Erfahrungen T5 180 PS CFCA mit DSG und 4motion

VW T5 7H

Hallo,

wer hat Erfahrung mit Haltbarkeit und Verbrauchswerten bei o.g. Fahrzeug?
Sind alternativ am Überlegen einen Fronttriebler mit Schaltgetriebe zu kaufen. Danke!

Gruß Joker

Beste Antwort im Thema

@dreyer-bande:
auch wenn der User in irgend einer Weise evtl.an dieser Fa.beteiligt sein sollte (was in meinen Augen kein Übel ist ),ist es doch mehr als fair,gerade hier an dieser Stelle auf fachkräftige (Ab)-hilfe zu verweisen,gerade um so vielen CFCA-Fahrern wie möglich eine Chance zu geben,im Vorfeld schon zu reagieren oder aber einen wahnsinnig teurem Motortausch kurz vor'm Exitus dem "freundlichen" vorzuenthalten!
Ich könnte gerne auch einen Motorlieferanten speziell für diese Version beisteuern,wage mich jetzt nun aber nicht,hier Schleichwerbung zu betreiben,gerne gibt'die Info als PN!
Diese Fa.scheint mir sehr kompetent,ich hatte persönlich sehr informative und zufrieden stellende Gespräche mit dieser und der Preis liegt bei einem Neumotor! unter dem vom "Freundlichen" und wie schon erwähnt,mein neuer läuft jetzt seit ca.15 tsd.km tadellos!

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Zu diesem Thema gibt es nun ein Sachverständigen Gutachten in der letzten Autobild Nr.20 v. 17.5.2023 auf Seite 54 ff. Ist sehr lesenswert, da es Schadensansprüche ermöglichen soll.

Ich bin mir nicht sicher, ob diese Diskussion um den CFCA und dessen Öltod-Neigung in diesem Thread hier wirklich sinnvoll angeordnet ist. Es gibt in mindestens einem anderen Forum, das sich mit Tx- Modellen beschäftigt, diverse Hundert Seiten Diskussionsstoff zum Thema hoher Ölverbrauch T5 Multivan, wo alles das im Detail diskutiert wurde und noch weiter wird. Aber auch hier im Forum gibt es spezielle Threads dazu, zu T5 und T6.
Was die Entschädigung für verstorbene Motoren betrifft, würde ich allen Betroffenen - so sehr ich jedem einzelnen eine vollständigen Kostenausgleich wünsche - dazu raten, vorschnellen Optimismus erst einmal noch zu zügeln.
Bislang gibt es noch keine Hinweise darauf, wer von einem möglichen Urteil überhaupt profitieren könnte. Es ist zwar in der Presse die Rede davon, dass eine Entschädigung nach Jahren noch möglich sein soll, es ist aber bislang noch völlig unklar, welche Rechtsgrundlage es für einen solchen Anspruch überhaupt herangezogen werden soll und wie Gerichte deren Anwendbarkeit einschätzen. Je nach gewählter Rechtsgrundlage sind Verjährungsfristen zu beachten, einige sind auch längst überschritten, und die Anwendbarkeit ist immer an Bedingungen geknüpft.
Möglicherweise wird VW zunächst einmal ein Verschulden nachgewiesen werden müssen, was VW im vorliegenden Fall wohl ganz sicher nicht freiwillig einräumen wird. Und selbst dann ist noch nicht gesagt, inwieweit daraus wirklich ein Anspruch für die Betroffenen abgeleitet werden kann, denn die konnten ihr Fahrzeug in der Regel ja mehrere Jahre nutzen und es gibt kein Gesetz darüber, wie lange ein Motor über die 2 Jahre Gewährleistungspflicht (Sachmängelhaftung) hinaus noch zu halten hat. Das Verfahren läuft noch und VW wird wohl nicht an einem schnellen Abschluss vor Ablauf jeglicher Verjährungsfristen interessiert sein.

Da wirst Du leider Recht haben!

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