Erfahrungsaustausch Wandlung
Hier können all diejenigen, die ihren neuen Tiguan wandeln wollen/können oder schon gewandelt haben, über ihre Erfahrungen berichten.
Achtung: keine Rechtsberatung, nur Erfahrungen
78 Antworten
Das wäre meine Antwort dazu: https://www.google.com/search?...
Zitat:
@Beichtvater schrieb am 05. Sept. 2024 um 13:31:44 Uhr:
Braucht man für diese (hoffentlich wenigen) Einzelfälle wirklich einen Thread?
Der Thread kann gerne geöffnet bleiben, Rechtsberatung ist aber Tabu.
Zitat:
@Lausitz2023 schrieb am 18. September 2024 um 18:39:48 Uhr:
Nach vielfältigsten Überlegungen und Abwägungen habe ich mich nun entschieden, das Thema anzugehen.
Aus eigener Erfahrung wünsche ich Dir viel Durchhaltevermögen, Energie, Geduld und die Gabe, treffende Briefe und klare Kommunikation zu beherrschen.
Du musst alle Vorkommnisse, Beanstandungen und Reparaturversuche dokumentiert haben und darfst Dich nicht von irgendwelchen Dampflaberern bei Deinem Händler einschüchtern lassen.
Du hast das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag (den Begriff Wandlung gibt's im Gesetz nicht mehr) wenn die Voraussetzungen nach § 439 und §§ 440, 323, 326 Abs.5 BGB erfüllt sind. Lies Dich da gut ein, mach' Dich schlau und zeig' dem Händler, dass Du Dich auskennst.
Dokumentiere (Foto mit dem KM-Stand und einer aktuellen Zeitung o.ä.) den Kilometerstand am Tag des Einreichens des Vorgangs, weil dieser aller Voraussicht nach für die Berechnung des Abzugs für bereits erfolgte Nutzung sein wird.
Viel Erfolg.
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Zitat:
@Schluffen schrieb am 20. September 2024 um 09:42:39 Uhr:
Zitat:
@Lausitz2023 schrieb am 18. September 2024 um 18:39:48 Uhr:
Nach vielfältigsten Überlegungen und Abwägungen habe ich mich nun entschieden, das Thema anzugehen.Aus eigener Erfahrung wünsche ich Dir viel Durchhaltevermögen, Energie, Geduld und die Gabe, treffende Briefe und klare Kommunikation zu beherrschen.
Du musst alle Vorkommnisse, Beanstandungen und Reparaturversuche dokumentiert haben und darfst Dich nicht von irgendwelchen Dampflaberern bei Deinem Händler einschüchtern lassen.
Du hast das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag (den Begriff Wandlung gibt's im Gesetz nicht mehr) wenn die Voraussetzungen nach § 439 und §§ 440, 323, 326 Abs.5 BGB erfüllt sind. Lies Dich da gut ein, mach' Dich schlau und zeig' dem Händler, dass Du Dich auskennst.
Dokumentiere (Foto mit dem KM-Stand und einer aktuellen Zeitung o.ä.) den Kilometerstand am Tag des Einreichens des Vorgangs, weil dieser aller Voraussicht nach für die Berechnung des Abzugs für bereits erfolgte Nutzung sein wird.
Viel Erfolg.
Vielen Dank für Deine Tipps. Ich mache das natürlich nicht selbst, sondern lasse dies von einem Juristen für mich machen, der da jahrelange Erfahrungen hat.
Mal ein kleines Update von mir: der entsprechende Brief wurde verschickt und VW hat nun bis 21.10. Zeit bekommen, um den Rücktritt vom Kaufvertrag zu akzeptieren
Hat schon jemand gewandelt? Welche mögliche Gesamtfahrleistung hat VW bei Euch für die Berechnung des Nutzungsentgelts verwendet? 200.000 km? 250.000 km? Was anderes?
Hallo zusammen, ich habe nun die Information erhalten, dass Volkswagen der Wandlung des Fahrzeugs zugestimmt hat, da man die vorhandenen Fehler nicht
beseitigen kann. Voraussichtlich nächste Woche gebe ich den Wagen beim Händler ab.
Zitat:
@Lausitz2023 schrieb am 30. Oktober 2024 um 17:12:14 Uhr:
Hallo zusammen, ich habe nun die Information erhalten, dass Volkswagen der Wandlung des Fahrzeugs zugestimmt hat, da man die vorhandenen Fehler nicht
beseitigen kann. Voraussichtlich nächste Woche gebe ich den Wagen beim Händler ab.
Wow, das ging schnell. Schön, dass Dein Problem gelöst ist.
Dann bin ich mal gespannt, an wen VW Dein Fahrzeug in seinem zweiten Leben weitergibt.
Zitat:
@Lausitz2023 schrieb am 30. Oktober 2024 um 17:12:14 Uhr:
Hallo zusammen, ich habe nun die Information erhalten, dass Volkswagen der Wandlung des Fahrzeugs zugestimmt hat, da man die vorhandenen Fehler nicht
beseitigen kann. Voraussichtlich nächste Woche gebe ich den Wagen beim Händler ab.
Darf man Fragen aus welchen Gründen Du den Wagen zurück gibst? Ich habe versucht Deine Aussagen dazu zu finden. Ist mir leider nicht gelungen.
Welches neues Gefährt soll es nun werden?
Ich wünsche Dir mehr Glück mit einem neuen Auto.
Beste Grüße
Christian
Es gibt die tolle Forumsfunktion, daß man sich alle Beiträge eines Users anzeigen lassen kann, da wird man schnell fündig.
Zitat:
@FrankPrCB schrieb am 31. Oktober 2024 um 07:45:38 Uhr:
Es gibt die tolle Forumsfunktion, daß man sich alle Beiträge eines Users anzeigen lassen kann, da wird man schnell fündig.
Ach was ;-) Mir ist es nicht gelungen aus seinen 422 Beiträgen den entsprechenden zu finden. Es gibt leider keinen Filter, um seine erstellten Beiträge anzeigen zu lassen. Vielleicht meldest er sich ja, da ich Lausitz2023 zitiert habe.
Wieso soll man die 423 Beiträge alle durchsuchen? Es wird in der Übersicht zu allen Beiträgen, in denen ein User etwas gepostet hat, der Threadtitel und das Subforum angezeigt. Ich habe dadurch keine halbe Minute gebraucht, um Beiträge mit den entsprechenden Fehlerbeschreibungen zu finden. Das kann Jeder, warum soll etwas x Mal gepostet werden?