Ersatzwagen bei Mobilitätsgarantie nicht kostenlos
Hallo,
ich hatte vor kurzem mit meinem Kleinen im Ausland eine Reifenpanne. Im Großen und Ganzen hat Abschleppen in die nächste Audi-Werkstatt, Reparatur etc. über Audi ganz gut geklappt.
Musste aber am Ende beim lokalen Service-Partner den Ersatzwagen für 2 Tage bezahlen, mit dem Verweis: das müsste ich mir dann von der Audi-Mobilitätsgarantie wiederholen. Nun hat mir der Audi-Kundenservice mitgeteilt, dass der Satz in der Mobilitätsgarantie:
"Ein Ersatzwagen (Mietwagen) wird für die Dauer der notwendigen Reparatur beim Audi Partner bis zu fünf Tage plus Wochenenden oder Feiertage, ohne km-Begrenzung zur Verfügung gestellt"
so zu verstehen, dass der Wagen zwar zur Verfügung gestellt wird, aber eben nicht kostenlos.
Aha! Dann würde ich sagen, sehr geschickt formuliert und schön den Kunden verschaukelt.
Tolle Garantieleistung, dass sie einem einen Mietwagen vermieten.... :-)
Haben andere hier die gleichen Erfahrungen gemacht?
Danke für alle Antworten vorab!
Beste Antwort im Thema
Richtig, nach jeder Inspektion wird die technische Funktionstüchtigkeit garantiert und mit der Mobilitätsgarantie abgesichert. Und was hat ein Reifenschaden, der meist durch Beschädigung ( Nagel, Schraube, Teile auf der Fahrbahn, Bordsteinkontakt oder Vandalismus) mit der Sicherheit durch Inspektion zu tun? Genauso wie Schlüsselverlust z. B.? Ganz genau nichts!
Soll der Hersteller dafür auch garantieren, obwohl es nicht von ihm zu verantworten ist?
Dafür haben Sie ja den Kulanzpassus bis 50 € Vorort Reparatur und kostenloses Abschleppen.
Ich finde das sehr in Ordnung ,und sehe keinen Grund dort zu meckern.
20 Antworten
Zitat:
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Das Leistungspaket Mob-Garantie spricht von "technischen Defekt". Ein Reifenschaden fällt für mich auch unter den Begriff "techn. Defekt" und wird in den Ausschlüssen nicht aufgeführt. Ausnahme: Eine Rep.-Empfehlung (hier Reifen) wurde ignoriert.
Laut Audi nicht. Und es wird extra ausgeschlossen. Was wir für irgendwas halten ist da unerheblich. Sie schließen es aus und wir können die Mobilitätsgaramtie annehmen, oder eben nicht. Andere bemühen daher auch den ADAC oder haben einen anderen Schutzbrief.
Ein Reifenschaden ist doch kein technischer Defekt, und schon garnicht durch einen Werkstattfehler bei der Inspektion verschuldet; genau dafür gilt die Mobilitätsgarantie.
Zitat:
@RS5 450 schrieb am 13. Okt. 2020 um 21:45:08 Uhr:
Der Unterschied ist wohl warum man liegengeblieben ist .
Der Händler hätte sagen sollen das bei einem Reifendefekt der Leihwagen nicht Kostenfrei ist.
Steht ja im Leistungspaket drin.
Ersatzwagen ist nicht kostenlos.
Zitat:
Kleine Probleme (nicht durch technische Defekte verursacht)
Wir bieten Hilfe bei z. B. Batterieausfall, Öl- und Kühlmittelmangel, Marderschaden, falsch
getanktem Kraftstoff sowie beim Nachfüllen eines Kanisters bei fehlendem Kraftstoff, verloren
gegangenem Schlüssel oder Wechsel eines defekten Rades.
Die Hilfe vor Ort (inkl. Kleininstandsetzungen bis 50 € vor Ort) bzw. das Abschleppen bis zum
nächsten Audi Partner sind für Sie kostenlos.
Weiterführende Leistungen (z. B. Ersatzwagen, Hotel etc.) können kostenpflichtig in Anspruch
genommen werden.
Das habe ich doch schon ganz oben verlinkt und gesagt.
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Zitat:
@bruno7161 schrieb am 14. Oktober 2020 um 19:09:53 Uhr:
Ein Reifenschaden ist doch kein technischer Defekt, und schon garnicht durch einen Werkstattfehler bei der Inspektion verschuldet; genau dafür gilt die Mobilitätsgarantie.
Der Ersatzwagen ist bei einem explizit ausgeschlossen. So weit klar. Aber die Mobilitätsgarantie tritt nicht bei Problemen ein, die durch die Inspektion verursacht oder nicht entdeckt werden.
Genau genommen ist der einzige Zusammenhang mit der Inspektion, daß diese Leistung im Rahmen der Inspektion angeboten wird, und zwar zusätzlich und freiwillig. Niemand zwingt Audi diese Leistung anzubieten.
Der Freundliche oder der Kundenservice stellen diese Leistung aber gerne als kostenloses Goodie dar, bei dem die Leistungserbringung nach Gutdünken gestaltet und geändert werden kann. Und das ist nicht richtig.
Die Mobilitätsgarantie ist Teil der Inspektion und wird auch von mir mit der Inspektion bezahlt. Deshalb muß auch die Leistung erbracht werden und zwar gemäß der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Inspektion.
Fraglich ist, ob hier das ReifenClever-Paket etwas gebracht hätte und den Leihwagen übernommen hätte?