen.
Falls das dann nicht klappen sollte, bezahle ich die Strafe. Aus der ganzen Sache habe ich auf jeden Fall etwas gelernt und einige Antworten haben mir dabei gut andere Denkweisen eröffnet.
Ich melde mich dann hier, wenn es soweit ist.
Der Rahmen ist laut Werkstatt ok, jetzt suche ich mir paar Teile zusammen, um sie wieder fahrbahr zu machen.

Grüße

Laß hören, wie es ausgegangen ist. Bin gespannt wie ein Flitzebogen...

Viel Spaß und Erfolg beim Schrauben. Ach ja, vergiß die Verkehrs-Rechtsschutz nicht. So was braucht man heutzutage....

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88


Ach ja, vergiß die Verkehrs-Rechtsschutz nicht. So was braucht man heutzutage....

Hat die Rechtsschutz nicht so eine Selbstbeteiligung bei 200€ ?? Dann wäre sie in diesem Fall genauso nutzlos, weil sie ja dann teurer wäre als das Bußgeld und ich glaube auch nicht, dass er um dieses in dem Fall drum herum kommt.

Das war eher ein allgemeiner Rat 😉

Zitat:

Original geschrieben von Daller2001



Zitat:

Original geschrieben von Softail-88


Ach ja, vergiß die Verkehrs-Rechtsschutz nicht. So was braucht man heutzutage....
Hat die Rechtsschutz nicht so eine Selbstbeteiligung bei 200€ ?? Dann wäre sie in diesem Fall genauso nutzlos, weil sie ja dann teurer wäre als das Bußgeld und ich glaube auch nicht, dass er um dieses in dem Fall drum herum kommt.

Aber eine Telefonauskunft eines zugewiesenen RA ist dann kostenlos !!

Zitat:

Original geschrieben von Daller2001


Hat die Rechtsschutz nicht so eine Selbstbeteiligung bei 200€ ?? Dann wäre sie in diesem Fall genauso nutzlos, weil sie ja dann teurer wäre als das Bußgeld.

Aber nur wenn Du den Prozeß verlierst. Und da die Polizei nix in der Hand hat, stehen die Chancen - nach meinem laienhaften und auf Erfahrung beruhenden Rechtsverständnis - gar nicht so schlecht. Jedenfalls könnte man mal gratis einen Anwalt fragen, der kennt sich besser aus als ich.

Tatsache ist, daß (erfahrungstechnisch) eine Rechtsschutz-Versicherung fast schon ein Muß ist. Nicht wegen solcher Fälle, die kann man zur Not wegstecken. Aber wenns mal knallt, kommt der Unfallgegner bisweilen auf die lustigesten Ideen. Nach dem Motto: Also ich hab geparkt, und dann kam das Mopped ohne Fahrer mit Tempo 160 auf den Parkplatz und hat sich vor meine Stoßstange geschmissen... Nein, ich hab das nicht angefahren. Das ist von alleine umgefallen. Und die Delle im Tank war garantiert auch schon drin....

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88



Zitat:

Original geschrieben von Daller2001


Hat die Rechtsschutz nicht so eine Selbstbeteiligung bei 200€ ?? Dann wäre sie in diesem Fall genauso nutzlos, weil sie ja dann teurer wäre als das Bußgeld.
Aber nur wenn Du den Prozeß verlierst. Und da die Polizei nix in der Hand hat, stehen die Chancen - nach meinem laienhaften und auf Erfahrung beruhenden Rechtsverständnis - gar nicht so schlecht. Jedenfalls könnte man mal gratis einen Anwalt fragen, der kennt sich besser aus als ich.

Tatsache ist, daß (erfahrungstechnisch) eine Rechtsschutz-Versicherung fast schon ein Muß ist. Nicht wegen solcher Fälle, die kann man zur Not wegstecken. Aber wenns mal knallt, kommt der Unfallgegner bisweilen auf die lustigesten Ideen. Nach dem Motto: Also ich hab geparkt, und dann kam das Mopped ohne Fahrer mit Tempo 160 auf den Parkplatz und hat sich vor meine Stoßstange geschmissen... Nein, ich hab das nicht angefahren. Das ist von alleine umgefallen. Und die Delle im Tank war garantiert auch schon drin....

Ja aber da gibt es gerade in diesem Fall wenig zu rütteln. Der Fahrer ist schnell in die Kurve gegangen und hat sie nicht mehr ganz bekommen. Wenn nicht eine wirklich gute Ausrede (Tier auf der Fahrbahn o.ä.) gebracht wird, wird wohl fast jeder Richter die nicht angepasst Geschwindigkeit als Grund für den Unfall sehen. Nicht angepasst heißt nicht zwangsläufig das Tempolimit überschritten - Zitat aus der StVO "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen"

Man kann ja auch nicht jede Kurve mit 100km/h nehmen, nur weil es theoretisch erlaubt ist!?

Für solche Sachen wie den zweiten Beispielfall von dir hat man doch die Polizei die bei solchen Sachen versucht den Unfallhergang zu ermitteln!?

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