Ermittlung wegen Nötigung im Straßenverkehr

Hallo Leute ich brauche dringend euren Rat.

Ich habe heute ein Schreiben vom Polizeipräsidium bekommen. Es steht dort drin, dass ich laut der Zulassungsstelle Halter des Fzg bin.
Weiter steht dort, dass gegen den Fahrer meines Fzg ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung gemäß § 240 StGB im Straßenverkehr geführt wird.

Dann steht nur die Tat Zeit und Ort da und danach soll ich den Fahrzeuhführer mitteilen und innerhalb einer Woche zurück schicken.
(Zum Schluss steht noch, dass ich die Aussage verweigern kann usw.)

Was soll ich nun tun?

Im Internet steht so viel Zeug und verschiedene Dinge, dass ich mir nun ganz unsicher bin was ich tun soll.
Soll ich der Polizei antworten oder nicht?
Und kann ich irgendwie vorher erfahren um was es überhaupt geht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Woher wollen hier wieder ein paar Rentner wissen, was überhaupt von wem und vor allem wievielen zur Last gelegt wird? Und wenn der TE dem allem aus dem Wege gehen kann, empfehle ich ihm dies. Ein Rentner im alten Kadett wird so gut wie nie wegen Nötigung angezeigt werden. Es gibt immer noch häufig den Denunzianten, der zu dritt im Auto sich einen Spaß erlaubt, den allein im Auto reisenden Schnellfahrer einfach mal vor den Kadi zu ziehen.
Ich spreche aus Erfahrung, weil ich seit mehreren Jahren mehr als 100.000 km p.a. unterwegs bin.
Und die Pensionäre sollten einfach mal überlegen, wer hier dummes Zeug schreibt - auch wenn es nur in der Signatur ist.

Hallo wolfgear,

wie kommt es, dass offensichtlich ältere Mitmenschen wie Rentner, Pensionäre etc. von dir als besserwisserisch bezeichnet werden, die dummes Zeug schreiben und meistens einen alten Kadett fahren?

Mit deiner Zuschrift entsteht bei mir der Eindruck, dass die meisten von dir genannten Attribute auch auf dich zutreffen.

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Zitat:

Original geschrieben von FirstSergeant


...ich habe einfach angst, dass die z.b. ein Foto von mir anfordern und der komische Typ sagt " klar das war der" und ich ne riesige Geldstraft bekomme...

Du kommst ihm zuvor! Du sagst das du gefahren bist.

Anschließend wiedersprichst du dem was die vorgeworfen wird. - Deine Freundin ist Zeugin.

Der Anzeigende wird auch nicht viel mehr haben als seine Aussage und ggf. die von einem Mitfahrer (wenn überhaupt).

ICH werd jetzt erst mal Runde mit meinem Vectra durch die Gegen fahren... präge mir ein Gesicht ein das mir nicht passt, schreib mir das Kennzeichen auf und zeige die Person anschließend an das sie mich genötigt hätte.
Die wird ganz bestimmt Verurteilt! 😁😛

Mal ernsthaft... da kann doch jeder kommen... vielleicht kann der dich nicht mal mehr Identifizieren und dann war das an dieser Stelle schon.
Ansonsten - selbst wenn - steht es immer noch Aussage gegen Aussage.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Ansonsten - selbst wenn - steht es immer noch Aussage gegen Aussage.

@ Die Dicke

Untersteh dich 😁😁😁

@TE: ich reihe mich mal ein in die Reihe der schlauen Tipgeber: Wenn Dir das zum erstenmal passiert ist, kriegt man einen riesen Schreck. Aber nimm Dir das nicht so furchtbar zu Herzen. Einen Anwalt brauchst Du noch lange nicht. Überleg nochmal kurz, ob Du wirklich noch weißt wer gefahren ist. Wenn Dir einfällt, dass Du Dich doch nicht mehr erinnern kannst, schreib das auf den Zettel und schick ihn zurück.

Diese Art Anzeigeerstatter ist sehr beliebt bei der Polizei. Die kommen regelmäßig und die armen Polizisten die das entgegennehmen müssen, verdrehen die Augen: "Der schon wieder, ein Haufen Papierkram". Du solltest kooperieren, denn man braucht jetzt von Dir nur einen guten Grund, damit man diesen Blödsinn einstellen kann und nicht weiter verfolgen muß. Die kennen doch ihre Pappenheimer. "Nötigung Nötigung... Weltuntergang". Du weißt nicht mehr, wer's war und die Sache ist sehr wahrscheinlich erledigt. Keine Panik! 😉

Ich hab mal hier eine ähnliche Geschichte aufgeschrieben. So oder ähnlich wird das bei Dir auch ausgehen. 😉
http://www.motor-talk.de/.../...upende-draengelnazis-t4629340.html?...

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Es ist ja sehr löblich, wenn jeder Bürger sich mannhaft seiner Strafe stellt - aber in der aktuellen Fragrerunde hilft dies dem TE nicht wirklich.

@TE - vergiss hier fast alle Beiträge, lies Dir die Beiträge vom UHU durch und befolge sie. Verkneif Dir jegliche Angabe zu irgendwelchen Fahrzeugführern oder Geschehnissen. Auch wenn Du aktuell nur als Zeuge befragt wirsr, kannst Du sehr schnell in den Status des Beschuldigten geraten, trotz oder gerade wegen aller Kooperation. 

Genau das meine ich auch, wenn man erst mal etwas gesagt hat, ist es mehr als schlecht die Rübe wieder aus der Gefahrenzone zu bringen.

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Zitat:

Original geschrieben von uhu110


Hallo, FirstSergeant,

es ist gut möglich, dass Du mal irgend einem anderen Autofahrer zu dicht aufgefahren bist, dass Du ihm beim Fahrstreifenwechsel oder beim Ausscheren zum Überholen bzw. Einscheren nach dem Überholvorgang etwas zu nahe gekommen bist oder was auch immer.

Oft handelt es sich in solchen Fällen um fahrlässig begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten, ggf. auch mit Gefährdung, aber selten tatsächlich um eine Nötigung oder, was genauso gerne genommen wird, um eine Straßenverkehrsgefährdung.

Die Krux ist einfach, dass die meisten Verkehrsteilnehmer, wenn sie durch andere geärgert werden, gleich vom Schlimmsten ausgehen und annehmen, sie wären nur knapp einem Unfall mit Verletzungen oder gar dem Tode entkommen.

Dementsprechend wird gleich eine Anzeige wegen Nötigung oder Straßenverkehrsgefährdung erstattet, obwohl der tatsächliche Sachverhalt so etwas gar nicht hergibt.

Wird die Anzeige, wie es oft vorkommt, gleich schriftlich oder über das Internet (die bei Polizeibeamten so sehr geliebte 🙄 Internetwache) erstattet, hat der zuständige Sachbearbeiter gar keine andere Möglichkeit, als die Angelegenheit als Strafsache zu verfolgen.

Du hast wirklich nichts zu befürchten, wenn Du erst einmal gar nichts machst und abwartest, ob sich der Polizeibeamte noch einmal bei Dir meldet.

Ist an der Anzeige tatsächlich etwas dran und besteht eine Möglichkeit, den Fahrer zu identifizieren, wird er sich schon noch mal mit Dir in Verbindung setzen, um festzustellen, ob Du selber gefahren bist oder ob Du den Fahrer benennen willst.

Wenn nichts dran ist, geht der Vorgang, wie oben geschildert, einfach an die Staatsanwaltschaft zwecks Einstellung und Du wirst vermutlich nichts mehr von der Sache hören.

Viele Grüße,

Uhu110

Ich hoffe, dass Du da richtig liegst. Ich habe viel mit der Polizei zu tun und weis auch, dass die meisten Polizisten vor solchen Anzeigen oft abraten bzw. den Anzeigenden auch beraten.

Da kommt so einer, völlig aufgelösst und will sofort eine Anzeige wegen einer Nötigung erstatten. Vielleicht solch ein Fall, wie Du ihn erwähnst, eine Nichtigkeit.

Welcher normal denkende Polizist wird denn gleich eine sogenannte Nichtigkeit als Nötigungsanzeige aufnehmen, ohne dem Anzeigenden eindringlich daraufhin zu weisen, dass wenn es sich nicht genauso zugetragen hat, er mitunter auch Stress bekommt und es stets eine Ansichtsache ist. Zudem sprechen die Beamten in der Regel mit vielen Jahren Berufserfahrung und wissen schon, ob dass Teil für den Anzeigenden in die Hose geht und raten ggf. ab oder weisen auf Folgen hin.

Bedingt dadurch werden mit Sicherheit bereits sehr viele mögliche Nötigungsanzeigen - weil sie überhaupt nichts bringen und überflüssig sind wie ein Kropf - im Vorfeld erstickt. Da ist auch gut so, denn ansonsten würden sich unsere Gerichte nur noch mit solchen überflüssigen Dingen beschäftigen müssen.

Was ich damit sagen will ist, dass wenn es zu einer Nötigungsanzeige kommt, es sicherlich schon Hand und Fuß hat, weil unsere Polizisten entsprechend geschult sind, sehr viel Erfahrungen haben und aus diesen Gründen entsprechend einfluß nehmen können und sicherlich auch machen.

Fazit. Eine Nötigungsanzeige ist mitunter nicht so einfach wegzuwischen, zumal sie von amtswegen zu verfolgen wäre.

Wenn denn dann auch noch leichtfertig mit Aussagen umgegangen wird, kann es schon mal richtig in die Hosen gehen.😁

Dir ist aber schon klar, dass Du hier einen Polizisten über polizeiliche Gepflogenheiten unterrichtest?
Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47


Dir ist aber schon klar, dass Du hier einen Polizisten über polizeiliche Gepflogenheiten unterrichtest?
Gruß vom bösen Dieter

Ja dann ist doch alles klar, oder ? Spricht Du hier für UHU ? Ist dem das Recht ?

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Spricht Du hier für UHU ? Ist dem das Recht ?

Die meisten Stammgäste hier im Forum wissen das. Ich meine auch er hätte das letztens noch selber in einem Post erwähnt.

Ansonsten würde es hier außer dem Uhu auch nur noch zwei weitere User geben deren Aussagen ich blind einem Fragesteller zu befolgen empfehlen würde: Dellenzähler und go-4-golf.

Alle Anderen kann ich nicht einschätzen, aber der Großteil sind einfach Dampfplauderer hier.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Fazit. Eine Nötigungsanzeige ist mitunter nicht so einfach wegzuwischen, zumal sie von amtswegen zu verfolgen wäre.

Wenn denn dann auch noch leichtfertig mit Aussagen umgegangen wird, kann es schon mal richtig in die Hosen gehen.😁

Ja freilich, mach dem armen TE keine Angst, das ist völliger Quatsch. Hast Du Dir schonmal den "Straßenverkehr-Aufregethread" durchgelesen? Da werden die Leute regelmäßig von Rausziehern und Schleichern genöööötigt weil die halt mal etwas langsamer einen Lastwagen überholen und der Aufläufer bremsen muss. Solche Leute kommen dann ganz aufgeregt zur Polizeiinspektion "Nötigung Nötigung Todesstrafe". Was soll der arme Polizist denn machen, so einen Quatsch muss er immer von amtswegen aufnehmen. Das ist seine Pflicht. Was man da in dem Thread nicht alles für Nötigung hält, da lachst Du Dich kaputt.

So, jetzt braucht man eben einen Fahrer für die Gegendarstellung, damit man den Käse einstellen kann. Dass man irgendwas absichtlich gemacht hätte um den Anzeiger in furchtbare Lebensgefahr zu bringen, oder was auch immer er sich einbildet, kann der Anzeiger selten beweisen. Vor allem wenn Du Deine Freundin als Zeugin dabei hattest. Die einfachste Lösung dafür, der Halter kann sich an den Fahrer nicht erinnern und der Sachbearbeiter beim Staatsanwalt (Ein Jurastudent der das zweite Staatsexamen nicht geschafft hat) ist heilfroh um die schöne Auflösung. Fall erledigt. 😁

Wenn der TE den Zettel mit der Standardantwort "Keine Ahnung" nicht zurückschickt, kommt halt irgendwann eine Polizeistreife vorbei und fragt nach. Sie brauchen diese Antwort um den Fall zu Akten legen zu können. @TE: Keine Panik! 😉

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Spricht Du hier für UHU ? Ist dem das Recht ?
Die meisten Stammgäste hier im Forum wissen das. Ich meine auch er hätte das letztens noch selber in einem Post erwähnt.

Aber nicht in diesem Thread. Und ich glaube aus naheliegenden Gründen nicht, dass der TE sich die Zeit nehmen will, zu suchen wo der Uhu sich geoutet hat. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Flinx1960


Und ich glaube aus naheliegenden Gründen nicht, dass der TE sich die Zeit nehmen will, zu suchen wo der Uhu sich geoutet hat. 😉

Das nicht. Deswegen wurde er ja von mehreren Usern und einem Mod darauf hingewiesen, dass es klug ist auf Uhu zu hören.

Also wurde ihm die Arbeit sogar abgenommen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Das nicht. Deswegen wurde er ja von mehreren Usern und einem Mod darauf hingewiesen, dass es klug ist auf Uhu zu hören.

Also wurde ihm die Arbeit sogar abgenommen 😉

Nur indirekt.😎

Wieso indirekt?

Das keiner beim TE vorbeifährt zum Händchen halten ist doch logisch.

Jetzt habe ich mir diesen Thread tatsächlich komplett durchgelesen. Daß man so eine schriftliche Befragung als Zeuge folgenlos ignorieren kann, hätte ich so nicht gedacht.

Also wieder was gelernt, danke an alle Koniferen.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Jetzt habe ich mir diesen Thread tatsächlich komplett durchgelesen. Daß man so eine schriftliche Befragung als Zeuge folgenlos ignorieren kann, hätte ich so nicht gedacht.

Also wieder was gelernt, danke an alle Koniferen.

Hmm... Was könnten die Folgen dieser Ignoranz sein? Fernsehverbot vielleicht? Ich schätze, es könnte eine Polizeistreife vorbeikommen um den Übeltäter einzubuchten. Oder vielleicht auch nur um ganz freundlich persönlich nachzufragen, wer denn als Fahrer in Frage käme. Ich würde lieber schriftlich auf die Erinnerungslücke hinweisen. Nicht dass man sich verplappert.

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