Erfahrungsfrage nach Unfall

Bin jetzt absolut verunsichert.

ich hatte einen Zusammenstoß auf der Autobahn mit einem LKW u. Mein Auto ist Schrott.

Ich habe der Versicherung gesagt dass ich das auf meine Kappe nehme und die den Schaden zahlen soll. Ich hatte dort auch gefragt ob mein Auto noch gebraucht wird. Es wurde 3x verneint. Bei der Polizei hab ich auch angerufen und nachgefragt ob mein Auto benötigt wird. Auch dort sagten sie nein. Es kommt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auf mich zu, das ist klar.

nun habe ich mein Auto zum Verschrotten in Auftrag gegeben. Da mich das ganze natürlich beschäftigt lese ich vieles im Internet u. Habe nun gelesen dass bei einer Ordnungswirdigkeit auch das Auto gebraucht wird.

nun ist meine Frage: hatte jemand schon diese Situation? Und wird das Auto wirklich gebaucht?
Ich versuche noch nen Anwalt nächste Woche zu bekommen und versuchen den Verschrottungsvorgang zu stoppen.

kann mir jemand so grob schildern was da jetzt genau auf mich zukommt und wie lange ich das Auto bereitstellen muss bei der Ordnungswidrigkeit? Ich habe nur Haftpflicht deswegen das alles in die Wege geleitet habe.
Für mich ist es definitiv eine Lehre nicht den Versicherungen und der Polizei zu glauben.

Ich hoffe ihr könnt mir da von euren Erfahrungen berichten.
wäre da echt dankbar drüber.



39 Antworten

In BW hießen die Formulare zum Personalienaustausch, welche von der Polizei vor Ort ausgestellt wurden, bis 2015 "Unfallkarte". Ob die heute noch immer so heißen, weiß ich nicht. Dem damaligen Layout nach zu urteilen, könnten die aber heute auch noch so heißen, die sahen damals schon antik aus.

Zusätzlich gab es noch ein Aufnahmeblatt, in welchem auch der Tatbestand und weitere Daten aufgeführt waren.

Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. August 2025 um 16:32:20 Uhr:
Für BW kann ich auch nicht sagen, ob es eine Unfallanzeige gibt. Hier in Niedersachsen sind wir noch etwas rückständig, da gibt es noch das Formular.
In NRW gab es zumindest 2021 noch die Anzeige bei einer gebührenpflichtigen Verwarnung von 35,- €.

Ist zwar jetzt nicht hilfreich für den TE, aber da muss ich leider widersprechen. Was meinst du genau mit Anzeige? 35 Euro wurden in NRW im Rahmen einer schriftlichen Verwarnung, direkt über das Verwarngeld mit Debitkarte oder durch Aushändigung einer Zahlkarte abgwickelt. Ich schätze dass das immer noch so ist. So lange bin ich noch nicht pensioniert.

Zitat:
@remarque4711 schrieb am 16. August 2025 um 17:04:47 Uhr:
In BW hießen die Formulare zum Personalienaustausch, welche von der Polizei vor Ort ausgestellt wurden, bis 2015 "Unfallkarte". Ob die heute noch immer so heißen, weiß ich nicht. Dem damaligen Layout nach zu urteilen, könnten die aber heute auch noch so heißen, die sahen damals schon antik aus.
Zusätzlich gab es noch ein Aufnahmeblatt, in welchem auch der Tatbestand und weitere Daten aufgeführt waren.

Das wird dann wohl analog zur Unfallmitteilung sein, die bei jedem Unfall ausgehändigt wird. Tatbestand wurde hier mit Tatbestandsnummer aus dem Tatbestandskatalog vermerkt.

Hab mal versucht ein Bild anzuhängen

Screenshot-2025-08-16-at-18-11-36-verkehrsrecht-referendarlehrgang-2005-vortrag-verkehrsrecht-2012-pdf

Ja, die Tatbestandsnummern aus dem Bußgeldkatalog mit dem jeweiligen Text.

Sorry den Anhang habe ich gerade erst gesehen. Nein, die Formulare sahen/sehen hier anders aus, aber mit den gleichen Angaben. Ich kann das Formular nicht anhängen, weil der mit Originaldaten gefüllt ist.

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@AS60 : Ich meinte dieses Formblatt "Unfallanzeige" oder wie das Ding heißt. Da wurden die Beteiligten aufgeführt, wie die Sicht- und Straßenverhältnisse waren, wie der Unfall sich nach Angaben der Beteiligten ereignet hat usw. Meine Tochter hatte 2022 in NRW einen Unfall, wurde mit 35,- € verwarnt und diese Unfallanzeige gab es "gratis".

Zitat:@PeterBH schrieb am 16. August 2025 um 20:46:33 Uhr:
@AS60 : Ich meinte dieses Formblatt "Unfallanzeige" oder wie das Ding heißt. Da wurden die Beteiligten aufgeführt, wie die Sicht- und Straßenverhältnisse waren, wie der Unfall sich nach Angaben der Beteiligten ereignet hat usw. Meine Tochter hatte 2022 in NRW einen Unfall, wurde mit 35,- € verwarnt und diese Unfallanzeige gab es "gratis".

Bei uns gab’s nur das Blatt auf dem Bild. Mag aber sein dass andere Behörden das gemacht haben.

Beide Beteiligte im gleichen Haus wohnhaft, da wird die Versicherung aber sofort Schmu vermuten 👺.

Im Ernst, das Formular sah beim Unfall meiner Tochter anders aus, hatte auch mehrere Seiten. Da haben sich die Polizisten viel Mühe gegeben, möglichst viel falsch zu machen und hatten damit auch Erfolg. Skizze falsch, den geparkten LKW zur anderen Straßenseite hin geschoben, Unfallhergang einseitig den Verursacher schildern lassen und so aufgenommen.

War so ein Unfall, wo ich mich gefragt habe, wofür 99% der Menschheit eigentlich ein Smartphone mit Kamera in der Tasche hat. Vermutlich nur für Selfies, aber sofort Fotos von der Unfallstelle, dem Standpunkt der Fahrzeuge, etwaigen Spuren zu machen, darauf kommen die Wenigsten.

Zitat:
@AS60 schrieb am 16. August 2025 um 17:51:27 Uhr:
ch schätze dass das immer noch so ist. So lange bin ich noch nicht pensioniert.

War das vor oder nach März 2021?

Es scheint da inzwischen auch was digitales(pdf) zu geben (habe ich aber selbst noch nicht in Natura gesehen).

Hier die zugehörige Pressemitteilung.

Über die Papierformulare gibt es hier (bei Nr. 5) einiges nachzulesen, dessen Richtigkeit ich nicht nachprüfen kann.

Nach meinem Verständnis und meiner Erfahrung bekommen die Beteiligten aber nur die Seite 1 ausgehändigt, die Seite 2 dient nur zu internen Zwecken (statistische Erfassung).

Da wurde auf Seite 1 jedenfalls eingetragen, ob ein Beteiligter verwarnt wurde (Verwarngeld oder mündlich) oder ob eine Anzeige gefertigt wird. Unfallanzeige meint hier (auch) die Weiterleitung zur Bußgeldstelle zwecks Ahndung der OWi.

Zitat:
@hk_do schrieb am 16. August 2025 um 22:45:11 Uhr:
War das vor oder nach März 2021?

Du hast eine PN

ich kenne sowas garnicht, hier gibt es von der Polizei diesen mini Zettel A6/A7 Format? da steht das Aktenzeichen drauf, womit sich der Anwalt(sofern man einen einschaltet) und die versicherung Akteneinsicht bekommt .. das war´s... achso die Unfallbeteiligten stehen noch drauf (Adressen)

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