Ersten TÜV vorziehen?

Das Ölwartungsintervall bei unserem neuen BMW ist 30.000 km oder 2 Jahre. Erster TÜV nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre. Wir fahren ca. 10.000 im Jahr, fast nur Langstrecken.
Doof und lästig dabei: man muß jedes Jahr entweder zum TÜV oder zur Werkstatt.
Macht es Sinn, den ersten TÜV auf X + 2 vorzuziehen und die erste Wartung machen zu lassen und sich dann nur alle 2 Jahre mit beidem drum kümmern?

47 Antworten

Zitat:

@pepe889900 schrieb am 24. April 2023 um 11:09:34 Uhr:



Zitat:

@hwd63


Der nächste Kandidat, für späteren Ärger mit seinem Motor, weil das Öl nur alle 30.000 km erneuert hat.
Jeder Motoreninstandsetzer rät davon ab das Öl 30.000 km drin zu lassen.

Bitte nicht schon wieder so einen allgemeinen Quatsch verbreiten.

Das war ja auch von @hwd63 falsch gelesen. Der TE würde mit seinem Fahrprofil den Ölwechsel nicht nach 30.000 km, sondern schon nach 20.000 km durchführen lassen. Die BMW-Vorgabe ist ja max. 30.000 km oder max. 2 Jahre. Da der TE das 2-Jahres-Intervall früher erreicht und er jährlich 10.000 km fährt, wäre der Ölwechsel eben nach 20.000 km.

Zum Wechsel der Bremsflüssigkeit:

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 24. April 2023 um 12:33:55 Uhr:


Weiß ich jetzt nicht.

Dann finde es heraus. 🙂
Dein Vorhaben hat ja den Sinn, dass du möglichst selten zur Werkstatt willst. Wenn der Wechsel der Bremsflüssigkeit nun tatsächlich erstmalig nach 3 Jahren fällig ist, dann ergibt ja der Plan, die HU vorzuziehen, keinen Sinn mehr.

Die Bremsflü könnte man ja dann mal 1mal nach 2 Jahren beim Winterreifentandler machen lassen und danach alle 2 Jahre im Rahmen von HU, Ölwechsel und Inspektion.
Aber egal, ich weiß jetzt Bescheid. Danke.

Die erste HU um ein Jahr überziehen und schon passen die Intervalle wieder...

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 24. April 2023 um 17:18:40 Uhr:


Die Bremsflü könnte man ja dann mal 1mal nach 2 Jahren beim Winterreifentandler machen lassen

Zum korrekten zurücksetzen des Wechselintervallzählers macht man dann einen Termin bei *Markenwerkstatt* 😁

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Die EU-Regeln verlangen einen diskriminierungsfreien Zugang zu solchen Dingen, so dass auch eine halbwegs gut ausgerüstete freie Werkstatt die Wartungsanzeigen zurücksetzen können muss.

Gerade bei BMW ist es aber inzwischen so, dass die meisten Anzeigen ohnehin über die Bedienelemente des Bordcomputers zurückgesetzt werden können.

Wenn er sowieso nach 2 Jahren in der Vertragswerkstatt ist zum regulär fälligen Service, kann er ja dann dort gleich um das Vorziehen von Bremsflüssigkeitswechsel und HU bitten. Dann gibt es alles in einem Aufwasch.

Im 4. Jahr dasselbe volle Programm wieder (fast, dieser Service ist immer teurer und die Gasfedern der Motorhaube wird die Vertragswerkstatt dann auch tauschen).

Müssen diese Gasfedern tatsächlich nach vier Jahren bereits erneuert werden?

Ja. Entweder ist ein Haltbarkeitsdatum aufgedruckt oder es ist vom Herstellungsdatum 5 Jahre zu rechnen. Und nach BMW-Vorgabe reicht es auch nicht, dass die z.B. noch 8 Monate "haltbar" sind, sondern es muss stets mind. bis zum nächsten Servicetermin (Inspektion oder Bremsflüssigkeitswechsel) reichen.

Das gilt aber nur für Fahrzeuge mit "aktivem Fußgängerschutz" durch automatisches Anheben der Motorhaube bei einer Kollision.

"Das gilt aber nur für Fahrzeuge mit "aktivem Fußgängerschutz" durch automatisches Anheben der Motorhaube bei einer Kollision."

Daher, muss ich bei meinem Dicken glatt mal nachsehen, ob die Dinger auch Wechselintervalle haben.

Du kannst es an der Sonderausstattungsnr. 8TF erkennen. Wenn auf dem Haubenlift selbst kein Haltbarkeitsdatum steht, ist das noch keine Gewähr dafür, dass er diese Ausstattung nicht hat.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. April 2023 um 21:37:24 Uhr:


Daher, muss ich bei meinem Dicken glatt mal nachsehen, ob die Dinger auch Wechselintervalle haben.

Wenn dein Dicker der Touareg ist, würde ich das quasi ausschließen.

Ich kenne diesen Quatsch diese Besonderheit nur von BMW.

und, nein, deine Motorräder werden nicht betroffen sein 😉

Früher gabs auch D-Mark

Zitat:

@hwd63 schrieb am 23. April 2023 um 19:44:39 Uhr:


@Handschweiß

Der nächste Kandidat, für späteren Ärger mit seinem Motor, weil das Öl nur alle 30.000 km erneuert hat.
Jeder Motoreninstandsetzer rät davon ab das Öl 30.000 km drin zu lassen.

Es geht wie du sicher gelesen hast um max 20.000 in meinem Fall.

Ich wünschte ich hätte solche Probleme wie der TE….

Bei späteren Verkäufen wird eine so vorgezogene HU Misstrauen erwecken, dass es sich um ein Mietfahrzeug handeln könnte. Macht also auch unter diesem Aspekt eher mal keinen wirklichen Sinn.

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