Erfahrungen und Tipps zu Mitarbeiterfahrzeugen bzw. Wunschvorführer
Hallo zusammen,
vielleicht kann mich jemand über die Bedingungen des Mitarbeiterleasings aufklären...Hintergund der Frage ist mein Wunsch nach einem S205 zu einem für mich realistischen Preis. Da ich mich ein wenig auf hyazinthrot als Farbe eingeschossen habe, wird der Gebrauchtwagenmarkt nicht allzuviele Exemplare hergeben, befürchte ich. Von daher käme für mich vielleicht die Option eines selbstkonfigurierten Wunschvorführers in Frage. Ob vom Händler oder von einem Mitarbeiter sei mal dahingestellt, wobei mir natürlich ein Geschäftswagen lieber wäre als ein Vorführwagen.
Bislang konnte ich feststellen, das aktuelle W205 bei z.B. Mobile.de mit Haltedauer 3 Monate mit 15% Rabatt und mit Haltedauer 6 Monate mit 21 % Rabatt angeboten werden. Nun meine Fragen an die "Insider" ...
1. Gibt es auch noch längere Laufzeiten, die den Rabatt natürlich entsprechend erhöhen würden? Mir wären 12 Monate sehr recht :-).
2. Wenn der Preis vorher ausgehandelt wird, wie wird dann z.B mit Unfallschäden umgegangen? Besteht dann eine Abnahmepflicht? Wird nachverhandelt?
3. An die Mitarbeiter: Wie lange müsst ihr mindestens mieten? Stellt ihr MB den Wagen anschließend einfach wieder auf den Hof und der landet im Fahrzeugpool? Dürft ihr dann auch an Privat verkaufen/vermitteln?
4. Es gibt ja viele MA, die Wunschautos bestellen und erstmal selbst fahren Wie findet man(n) die am besten? Gibt es ein Portal o.ä. wo ich schauen kann?
Das soll für's erste mal reichen. Hoffe auf ein paar aufschlussreiche Antworten.
Meinen aktuellen C300 habe ich 2010 mit 40% als Jahreswagen erstanden. Der war zwar nicht selbst konfiguriert, hätte es aber sein können, war absolut in Wunschfarbe und -ausstattung. Dieser Abschlag dürfte allerdings so einfach nicht zu erreichen sein...
Viele Grüße
Martin
Beste Antwort im Thema
1. Die Mitarbeiter beim Daimler "mieten" das Auto für 12 Monate, kürzer oder länger geht nicht. Es ist auch kein Leasing, da das Auto danach nicht übernommen werden darf.
2. Der Preis kann nicht vorher ausgehandelt werden, da ein Mitarbeiter dir den Wagen nicht verkaufen kann. Dieser geht nämlch zurück an Daimler. Außer er kauft den Wagen und verkauft ihn dir nach der min. Haltedauer. Das ginge. Preisverhandlungen sind von privat zu privat frei ausgestaltbar, wie es im Schadensfall aussieht muss man vorher dann absprechen.
3. Siehe Antwort 1 und 2.
4. Es gibt ein Portal mit Ex-Mitarbeiter Autos. Da können aber nur Niederlassungen/Vertretungen drauf zugreifen. Du hast als Privatmann keine Chance ein Ex-Mietfahrzeug von einem Mitarbeiter direkt zu kaufen.
---
So viel zu deinen Fragen. Falls du weiterhin Interesse an einem Mitarbeiterfahrzeug hast, das du gerne selbst konfigurieren möchtest, kannst du mir gerne eine PN schreiben. Mitarbeiterkonditionen o.Ä. sollten nicht in einem öffentlichen Forum gepostet werden.
Gruß
92 Antworten
Hallo ins Forum,
die Sache mit den sog. Wunschvorführern ist mittlerweile ganz schwierig, gerade wenn's um neue Baureihen geht, die auch gut anlaufen.
Daimler schaut sich die Bestellungen für Vorführer genau an und wenn die Ausstattungen nicht dem üblichen Schema entsprechen, wird's eng (also z.B. gewagte Farbe und Farbkombinationen, fehlene Standard-Sonderausstattungen bei bestimmten Motoren). Daimler versucht nämlich diese Geschichte einzudämmen, was auch recht erfolgreich klappt. Daher wird auch die Haltedauer beim Vertriebspartner (bei NL wird's ohnehin noch schwieriger) unter Beobachtung genommen. Von daher ist diese Option nicht wirklich realistisch.
Zum Thema Rabatte sind die Sonderlisten für bestimmte Berufsgruppen fix, können aber mit Sonderaktionen kombiniert (Inzahlungnahmebonus o.ä.) werden. Für einen Einzelkauf eines 205er halte ich z.Z. 8-10% ohne Sonderstatus nicht wirklich machbar.
Der Wartungsaufwand ist (leider) auch bei den DE-Benzinern größer geworden, so dass man pauschale Aussagen nicht mehr treffen kann. Man muss hier wirklich jeden Motor einzeln vergleichen, um belastbare Aussagen treffen zu können.
Das gleiche Prinzip gilt letztlich auch bei den Verbräuchen. Pauschalierende Aussagen helfen da nicht weiter, da man die entprechenden Kennfelder und die typischen Verbräuche in den Kennfeldern vergleichen kann. Ist aber durchaus drin, das ein hubraumkleiner Turbomotor in der Praxis mehr verbaucht als ein hubraumstärkerer (Turbo-)Motor. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an.
Viele Grüße
Peter
Also z. B. bei ic24 gibt es derzeit 10 % Rabatt auf einen W205 (ohne Sonderbedingungen).
Zum Vergleich Vorfürwagen vs. Mitarbeiterfahrzeug sei auch noch die Haltedauer erwähnt: Der Vorfürwagen muss 3 Monate auf den Händler zugelassen sein, ein Werksangehöriger hat eine Haltefrist von 6 Monaten (früher waren es für Daimler-Mitarbeiter 9 bzw. 12).
Spritverbrauch: Ein Turbo-Benziner hat den Nachteil der Volllastanfettung, wodurch der Verbrauch eklatant steigt - wer also häufig stark beschleunigt bzw. hohes Tempo fährt, ist mit einem Diesel verbrauchstechnisch besser bedient.
Reparatur: Also der Dieselpartikelfilter kann sich zusetzen, da beim Freibrennen Asche entsteht; ein Ottomotor hat keinen Filter. Am Reparaturfreundlichsten sind m. E. die Sauger-Benziner E 300/350.
Zitat:
Original geschrieben von W205004
Ganz einfaches Rechenbeispiel:c)Wenn der WA nun 21,5 % bekommt und noch den geldwerten vorteil versteuern muss, kann er schlecht 20% weitergeben.
Ist es nicht so, dass die Besteuerung des geldwerten Vorteils nicht auf der Basis des gesamten Nachlasses erfolgt, sondern lediglich auf der Basis "Gesamtnachlass (des Herstellers) minus üblicher Rabatt zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme"?
Im obigen Fall wären das also 21,5 % minus 10 % = 11,5 % als geldwerter Vorteil zu versteuern und wenn man einen Steuersatz von 40% zugrundelegt, wären das 4,6 % und damit könnte der Werksangehörige knapp 17 % ohne eigenen Verlust nachgeben, richtig?
Ja, seit einem Gerichtsurteil vor ein/zwei Jahren ist es so, dass der Angehörige ein Referenzangebot einholen kann und lediglich die Rabatt-Differenz zu versteuern ist. Vor diesem Urteil wurden generell nur 3 % Rabatt angenommen und die folglich hohe Differenz versteuert.
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Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von Premiummitglied
Ja, seit einem Gerichtsurteil vor ein/zwei Jahren ist es so, dass der Angehörige ein Referenzangebot einholen kann und lediglich die Rabatt-Differenz zu versteuern ist. Vor diesem Urteil wurden generell nur 3 % Rabatt angenommen und die folglich hohe Differenz versteuert.
nein, ist mein berufliches Fachgebiet. Früher waren's generell 4% auf den Angebotspreis, also 96% des BLP waren Aufgangsgrundlage für den Vergleich. So ist's auch noch heute, sofern das Finanzamt den ortsüblichen Abgabepreis nicht kennt. Die Vorlage eines einfachen Angebots reicht da nicht. Es braucht da schon etwas mehr.
Bei dem verlinkten Anbieter handelt es sich nicht um ein Direktangebot von Daimler. Wenn jemand als Vermittler auftritt und Großkundenrabatte teilweise weitergibt, ist dies nicht wirklich vergleichbar.
Die Vollastanfettung gibt's bei allen Benzinern. Dies ist kein Problem der Turbomaschinen allein, sondern aller Benziner. Ein Benziner hat (vermutlich noch) keinen Partikelfilter, aber aufgrund der nicht vorhandenen Schmierwirkung von Benzin (gegenüber Diesel) eine aufwändigere Hochdruck-Einspritzpumpe. Dann haben die Benziner Lambda-Sonden.
Schön wär's, wenn die Sauger-M276 die reparaturfreundlichsten Maschinen wären. Sie haben zwar keinen Turbos im System, dafür eine aufwändige Abgasnachbehandlung (nur als Stichwort: NOx-Kat und dessen Steuerung). Letztlich würde ich daher pauschalierend keine Aussagen treffen wollen.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
Original geschrieben von 212059
nein, ist mein berufliches Fachgebiet. Früher waren's generell 4% auf den Angebotspreis, also 96% des BLP waren Aufgangsgrundlage für den Vergleich. So ist's auch noch heute, sofern das Finanzamt den ortsüblichen Abgabepreis nicht kennt. Die Vorlage eines einfachen Angebots reicht da nicht. Es braucht da schon etwas mehr.
Ich dachte, dass es früher 3 % waren (das alte Rabattgesetz hat damals nur 3 % Rabatt zugelassen). Aber ich nehme dir auch die 4 % ab (so genau habe ich es nicht mehr im Gedächtnis, und extra eruieren wollte ich nicht)...
Zitat:
Bei dem verlinkten Anbieter handelt es sich nicht um ein Direktangebot von Daimler. Wenn jemand als Vermittler auftritt und Großkundenrabatte teilweise weitergibt, ist dies nicht wirklich vergleichbar.
Der Kaufvertrag wird mit einem Mercedes-Händler geschlossen und nicht mit dem Vermittler (der Vermittler erhält vom Mercedes-Händler eine Provision).
Zitat:
Die Vollastanfettung gibt's bei allen Benzinern. Dies ist kein Problem der Turbomaschinen allein, sondern aller Benziner.
Jedoch steigt bei Turbo-Benzinern der Verbrauch unter Volllast sprunghaft an, bei Saugern hält sich der Verbrauch auch bei Volllast in Grenzen...
Zitat:
Original geschrieben von 212059
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von 212059
nein, ist mein berufliches Fachgebiet. Früher waren's generell 4% auf den Angebotspreis, also 96% des BLP waren Aufgangsgrundlage für den Vergleich. So ist's auch noch heute, sofern das Finanzamt den ortsüblichen Abgabepreis nicht kennt. Die Vorlage eines einfachen Angebots reicht da nicht. Es braucht da schon etwas mehr.Zitat:
Original geschrieben von Premiummitglied
Ja, seit einem Gerichtsurteil vor ein/zwei Jahren ist es so, dass der Angehörige ein Referenzangebot einholen kann und lediglich die Rabatt-Differenz zu versteuern ist. Vor diesem Urteil wurden generell nur 3 % Rabatt angenommen und die folglich hohe Differenz versteuert.
Peter
Ja, dazu muss der Arbeitgeber die marktüblichen Preisnachlässe ermitteln/aufzeichnen und kann auf dieser Basis den geldwerten Vorteil errechnen, d.h. den Firmenrabatt um den vollen "marktüblichen" Rabatt kürzen. Richtig so?
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von Lupus003
Ja, dazu muss der Arbeitgeber die marktüblichen Preisnachlässe ermitteln/aufzeichnen und kann auf dieser Basis den geldwerten Vorteil errechnen, d.h. den Firmenrabatt um den vollen "marktüblichen" Rabatt kürzen. Richtig so?
wenn sicher feststellbar ist, dass das Angebot ein echtes verbindliches Angebot ist, für das auch geliefert würde, würde dies gehen. U.U. muss dies Einzeln nachgeprüft werden. Letztlich schaut sich das Amt gerade die Berechnung des geldwerten Vorteils bei Fahrzeugen regelmäßig an.
Viele Grüße
Peter
Und aus diesem finanziellen Grunde sind solche angebote ja fast vom Markt verschwunden. die meisten Mitarbeiter mieten ja ihre Wägelchen nur noch. Und für jemanden, der eine "exotische" Kombination haben will, bleibt nur noch der wunschvorführer übrig.
Wie läuft denn die Angelegenheit mit solchen Wunschvorführern?
Werden die dann direkt bei der MB-Niederlassung bzw. beim MB-Händler konfiguriert?
Zitat:
Hallo Gemeide,
- Christian, wie willst Du ein Fahrzeug 3 Monate auf einen Händler anmelden? 😕
HG
Jochen
Das ist doch gängige Praxis. Du bestellst beim freundlichen das Wunschauto mit deiner gewünschten Konfiguration. Der Händler hält den Wagen über einen gewissen Zeitraum, meist mit einer bestimmten Laufleistung gekoppelt, als Vorführer und anschließend kaufst Du den Wagen.
Zitat:
Original geschrieben von stephan0890
Wie läuft denn die Angelegenheit mit solchen Wunschvorführern?
Werden die dann direkt bei der MB-Niederlassung bzw. beim MB-Händler konfiguriert?
Geh mit deiner Wunschkonfiguration zum Händler/Niederlassung, frag ob die Möglichkeit besteht, diese Konfi als Geschäftsfahrzeug zu bekommen...
Dann sollte sich die Spirale langsam drehen 😉
3 Monate auf den Händler zugelassen, Mitarbeiter nimmt das FZG als Dienstwagen und heizt den Wagen in dieser Zeit XXXXkm durch die Gegend.
Zitat:
Original geschrieben von Jason_V.
Geh mit deiner Wunschkonfiguration zum Händler/Niederlassung, frag ob die Möglichkeit besteht, diese Konfi als Geschäftsfahrzeug zu bekommen...Zitat:
Original geschrieben von stephan0890
Wie läuft denn die Angelegenheit mit solchen Wunschvorführern?
Werden die dann direkt bei der MB-Niederlassung bzw. beim MB-Händler konfiguriert?
Dann sollte sich die Spirale langsam drehen 😉3 Monate auf den Händler zugelassen, Mitarbeiter nimmt das FZG als Dienstwagen und heizt den Wagen in dieser Zeit XXXXkm durch die Gegend.
So habe ich es gemacht....mit meinem jetzigen GLK und beim W205 auch. Bin sehr zufrieden damit und der Preisvorteil ist enorm
Zitat:
Original geschrieben von Premiummitglied
Man kann ja mit dem Vorführwagen auch selbst Probe fahren...
Ja kann man, denke das mein W205 Anfang bis Mitte Juli beim Händler ist...möchte meinen aber vor Abholung nicht fahren, denn dann möchte ich ihn wahrscheinlich nicht mehr abgeben😁