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Erste HU eines KFZ, nicht bestandene AU. Fehler der Prüforganisation?

Themenstarteram 16. Dezember 2020 um 21:06

Hallo liebe Forengemeinde,

 

einem unserer Mitarbeiter ist aufgefallen dass eines unserer Fahrzeuge im September zu HU hätte müssen.

Nun ja, keine Ahnung wer da bei uns geschlafen hat, aber das ist nicht das Thema um dass es hier geht.

 

Ich habe den Kollege sodann zur DEKRA geschickt, er soll die HU machen. Das Fahrzeug ist erst drei Jahre alt, also ist es die erste HU des Fahrzeugs.

Dauerte auch nicht lange, dann war er wieder zurück.

 

Ergebnis: HU nicht bestanden mit erheblichem Mangel.

Das Fahrzeug (Diesel) hat die AU nicht bestanden weil es die Abregeldrehzahl nicht erreicht hätte.

 

Laut meinem Kollegen war sogar der Prüfer selbst so erschrocken dass er sich telefonisch rückversicherte ob alles stimmen würde oder hier ein Fehler vorliegt.

Alles wäre korrekt, das Auto müsse in die Werkstatt und nochmal vorgeführt werden (oder eben nach einer Reparatur eine AU gemacht werden).

 

Ich rief dann in unserem Mercedes Autohaus an und schilderte die Sache. Ich fügte auch hinzu dass wir es nicht einsehen Mehrkosten zu tragen wenn ein drei Jahre altes Auto die AU nicht besteht. Das Fahrzeug war vor sechs Monaten sogar zur Inspektion bei Mercedes.

Man sicherte uns zu das sorgfältig zu prüfen.

 

Das Auto war heute dann in der Mercedes Werkstatt.

Ergebnis: kein Mangel, alles bestens.

Das Fahrzeug hatte sogar einmal ein Software-Update bekommen, aufgrund dieser Diesel-Skandalgeschichte.

Es wurde eine AU gemacht und das Auto hat die Plakette bekommen (diesmal vom TÜV).

Eine Rechnung für eine Nachprüfung haben wir dennoch erhalten. Kann das Autohaus und der TÜV ja nichts dafür.

 

Scheinbar weichen die Werte für die Abregeldrehzahl bei DEKRA und TÜV voneinander ab.

Was bei der DEKRA die Mindest-Abregeldrehzahl ist, ist beim TÜV die Maximal-Abregeldrehzahl.

 

Natürlich sehen wir nicht ein dass wir die Kosten der Nachprüfung tragen müssen, wenn dies nicht auf unserem Mist gewachsen ist.

 

Wir möchten nun dass die DEKRA die Kosten der Nachuntersuchung bezahlt.

 

Ist das ein bekanntes Problem, oder ist das schonmal jemandem passiert?

Die Organisationen sollten ihre Software doch validiert haben, sodass alles immer aktuell ist. Wie kann es zu sowas kommen?

 

Habe die beiden Berichte mal fotografiert.

 

Grüßle

Steffen

Asset.JPG
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57 Antworten

Dem anderen User seine Software mag 3x Gasstoß verlangen. Was Software verlangt ist nicht automatisch konform mit dem Stand der Gesetzeslage.

Die Anzahl der Gasstöße richtet sich nach der AU-Richtlinie:

Zitat:

Freie Beschleunigung nach 3.6.6.5 mindestens noch 3-mal wiederholen.

Für Fahrzeuge ohne Limitierung der Abregeldrehzahl kann die Anzahl

von Beschleunigungszyklen auf 1 reduziert werden, sofern der Spitzenwert

der Rauchgastrübung der ersten freien Beschleunigung („Freiblas-

Gasstoß“) ? 70 % vom Grenzwert entsprechend 3.6.5.7 beträgt

.

Serie (Herstellervorgaben) hat das Fahrzeug keine Limitierung, also sind die Messungen 3-mal zu wiederholen. Insofern war die Prüfung von DEKRA ebenfalls korrekt.

Nicht so vom Autohaus, da die Nenndrehzahl falsch eingegeben ist. der Mercedes hat eine Nenndrehzahl von 4600 U/min.

Mein AU ist am 2.11 gemacht worden mit 3mal hoch drehen bis zur Abregeldrehzahl. So wie es auf dem Protokoll des TE von der Dekra auch ist.

Dann werde ich mal meinen Prüfer anhauen,dass er falsch gemessen hat und die Einstellung der Scheinwerfer prüfen lassen,die hat er auch nachgestellt.

Scheint ja keine Ahnung zu haben,da lass ich das lieber überprüfen

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Dez. 2020 um 13:16:02 Uhr:

Mein AU ist am 2.11 gemacht worden mit 3mal hoch drehen bis zur Abregeldrehzahl. So wie es auf dem Protokoll des TE von der Dekra auch ist.

Du schreibst immer, ohne die Posts richtig zu lesen, stimmt's? ;)

 

Wenn die erste Messung eine sehr hohe Trübung ergab, sind mindestens 2 weitere Gasstöße erforderlich. Wie oben zitiert.

Zitat:

@nogel schrieb am 17. Dezember 2020 um 13:23:36 Uhr:

 

Du schreibst immer, ohne die Posts richtig zu lesen, stimmt's? ;)

Wenn die erste Messung eine sehr hohe Trübung ergab, sind mindestens 2 weitere Gasstöße erforderlich. Wie oben zitiert.

hast du es denn richtig gelesen?

"Für Fahrzeuge ohne Limitierung der Abregeldrehzahl..."

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 17. Dez. 2020 um 13:13:50 Uhr:

Serie (Herstellervorgaben) hat das Fahrzeug keine Limitierung,

Doch, natürlich hat das fzg eine Standdrehzahl Begrenzung. Die korrekte Nenndrehzahl ist 4600, also dreht die Maschine sicher bis ca. 4800 oder 5000.

 

Die Abregeldrehzahl für die AU liegt aber bei ca. 4000 (welche Daten der beiden Berichte korrekt ist, weiß ich nicht), also hat das Auto Standdrehzahl Begrenzung.

Zitat:

@solstice07 schrieb am 17. Dez. 2020 um 13:27:45 Uhr:

hast du es denn richtig gelesen?

"Für Fahrzeuge ohne Limitierung der Abregeldrehzahl..."

Ich weiß weder, welches Fzg du hast, noch ob es eine Standdrehzahl Begrenzung hat, noch wie hoch der erste Trübungsmeßwert war.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 17. Dezember 2020 um 12:17:10 Uhr:

Wir haben nach nicht bestandener AU das Auto dorthin gebracht woher wir es haben.

Zum Mercedes Autohaus.

Die haben sich für die für Dich preiswertere Variante entschieden. Sie können den Wagen natürlich auch reparieren.

Was ist Dir lieber?

Zitat:

@nogel schrieb am 17. Dezember 2020 um 13:39:51 Uhr:

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 17. Dez. 2020 um 13:13:50 Uhr:

Serie (Herstellervorgaben) hat das Fahrzeug keine Limitierung,

Doch, natürlich hat das fzg eine Standdrehzahl Begrenzung. Die korrekte Nenndrehzahl ist 4600, also dreht die Maschine sicher bis ca. 4800 oder 5000.

Die Abregeldrehzahl für die AU liegt aber bei ca. 4000 (welche Daten der beiden Berichte korrekt ist, weiß ich nicht), also hat das Auto Standdrehzahl Begrenzung.

Das mag ja sein, dürfte (sollte) es aber nicht haben. Denn Mercedes schweigt dazu in Ihren Vorgaben.

Wir drehen uns im Kreis :)

Vielleicht wurden ja auch abweichend vom damaligen Softwarestand des Motors die Daten an die Zentrale Stelle gesendet, aber nun nachdem die Motoren die Schummelsoftware ersetzt bekommen haben, wurden Parameter geändert, und nicht erneut korrigiert...

Zitat:

@nogel schrieb am 17. Dezember 2020 um 13:50:20 Uhr:

Zitat:

@solstice07 schrieb am 17. Dez. 2020 um 13:27:45 Uhr:

hast du es denn richtig gelesen?

"Für Fahrzeuge ohne Limitierung der Abregeldrehzahl..."

Ich weiß weder, welches Fzg du hast, noch ob es eine Standdrehzahl Begrenzung hat, noch wie hoch der erste Trübungsmeßwert war.

Mein Fahrzeug spielt ja auch keine Rolle ;)

Das Fahrzeug vom TE hat die Abregeldrehzahl nicht erreicht, sprich er hat ja eine Abregeldrehzahl, daher müssen, wie im geteilten Text, 3 Messungen durchgeführt werden.

Ohne einen Begrenzer der Abregeldrehzahl würde ein Test, bei Trübung xy, reichen.

Somit hat die zweite Werkstatt ja doppelt falsch gehandelt, einmal Daten händisch anpassen (wer will mir denn erzählen, dass die min, Drehzahl komischerweise genau der Ist Drehzahl entspricht, obwohl der erste Test etwas ganz anderes ausgesagt hat), nur damit das Ergebnis stimmt und zweitens wurde nur einen Test durchgeführt.

Nö, schau mal auf der Bescheinigung rechts oben, welche Nenndrehzahl dort steht. Diese ist falsch.

Und in der zitierten Vorschrift steht

"Für Fahrzeuge ohne Limitierung der Abregeldrehzahl kann die Anzahl von Beschleunigungszyklen auf 1 reduziert werden...."

Für das Programm erscheint die im Stand erniedrigte Abregeldrehzahl von ca. 4000 natürlich nicht als "Limitierung", wenn die Nenndrehzahl mit 2800 angegeben ist (woher diese Zahl auch immer kommt).

Langer Rede kurzer Sinn: ich haltedie AU der Werkstatt für in Ordnung (bis auf die 2800) und die Solldaten von DEKRA falsch.

Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 16:28

Zitat:

@Rasanty schrieb am 17. Dezember 2020 um 13:54:01 Uhr:

Die haben sich für die für Dich preiswertere Variante entschieden. Sie können den Wagen natürlich auch reparieren.

Was ist Dir lieber?

Was ist denn das für ne Frage?

 

Das ist ein drei Jahre junger Mercedes. Es war seine erste HU.

Natürlich sind 15€ für die Nachuntersuchung nur Peanuts für unser Unternehmen.

Dass es eigentlich nicht ums Geld geht sondern ums Prinzip, und wer da nen Fehler gemacht hat. Das interessiert mich.

 

Die einen sagen Auto defekt, erste AU korrekt, die andern sagen Auto nicht defekt, zweite AU korrekt.

 

:confused:

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 17. Dezember 2020 um 17:28:53 Uhr:

 

Das ist ein drei Jahre junger Mercedes. Es war seine erste HU.

Natürlich sind 15€ für die Nachuntersuchung nur Peanuts für unser Unternehmen.

Dass es eigentlich nicht ums Geld geht sondern ums Prinzip, und wer da nen Fehler gemacht hat. Das interessiert mich.

Hatte einen ähnlichen Fall auch mit einem Mercedes und der ersten HU.

Durchgefallen wegen Mangel an der Handbremse.

Mercedes auf den Hof gestellt und kostenneutral (zumindest für mich) repariert bekommen inklusive Nachuntersuchung und frischer Plakette.

War aber auch noch in der verlängerten Garantie Zeit.

Zitat:

@Steven4880 [url=https://www.motor-talk.de/.../...r-prueforganisation-t7002398.html?...]schrieb am 17. Dezember 2020 um 17:28:53

Die einen sagen Auto defekt, erste AU korrekt, die andern sagen Auto nicht defekt, zweite AU korrekt.

:confused:

Und nur Du kannst das klären.

Mit beiden Protokollen der AU zur Dekra und die können es prüfen. Auch ob ihr Datenstand evtl falsch ist, wie hier auch schon angebracht wurde.

Ich würde das machen, schon aus Prinzip.

Und sollte der Datenstand falsch sein, ist man evtl froh,es so mitbekommen zu haben.

Sind auch nur Menschen,wenn einige wenige, dass auch anders sehen.

Themenstarteram 17. Dezember 2020 um 17:28

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Dezember 2020 um 18:12:49 Uhr:

Und nur Du kannst das klären.

Mit beiden Protokollen der AU zur Dekra und die können es prüfen. Auch ob ihr Datenstand evtl falsch ist, wie hier auch schon angebracht wurde.

Ich würde das machen, schon aus Prinzip.

Und sollte der Datenstand falsch sein, ist man evtl froh,es so mitbekommen zu haben.

Sind auch nur Menschen,wenn einige wenige, dass auch anders sehen.

Das Thema ist für die Geschäftsleitung.

Die fand das Thema sehr interessant.

Erstmal werden die Kosten der Nachuntersuchung bezahlt.

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