erhöhte Mautgebühr mit OBU bei Ausfall der Adblueanlage?!
Gestern kam bei uns die Diskusion auf das wenn zum Beispiel der Tank der Abgasnachbehandlung / Adblue leer sei bzw die Anlage eine Störung hätte die Mautgebühr automatisch erhöht würde...
Kann ich mir nicht vorstellen...oder?!
Wie gesagt...alle Lkw haben festverbaute "onboardunits"
Unsere Fahrer kutschen jede Nacht die gleiche Strecke und es fallen immer die gleichen Gebühren an...normalerweise
Gefährliches Halbwissen wo man nur hinschaut :-P
16 Antworten
ganz klar Halbwissen.
Technisch machbar wäre es, aber im moment ist es nicht möglich, denn die OBU hängt nicht am Fahrzeug Can-Bus
Nein, die OBU merkt es nicht, aber der freundliche Beamte von der BAG ;-)
Fahren ohne AdBlue oder einer defekten Abgasnachbehandlungsanlage ist nicht nur Mautprellen sondern auch Steuerhinterziehung. Die Obu kann dies (noch) nicht diagnostizieren, aber mit hilfe eines kurzen Blickes auf die Kontrollleuchte kann dies die BAG. Bei neueren Fahrzeugen ca ab 2008 (weiß nicht von allen Herstellern wann sie dies eingeführt haben) tritt bereits nach kurzem betrieb eine Leistungsreduzierung in kraft (ca 20-50%) die nur von einer Fachwerkstatt zurückgesetzt werden kann.
Also im allgemeinen ist davon abzuraten ;-)
dacht ichs mir...aber wie gesagt. Der Fahrer behauptet steif und fest die unit kassiere höher ab. Naja...genug Hirnraben bei UPS beschäftigt :-P Bei uns geht es nicht ums Mautprellen sondern ums Rechthaben. Ein weiteres mal...Herzlichen Dank
Also damit noch jemand was dazu sagt und die Antworten meiner Vorredner bestätigt. 😁
Das Mautgerät merkt es zu 1000% (noch) nicht wenn du einen Fehler in deiner Ad-Blue Anlage hast bzw. der Tank dafür leer ist.
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Damit das Wahre noch einmal untermauert wird. Ein technischer Defekt und/oder Ausfall der Abgasnachbehandlung hat keine Auswirkung auf die automatische Mauterfassung . Wie schon ein Vorposter geschrieben hat. Beide Systeme sind nicht miteinander vernetzt und tauschen keine Daten aus.
Das so etwas in Planung ist denke ich auch, fragt sich nur wann es umgesetzt wird. Genauso denke ich das irgendwann die vernetzung mit dem Digi-Tacho folgen wird. Auslesen der OBU durch die BAG wärend der fahrt ist ja möglich, es wäre somit recht einfach auch auf die anderen Systeme zurückgreifen zu können.
Dann schickt irgendwann ein Rechner eine BAG-Streife direkt zum Kutscher der die Lenkzeit überschritten hat. Oder aber es werden sofort Daten Online vom Unternehmer verlangt. Düstere Aussicht.
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Das so etwas in Planung ist denke ich auch, fragt sich nur wann es umgesetzt wird. Genauso denke ich das irgendwann die vernetzung mit dem Digi-Tacho folgen wird. Auslesen der OBU durch die BAG wärend der fahrt ist ja möglich, es wäre somit recht einfach auch auf die anderen Systeme zurückgreifen zu können.
Das wird denk ich mal nicht ganz so einfach... allein die Datenmengen die dies betreffen würde... aber evtl greift da noch Datenschutz und sowas...
Es reicht ja nur der hinweis auf eine Geschwindigkeits oder Lenkzeitübertretung genauso ein einfach Hinweis auf eine Fehlfunktion in der Abgasnachbehandlung, große Datenmengen wären das nicht, nur eben eine Kurzinformation beim Auslesen das etwas nicht stimmt und das man das Fahrzeug genauer unter die Lupe nehmen muss
Mit dem Halbwissen geb ich dir ganz und gar Recht.
Also da brauchst kein Sorgen haben, davon bekommen die in Köln nichts mit.
OBUS kann deinen Füllstand der Tanks nicht kontrollieren, die hatten bereits genügend Probleme mit der richtigen Zuordnung für entsprechend Fahrzeug. Daher hatte Toll-Collect verspätet mit dem Mautkassiern begonnen .
Zitat:
Original geschrieben von Zoker
Es reicht ja nur der hinweis auf eine Geschwindigkeits oder Lenkzeitübertretung genauso ein einfach Hinweis auf eine Fehlfunktion in der Abgasnachbehandlung, große Datenmengen wären das nicht, nur eben eine Kurzinformation beim Auslesen das etwas nicht stimmt und das man das Fahrzeug genauer unter die Lupe nehmen muss
na Schrauber du hast reichliche Phantasien - bist wohl Sciencefiction-Fan -
also die OBUS macht in dieser Hinsicht mal garnichts außer Mautkilometer zählen und zusammenrechen.
Ein Digtital- Tacho speichert die Geschwindigkeit für 24 Stunden und überschreibt die älteren Daten danach.
Dann mal zu Geschwindigkeitübertretungen die werde lediglich mit } auf der Fahrerkarte angezeigt und der Ort wird dabei nicht gespeichert. Daher macht auch ein Verfahren wegen Geschwingikeitsübertretung nach 24 stunden keinen Sinn, denn keiner kann sagen wann und wo und mit welcher Geschwindikeit dies gewesen sein sollte.
Denn zu einer Anklage sind stes Ortsangaben und betreffende Messmethode zu nennen ansonsten wir so ein Klage abgewiesn.
Ich schreib doch mit der entsprechenden Technik wäre es möglich so etwas zu realisiern. Nicht das das schon realität ist.
Und wenn deine Fahrerkarte ausgelesen wird und dort ein Geschwindigkeitsverstoß drauf ist dann wirst du zur Kasse gebeten.
Zitat:
Original geschrieben von Power@MAN41.660
Nein, die OBU merkt es nicht, aber der freundliche Beamte von der BAG ;-)Fahren ohne AdBlue oder einer defekten Abgasnachbehandlungsanlage ist nicht nur Mautprellen sondern auch Steuerhinterziehung. Die Obu kann dies (noch) nicht diagnostizieren, aber mit hilfe eines kurzen Blickes auf die Kontrollleuchte kann dies die BAG. Bei neueren Fahrzeugen ca ab 2008 (weiß nicht von allen Herstellern wann sie dies eingeführt haben) tritt bereits nach kurzem betrieb eine Leistungsreduzierung in kraft (ca 20-50%) die nur von einer Fachwerkstatt zurückgesetzt werden kann.
Also im allgemeinen ist davon abzuraten ;-)
ja, ja ;-) ich lach mich kaputt ja ja, Erstens hat der Herr von der BAG nicht die Berechtigung einfach mal so schnell in dein Führerhaus zugehen ( Hausfriedensbruch ) und dann hat er dich zu Fragen ob er dies überhaupt darf ! Und dies darfs du ihm aus persönlichen Gründen verweigern - Und dann muß er zur Polizei gehen einen Durchsuchungsbefehl erwirken. Das dauert natürlich und macht unwahrscheinlich Papierarbeit.
Dies gilt auch für die Polizei, doch die können, mit einem kleinen Trick, dies außer Kraft setzen , wenn z. B Gefahr in Verzug bei Drogenverdacht und andere strafbare Handlungen , doch dies müssen sie dann beweisen und sollte sich dieser Verdacht nicht beweisen lassen, bekommen sie ein erhebliches Problem ( Disziplinar- und ein zivilrechtliches Verfahern) und dies bedeutet für Herrn Sheriffs reichlich Ärger - denn man ist als Fahrer nicht als rechtloses Etwas unterwegs.