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Ersatzwagen bei Mobilitätsgarantie nicht kostenlos

Audi A4 B9/8W

Hallo,

ich hatte vor kurzem mit meinem Kleinen im Ausland eine Reifenpanne. Im Großen und Ganzen hat Abschleppen in die nächste Audi-Werkstatt, Reparatur etc. über Audi ganz gut geklappt.

Musste aber am Ende beim lokalen Service-Partner den Ersatzwagen für 2 Tage bezahlen, mit dem Verweis: das müsste ich mir dann von der Audi-Mobilitätsgarantie wiederholen. Nun hat mir der Audi-Kundenservice mitgeteilt, dass der Satz in der Mobilitätsgarantie:

"Ein Ersatzwagen (Mietwagen) wird für die Dauer der notwendigen Reparatur beim Audi Partner bis zu fünf Tage plus Wochenenden oder Feiertage, ohne km-Begrenzung zur Verfügung gestellt"

so zu verstehen, dass der Wagen zwar zur Verfügung gestellt wird, aber eben nicht kostenlos.

Aha! Dann würde ich sagen, sehr geschickt formuliert und schön den Kunden verschaukelt.

Tolle Garantieleistung, dass sie einem einen Mietwagen vermieten.... :-)

Haben andere hier die gleichen Erfahrungen gemacht?

Danke für alle Antworten vorab!

Beste Antwort im Thema

Richtig, nach jeder Inspektion wird die technische Funktionstüchtigkeit garantiert und mit der Mobilitätsgarantie abgesichert. Und was hat ein Reifenschaden, der meist durch Beschädigung ( Nagel, Schraube, Teile auf der Fahrbahn, Bordsteinkontakt oder Vandalismus) mit der Sicherheit durch Inspektion zu tun? Genauso wie Schlüsselverlust z. B.? Ganz genau nichts!

Soll der Hersteller dafür auch garantieren, obwohl es nicht von ihm zu verantworten ist?

Dafür haben Sie ja den Kulanzpassus bis 50 € Vorort Reparatur und kostenloses Abschleppen.

Ich finde das sehr in Ordnung ,und sehe keinen Grund dort zu meckern.

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Wurden die Bedingungen mal geändert? Ist ein paar Jahre her, da musste meiner über Nacht in der Werkstatt bleiben und der Ersatzwagen war kostenlos.

Edit:Sehe gerade, dass es wegen eines Reifenschadens war. Da ist nur das Abschleppen zum Audi Partner inklusive. Ersatzwagen in dem Fall ist laut Bedingungen kostenpflichtig.

Seit wann ist eine Reifenpanne ein Garantiefall? Und hast du keinen Schutzbrief?

Als bei mir das Hecksteuergerät defekt war, habe ich ein Fahrzeug von Audi gestellt bekommen. Das hat mir nur den verfahrenen Sprit gekostet.

Eine Reifenpanne ist kein Fall für die Mobilitätsgarantie. Und selbst wenn, 2 Tage für einen neuen Reifen wäre dann wohl etwas viel für eine Arbeit von 1 Stunde, oder.

Zitat:

@bruno7161 schrieb am 13. Oktober 2020 um 21:30:07 Uhr:

Eine Reifenpanne ist kein Fall für die Mobilitätsgarantie. Und selbst wenn, 2 Tage für einen neuen Reifen wäre dann wohl etwas viel für eine Arbeit von 1 Stunde, oder.

Ist es schon, aber eben kein kostenloser Ersatzwagen.

Als die Misere mit meinen Zündaussetzern losging, hatte ich einen kostenlosen Ersatzwagen (Audi A1 altes Modell) bekommen. Da die Werkstatt gerade sehr viel zu tun hatte, war mein Wagen insgesamt 4 Tage in der Wekstatt. Schon lange, nachdem die Reparatur gegessen war, habe ich noch eine Rechnung über 2 Tage a 79,00€ für den A1 bekommen. Begründung: Audi hätte den Leihwagen für diese Reparatur nur für 2 Tage übernommen.

Eben ist mein Wagen zum wiederholten Male wegen des gleichen Fehlers (Verbrennungsaussetzer) für eine ganze Woche beim Freundlichen. Mehrere emails und Telefonate mit der Audi-Kundenbetreuung blieben erfolglos. Audi weigert sich, mir einen kostenlosen Leihwagen zur Verfügung zu stellen. Bisher bin ich immer Audi gefahren. Bisher!

Lese ich aber anders. Ist eher eine Kulanz, bei kleineren Problemen, nicht durch technische Defekte verursacht wurden.

Siehe hier:

https://www.audi.de/.../141128_leistungspaket-mob.pdf

Die Mobilitätsgarantie von Audi beinhaltet darüber hinaus Hilfe bei anderen kleinen Problemen wie z. B. Marderschäden, Batterieausfall oder Radwechsel. Bei solchen nicht technischen Defekten ist die Hilfe vor Ort sowie das Abschleppen bis zum nächsten Audi-Partner kostenlos.

 

Der Unterschied ist wohl warum man liegengeblieben ist .

Der Händler hätte sagen sollen das bei einem Reifendefekt der Leihwagen nicht Kostenfrei ist.

Sorry Link nicht einkopiert.

Oder man liest sich die Bedingungen spätestens bei Fahrtantritt mal durch, gelle. ;):D

Na wenn du liegengeblieben bist verlässt Du dich doch sicher auf den Serviceberater und fängst nicht noch lange zu lesen an.

Lesen ist hilfreich! Ich schrieb vor Fahrt- bzw. Reiseantritt und nicht im Pannenfall.

Finde ich auch trickreich, erst im Pannenfall den Ersatzwagen zu versprechen, um ihn dann später explizit für den Radwechsel auszuschließen.

Die Mobilitätsgarantie war in der Vergangenheit ein Argument von Audi für den Wegfall des Ersatzrades.

Die Mobilitätsgarantie ist für mich schon lange kein Argument mehr den Service bei Audi zu machen, weil sie in der Zwischenzeit die Leistung weitgehend eingeschränkt hat und auch die Vertragsbedingungen immer wieder ändert, ohne daß ich das mitbekomme.

Ich habe da lieber einen expliziten Vertrag, bei dem mein Vertragspartner nicht einfach so die Bedingungen ändern kann, ohne mich zu informieren. Auch wenn es dann was zusätzlich kostet, ist dann aber klar geregelt, was ich dafür bekomme. Beim Audi Service sehen die das als kostenlose Dreingabe, bei der Sie dann willkürlich entscheiden, wie die Leistung ausfällt.

Letztenendes müßte mit jeder Inspektionsrechnung die Leistungsbeschreibung ausgehändigt werden, die dann auch über die 2 Jahre Gültigkeit hat.

Richtig, nach jeder Inspektion wird die technische Funktionstüchtigkeit garantiert und mit der Mobilitätsgarantie abgesichert. Und was hat ein Reifenschaden, der meist durch Beschädigung ( Nagel, Schraube, Teile auf der Fahrbahn, Bordsteinkontakt oder Vandalismus) mit der Sicherheit durch Inspektion zu tun? Genauso wie Schlüsselverlust z. B.? Ganz genau nichts!

Soll der Hersteller dafür auch garantieren, obwohl es nicht von ihm zu verantworten ist?

Dafür haben Sie ja den Kulanzpassus bis 50 € Vorort Reparatur und kostenloses Abschleppen.

Ich finde das sehr in Ordnung ,und sehe keinen Grund dort zu meckern.

Vorab: Meine Fam. und ich sind im Juni 2020 150km vom Wohnort entfernt in FL mit dem noch derzeitigen A5 8T (TDI) liegen geblieben (Span im Kraftstoffsystem - Hochdruckpumpe def.).

Das Einschleppen zum AZ FL habe ich über den ADAC selbst organisiert. Über die Mob-Garantie hat mir das AZ FL kostenneutral einen A3 SB ohne km-Begrenzung zur Verfügung gestellt. Dies aber auch erst nach dem ich auf die

Mob-Garantie hingewiesen habe.

Das Leistungspaket Mob-Garantie spricht von "technischen Defekt". Ein Reifenschaden fällt für mich auch unter den Begriff "techn. Defekt" und wird in den Ausschlüssen nicht aufgeführt. Ausnahme: Eine Rep.-Empfehlung (hier Reifen) wurde ignoriert.

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