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Erster Unfall...ohhh mannnn

VW Polo 5 (6R / 6C)

Seit 2 Wochen hab ich nun den Polo...

Vor 30 Minuten knallt mir ein Roller in die Seite... ne delle und ein Kratzer übern Radkasten...
So nun die frage ist da jetzn Unfallauto

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25 Antworten

sieht stark danach aus! Selbst wenn du den Radkasten wieder in Originalzustand reparieren lässt, wird man mit dem Lackmessgerät den Unterschied sehen = Unfallwagen

Naja wenn der Kotflügel getauscht wird, und nicht nur gespachtelt und angeblasen wird, was sollte daran ein Unfallwagen sein? Vorrausgesetzt es ist sonst nix verzogen etc.

dann haste gute chancen

Von welcher Wertminderung kann ich da ausgehen ?

du armer hast ja noch die farbe auf den reifen, und schon kaputt!

also lass alles komplett tauschen, egal wie klein der kratzer ist. dann ist es kein unfallwagen, vorrausgesetzt es ist nichts verzogen oä

leider gibt es keine 100%ige gesetzeslage

Zitat:

Original geschrieben von TenRon


du armer hast ja noch die farbe auf den reifen, und schon kaputt!

also lass alles komplett tauschen, egal wie klein der kratzer ist. dann ist es kein unfallwagen, vorrausgesetzt es ist nichts verzogen oä

leider gibt es keine 100%ige gesetzeslage

Gestern die Sommerreifen drauf, heute ein Unfall was besseres gibts ja nicht...

Wie in meinem Blog zu sehen hatte ich ja auch eine begegnung mit nem Mopped.
Jetzt soll die Heckklappe laut Gutachten nur Überlackiert werden, ist das schon ne Wertminterung?
Laut Gutachten zumindestens nicht.

Folgendermaßen vorgehen -> Austausch des Kotflügels mit allen Rechnungen und Papieren dokumentieren und eventuelle Wertminderung mit einer kostenlosen Erstberatung beim Anwalt (Sofern ADAC-Mitglied) abklären.
Der Tausch eines Kotflügels ist ein anzeigepflichtiger Schaden, der aber bei exakter Dokumentation und Reperatur beim Vertragshändler kein wirklich großes Hindernis bei einem Wiederverkauf dastellt.

ich kann mich irren, aber wenn dir einer drauf gefahren ist, kannst du die Teile auch alle Komplett neu machen, da kann dir keiner was vorgeben.
das Problem beim überlackieren ist, das man es nacher feststellen kann, mit einem messgerät.

Zitat:

Original geschrieben von Sevo-G


Folgendermaßen vorgehen -> Austausch des Kotflügels mit allen Rechnungen und Papieren dokumentieren und eventuelle Wertminderung mit einer kostenlosen Erstberatung beim Anwalt (Sofern ADAC-Mitglied) abklären.
Der Tausch eines Kotflügels ist ein anzeigepflichtiger Schaden, der aber bei exakter Dokumentation und Reperatur beim Vertragshändler kein wirklich großes Hindernis bei einem Wiederverkauf dastellt.

Theoretisch hast du recht, aber viele leute sind dennoch skeptisch. Im A6 Forum war einer dem genau das Passiert ist und nun sein wagen nicht mehr los wird (ob es genau daran liegt, oder es gerade keinen käufer gibt weiß ich nicht) aber es haben sich viele gemeldet, und nachdem sie die Rechnung (von einer Audi Werkstatt) gesehen haben, hatten sie kein Interesse mehr.

Aber der Tipp mim Anwalt ist gut

Hallo zusammen
Ich bin in einer Vertragswerkstatt beschäftigt und soweit ich weiß ist ein Fzg erst ein Unfallschaden, wenn Bleche (Kotflügel, Seitenteil ect. bei einem Fzg.) herrausgetrennt werden und durch neue ersetzt werden. Wenn man nur z.b. einen Stoßfänger wegen einem Wildschaden z.b. wechsel gilt dies nicht als Unfallfzg. Somit würde ich den Kozflügel richten lassen delle herrausziehen usw und neu lackieren lassen aber das wird ja alles vom Gutachter entschieden wenn das ein Fall für die Versicherung wird.

kann natürlich auch sein das ich mich irre aber das ist mein Stand der Dinge
mfg D.a

aber den kotflügel muss ich im polo doch nicht raustrennen oder?
wieso immer gutachten, darf ich mir nicht alles erneuern lassen, wenn mir einer reingefahren ist?

Hello
also TenRon deswegen gibt es ja die Gutachter weil ja sonst jetzt im übertriebenemsinne wegen einem Kratzer ein Wirtschaftlichentotalschaden entstehen kann.
Also ich geh jetzt mal davon aus das die Geschichte über eine Versicherung abgewickelt wird, dann wird das Fzg. hoffentlich mit zusammenarbeit des Freundlichen begutachtet und der reperaturumfang festgestellt. Falls kein Gutachter erforderlich ist wird die Werkstatt den besten und Wirtschaftlich weg finden den schaden zubeheben.
Ehm kann sein das ich mich täusche aber das sieht nach dem hinteren kotflügel aus und dieser ist nicht einzel zutauschen sondern nur im Umfang eines ganzen Seitenteils. Was dann nach herstellervorgabe entweder komplett getauscht wird also raustrennen neu reinschweißen oder nur die beschädigte fläche k.A muss man die genauen herstellervorgaben beachten weil wegen hochfestestähle aber bin da nicht so bewandert schraub lieber an motoren :-)
Ist es der Vordere kotflügel hast du recht ist dieser zutauschen was bei einem Tausch auch nicht zu einem Unfallfzg. führt da ja nur getauscht wird und nicht blecharbeiten getätigt werden. Das ist mein Stand aber kann sein das ich mich auch täusche
einfachmal beim freundlich vorstellig werden

mfg D.a

ich dachte immer wenn mir einer rein fährt, kann ich mehr oder weniger machen was ich will. also klar nur die betroffenen teile, aber ich bin doch nicht zu "smart repair" verpflichtet oder?
uns ist mal einer auf nem parkplatz an der frontschürze vorbei geschrammt, da haben wir auch eine neue einbauen lassen!

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