Erfahrungsfrage nach Unfall

Bin jetzt absolut verunsichert.

ich hatte einen Zusammenstoß auf der Autobahn mit einem LKW u. Mein Auto ist Schrott.

Ich habe der Versicherung gesagt dass ich das auf meine Kappe nehme und die den Schaden zahlen soll. Ich hatte dort auch gefragt ob mein Auto noch gebraucht wird. Es wurde 3x verneint. Bei der Polizei hab ich auch angerufen und nachgefragt ob mein Auto benötigt wird. Auch dort sagten sie nein. Es kommt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auf mich zu, das ist klar.

nun habe ich mein Auto zum Verschrotten in Auftrag gegeben. Da mich das ganze natürlich beschäftigt lese ich vieles im Internet u. Habe nun gelesen dass bei einer Ordnungswirdigkeit auch das Auto gebraucht wird.

nun ist meine Frage: hatte jemand schon diese Situation? Und wird das Auto wirklich gebaucht?
Ich versuche noch nen Anwalt nächste Woche zu bekommen und versuchen den Verschrottungsvorgang zu stoppen.

kann mir jemand so grob schildern was da jetzt genau auf mich zukommt und wie lange ich das Auto bereitstellen muss bei der Ordnungswidrigkeit? Ich habe nur Haftpflicht deswegen das alles in die Wege geleitet habe.
Für mich ist es definitiv eine Lehre nicht den Versicherungen und der Polizei zu glauben.

Ich hoffe ihr könnt mir da von euren Erfahrungen berichten.
wäre da echt dankbar drüber.



39 Antworten

Da du offenbar mehr als glasklar "01" bist, würde ich die Karre so schnell wie möglich von der Bildfläche verschwinden lassen, bevor noch z. B. einem netten Staatsanwalt im Nachgang noch weitere Fragen beispielsweise zur Verkehrssicherheit deines Auto ins Hirn kommen sollen. Die Aufzählung ist natürlich nicht abschließend.

Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 15. August 2025 um 20:48:08 Uhr:
Man ist verpflichtet den Unfall der Versicherung umgehend zu melden und nicht erst nach 3 Woche. Wenn ich Mist gebaut habe und ein anderer dadurch einen Schaden hat, ist es doch auch für mich ein moralisches Anliegen, dass der andere seinen Schaden so schnell wie möglich bezahlt bekommt, und da verzögere ich das nicht, indem ich mich erst nach 3 Wochen dazu bequeme den Schaden der eigenen Versicherung zu melden.
Wie siehst du das denn, meinst auch du, dass du alleine Schuld an dem Unfall hast?
Wenn du dich nicht alleinschuldig siehst, kann es Sinn machen, Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung anzumelden. Dafür brauchst du dann natürlich dein Fahrzeug, weil ein Gutachter den Schaden, bzw. den Wiederbeschaffungswert bewerten muss. Auch kann es sinnvoll sein, dass Ganze von einem Anwalt abwickeln zu lassen.
Gruß
Uwe

ich weiß nicht, wie du drauf kommst dass ich mir so lange Zeit gelassen hätte. Die Versicherung wurde innerhalb weniger Stunden informiert.

Ich hab ein altes (18 Jahre) Auto gefahren, die Reparaturen wären im Verhältnis zu teuer, da ich nur Haftpflicht hatte. Auch die Standgebühr beim Schlepper würden sich so aufsummieren dass ich draufzahlen würde.
Selbst wenn ich ne reele Chance hätte Ansprüche anzumelden, das was ggf am Ende rauskommen könnte, würde die gesamten Kosten die ich hätte nicht decken.
mit Teilkasko/Vollkasko hätte ich es versucht.
Das war mitunter auch der Grund weswegen ich gesagt hab ich nehme es auf meine Kappe.

So ein Verfahren ist auch langwierig, das haben ich und mein Versicherungsmensch durchdiskutiert, was den finanziellen Aspekt angeht.

Sei froh wenn die Karre eingestampft wird und nicht mehr als Beweismittel für unsicheren Zustand, unsachgemäße Reparaturen oder sonstwas zur Verfügung steht.

r

Zitat:
@ranitegar schrieb am 15. August 2025 um 21:54:21 Uhr:
Sei froh wenn die Karre eingestampft wird und nicht mehr als Beweismittel für unsicheren Zustand, unsachgemäße Reparaturen oder sonstwas zur Verfügung steht.
r

Ich frage mich, wo in diesem Thread was zu dem Zustand des Fahrzeugs stand, außer, dass es 18 Jahre alt war. Ist ein 18 Jahre altes Auto auch automatisch verkehrsunsicher bzw. unsachgemäß repariert?

Dann kann ich ja meinen Zafira, welcher im Februar eine neue HU ohne Mängel bekommen hat, am Montag auch in die Presse schieben. Vor der HU ohne Mängel wurde er sachgemäß in einer freien Werkstatt repariert.

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Ja das frage ich mich auch. Man hat das Gefühl das manche Leute sich einen Spaß daraus machen anderen Angst zu machen.

Lass das Auto verschrotten und dich nicht verrückt machen.

Zitat:
@Lifeisstrange2025 schrieb am 15. August 2025 um 21:48:55 Uhr:
ich weiß nicht, wie du drauf kommst dass ich mir so lange Zeit gelassen hätte. Die Versicherung wurde innerhalb weniger Stunden informiert.

Sorry, ich habe mich verlesen. Du hast geschrieben:

Hab es nur meiner Versicherung mitgeteilt.

und ich habe gelesen:

Hab es nun meiner Versicherung mitgeteilt.

nun, also im Sinne von "jetzt erst".

Sorry nochmal, war mein Fehler.

Selbst wenn ich ne reele Chance hätte Ansprüche anzumelden, das was ggf am Ende rauskommen könnte, würde die gesamten Kosten die ich hätte nicht decken.

Du hast kaum Kosten, wenn du den Schaden von dem Gutachter der gegnerischen Versicherung schätzen lässt. Die schickt den Gutachter auch zeitnah raus, so dass kaum Standkosten auflaufen. Das wäre es dann auch mit den Kosten, wenn du keinen Anwalt einschaltest.

Du hast ja nicht nur Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert, sondern es fallen auch 10 bis 14 Tage Nutzungsausfall an.

Weiterhin, wenn du die Schuld nicht anerkennst und eine Quotelung rauskommt, zahlt ja auch deine Versicherung weniger. Bei einem LKW ist der Schaden meist nicht hoch, so dass, wenn es zur Schuldteilung kommt, es sich vielleicht sogar lohnt, dass du den Schaden übernimmst, so dass die Hochstufung deines Versicherungstarifs entfällt.

Selbst, wenn das Ganze vor Gericht geht, übernimmt deine Versicherung ja die Anwaltskosten und Gerichtskosten. Die Quotelung, die dabei rauskommt, kannst du dann bei der gegnerischen Versicherung einfordern.

Du siehst allerdings, man muss auf dem Gebiet schon etwas fit sein, wenn man das ohne Anwalt durchziehen möchte.

Egal aber, auch wenn du von der gegnerischen Versicherung nichts einforderst, kann es sinnvoll sein, trotzdem nicht die volle Schuld einzugestehen, weil, wie gesagt, die deine Versicherung dann eventuell nur so wenig zahlen muss, dass du den Schaden zurückkaufen kannst (also nachträglich bezahlst), so dass die Hochstufung entfällt.

Du solltest also gegenüber deiner Versicherung nicht sagen, dass du die Schuld bei dir siehst, sondern einfach den Unfall deiner Versicherung genauso schildern, wie sich aus deiner Sicht abgespielt hat. Den Rest überlässt du deiner Versicherung. Die wird schon versuchen, dass sie sowenig wie möglich bezahlen muss.

Zum Thema Ordnungswidrigkeit. Du kannst hier mal recherchieren, was auf dich zukommen kann: Klick mich

Da gibt es z.B. den Tatbestand:

Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall.

Wenn dieser passen sollte, sind das nur 35,- Bußgeld (eventuell +Auslagen) und sonst keine Konsequenzen.

Gruß

Uwe

Zitat:
@ranitegar schrieb am 15. August 2025 um 21:54:21 Uhr:
Sei froh wenn die Karre eingestampft wird und nicht mehr als Beweismittel für unsicheren Zustand, unsachgemäße Reparaturen oder sonstwas zur Verfügung steht.
r

Es mag sicherlich Menschen geben, die damit keinen Schmerz hätten mit all den Sachen durch die Gegend zu fahren.

Ich könnte das mit mir selber net vereinbaren mit ner manipulierten Kiste rumzufahren. Ich fahr lieber einmal zu viel, wie einmal zu wenig in die Werkstatt.

Lass dich nicht verrückt machen, wenn Zweifel am Fahrzeugzustand bestehen würden, hätte die Polzei die Karre vor Ort einkassiert ... heir spinnen sich einige wirklich krude Story´s zusammen ...

Zitat:
@tartra schrieb am 16. August 2025 um 10:37:05 Uhr:
heir spinnen sich einige wirklich krude Story´s zusammen ...

Ja, aber vor allem der TE selbst: "Habe nun gelesen dass bei einer Ordnungswirdigkeit auch das Auto gebraucht wird."

Das hat er also irgendwo gelesen und glaubt es, obwohl ihm die Polizei das Gegenteil gesagt hat.

Er ist sicherlich verunsichert das ihm die Polizei kein konkretes Bussgeld sagen konnte... aber das ist auch normal, vorallem wenn es in den Punkte Bereich geht, da schaut die Bussgeldstelle ob mehr Auffälligkeiten vorhanden sind und man evtl. die strafe verdoppelt könnte u.s.w. ...

Daher kann man nur dazu raten, jetzt ersteinmal tief ein und ausatmen und den Bescheid abwarten ...

Zuviel lesen im Internet macht unsicher.

Scheinbar ist ein überleben ohne www für manche schwer vorstellbar.

@Lifeisstrange2025

Unfallkarte und Unfallanzeige sind zwei unterschiedliche Formulare. Fordere mal die Unfallanzeige an, da steht mehr drin. Z.B. auch, dass mündlich verwarnt wurde. Und damit wäre das Owi-Verfahren auch bereits abgeschlossen.

So wie du das schilderst, dass beide Unfallbeteiligte die Spur gleichzeitig gewechselt haben, käme ich nicht zu deiner Alleinschuld. Beide nicht aufgepasst - und der LKW hat die höhere Betriebsgefahr. Wie du weiter verfahren solltest (wenn du selbst Ansprüche stellen möchtest), hat Uwe so zutreffend geschrieben. Wobei der Versicherungsgutachter naturgemäß mehr die Interessen der Versicherung vertritt, der selbst beauftragte hingegen objektiv ermittelt (hier reicht doch der Wiederbeschaffungs- und der Restwert). Fraglich ist natürlich, ob unterm Strich sich ein Unterschied ergibt.

Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. August 2025 um 13:53:21 Uhr:
@Lifeisstrange2025
Unfallkarte und Unfallanzeige sind zwei unterschiedliche Formulare. Fordere mal die Unfallanzeige an, da steht mehr drin. Z.B. auch, dass mündlich verwarnt wurde. Und damit wäre das Owi-Verfahren auch bereits abgeschlossen.
So wie du das schilderst, dass beide Unfallbeteiligte die Spur gleichzeitig gewechselt haben, käme ich nicht zu deiner Alleinschuld. Beide nicht aufgepasst - und der LKW hat die höhere Betriebsgefahr. Wie du weiter verfahren solltest (wenn du selbst Ansprüche stellen möchtest), hat Uwe so zutreffend geschrieben. Wobei der Versicherungsgutachter naturgemäß mehr die Interessen der Versicherung vertritt, der selbst beauftragte hingegen objektiv ermittelt (hier reicht doch der Wiederbeschaffungs- und der Restwert). Fraglich ist natürlich, ob unterm Strich sich ein Unterschied ergibt.

Wenn mündlich verwarnt wurde, selbst bei einem Verwarngeld gibt es keine Unfallanzeige. Zumindest in NRW nicht. Die Beteiligten bekommen eine Unfallmitteilung und ein ein Durchschlag wird abgeheftet und das war´s. Im Grunde ist die Aufnahme solch eines Unfalls lediglich ein Personalienaustausch mit entsprechender Sanktion des vermeintlichen Verursachers aus verkehrsrechtlicher Sicht.

Ich hab allerdings keine Ahnung wie das in BW gehandhabt wird.

Ich habe mit wenigen Leuten gesprochen, jeder sagt da was anderes zu und keiner hat das so gut zusammenfassend und genau erklärt wie Uwe es gemacht hat. Herzlichen Dank hierfür nochmals!

Wenn man so viele Jahre noch keinen Unfall hatte, dann ist man natürlich überfordert wenn ein Unfall in dem Ausmaß passiert und versucht sich schlau zu machen, statt sich einfach zurücklehnen u. Gucken was passiert.
Hätte ich von Anfang an jemand gehabt der das so klar neutral detailiert aufzeigen kann wie Uwe, dann hätte ich mir diesbezüglich definitiv weniger Gedanken gemacht und hätte wahrscheinlich auch anders gehandelt.

Ich bin trotzdem dankbar für alle die hier kommentiert haben und ihre Meinung geäußert haben. Danke dass ihr euch die Zeit genommen habt zu lesen und zu kommentieren.

Ich versuche das ganze für mich als Erfahrung zu verbuchen und das nächste Mal ( was hoffentlich nicht passiert) besonnener zu handeln u. An Uwes Worte zu denken.

Für BW kann ich auch nicht sagen, ob es eine Unfallanzeige gibt. Hier in Niedersachsen sind wir noch etwas rückständig, da gibt es noch das Formular.

In NRW gab es zumindest 2021 noch die Anzeige bei einer gebührenpflichtigen Verwarnung von 35,- €.

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