Erfahrungsfrage nach Unfall

Bin jetzt absolut verunsichert.

ich hatte einen Zusammenstoß auf der Autobahn mit einem LKW u. Mein Auto ist Schrott.

Ich habe der Versicherung gesagt dass ich das auf meine Kappe nehme und die den Schaden zahlen soll. Ich hatte dort auch gefragt ob mein Auto noch gebraucht wird. Es wurde 3x verneint. Bei der Polizei hab ich auch angerufen und nachgefragt ob mein Auto benötigt wird. Auch dort sagten sie nein. Es kommt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auf mich zu, das ist klar.

nun habe ich mein Auto zum Verschrotten in Auftrag gegeben. Da mich das ganze natürlich beschäftigt lese ich vieles im Internet u. Habe nun gelesen dass bei einer Ordnungswirdigkeit auch das Auto gebraucht wird.

nun ist meine Frage: hatte jemand schon diese Situation? Und wird das Auto wirklich gebaucht?
Ich versuche noch nen Anwalt nächste Woche zu bekommen und versuchen den Verschrottungsvorgang zu stoppen.

kann mir jemand so grob schildern was da jetzt genau auf mich zukommt und wie lange ich das Auto bereitstellen muss bei der Ordnungswidrigkeit? Ich habe nur Haftpflicht deswegen das alles in die Wege geleitet habe.
Für mich ist es definitiv eine Lehre nicht den Versicherungen und der Polizei zu glauben.

Ich hoffe ihr könnt mir da von euren Erfahrungen berichten.
wäre da echt dankbar drüber.



39 Antworten

Bin kein Anwalt

Aber wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat und die Schuldfrage geklärt ist spricht eigentlich nichts dagegen das Auto zu verschrotten.

Eh sei denn es war ein Unfall mit Personenschaden,also jemand ist ums Leben gekommen.

? Wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen? ist die schuldfrage eindeutig klar ? Das entscheidet im Zweifelsfall deine Haftpflichtversicherung, nicht du ...

Eigentlich bist du dann raus aus der Nummer, das regelt deine Versicherung mit dem geschädigten...

Das Bussgeld von der Polizei geht gegen dich persönlich, hat mit deinem Wagen auch nichts mehr zu tun .. also wenn es so sein soll, kann dein auto jetzt zum Würfel gepresst werden, ich sehe keinerlei Grund für einen Anwalt..

Zitat:
@Mollekopp schrieb am 15. August 2025 um 19:26:27 Uhr:
...Eh sei denn es war ein Unfall mit Personenschaden,also jemand ist ums Leben gekommen.

Wobei bei letztem das Auto dann vor Ort und Stelle eingezogen wird, bzw. einem Gutachter vorgeführt wird... das ebend genau es nicht passieren kann, das das Auto (Beweise) später plötzlich "vernichtet" wurde..

Wenn das Auto nicht beschlagnahmt wurde und man selbst keine Forderungen stellen wird, kann man es direkt entsorgen.

Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, ich wurde mündlich verwarnt u. Angeblich kommt da nichts mehr. Zum Abschlepper sagte die Polizei ich bin Schuld. (Hat er mir erzählt auf der Fahrt zum Abschlepphof.
Ich habe mit einem anderen Polizisten geredet der mir nur gesagt hat für die ist der Fall erledigt, sie brauchen mein Auto nicht und es gibt eine Ordnungswidrigkeit auf jeden fall. Wie die aussieht weiß natürlich niemand. Ich rechne mal mit dem schlimmsten. Ich weiß nicht wie die einen Zusammenstoß beurteilen beim Spurwechsel (ich von links in die Mitte, der LKW von rechts in die Mitte)Verletzt wurde zum Glück keiner, Sachschaden ist halt da.

Ich schieb da grad bischen Panik deswegen weil ich das gelesen habe mit Auto checken etc. Kenne mich da auch null aus wie das überhaupt aussieht, mein 1. richtiger Unfall und deswegen schieb ich Panik.

Denke den Anwalt werde ich mir trotzdem mal holen für ein Gespräch wie man sich so am besten verhalten soll, auch wegen Bußgeld/Ordnungswidrigkeiten würde mich das interessieren.
Auch um in Zukunft gerüstet zu sein ( hoffe natürlich dass nie wieder was passiert).

Es beruhigt mich ein kleines bisschen dass es zumindest mal nicht schlimm sein könnte falls das Auto schon in der Presse war.

Danke euch allen für eure Kommentare.

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Übrigens Polizei ist Exekutive ... die Beamten können viel erzählen und mit einem Abschleppfahrer schnacken... Wer wirklich Schuld hat entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht .. und nicht die Polizei..

Auch wenn es manchmal so eindeutig ist, niemals vor Ort eine Schuld eingestehen...

Wenn du mit einem Anwalt das Verwarngeld/Bussgeld anzweifeln/überprüfen möchtest ist das dein gutes Recht, das kannste aber auch erst machen, wenn du die Post bekommen hast, damit du /ihr überhaupt in der hand habt was dir vorgeworfen wird...

Hat aber mit deinem Auto nichts mehr zu tun .. also Verschrottung muss da nicht mehr gestoppt werden, oder wochenlange Standgebühren...

Zitat:
@tartra schrieb am 15. August 2025 um 19:52:25 Uhr:
Übrigens Polizei ist Exekutive ... die Beamten können viel erzählen und mit einem Abschleppfahrer schnacken... Wer wirklich Schuld hat entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht .. und nicht die Polizei..
Auch wenn es manchmal so eindeutig ist, niemals vor Ort eine Schuld eingestehen...
Wenn du mit einem Anwalt das Verwarngeld/Bussgeld anzweifeln/überprüfen möchtest ist das dein gutes Recht, das kannste aber auch erst machen, wenn du die Post bekommen hast, damit du /ihr überhaupt in der hand habt was dir vorgeworfen wird...
Hat aber mit deinem Auto nichts mehr zu tun .. also Verschrottung muss da nicht mehr gestoppt werden...

Vor Ort habe ich kein Geständnis oder ähnliches abgelegt.
Hab es nur meiner Versicherung mitgeteilt.
Mal Schauen was die nächsten Wochen passiert. Der Unfall ist bald 3 Wochen her, da dürfte doch die nächsten Paar Tage/Wochen was kommen.

Danke auf jeden Fall für deinen Input

Zitat:
@Lifeisstrange2025 schrieb am 15. August 2025 um 19:43:43 Uhr:
Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, ich wurde mündlich verwarnt u. Angeblich kommt da nichts mehr. ........... es gibt eine Ordnungswidrigkeit auf jeden fall.
Danke euch allen für eure Kommentare.

Das widerspricht sich. Entweder wurdest du mündlich verwarnt, oder du bekommst eine Anzeige, oder was meintest du mit Ordnungswidrigkeit. Da waren sich die Polizisten wohl nicht einig.

Eigentlich wird aber nur bei Bagatellunfällen mündlich verwarnt.

Zitat:
@AS60 schrieb am 15. August 2025 um 20:07:41 Uhr:
Das widerspricht sich. Entweder wurdest du mündlich verwarnt, oder du bekommst eine Anzeige. Da waren sich die Polizisten wohl nicht einig.

Das ist auch so ein kleines komisches Dilemma welches mich verunsichert. Der Polizist der mir die Unfallkarte zugeschickt hat für die Versicherung,diesem habe ich Bescheid gegeben dass ich diese erhalten habe und in dem Zusammenhang gefragt wie lange ich auf Post warten müsste. Da meinte er da kommt nichts mehr (Stand diese Woche)

letzte Woche habe ich mit einem Kollegen ( er war wohl nicht da) telefoniert um zu erfahren, ob die mein Auto noch brauchen, der sagte dann dass Auto nicht gebraucht wird und aber eine Ordnungswidrigkeit kommt.

Finde es so maximal verwirrend, daher auch drüber nachdenke nen Anwalt zu kontaktieren um da mal nen roten Faden zu haben, weil man doch sehr sehr vieles liest.
Hab zum Glück eine Verkehrsrechtsschutz, daher bietet sich das glaube ich an

Zitat:@Lifeisstrange2025 schrieb am 15. August 2025 um 20:19:28 Uhr:
Das ist auch so ein kleines komisches Dilemma welches mich verunsichert. Der Polizist der mir die Unfallkarte zugeschickt hat für die Versicherung,diesem habe ich Bescheid gegeben dass ich diese erhalten habe und in dem Zusammenhang gefragt wie lange ich auf Post warten müsste. Da meinte er da kommt nichts mehr (Stand diese Woche)letzte Woche habe ich mit einem Kollegen ( er war wohl nicht da) telefoniert um zu erfahren, ob die mein Auto noch brauchen, der sagte dann dass Auto nicht gebraucht wird und aber eine Ordnungswidrigkeit kommt. Finde es so maximal verwirrend, daher auch drüber nachdenke nen Anwalt zu kontaktieren um da mal nen roten Faden zu haben, weil man doch sehr sehr vieles liest.
Hab zum Glück eine Verkehrsrechtsschutz, daher bietet sich das glaube ich an

In welchem Bundesland ist das?

Ich kenn nur „Unfallmitteilungen“. Dort stehen eigentlich auch die getroffenen Maßnahmen. Schätze das ist mit deiner Unfallkarte identisch.

Zitat:
@AS60 schrieb am 15. August 2025 um 20:21:40 Uhr:
In welchem Bundesland ist das?

Baden Württemberg ist der Unfall passiert, die zuständige Polizeibehörde war bayrischer Natur.

musste korrigieren Baden Württemberg beides. Google/meine Meinung zum Ort war Bayern.

Es ist nur eine Unfallservicekarte. Da steht nichts drin außer die Daten

Zitat:@Lifeisstrange2025 schrieb am 15. August 2025 um 20:24:49 Uhr:
Baden Württemberg ist der Unfall passiert, die zuständige Polizeibehörde war bayrischer Natur

Da kenn ich mich leider nicht aus. Die Bundesländer agieren da teilweise sehr verschieden.

@AS60

ich danke dir auf jeden Fall für deinen Input.
Auch Danke an alle die hier kommentieren.

Ich werde abwarten müssen so oder so was kommt, beruhigt mich auf jeden Fall dass es mich nicht noch mehr den Kragen kostet dass das Auto ggf. in der Schrott war.

Zitat:
@Lifeisstrange2025 schrieb am 15. August 2025 um 20:04:56 Uhr:
Vor Ort habe ich kein Geständnis oder ähnliches abgelegt.
Hab es nur meiner Versicherung mitgeteilt.

Man ist verpflichtet den Unfall der Versicherung umgehend zu melden und nicht erst nach 3 Woche. Wenn ich Mist gebaut habe und ein anderer dadurch einen Schaden hat, ist es doch auch für mich ein moralisches Anliegen, dass der andere seinen Schaden so schnell wie möglich bezahlt bekommt, und da verzögere ich das nicht, indem ich mich erst nach 3 Wochen dazu bequeme den Schaden der eigenen Versicherung zu melden.

Zitat:
@Lifeisstrange2025 schrieb am 15. August 2025 um 19:43:43 Uhr:
Ich weiß nicht wie die einen Zusammenstoß beurteilen beim Spurwechsel (ich von links in die Mitte, der LKW von rechts in die Mitte)Verletzt wurde zum Glück keiner, Sachschaden ist halt da.

Wie siehst du das denn, meinst auch du, dass du alleine Schuld an dem Unfall hast?

Wenn du dich nicht alleinschuldig siehst, kann es Sinn machen, Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung anzumelden. Dafür brauchst du dann natürlich dein Fahrzeug, weil ein Gutachter den Schaden, bzw. den Wiederbeschaffungswert bewerten muss. Auch kann es sinnvoll sein, dass Ganze von einem Anwalt abwickeln zu lassen.

Gruß

Uwe

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