Erfahrungen mit KFZ-Pfandhäusern?
Hallo,
wir haben aktuell 3 Autos und meiner Tochter geht es gerade finanziell schlecht und ich kann ihr auch nicht ubedingt sehr gut unter die Arme greifen und da wollte Sie ihr Auto für ein paar Monate verpfänden um wieder flüssig zu sein, ihr Auto benötigt sie momentan sowieso nicht und daher wäre der Verzicht auf ihr KFZ auch nicht tragisch.
Hat jemand von euch schon mal Erfarhungen mit KFZ-Pfandhäusern gemacht und wenn ja, mit welchen und wie sind die Erfahrungen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Als Vater solltest du an der Stelle auch deine Tochter schützen und nicht in die Schuldenfalle rennen lassen.
So schauts aus. Wenn ihr so schlecht da steht, dass euch noch nicht mal die Hausbank einen Kredit gibt, dann gäbe es da für mich nichts mehr zu überlegen. A3 weg, damit die Schulden tilgen und dann erstmal wieder ein Polster aufbauen. Du hast doch am Anfang eh geschrieben, dass sie den Wagen momentan nicht nutzt.
So kommt sie mit einem blauen Auge aus der Sache raus. Jetzt noch mehr Schulden machen, diese ggf. nicht begleichen können und damit noch tiefer reinreiten ist doch Irrsinn. Und wir ihr darauf kommt, dass ihr einen Kredit + Wucherzinsen auf einmal nächsten Monat zurückzahlen könnt, obwohl euch diesen Monat noch nicht mal eure Hausbank Geld geben will ist uns allen hier nach wie vor ein Rätsel.
Weg mit der Karre, gibt ja wohl kaum etwas unangenehmeres als verschuldet sein und den Druck zu haben die nächste Rate wohlmöglich nicht begleichen zu können. Da könnte ich nicht schlafen. In der Zeit in der der Thread hier schon läuft, hättest du den Wagen schon 3 mal verkauft.
50 Antworten
Zitat:
@Philsen82 schrieb am 1. August 2015 um 07:15:34 Uhr:
So schauts aus. Wenn ihr so schlecht da steht, dass euch noch nicht mal die Hausbank einen Kredit gibt, dann gäbe es da für mich nichts mehr zu überlegen. A3 weg, damit die Schulden tilgen und dann erstmal wieder ein Polster aufbauen. Du hast doch am Anfang eh geschrieben, dass sie den Wagen momentan nicht nutzt.Zitat:
Als Vater solltest du an der Stelle auch deine Tochter schützen und nicht in die Schuldenfalle rennen lassen.
So kommt sie mit einem blauen Auge aus der Sache raus. Jetzt noch mehr Schulden machen, diese ggf. nicht begleichen können und damit noch tiefer reinreiten ist doch Irrsinn. Und wir ihr darauf kommt, dass ihr einen Kredit + Wucherzinsen auf einmal nächsten Monat zurückzahlen könnt, obwohl euch diesen Monat noch nicht mal eure Hausbank Geld geben will ist uns allen hier nach wie vor ein Rätsel.
Weg mit der Karre, gibt ja wohl kaum etwas unangenehmeres als verschuldet sein und den Druck zu haben die nächste Rate wohlmöglich nicht begleichen zu können. Da könnte ich nicht schlafen. In der Zeit in der der Thread hier schon läuft, hättest du den Wagen schon 3 mal verkauft.
100% Zustimmung
Den A3 bei der beschriebenen Situation behalten zu wollen, halte ich für fahrlässig.
Ist der Wagen eigentlich komplett abbezahlt?
In PfandIV steht aber:
Zitat:
Bei einem Darlehen, das den Betrag von 300 Euro übersteigt, unterliegt die monatliche Vergütung der freien Vereinbarung.
Sowohl Vergütung für die Aufbewahrung als auch die für den Geschäftsbetrieb sind doch daher nicht festgelegt und von daher sehe ich auch nicht, warum Wucher grundsätzlich ausgeschlossen sein sollte. Lediglich die 1% Zinsen / Monat sind dort festgelegt. Oder übersehe ich da was?
Zitat:
@Motorpsycho123 schrieb am 1. August 2015 um 16:27:29 Uhr:
In PfandIV steht aber:
Zitat:
@Motorpsycho123 schrieb am 1. August 2015 um 16:27:29 Uhr:
Sowohl Vergütung für die Aufbewahrung als auch die für den Geschäftsbetrieb sind doch daher nicht festgelegt und von daher sehe ich auch nicht, warum Wucher grundsätzlich ausgeschlossen sein sollte. Lediglich die 1% Zinsen / Monat sind dort festgelegt. Oder übersehe ich da was?Zitat:
Bei einem Darlehen, das den Betrag von 300 Euro übersteigt, unterliegt die monatliche Vergütung der freien Vereinbarung.
Du übersiehst da nichts. Die Frage ist, wo die Grenze zum Wucher liegt.
Wenn der Gesetzgeber bei einem Pfandkredit von 300 € einen Jahreszinssatz von 38 % billigt (Zinsen und Gebühren hochgerechnet) und bei 100 € einen Jahreszins von 42 % OK findet, sind dann die im verlinkten Beispiel genannten 48 % bei einem 10.000 € Pfandkredit bereits Wucher?
Nachdem die Pfandleiher alle eine spezielle Zulassung benötigt, um sein Gewerbe zu betreiben, dürfte sich die Spreu vom Weizen relativ schnell trennen.
Damit will ich mich nicht zum Fürsprecher des Pfandkredits machen, aber offensichtlich gibt es ja einen Markt, sonst gäbe es nicht Pfandleiher, die sich sogar auf KFZ spezialisiert haben.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 1. August 2015 um 17:06:44 Uhr:
Wenn der Gesetzgeber bei einem Pfandkredit von 300 € einen Jahreszinssatz von 38 % billigt (Zinsen und Gebühren hochgerechnet) und bei 100 € einen Jahreszins von 42 % OK findet, sind dann die im verlinkten Beispiel genannten 48 % bei einem 10.000 € Pfandkredit bereits Wucher?
Richtig, zumal hier wie bereits angesprochen in den Zinsen auch noch ganz andere Kosten wie in einem normalen Kredit, wie der Stellplatz enthalten sind.
Das muss mit berücksichtigt werden.
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Hmm ja eine Schuldenfalle ist ein Pfandkredit nicht. Man bekommt sein Geld und wenn man das Pfand nicht mehr auslöst ist es das Problem des Pfandleiers wenn er dafür nicht genug Geld bekommt. Nachforderungen kommen da nicht. Darum werden Sachen in de Regel auch recht niedrig beliehen. Wenn das Auto noch sagen wir 10000 Wert ist werdet ihr es allerhöchstens mit 5000 beleihen können. Eher weniger.
Wird das Pfand nicht ausgelöst und der Pfandleiher erzielt bei der Versteigerung mehr als der Kredit + Gebühren + Zinsen betrug bekommt der Kunde den Rest ausgezahlt. Der Pfandleiher darf nur an den Zinsen und Gebühren verdienen. Nicht am Pfand selbst. Erzielt er bei der Versteigerung zu Wenig ist es wie gesagt sein Problem. Ein Pfandkredit ist im Prinzip ein "Verkauf" zu einem schlechten Kurs mit der Option die Ware, in einem gewissen Zeitrahmen, zurückkaufen zu können.
Von den enorm hohen Gebühren und Zinsen abgesehen ist ein Pfandkredit so gesehen der ehrlichste und ungefährlichste Kredit. Geld gegen Ware ohne weitere zwingende Verpflichtungen.
Unseriös sind eher die wenigsten Pfandleiher, aber man muss wohl schon ein spezieller Typ sein umd ein Pfandhaus zu betreiben. Man verdient mit den Problemen anderer Leute Geld. Wenn Oma Erna den Ehering von ihrem verstorbenen Mann da hin bringt, weil die Rente nicht mehr reicht....ist nicht schön sowas.
Was in eurer Situtation am besten ist könnt nur ihr beurteilen. Braucht ihr das Geld nur für eine ganz ganz kurze Zeit ist ein Pfandkredit eine Option. Für was längeres würde ich das Auto eher verkaufen.
Lasst euch aber auf keinen Fall auf irgendwelche unseriösen Kreditangebote ein. Entweder bei einer normalen Bank oder Pfandhaus. Alles andere ist wirklich unseriös und gibt mehr Probleme als es hilft.
Ich wünsche euch viel Erfolg bei der Lösung eurer Probleme 🙂
LG
Zitat:
@Muffi1 schrieb am 4. August 2015 um 08:28:31 Uhr:
Wird das Pfand nicht ausgelöst und der Pfandleiher erzielt bei der Versteigerung mehr als der Kredit + Gebühren + Zinsen betrug bekommt der Kunde den Rest ausgezahlt. Der Pfandleiher darf nur an den Zinsen und Gebühren verdienen. Nicht am Pfand selbst.
Na das wäre mir aber neu. Kann ich so nicht glauben.
Ist aber so...der Pfandleiher wird bei ausreichendem Erlös schadensfrei gehalten. Einen Erlös darüber hinaus darf er nicht behalten.
Ist ja auch nur so sinnvoll. Lass meinetwegen wen mit einem Auto im Wert von 20000€ kommen. Diese Person benötigt nun jedoch nur 3000€ und nimmt auch nicht mehr. Trotzdem kann sie das Auto nicht auslösen und es muss versteigert werden. Dann darf der Pfandleiher die 17000€ Überschuss natürlich nicht einfach so einheimsen.
Zitat:
@Wollschaaf schrieb am 4. August 2015 um 12:50:10 Uhr:
Ist aber so...der Pfandleiher wird bei ausreichendem Erlös schadensfrei gehalten. Einen Erlös darüber hinaus darf er nicht behalten.
Ist ja auch nur so sinnvoll. Lass meinetwegen wen mit einem Auto im Wert von 20000€ kommen. Diese Person benötigt nun jedoch nur 3000€ und nimmt auch nicht mehr. Trotzdem kann sie das Auto nicht auslösen und es muss versteigert werden. Dann darf der Pfandleiher die 17000€ Überschuss natürlich nicht einfach so einheimsen.
Es ist zwar richtig, dass der Pfandleiher einen Mehrerlös nicht behalten darf. Aber gemäß §11 PfandlV fällt ein etwaiger Mehrerlös an den Fiskus des Landes, in dem die Verpfändung erfolgt ist.
In Deinem Beispiel würde also der Fiskus 17.000 € kassieren.
Der Verpfänder geht jedenfalls leer aus.
Gruß
Der Chaosmanager
Oha, gerade nachgelesen. Tatsache, bleibt bei der Versteigerung was nach Abzug aller Gebühren und Zinsen übrig, bekommt es nicht der Verpfänder, sondern der Staat. Da wäre es ja fast sinnvoll, wüsste man, dass man nicht zurückzahlen kann, den Gegenstand so hoch wie möglich zu "beleihen". Wobei in diesem Fall ein Verkauf sicherlich günstiger wäre.
Zitat:
@Muffi1 schrieb am 4. August 2015 um 08:28:31 Uhr:
(...) man muss wohl schon ein spezieller Typ sein umd ein Pfandhaus zu betreiben. Man verdient mit den Problemen anderer Leute Geld. (...)
Genauso halt wie Ärzte, Nachtschwestern, Apotheker, Rechtsanwälte, Beerdigungsinstitute, Gelbe Engel, Feuerwehrleute, Polizisten...
Zitat:
@Goify schrieb am 4. August 2015 um 13:27:53 Uhr:
Da wäre es ja fast sinnvoll, wüsste man, dass man nicht zurückzahlen kann, den Gegenstand so hoch wie möglich zu "beleihen".
Ich denke, dass dies bei Pfandhäusern auch üblich so üblich sein wird. Wenn jemand "nur" 3.000 € kurzfristig benötigt, wird er wohl kaum sein Auto im Wert von 20.000 € verpfänden, sondern wird schauen, ob er nicht über irgendeinen anderen Gegenstand verfügt (Uhr, Schmuck etc.), den er für diesen Betrag verpfänden kann.
Gruß
Der Chaosmanager
Laut einschlägiger Reportagen im Fernsehen (hatte früher mal nen Fernseher) gibt es Firmen, deren Geschäftsmodell schon fast auf einer regelmäßigen Verpfändung von Wertgegenständen basiert, um offene Rechnungen begleichen zu können, bis wieder Zahlungseingänge auf dem Konto vorliegen. Ob es sich lohnt, ein Unternehmen mit derart dünner Kapitaldecke zu führen, steht auf einem anderen Blatt.
Der Mehrerlös geht nur ans Finanzamt wenn der Kunde es sich nicht auszahlen lässt. Nach der Verteigerung hat man eine gewisse Zeitspanne indem man sich beim Pfnadhaus melden kann um den Mehrerlös zu erhalten. Macht man es nicht freut sich Vaterstaat. So steht es auch auf den Internetseiten von diversen Pfandhäusern wo ich gerade nochmal nachgeschaut habe.
Zitat:
@Muffi1 schrieb am 4. August 2015 um 17:33:43 Uhr:
Der Mehrerlös geht nur ans Finanzamt wenn der Kunde es sich nicht auszahlen lässt. Nach der Verteigerung hat man eine gewisse Zeitspanne indem man sich beim Pfnadhaus melden kann um den Mehrerlös zu erhalten. Macht man es nicht freut sich Vaterstaat. So steht es auch auf den Internetseiten von diversen Pfandhäusern wo ich gerade nochmal nachgeschaut habe.
Eine solche Vereinbarung kann natürlich zwischen Pfandleiher und Verpfänder auf vertraglicher Basis getroffen werden.
Fehlt eine solche Vereinbarung jedoch, dann greift die PfandlV. Und darauf hatte ich mich bezogen.
Gruß
Der Chaosmanager