Erfahrungen mit Anwälten/Gerichtsverfahren wegen Tempoverstoß
Vorweg: Ich frage für einen Freund...
Folgende Situation: Er fährt auf einer ruhigen Straße wegen parkender Autos auf der Gegenseite mit mäßigem Tempo (Kopfsteinpflaster). Von vorne kommt ein Reisebus. Mangels Lücke gibt er (viel) Gas, damit der Reisebus nicht bremsen muss und kann sich so vor dem letzten parkenden Auto wieder auf seiner Seite einordnen.
Nun hat dieses letzte Auto so eine besondere lichttechnische Anlage...er wird bei seiner Nettigkeit fotografiert. Sein charmanter Charakter bringt ihn dazu, mit dem Insassen des Foto-Autos zu sprechen und er erfährt dabei, dass er wohl eine Anwalt brauche wird, dass er über 60 war und - ähm.... - dass er sich in einer 30iger Zone befindet....
jut, Sachlage klar...
Folgende Fragen:
1. Wird das einen Richter zumindest hinsichtlich Fahrverbot beeindrucken, dass es ja keine blinde Raserei war, sondern eine Nettigkeit zum Aufrechthalten des Verkehrsflusses? Er hatte noch nie einen einzigen Punkt. Er ist eigentlich ein purer Engel!
2. Man hat ihm einen Anwalt empfohlen. Dieser - so sagt der Anwalt selbst - versucht immer erst mal Messfehler zu finden (klappe angebl. zu 50%). Zu 95% kann er Fahrverbote angeblich verhindern. Seine "Erfolge" werden sogar in der Presse beschrieben (allerdings eher als der Anwalt, der "Raser" schützt). Mein Freund sieht sein Fehlverhalten natürlich ein, möchte aber auch möglichst glimpflich raus aus der Nummer, aber wäre so ein "berühmt berüchtigter" Anwalt in der Konstellation vielleicht eher kontraproduktiv?
Hat hier jemand Erfahrung mit solchen Prozessen und Anwälten?
P.S. Jaguar zu verkaufen... 😁
Beste Antwort im Thema
ja- man frägt immer für den Freund - oder den Freund der Schwester!
zu 1. Nein beeindruckt den Richter null komma garnicht warum wer zu schnell fähr
(wir sind alle Engel - deswegen kommen wir alle alle alle in den Himmel!)
zu 2. - wo ist denn ein Messfehler - der Typ (oder du) habt doch zugegeben nochmal mächtig auf die Pedale gelatscht zu sein!
nein (Erfahrung mit Prozessen oder Anwälten - ich fahre anständig - wenn nicht zahle ich!)
Jaguar? ist der Stubrenrein?
PS vielleicht könntest du ja den Busfahrer ausfindig machen - und der Sagt aus wie toll du - äh dein Freund du beschleunigt hast.
Wenn er noch bezeugt, dass du immer 30 Fährst kann dem Glück nichts mehr im Weg stehen!
54 Antworten
ja- man frägt immer für den Freund - oder den Freund der Schwester!
zu 1. Nein beeindruckt den Richter null komma garnicht warum wer zu schnell fähr
(wir sind alle Engel - deswegen kommen wir alle alle alle in den Himmel!)
zu 2. - wo ist denn ein Messfehler - der Typ (oder du) habt doch zugegeben nochmal mächtig auf die Pedale gelatscht zu sein!
nein (Erfahrung mit Prozessen oder Anwälten - ich fahre anständig - wenn nicht zahle ich!)
Jaguar? ist der Stubrenrein?
PS vielleicht könntest du ja den Busfahrer ausfindig machen - und der Sagt aus wie toll du - äh dein Freund du beschleunigt hast.
Wenn er noch bezeugt, dass du immer 30 Fährst kann dem Glück nichts mehr im Weg stehen!
Nee, das ist erstmal egal. Das Fahrverbot beim "Ersttäteter" bekommt man weg, wenn man den Nachweis führt, dass es beruflich existenzgefährdend wäre. Das kostet dann deutlich mehr Bußgeld. Die Nettigkeit als Motiv ist in einer 30'ger-Zone kein gutes Argument. Eher weglassen und sich auf das Fahrverbot konzentrieren, falls keine formellen Fehler der Messung vorliegen.
Fahrbare Jaguars lassen sich ganz gut beim Pfandleiher für bis zu 3 Monate günstig unterbringen. 😉
Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand! Im Falle eines drohenden Fahrverbotes kann man wenig falsch machen, wenn man einen guten Anwalt einschaltet und vor Gericht einen vernünftigen Eindruck hinterlässt. Im schlimmsten Fall verliert man nur etwas Geld zusätzlich, aber man hat es zumindest versucht.
OpenAirFan
Seine Rechtschutz-Versicherung zahlt eh. 🙂
Die App zu seinem Auto weist für die Fahrt eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20km/h aus. Schon arg widersinnig, bei der lahmen Fahrt den Lappen abzugeben. Halt ein Idiot. 🙂
Wie viel mehr Geld verliert mein Freund denn? Doppeltes Bußgeld?
Und stimmt es, dass Form-/Messfehler recht häufig vorliegen?
Hätte - wie mein Freund - gedacht, dass man schon (zumindest im Hinterkopf) als Richter unterscheidet, ob da einer die Beschleunigung seiner Katze mit einem Kroaten-Taxi oder einer Döner-Corvette messen will, oder ob er wie hier "zum Vorteil" anderer gehandelt hat.
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Zitat:
@3dition schrieb am 28. Februar 2019 um 21:26:56 Uhr:
Seine Rechtschutz-Versicherung zahlt eh. 🙂...
Hätte - wie mein Freund - gedacht, dass man schon (zumindest im Hinterkopf) als Richter unterscheidet, ob da einer die Beschleunigung seiner Katze mit einem Kroaten-Taxi oder einer Döner-Corvette messen will, oder ob er wie hier "zum Vorteil" anderer gehandelt hat.
na dann... wennn die Rechtschutzversicherung zahlt....( tun sie aber nicht! - zumindest nicht die Strafe)
den letzte Satz habe ich leider nicht verstanden!
Ist doch egal, warum er beschleunigt hat. Die Strafe ist fällig, weil er durch zu hohe Geschwindigkeit andere Verkehrsteilnehmer (potenziell) gefährdet hat. Da hätte ja ein Kind auf die Strasse laufen können oder so aehnlich wird die Argumentation sein. Und das zu Recht. Wenn ich in der Spielstrasse mal eben auf 50 beschleunige, damit mein Gegenüber an der Engstelle nicht warten muss, ist das auch nicht angemessen.
Ne, natürlich zahlen die nur die Anwalts-/Gerichtskosten. Die Strafe zahlt er, das steht außer Frage. Aber Geld spielt keine Rolle .... 😉 Laufen will er nicht.
Der letzte Satz meint, dass es einen Unterschied machen müsste, wenn einer ein Rennen gegen aufgemotzte C-Klasse-Benz oder 3er-BMW macht oder aus der Situation heraus "aus Nettigkeit" um Platz zu machen aufs Gas latscht.
Dann ist der letzte Satz erst recht Humbug. Zu schnell ist zu schnell an dieser Stelle.
Die RS zahlt nicht zwingend. Sollte das Verfahren von Anfang an aussichtslos erscheinen, so wären die u. U. raus. Daher vorher verbindliche Deckungszusage besorgen.
Warte doch erst einmal ab. 3km Messtoleranz gehen weg und 2-3 km Tachoabweichung. Es müssten schon 66 auf dem Tacho gestanden haben, um tatsächlich in den Bereich eines FV zu kommen.
Deckungszusage bekommt er.
@Kai R.: Der Fotograf sprach bereits von nötigem Anwalt und Fahrverbot. Wenn er da 45 gefahren wäre und dann voll drauflatscht, um an vielleicht 5-8 weiteren Autos vorbei zu ballern, dann könnte auch ne 7 vorne aufm Tacho gewesen sein. Das geht verdammt fix...
Zitat:
@3dition schrieb am 28. Februar 2019 um 21:45:34 Uhr:
Das geht verdammt fix...
Na hoffentlich. Wer mehr als doppelt so schnell wie erlaubt fährt, muss weg von der Straße!
Faktor 4 ist natürlich unschön. 🙂
Naja, schauen wir mal.
Diesen Anwalt zu nehmen ist aber ok - oder lieber die nette Anwalts-Tante, die jeden Fall annimmt und in der Kirchengemeinde kostenlose Rechtsberatung nach jeder 2. Messe anbietet?
Zitat:
@8848 schrieb am 28. Februar 2019 um 21:56:23 Uhr:
Zitat:
@3dition schrieb am 28. Februar 2019 um 21:45:34 Uhr:
Das geht verdammt fix...Na hoffentlich. Wer mehr als doppelt so schnell wie erlaubt fährt, muss weg von der Straße!
Ja, entchuldige bitte, dass mein Freund nicht so unfehlbar ist, wie du. Habe die Freundschaft zu ihm umgehendst beendet!
(Wobei...im Gegensatz zu dir konnte er lesen. Da steht nämlich, dass er nicht im Bewusstsein war, in einer 30-Zone zu sein (was natürlich noch viel verwerflicher ist, aber deine völlig entbehrliche These einer brutalsten Tempoverdoppelung widerlegt)).