Erfahrungen mit Anwälten/Gerichtsverfahren wegen Tempoverstoß

Vorweg: Ich frage für einen Freund...

Folgende Situation: Er fährt auf einer ruhigen Straße wegen parkender Autos auf der Gegenseite mit mäßigem Tempo (Kopfsteinpflaster). Von vorne kommt ein Reisebus. Mangels Lücke gibt er (viel) Gas, damit der Reisebus nicht bremsen muss und kann sich so vor dem letzten parkenden Auto wieder auf seiner Seite einordnen.

Nun hat dieses letzte Auto so eine besondere lichttechnische Anlage...er wird bei seiner Nettigkeit fotografiert. Sein charmanter Charakter bringt ihn dazu, mit dem Insassen des Foto-Autos zu sprechen und er erfährt dabei, dass er wohl eine Anwalt brauche wird, dass er über 60 war und - ähm.... - dass er sich in einer 30iger Zone befindet....

jut, Sachlage klar...

Folgende Fragen:

1. Wird das einen Richter zumindest hinsichtlich Fahrverbot beeindrucken, dass es ja keine blinde Raserei war, sondern eine Nettigkeit zum Aufrechthalten des Verkehrsflusses? Er hatte noch nie einen einzigen Punkt. Er ist eigentlich ein purer Engel!

2. Man hat ihm einen Anwalt empfohlen. Dieser - so sagt der Anwalt selbst - versucht immer erst mal Messfehler zu finden (klappe angebl. zu 50%). Zu 95% kann er Fahrverbote angeblich verhindern. Seine "Erfolge" werden sogar in der Presse beschrieben (allerdings eher als der Anwalt, der "Raser" schützt). Mein Freund sieht sein Fehlverhalten natürlich ein, möchte aber auch möglichst glimpflich raus aus der Nummer, aber wäre so ein "berühmt berüchtigter" Anwalt in der Konstellation vielleicht eher kontraproduktiv?

Hat hier jemand Erfahrung mit solchen Prozessen und Anwälten?

P.S. Jaguar zu verkaufen... 😁

Beste Antwort im Thema

ja- man frägt immer für den Freund - oder den Freund der Schwester!

zu 1. Nein beeindruckt den Richter null komma garnicht warum wer zu schnell fähr
(wir sind alle Engel - deswegen kommen wir alle alle alle in den Himmel!)
zu 2. - wo ist denn ein Messfehler - der Typ (oder du) habt doch zugegeben nochmal mächtig auf die Pedale gelatscht zu sein!

nein (Erfahrung mit Prozessen oder Anwälten - ich fahre anständig - wenn nicht zahle ich!)

Jaguar? ist der Stubrenrein?

PS vielleicht könntest du ja den Busfahrer ausfindig machen - und der Sagt aus wie toll du - äh dein Freund du beschleunigt hast.
Wenn er noch bezeugt, dass du immer 30 Fährst kann dem Glück nichts mehr im Weg stehen!

54 weitere Antworten
54 Antworten

Es gibt kein "Aufrechterhalten des allgemeinen Verkehrsflusses" das ist von dir/ihm frei erfunden.
Was gegen ihn ausgelegt wird ist das er durch absichtliches starkes Beschleunigen das Geschwindigkeitslimit massiv überschritten hat und damit sich und 3. gefährdet hat.

Vorsatz ist "Wissen und Wollen" einer rechtswidrigen Handlung, hier der Geschwindigkeitsübertretung. Wenn ich sage, ich habe beschleunigt, um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten wird das ziemlich sicher so bewertet, dass man diese Geschwindigkeitsübertretung wusste und wollte. Zumindest billigend in Kauf genommen hat, was als sog. bedingter Vorsatz ebenfalls ausreicht.

Es gibt im Leben ja immer beide Seiten: Rechte und Vorschriften und die darauf basierende gelebte Version.

Ich freue mich über Fahrer wie meinen Freund, die beim Fahren mitdenken (auch wenn er es hier viel zu gut gemeint hat) und hoffe, dass ich euch super-korrekte Vorschrifteneinhalter nicht unbedingt im Verkehr begegne, denn das Leben wird dadurch nicht angenehmer. Und in aller Regel nicht mal sicherer!

Zum Thema Vorsatz müsste gelten, dass er wusste, dass dort 30 ist. Das wusste er aber nicht (was natürlich verwerflich ist), aber damit fehlt ein entscheidender Grund für Vorsatz, zumindest für "heftigen" Vorsatz. Denn wäre da 50 und am Ende wurde er z.b. mit 62 geblitzt, sieht das ganz anders aus! Nun gut, da war nun mal 30...

Wir freuen uns alle darüber. Wir sind uns aber auch alle bewusst, dass im Falle eines Blitzkastens wir dort keine Möglichkeit haben, das Bußgeld nicht zahlen zu müssen. Das ist eine Frage des gesunden Menschenverstandes. Ob da ein Asteroid eingeschlagen ist oder ein Bus wartete, die Regeln sind statisch.

Ähnliche Themen

Es geht ja um die Frage, ob er Chancen hat, gegen höheres Bußgeld das Fahrverbot zu vermeiden. Alles andere ist klar.

klar hast du immer eine Chance!

Zitat:

@3dition schrieb am 3. März 2019 um 14:40:08 Uhr:


Das ist ihm klar, selbst vor dem Hintergrund, dass die Straße ab da gut einzusehen war und z.b. weit und breit kein Fußgänger war.

Das Problem ist, dass die Straße nicht ausreichend einsehbar gewesen sein kann, weil rechts parkend Fahrzeuge standen, die die Sicht auf den Bürgersteig versperrten und vor allem auch die Sicht zwischen den Fahrzeugen. Es hätte also durchaus sein können, dass zwischen den Fahrzeugen ein Kind auf die Straße läuft. Genau aus solchen Gründen sind vermutlich die 30 km/h als maximale Geschwindigkeit auch angeordnet.

Dieser Hinweis soll jetzt keine Kritik an deinen Freund sein, denn sowas bedenkt man manchmal halt nicht, wenn man es gut meint. Fehler macht halt jeder und mein Hinweis soll nur dazu dienen, dass er den Fehler nicht wiederholt, denn dazu sind Fehler auch da, daraus zu lernen. 🙂

Gruß

Uwe

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 3. März 2019 um 15:49:51 Uhr:


klar hast du immer eine Chance!

Das geht in der Regel nur einmal.
Bei späteren Tempoverstößen wird man sich nicht mehr darauf hinaus reden können, dass einem ein Fahrverbot die Existenz nehmen könnte wenn man so etwas schon einmal per höherem Bußgeld abgewendet hat.
Die Existenz raubt nämlich eigentlich nicht das Fahrverbot an sich sondern der Verkehrsverstoß. Und die Behörden argumentieren bei Wiederholungsfällen dann eher damit, dass man aus dem ersten Fall die entsprechenden Lehren ziehen und sein Verhalten anpassen sollte.

Zitat:

Ich freue mich über Fahrer wie meinen Freund, die beim Fahren mitdenken (auch wenn er es hier viel zu gut gemeint hat) und hoffe, dass ich euch super-korrekte Vorschrifteneinhalter nicht unbedingt im Verkehr begegne, denn das Leben wird dadurch nicht angenehmer. Und in aller Regel nicht mal sicherer!

Zum Thema Vorsatz müsste gelten, dass er wusste, dass dort 30 ist. Das wusste er aber nicht (was natürlich verwerflich ist), aber damit fehlt ein entscheidender Grund für Vorsatz, zumindest für "heftigen" Vorsatz. Denn wäre da 50 und am Ende wurde er z.b. mit 62 geblitzt, sieht das ganz anders aus! Nun gut, da war nun mal 30...

...
ohje, bei derartigem Unsinn sind Hopfen und Malz verloren. Viel Freude und Erkenntnisgewinn wünsche ich mit weiteren Beiträgen!

Vor 8 Jahren hatte ich mal was entfernt ähnliches, wo ich mir eine Dashcam gewünscht hatte. Zudem eine Strecke, die ich zum ersten Mal befahren hatte.

In meiner Fahrtrichtung 2-spurig. Vor mir ein LKW und das Ende der 2 Spuren abzusehen überholte ich den LKW noch knapp. Danach kam ein bzw. mehrere (wie ich später feststellte) 70er Schilde und ein rotes Leuchten. 21km/h zuviel und damit 1 Punkt. Da ich mir Sorgen wegen eines Fahrverbotes machte, ging ich zum Anwalt und das Protokoll, was er da besorgte, zeigte 3 70er-Schilder.

2 parallel zueinander (Eins auf der Gegenfahrbahn, eins vom überholenden LKW verdeckt) Das 3.te 70er Schild war vor dem Blitzer, jedoch jenes gerade von einem Mähfahrzeug verdeckt, nachdem ich den LKW überholt hatte. Effektiv also keins von den 3 Schildern gesehen.

Als dann doch kein Fahrverbot drohen würde, hab ich dabei belassen und die Strafe bezahlt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen