Erster Unfall...ohhh mannnn

VW Polo 5 (6R / 6C)

Seit 2 Wochen hab ich nun den Polo...

Vor 30 Minuten knallt mir ein Roller in die Seite... ne delle und ein Kratzer übern Radkasten...
So nun die frage ist da jetzn Unfallauto

25 Antworten

Nein man ist nicht verpflichtet aber in diesem fall würde ich vom Tausch abraten wenn es hinten ist, wenn vorne dann tauschen.
Nur wenn jetzt bei einer schramme der Gutachter sagt smart repair und du willst ne neuen Stofänger übernimmt die Versicherung nicht oder nur Anteilmäßig die kosten. Aber wir sprechen hier über eine Vesicherung vom Unfallgegner oder ? Bei deinem Fall mit der Schramme hast du doch den Unfallgegner nicht erwirscht oder hast das dann über deine VK/TK abgewickelt oder?

doch ich hab ihn erwischt, bzw er hat sich gemeldet.
und wenn mir einer rein fährt darf ich doch das auto in vollem umfang wieder in den ursprungszustand zurücksetzten oder nicht. wenn nicht fände ich das ziemlich assi in deutschland

also ich weis sja nicht... aber ist ein unfallwagen nicht erst dann ein Unfallwagen, wenn dieser durch den Unfall "verzogen" wurde.
Heisst, auf der Richtbank wieder gerichtet werden musste?
Wenn ich ne Delle irgendwo rein fahre, ist das ja noch lange kein Unfall. Unfall-Wagen hat doch eher das Prädikat, dass an "Tragenden" TEilen was gemacht werden musste.
Weder Kotflügel noch irgendwelche andere Blech-Teile an der Aussenhaut sind Tragende Teile.
Lenkteile sind meines Wissends auch KEINE Tragende Teile, da diese Verschleissteile sind und sowieso ohne veränderung der Fahrzeugkarosserie gewechselt werden können.

Sagen wir, ich fahre seitlich in eine Mauer, mir verstellt es die Lenkgeometrie, jedoch die Karosserie bleibt unversehrt, gilt dies ja noch lange nicht als Unfallwagen. Die Lenkungsteile werden getauscht, das Fahrzeug ist wieder 100% Einsatzfähig.

Eine Karosserie hat ja ca. 20 Messpunkte. Diese müssen stimmen.
Wenn jetzt ein Unfall passiert, dann müssen diese 20 Punkte "unberürt" weiterhin stimmen. Sonst gilt das Fahrzeug als "beschädigt".
Vorallem davon betroffen sind ja die Sicherheitsmerkmale wie Motorraum, A -und B-Säule.

Oder habe ich da etwas missverstanden?

Zitat:

Original geschrieben von TenRon


doch ich hab ihn erwischt, bzw er hat sich gemeldet.
und wenn mir einer rein fährt darf ich doch das auto in vollem umfang wieder in den ursprungszustand zurücksetzten oder nicht. wenn nicht fände ich das ziemlich assi in deutschland

Ursprungszustand bedeutet ja nicht automatisch, dass du alle kaputten Teile durch nagelneue ersetzen kannst, sondern auch das Teile repariert werden. Immerhin sind die Teile am Wagen ja auch nicht neu (gut beim TE wo der Wagen 2 Wochen alt ist kann man es mit wohlwollen noch als neu bezeichnen).

Kommt halt drauf an was der Gutachter sagt. Natürlich kann man die Teile dann austauschen, die Preisdifferenz muss man dann allerdings aus eigener Tasche zahlen.

Und "assi" ist das nicht, sondern vernünftig. Hab jedenfalls keine Lust wenn die Versicherungsbeiträge explodieren nur weil jeder sofort bei ner Schramme den halben Wagen auf Kosten der gesamten Versicherten austauschen lässt.

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Morsche,

mein ED 30 war ein Direktionsfahrzeug der VAG-AG und wurde mir von einem Händler als Jahreswagen verkauft.
Der GTI hatte Steinschlagschäden an der Frontschürze/Spoiler und an der Motorhaube, die durch den Händler mit einer
neuen Lackierung beseitigt worden sind.
Mir wurde der GTI als Unfallwagen (steht auch so im Kaufvertrag) verkauft, die genannten Schäden wurden aber auch schriftlich erwähnt.
So schnell wurde mein GTI zu einem "Unfallwagen".

Im Falle des Themenstarters würde ich den Schaden entsprechend dokumentieren (Fotos, Gutachten), so kann ein möglicher Käufer sich immer ein gutes Bild von der Schwere der Schäden machen.

Lieben Gruß, rubbel 2

Ich glaube, "Unfallwagen" ist relativ:
Mein Audi hatte mal nen Frontschaden (ich war unschuldig 🙄 😛) - da fand ich das garnicht schlecht, daß es ein Gutachten gab. Dies hat den Schaden nämlich zugleich rundum beschrieben und dokumentiert. Man hätte einem Käufer also auch ziemlich genau zeigen können, was wo kaputt war und wie repariert wurde.
Dies beschreibt die Situation viel genauer als der Begriff "Unfallwagen".

Allerdings gings es da um ein paar mehr Schäden, nicht nur eine Beule im Kotflügel.

Zitat:

Original geschrieben von BlauerFlitzer81



Zitat:

Original geschrieben von TenRon


doch ich hab ihn erwischt, bzw er hat sich gemeldet.
und wenn mir einer rein fährt darf ich doch das auto in vollem umfang wieder in den ursprungszustand zurücksetzten oder nicht. wenn nicht fände ich das ziemlich assi in deutschland
Ursprungszustand bedeutet ja nicht automatisch, dass du alle kaputten Teile durch nagelneue ersetzen kannst, sondern auch das Teile repariert werden. Immerhin sind die Teile am Wagen ja auch nicht neu (gut beim TE wo der Wagen 2 Wochen alt ist kann man es mit wohlwollen noch als neu bezeichnen).
Kommt halt drauf an was der Gutachter sagt. Natürlich kann man die Teile dann austauschen, die Preisdifferenz muss man dann allerdings aus eigener Tasche zahlen.
Und "assi" ist das nicht, sondern vernünftig. Hab jedenfalls keine Lust wenn die Versicherungsbeiträge explodieren nur weil jeder sofort bei ner Schramme den halben Wagen auf Kosten der gesamten Versicherten austauschen lässt.

theoretisch hast du recht, praktisch wahrscheinlich auch, aber der grund weswegen ich das" assi" finde ist der, das wenn man beispielsweise im fernseh (klar ist nicht das maß aller Dinge) so gebrauchtwagen sendungen guckt, dann lassen die den direkt stehen wenn irgendwo drüber lackiert wurde!

also es waren schon kratzer unter die grundierung, und der wagen war ziemlich "neu"

@Rinos: So gesehen hast du Recht, und ich würde es auch so verstehen, aber ich mein es Gab in der letzten Zeit ein paar Gerichtsurteile, die das ganze jetzt sehr schwammig machen, unddie Händler wollen nicht das Risiko eingehen.
Stand hier mal in einem Forum, was ich dann auch verstehen kann

Ich kann nur immer wieder raten einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen. Dessen Lohn muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Hierbei handelt es sich um einen Schaden der ganz schnell auf gut und gerne 2.000€ gehen kann.

Unfallwagen kommt auf den Gesichtspunkt an bzw. wer evtl. verkauft:

Ein Privatmensch muss i.d.R. auf einen Unfallwagen nur hinweisen, wenn fixe, nicht austauschbare Teile instandgesetzt wurden, z.B. verschweisste Karosserieteile oder eben Unterboden / Rahmen. Dann ist die "Unfallfreiheit" auszuschließen - logo, wenn man von weiß.

Bei einem Händler ist das etwas anders - der Händler gilt als "Fachmensch" und sichert sich auch bei nem kaputten Kotflügel mit dem "Unfallschaden" ab. I.d.R. gilt:

- Kotflügel, Tür, Stoßstangenschäden sind kein Unfallwagen, aber es ist immer gut, die Dokumentation mit Gutachten parat zu halten (bevor die Lackvergleicher oder -messer kommen, die ganz schlauen)

- alles weitere an Karosserie beschädigt - Holme, Träger, Unterboden, Rahmen - würde ich als Unfallwagen deklarieren - logo, auch hier entsprechende Dokumente

Übrigens - Hagelschäden werden vom Werk bzw. von dern Werksinstanzen grundsätzlich als Unfallschaden deklariert. Das hat aber mehr verkaufsrechtliche Gründe - gibt keinen PR-Hinweis auf Hagelschäden und das ganze wird eigentlich auch nur in den Verkaussystemen registriert bzw. an den Erstkäufer weitergegeben.

Zuletzt an den Leidtragenden - hier ist Smart-repair auf jeden Fall machbar, und wird von Versicherungen auch oftmals honoriert. Das Recht auf Teiletausch bei einem Neuwagen hast Du immer (habe die zeitliche Grenze grad nicht im Kopf) - aber bei kleinen Kratzern / Dellen / Stoßfängern wird man als Kooperierender meist nicht schlechter gestellt 😉

nur rein aus Interesse, was genau hab ich für einen vorteil, wenn mich die gegnerische Versicherung mag?

dass du eher die "teurere" Reparatur-Variante erhälst.

- Smart-Repair ist wohl die kostengünstigste aber auch vielfach die Unterschätzteste Variante.
Selbst ältere Lacke die schon ausgeblichen sind, werden entsprechend über den Reparatur-Lack angepasst.
Vielfach genügt eine Smart-Repair-Lösung und Unterscheides sich so gut wie garnicht zu nächst vorgestellten Lösung

- Gesamt-Neulackierung
dafür muss das Teil abmontiert und lackiert werden.
Schon aus diesem Gesichtspunkt ist eine Neulackierung teurer als Smart-Repair.
Dazu kommt, dass das Ergebnis sich kaum von der Smart-Repair-Lösung unterscheidet denn selbt bei demontierten Teilen, werden auch nur die beschädigten Stellen korrigiert, geschliffen, grundiert und wieder neu lackiert.

- Ersatz des Neuteils
dabei erhält man ein komplett neues Teil.
heisst, zum einen ein neues Rohteil, welches in der entsprechenden Farbe lackiert wird.
Das ist wohl die "sauberste" Lösung da man ein komplett "Spannungsfreies" Neuteil erhält (Ausbeulen bedeutet ja IMMER einwenig Restspannung im Material... egal wie gut man darin ist).
Das ist aber wohl dann doch eher Jammern auf hohem Niveau.

Dennoch habe ich erst kürzlich einen Bericht gelesen über Smart-Repair von Kunststoffteilen.
Heute ist es sogar möglich, aufgerissenen Stosstangen wieder über Smart-Repair instand zu setzten.
Kostenaufwand gegenüber der Austauschvariante mit Lackierung ist bis 60% Kostenreduktion.

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