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Ermittlung wegen Nötigung im Straßenverkehr

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 17:57

Hallo Leute ich brauche dringend euren Rat.

Ich habe heute ein Schreiben vom Polizeipräsidium bekommen. Es steht dort drin, dass ich laut der Zulassungsstelle Halter des Fzg bin.

Weiter steht dort, dass gegen den Fahrer meines Fzg ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung gemäß § 240 StGB im Straßenverkehr geführt wird.

Dann steht nur die Tat Zeit und Ort da und danach soll ich den Fahrzeuhführer mitteilen und innerhalb einer Woche zurück schicken.

(Zum Schluss steht noch, dass ich die Aussage verweigern kann usw.)

Was soll ich nun tun?

Im Internet steht so viel Zeug und verschiedene Dinge, dass ich mir nun ganz unsicher bin was ich tun soll.

Soll ich der Polizei antworten oder nicht?

Und kann ich irgendwie vorher erfahren um was es überhaupt geht?

Beste Antwort im Thema
am 6. Oktober 2013 um 9:05

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Woher wollen hier wieder ein paar Rentner wissen, was überhaupt von wem und vor allem wievielen zur Last gelegt wird? Und wenn der TE dem allem aus dem Wege gehen kann, empfehle ich ihm dies. Ein Rentner im alten Kadett wird so gut wie nie wegen Nötigung angezeigt werden. Es gibt immer noch häufig den Denunzianten, der zu dritt im Auto sich einen Spaß erlaubt, den allein im Auto reisenden Schnellfahrer einfach mal vor den Kadi zu ziehen.

Ich spreche aus Erfahrung, weil ich seit mehreren Jahren mehr als 100.000 km p.a. unterwegs bin.

Und die Pensionäre sollten einfach mal überlegen, wer hier dummes Zeug schreibt - auch wenn es nur in der Signatur ist.

Hallo wolfgear,

wie kommt es, dass offensichtlich ältere Mitmenschen wie Rentner, Pensionäre etc. von dir als besserwisserisch bezeichnet werden, die dummes Zeug schreiben und meistens einen alten Kadett fahren?

Mit deiner Zuschrift entsteht bei mir der Eindruck, dass die meisten von dir genannten Attribute auch auf dich zutreffen.

 

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Hallo, Chaosmanager,

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Du musst auf jeden Fall antworten. Allerdings kannst Du von Deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Punkt zwei ist richtig, Punkt eins nicht.

Niemand ist gesetzlich verpflichtet, gegenüber der Polizei anzugeben, wer zum Tatzeitpunkt mit dem Fahrzeug gefahren ist.

Anders sieht es aus, wenn es zur Verhandlung kommt und man vom Richter befragt wird.

Hat man dann kein Aussageverweigerungsrecht gegenüber dem Fahrer, muss man Angaben machen.

Für den TE bedeutet das, dass er schlicht und ergreifend abwarten kann, ob sich die Polizei noch einmal meldet und nachhakt oder ob sie das Ganze auf sich beruhen lässt.

Wenn der Anzeigeerstatter lediglich das Kennzeichen abgelesen hat, aber nicht die geringsten Angaben zum Fahrer machen kann, so dass auch eine Wahllichtbildvorlage nichts bringen würde, dürfte das Ganze im Sande verlaufen, wenn der TE nicht das Geringste zum Fahrer angibt.

Das weiß der sachbearbeitende Polizeibeamte auch.

Er ist allerdings verpflichtet, der Sache nachzugehen und wird vermutlich, wenn ein oder zwei Versuche, über den Halter den Fahrer zu ermitteln, den Fall an die Staatsanwaltschaft abgeben, damit diese das Ganze einstellt.

Viele Grüße,

Uhu110

Genau so sieht es aus und deshalb auch mein Rat.

Die Heiligen hier würden am liebsten jedem Schnellfahrer empfehlen, sich jeden Abend selbst anzuzeigen.

Das ist doch wirklich ein Jammer.

am 5. Oktober 2013 um 19:22

Zitat:

Original geschrieben von uhu110

Hallo, Chaosmanager,

Zitat:

Original geschrieben von uhu110

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Du musst auf jeden Fall antworten. Allerdings kannst Du von Deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Punkt zwei ist richtig, Punkt eins nicht.

Niemand ist gesetzlich verpflichtet, gegenüber der Polizei anzugeben, wer zum Tatzeitpunkt mit dem Fahrzeug gefahren ist.

Das hatte ich auch nicht gesagt bzw. geschrieben und schon gar nicht so gemeint, wie Du es wohl fälschlicherweise verstanden hast.

Ich habe geschrieben, dass man auf jeden Fall antworten muss. Damit meinte ich, dass der angeschriebene Halter verpflichtet ist, Angaben zu seiner Person zu machen. Zu dem Vorwurf muss er sich natürlich nicht äußern.

Gruß

Der Chaosmanager

Man kann das Schreiben der Polizei komplett ignorieren. Daten zum Halter sind der Polizei ja bekannt.

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 19:35

Wenn ich das aus Sicht der Polizei sehe, ist das nicht verdacht erweckend, wenn ich garnichts antworte?

Ich weiss ja nicht was in solchen Menschen vor geht, die einfach jemanden anzeigen, aber ich will da nur möglichst ohne irgendwelche Strafen raus.

am 5. Oktober 2013 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Man kann das Schreiben der Polizei komplett ignorieren. Daten zum Halter sind der Polizei ja bekannt.

Warum sollte man das tun, wenn man sich nichts vorzuwerfen hat?

Im schlechtesten Fall wird man eben durch die Staatsanwaltschaft vorgeladen und muss sich dann entscheiden wie es weitergeht.

Alles unnötiger Stress.

Das stimmt. Ging ja nur darum ob man antworten muss, wie hier behauptet wurde. Und das muss man eben nicht.

was heißt hier abgemeldet? verkauft und abgemeldet oder wie genau?

kommt wirklich nur du in frage?

selbst wenn du angeben würdest, dass nur du un deine freundin in frage kommen könnten. ein vorfall, der zur anzeige gebracht wird, daran erinnert man sich oder es war halt wirklich nix und ein anderer hat dich einfach mal angezeigt/beschuldigt. wenn da nix war, hast du auch bei den angaben nichts zu befürchten.

sl

am 5. Oktober 2013 um 19:43

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Man kann das Schreiben der Polizei komplett ignorieren. Daten zum Halter sind der Polizei ja bekannt.

Wenn Du meinst ...

Persönlich halte ich es nicht für ratsam, ein solches Schreiben einfach zu ignorieren. Aber das kann ja jeder halten wie er will.

Ich bin jedenfalls der Meinung, dass man stets verpflichtet ist, Angaben zu seiner Person zu machen (auch dann, wenn man voraussetzen kann, dass diese Angaben bekannt sind).

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 19:47

naja ich meine mal so, man weiss nie, was in anderen vor geht. Wer weiss wie der an dem Tag drauf war.

Auf jeden fall wohne ich mit meiner Freundin zusammen und sie hat noch keinen Führerschein, also komme auch nur ich in Frage. Dazu ist das Auto auch nur auf mich als Halter zugelassen, also als Fahrer.

Das Auto ist abgemeldet aber noch nicht verkauft, das folgt hoffentlich noch.

 

Es wäre also für mich am Besten, wenn ich antworte, dass ich der halter und Fahrer bin.

Angeben soll ich laut dem Schreiben nur mein Namen mit Anschrift, vom Führerschein die Daten und wo das Fzg versichert ist.

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Man kann das Schreiben der Polizei komplett ignorieren. Daten zum Halter sind der Polizei ja bekannt.

Wenn Du meinst ...

Persönlich halte ich es nicht für ratsam, ein solches Schreiben einfach zu ignorieren. Aber das kann ja jeder halten wie er will.

Ich bin jedenfalls der Meinung, dass man stets verpflichtet ist, Angaben zu seiner Person zu machen (auch dann, wenn man voraussetzen kann, dass diese Angaben bekannt sind).

Gruß

Der Chaosmanager

Ich weiß es. Sonst bin ich aber im Prinzip deiner Meinung. Ich würde es auch nicht ignorieren.

am 5. Oktober 2013 um 19:55

Zitat:

Original geschrieben von AS60

 

Ich weiß es. Sonst bin ich aber im Prinzip deiner Meinung. Ich würde es auch nicht ignorieren.

D. h. dass Anwaltsseiten, die meine Meinung unterstützen, in diesem Punkt falsche Aussagen machen?

Vor einigen Jahren erhielt ich ein solches Schreiben, das ich formgerecht beantwortet und angegeben hatte, dass ich selbst gefahren sei. Danach erhielt ich ein Schreiben, das mich als Betroffener mit der Aussage des Anzeigenden konfrontierte. Daraufhin habe ich sinngemäß geschrieben, dass das mir zum Vorwurf gemachte Verhalten überhaupt nicht zu mir passt und ich mir überhaupt nicht vorstellen kann, mich jemals so verhalten zu haben. Im übrigen könnte ich mich an den beschriebenen Vorfall überhaupt nicht erinnern.

Daraufhin erhielt einige Zeit später ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt worden wäre.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 20:08

geht das mit dem einstellen des Verfahrens so schnell? ich habe einfach angst, dass die z.b. ein Foto von mir anfordern und der komische Typ sagt " klar das war der" und ich ne riesige Geldstraft bekomme, das kann ich mir eigentlich nicht leisten. (genauso einen möglichen Anwalt)

Ich habe aus den Bekanntenkreis schon so viel Zeug von solchen abgedrehten verrücken Menschen gehört und ich wohne in einem echt schrecklichen Viertel hier.

..oje, der gleiche Scheiß wie immer !

Der Post von wolfgear hat mich ein wenig verwundert.

Falsches Bild im Kopf gehabt.

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 20:16

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

..oje, der gleiche Scheiß wie immer !

Der Post von wolfgear hat mich ein wenig verwundert.

Falsches Bild im Kopf gehabt.

was meinst du damit?

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