Erfahrungen DAT Autohus?
Hallo,
brauch mal eure Hilfe, hab ein paar Fragen zu DAT Autohus (www.autohus.de). Sufu hat nichts passendes / aktuelles ausgespuckt 🙄, also ist jetzt euer Wissen gefragt.
Setz den Thread jetzt mal ins Sicherheitsforum, auch wenn´s nicht so 100%ig passt.
Hat jemand von euch schon mal ein Auto bei denen gekauft und kann Erfahrungen zu dem Autohaus berichten? Wie ist bei denen der Service / Beratung / Abwicklung ?
Wie sieht das bei denen mit zusätzlichen (versteckten) Kosten aus? Hab auf der I-Netseite gelesen, dass die bei Zahlung mit EC-Karte 1% bzw. mit Kreditkarte 5% Bearbeitungsgebühr erheben. Kommt mir etwas hoch vor. Würde den Autopreis ja noch mal deutlich in die Höhe schrauben, wenn ich eine dieser Zahlungsarten nutzen möchte. Wie habt ihr bezahlt (jaja, Bargeld lacht 😁, aber das Autohaus ist nicht gerade bei mir um die Ecke)?
Für den Fall, dass ich nach dem Autokauf aus welchen Gründen auch immer Gewährleistung / Garantie in Anspruch nehmen möchte, muss ich dann mit meinem Vehikel zu denen fahren oder kann ich in eine andere Werkstatt gehen und mit dem Autohaus die Kosten nur verrechnen (wäre nämlich ein gutes Stück zu fahren wenn ich wieder zu denen müsste) 🙁.
Habt ihr sonst noch Tipps, worauf ich beim Autokauf achten sollte.
Danke schon mal im voraus für eure Antworten 😛.
Beste Antwort im Thema
Hallo Forum,
ich oute mich hier mal als Autohändler und DAT ist ein direkter Mitbewerber meiner Firma, auch wenn meine Firma erheblich kleiner ist, der Sache nach ist der Geschäftsgegenstand derselbe.
Ich finde es aber doch sehr schade, was für Aussagen hier teilweise getroffen werden. Bei vielen schwingt doch da mit, dass Autohändler zu 90% angeblich potentielle Betrüger sind und jeder hat ja schon soviel erlebt und gehört....
Als Händler sag ich dazu mal soviel: Es ist schon erstaunlich, dass manche Kunden das Objekt der Begierde sagen wir, etwas schlecht machen, während das eigene Altfahrzeug doch meistens über den grünen Klee gelobt wird bis zum geht nicht mehr! Warum denn dann überhaupt ein Neues! Oder
dann frage ich doch mal ernsthaft, wo diese "Karren"denn herkommen, wenn nicht von anderen Kunden als Inzahlungnahmen? Oder glaubt hier jemand ernsthaft, dass sich nen Autohändler nach erfolgtem Verkauf unter den Wagen legt, um da ein paar Mängel einzubauen?
Soviel mal zu dem Einwurf eines Schreibers hier, der dem Sinn nach geschrieben hat, dass DAT ein Betrüger sei, weil sie ihm ja absichtlich ein defektes Autos verkauft haben.....Klar, extra wegen dir haben die nach Abschluss ein paar Mängel eingebaut, weil die lieben das ja auch (genau wie jeder andere Autohändler), wenn dann jemand mit Scheiß Laune anruft und was will.......
Ich könnte ebenso Bücher schreiben über die fairen Geschäftspraktiken von Privatkunden.....
Apropos Scheiß Laune, sowas bekomme ich echt, wenn Leute nicht wissen, was sie mit ihrer Zeit anfangen sollen, einem ein Ohr abkauen, weil sie in einem halben Jahr ein neues Auto kaufen wollen...Ja dann komm doch in nem halben Jahr! Der Kunde steht doch nur vor mir, weil ich grad im Moment, den richtigen Wagen zum richtigen (billigen) Preis habe. Was weiß ich, was in nem halben Jahr ist!
Jetzt stellt euch sowas mal in nem Laden vor, der (angeblich) ein Auto in 15 Min verkauft! Sehr geil...da hab ich als Verkäufer auch echt andere Sorgen....
DAT kauft seine Autos genauso bei Leasingfirmen ein, wie meine Wenigkeit ebenso. Die haben allerdings auch noch ein paar zusätzliche Veträge, die etwas andere Einkaufswege gehen. Egal, trotzdem hat DAT vor Kauf des jeweiligen Fahrzeuges genau so wenig Info über den technischen Zustand des Fahrzeugs, wie der Kunde dort beim Einkauf. DAT erhält von der jeweiligen Leasing das Zustandsprotokoll/Gutachten, was zumeist ne Kopie des Rücknahmeprotokolls darstellt. Und jetzt sage mir mal jemand, der schon ein Leasingfahrzeug zurückgegeben hat, ob da eine technische Begutachtung durchgeführt wurde. Wohl kaum....wer soll denn das auch bezahlen können?
Wollt ihr das bezahlen?
Ich heiße die Vorgehensweise bei DAT bezüglich Privatkunden nicht unbedingt für gut, wenn auch clever, das muss man Ihnen lassen, wenn dem so ist wie hier mehrfach geschildert.
Aber es ist doch keiner gezwungen, dort ein Auto zu kaufen oder gibt denn jeder mit Betreten des Geländes sein Hirn am Eingang ab oder wird irgendwie hypnotisch beeinflußt?
Der Kauf eines Gebrauchtwagen birgt immer ein Risiko, egal bei welchem Händler oder ob von Privat. Ich jedenfalls sehe mich nicht in der Lage, vorauszusehen, was mit dem Auto in 6 Monaten oder 20.000KM los ist.
Ich bin auch der Auffassung, dass das Gewährleistunsgrecht erheblich reformiert werden sollte.
Es kann nach meiner Meinung nach nicht angehen, dass ein Händler auf ein beispielsweise 12 Jahre altes Auto mit über 200.000KM Laufleistung volle Gewährleistung zu geben hat, während der betreffende Hersteller damals grad mal 1 Jahr Gewährleistung/Garantie gab und das bei Herstellkosten von 25-35% der UVP.
Ich denke sowas sollte an Alter und Laufleistung gemessen gestaffelt werden.
Diese Gewährleistung ist dann auch der Grund dafür, dass wirklich günstige und gute Wagen nicht zu bekommen sind, da die eh rar sind und in den Export geschoben werden. Tjaja, die Geister die ich als Verbraucher rief....
Der kostendeckende Verkauf an Privatkunden ist innerhalb Deutschlands mittlerweile eine echt schwierige Aufgabe. Daran sind nicht nur die zahlreichen Möchtegern Händler schuld, oder die Schrauber, die meinen, man kann ja nebenbei auch mal nen Autos mit 2-300€ Gewinnmarge verkaufen, Arbeitszeit kostet ja nix...das liegt auch größtenteils am Verständnis der Kunden.
Geiz ist ja schließlich sooooo geil.....
Ich selbst habe den Verkauf an Privat seit 2009 komplett eingestellt und verkaufe zu 98% an Autohändler und den Rest dann mal an normale Gewerbetreibende. Das habe ich bestimmt nicht getan, weil das Privatkundengeschäft ja so wahnsinnig lukrativ ist...
Achja, in diesem Zusammenhang sei mal erwähnt, das Aussagen, wie DAT habe nur "marktübliche" Preise komplett jeder Grundlage entbehren. Wenn ich 300 Autos bei Mobile für meine eingegebenen Suchriterien ausgeworfen bekomme, dann haben nur die ersten 3 marktübliche Preise???
Sofern man dort kein Pech hat und nen ellenlange Liste an Mängeln für einen Wagen hat, dann ist das dort ein Schnäppchen! Und komm mir jetzt keiner mit dem Scheiß, der Freund von nem Schwager, dessen Schwester und deren Schwippschwager hat mal einen gekannt, der hat einen aber für 5000€ weniger gekauft....Dazu dann auch das beliebte Spielchen, dass ja gerne Äpfel mit Birnen verglichen werden....Da wird dann gefragt, warum der Wagen auf dem Hof mit 120.000KM nicht für den Preis von der Karre 1.000KM entfernt mit 190.000KM zu haben sei. Das sagt der Kunde natürlich nicht, sondern da steht dann ja einer in Musterstadt bei Mustermann, der viel viel weniger kostet.....Dann wird dann manchmal doch der Mobile Ausdruck doch noch gezeigt: "Sie glauben es nicht? Hier! Schauen sie selbst!".....Aha, 190.000KM...ja ne, schon klar.....oder der A4 Baujahr 2004 ohne Glanzpaket und Dachreling in München, der ja viel billiger ist, als der in Hamburg...ja, warum wohl.....
Auch super sind immer die Nachfragen, was denn der Wagen bei Barzahlung kostet.....Ist das irgenein Vorteil für den Händler? Achso, ansonsten wäre ja natürlich normal, dass wir monatlich 0,01% der Kaufsumme vom Konto des Kunden abbuchen.....
Wenn ich ne Finanzierung mache, dann dauert es 2 Tage nachdem ich den Brief an die Finanzierungsbank gesendet habe, bis ich die Kohle auf dem Konto habe. Wenn ich den Zins entsprecheend höher ansetze, dann verdiene ich damit noch Geld.
Überweist mir der Kunde das Geld vorab, dann muss ich mich nicht einmal durch den Verkehr zur Bank schleppen und Zeit verschwenden. Also was ist jetzt mit dem großen Barzahlungsvorteil? Klär mich mal bitte jemand auf.
Sehr wahrscheinlich, ich kann es ja nicht beschwören, sind Privatkunden nur eine sekundäre Zielgruppe von DAT. Der Hauptanteil liegt dabei sicher am Verkauf in den Export, insbesondere an andere Autohändler oder auch innerdeutsche Autohändler und natürlich auch an Gewerbetreibende, welche ebenfalls in den Genuss der Händlerpreise kommen.
Jo, das sind Händlerpreise bei DAT und deswegen kostet es nämlich einen kleinen Obulus, wenn man als Privatkunde kauft. Ob es so in der Form richtig oder fair von denen dargestellt wird, das mal aussen vor gelassen, sehe ich auch keinen Grund, warum ein Privatkunde, denselben Preis, wie ein Händler, der zig Autos kauft, erhalten soll. Oder sieht den jemand hier?
Noch dazu, bei dem Risiko und erhöhtem Aufwand bei Verkauf an Privat....
Die Abwicklung mit einem Händler ist um ein Vielfaches einfacher und schneller. Die wissen, was das Fahrzeug wert ist und was nicht. Genau aus diesem Grunde sind die wahren Schnäppchen bei DAT auch bereits vergriffen, bevor mal als Privatkunde herankommt. Ein Händler muss eben nicht den ganzen Tag oder tagelang um ein Auto laufen, um zu überlegen...
Somit ist die Aussage, dass dort viel russisch gesprochen wird absolut kein Qualitätsmerkmal, warum auch? Es geht lediglich um die Tatsache, dass die Gebrauchtwagenpreise in Deutschland nahezu am Tiefsten sind und man bei DAT eben eine Riesenauswahl hat und jemand, der für sich privat einen Wagen kaufen möchte oder für seinen Warenbestand in Russland eben dort schneller und besser fündig wird. Die Autos dort sind genauso gut oder schlecht wie bei jedem anderen Händler, welcher Leasingrückläufer kauft. Einzig unterschieden werden kann dort die Ausrichtung, ob ein Händler eben direkt als Zielgruppe den Privatkunden hat und den Wagen vor Verkauf aufbereitet oder ob eben das B2B Business im Vordergrund steht.
Insofern sind Aussagen, wie da gibt es nur die abgedroschenen Vetreterbüchsen totaler Unsinn.
Irgendjemand sagte es schon mal: Es gibt kaum Mittelklassefahrzeuge, welche nicht die ersten 3 Jahre als Firmenwagen fahren! Möge jeder das mal überprüfen, in dem er bei Mobile oder Autoscout mal nach nem 3 Jahre alten passat Highline sucht mit 100-150.000km und nem Navi. Da kommen dann x Fahrzeuge raus und dann bitte mal die Funktion "MwSt nicht ausweisbar" anklicken....mal sehen, was übrig bleibt....
Der Privatkunde spielt für Angebot und Nachfrage in Deutschland eine kaum wahrnehmbare Rolle. Das ist lediglich bei Markenhäusern etwas anders, die auch größtenteils eine andere Preisgestaltung haben, weil sie auch müssen, schließlich sind das ja nicht Sozialstationen, sondern Unternehmen, welche auch Geld verdienen müssen und an sich sind die Preise dort betriebswirtschaftlich schon viel zu niedrig!
Aber ich höre schon wieder Tausende von Schreie, welche da lauten, dass der Autohändler ja erst um 10.30 aufsteht, um 11.30 nen Auto verkauft, 20% verdient hat, achwas, min 30% und dann pünktlich um 12.30 beim Italiener mit der süßen Brünetten vom Abend davor rumsitzt...
Achja, und alle 3 Monate ruft mich mein Bänker an, ich müsse mal wieder investieren, weil das Konto nicht mehr soviel Platz bei den Nullen beim Kontostand bietet. Scheiße, was jetzt? Schon wieder ne Karibikinsel kaufen oder doch den Himalaya?
Wa sich damit sagen will: Ich glaube, dass 99% der Privatkunden eine völlig falsche Vorstellung von den Gewinnmargen und somit möglichen Handlungsspielräumen eines Autohändlers haben....
Gleichsam sind aber viele der Privatkunden, was den fairen Wert ihrer Inzahlungnahme angeht echt jenseits von Gut und Böse....wahre Geschichte:
Anfang 2010, Ich habe einen 2007 Mondeo 140PS 2,0 TDCI Titanium, 140.000Km gelaufen und mit großem Navi angeboten für 11.490,-€. Ich erhalte eine Interessentenmail über Mobile. Da steht auch gleich drin, dass er einen 2001er Mondeo Ghia 2,5 Turnier in Zahlung geben möchte. Er sendet gleich den Link mit zur Beschreibung und das er max um 450,-€ runter gehen könnte. Aus Neugier klicke ich mal an, denn schließlich mach ich ja keinen Privatverkauf mehr....Da sehe ich also das gute Stück, altes Model, nicht einmal Facelift, silber mit beigem Leder, 149.500KM....8.450,-€....ja ne....schon klar....Das ist nicht ausgedacht! Wahre Begebengheit! Was soll man denn als seriöser Händler da denken? Als realistischer Mensch müßte man doch glatt fragen, aus welcher Klapse der Typ entsprungen ist! Zugegeben, recht drastisch das Beispiel, aber zu 90% sind die Vorstellungen echt jenseits von Gut und Böse.
Wer billig kaufen will, der sollte mal auf den Gedanken kommen, dass die Ware vorab vom Händler auch billig erstanden worden sein muss. Das wird wohl kaum bei überteuerter Inzahlungnahme bzw Einkauf funktionieren....aber ne, scheiß egal, was geht mich das an.....
Leute, nur mal by the way: Auf diesen mehrstufigen Vertriebsschienen basiert unser System, unser Wohlstand und auch der Lohn eines Angestellten resultiert daraus!
Ich habe einen Wagen nur dann gekauft, wenn ich das Fahrzeug bundesweit mit vergleichbaren Fahrzeugen unter den ersten 3 Plätzen in der Internetbörse plazieren konnte, ansonsten Finger weg! Ähnlich funktioniert das auch Bei DAT...ich sage ähnlich, weil es da auch ein paar andere Faktoren gibt. Überteuerte Fahrzeuge wird das wahrscheinlich da eher nicht geben, nach meiner Meinung sollten sie alle sogar teurer sein....wäre erheblich gesünder jedenfalls.
Egal, vielleicht konnte ich ja direkt oder eher indirekt zu dieser Diskussion was beitragen. Vielleicht als Kalauer für den Einen oder doch für mehr Allgemeinverständnis des Anderen.
Falls jemand etwas wissen möchte und tatsächlich meint, ich sei kompetent genug, der kann ja fragen.....
noch viel Spaß im Forum und viele Grüße
875 Antworten
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 1. März 2015 um 18:24:57 Uhr:
Wenn Sie einen gültigen Kaufvertrag haben und die Autos bezahlt sind schon. Eigentümer ist wer sein Eigentum an einer Sache nachweisen kann und dazu ist der Kaufvertrag da.
Öhm, wirklich ?
Wenn ich unterschlagene oder entwendete Waren, Schmuck, Goldmünzen, Fahrzeuge, etc. an Dritte, verkaufe, dem Käufer aber einen Kaufvertrag ausstelle, dann erwirbt dieser Käufer, trotz Kaufvertrag doch kein Eigentum. Nur weil ich ihm als "Verkäufer" einen Vertrag unterschreibe ?!
Außerdem gehst du nicht auf die klassische Situation in diesem Fall ein.
Jemand der ( NUR!) im Besitz eines Autos und der Schlüssel ist ( MEHR NICHT) , der kann doch regulär nicht als Besitzer gelten und dadurch, per "Kaufvertrag" den "Besitz" an Dritte weiter geben .
Dann verkaufe ich demnächst den geliehenen Wagen von SIXT 😁
...an meine Frau und plötzlich ist sie Eigentümerin wenn ich ihr einen Kaufvertrag ausgestellt habe.
Das glaubst du doch selber nicht dass man mit einem banalen Kaufvertrag Eigentum erwirbt.
Zitat:
@Focus-CC schrieb am 1. März 2015 um 16:55:19 Uhr:
Autohus verkauft uns einen Wagen, im Brief steht Mister X ( Und der Zusatz dass Mister X kein Eigentümer ist) und dieser Brief ist dann auch bei der Bank Y sicherungsübereignet. Wir haben einen Kaufvertrag und bezahlt.
Aber wem gehört eigentlich in diesem Moment der Wagen ? Rechtlich, nicht materiell .
Eine Erkläung für dich vornweg: "Rechtlich gehören" nennt man "Eigentum". "Materiell gehören" nennt man "Besitz".
Wem der Wagen gehört, wurde doch jetzt oft genug ausgeführt. Aber gern noch mal: Wenn du einen Kaufvertrag vorliegen und bezahlt hast sowie das Fahrzeug übergeben wurde, bist du der Eigentümer. Völlig wurscht, wer da im Fahrzeugbrief als Halter drinsteht.
Du musst dir das so vorstellen: Eine Leasinggesellschaft (LG) verkauft einen Posten Fahrzeuge, die wurden vorher abgemeldet und an Dat Autohus (DA) geliefert. Sobald DA bezahlt hat, ist DA Eigentümer. DA ist ja nicht verpflichtet, die Fahrzeuge anzumelden, daher steht weiterhin die LG als damaliger Halter drin. Wenn du jetzt so ein Auto kaufst und bezahlst, bist du Eigentümer. LG steht aber immer noch als damaliger Halter im Brief. So einfach.
Wenn du jetzt das Auto mit Kurzzeitkennzeichen holst und an einen Spezi weiterverkaufst, ist der Spezi neuer Eigentümer. LG steht aber immer noch als damaliger Halter im Brief …
Zitat:
@Focus-CC schrieb am 1. März 2015 um 18:43:12 Uhr:
Öhm, wirklich ?Zitat:
@Sir Donald schrieb am 1. März 2015 um 18:24:57 Uhr:
Wenn Sie einen gültigen Kaufvertrag haben und die Autos bezahlt sind schon. Eigentümer ist wer sein Eigentum an einer Sache nachweisen kann und dazu ist der Kaufvertrag da.
Dann verkaufe ich demnächst den geliehenen Wagen von SIXT 😁 ...an meine Frau und plötzlich ist sie Eigentümerin wenn ich ihr einen Kaufvertrag ausgestellt habe.
Ja, wirklich.
Und ja, das mit dem Sixt-Leihwagen funktioniert wirklich so wie du beschrieben hast. Deine Frau ist neue Eigentümerin und Sixt kann sich wegen des Schadens nur an dich, aber nicht an deine Frau, wenden. Hat der BGH vor 1,5 Jahren so entschieden.
Zitat:
@Focus-CC schrieb am 1. März 2015 um 18:43:12 Uhr:
Öhm, wirklich ?Zitat:
@Sir Donald schrieb am 1. März 2015 um 18:24:57 Uhr:
Wenn Sie einen gültigen Kaufvertrag haben und die Autos bezahlt sind schon.Wenn ich unterschlagene oder entwendete Waren, Schmuck, Goldmünzen, Fahrzeuge, etc. an Dritte, verkaufe, dem Käufer aber einen Kaufvertrag ausstelle, dann erwirbt dieser Käufer, trotz Kaufvertrag doch kein Eigentum. Nur weil ich ihm als "Verkäufer" einen Vertrag unterschreibe ?!
An unterschlagenen oder gestohlenen Waren kann man kein Eigentum erwerben und somit kommt auch kein gültiger Kaufvertrag zustande und somit warst Du nie rechtlicher Eigentümer.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 1. März 2015 um 19:00:48 Uhr:
An unterschlagenen oder gestohlenen Waren kann man kein Eigentum erwerben und somit kommt auch kein gültiger Kaufvertrag zustande und somit warst Du nie rechtlicher Eigentümer.
Doch, siehe BGH-Urteil in meinem link darüber.
Zitat:
@birscherl schrieb am 1. März 2015 um 18:56:18 Uhr:
Ja, wirklich.
Und ja, das mit dem Sixt-Leihwagen funktioniert wirklich so wie du beschrieben hast. Deine Frau ist neue Eigentümerin und Sixt kann sich wegen des Schadens nur an dich, aber nicht an deine Frau, wenden. Hat der BGH vor 1,5 Jahren so entschieden.
Ok, das ist doch mal ne Aussage, jetzt bin ich echt baff ! Dafür ein "Danke" .
...auch wenn das nicht die aktuelle Konstellation behandelt, nämlich Kauf ohne Schein und Brief.
Es könnte doch so einfach sein,
Kaufvertrag ausfüllen, Anzahlung leisten, Fahrzeug mitnehmen, auf Brief warten, dann Restzahlung!
Ansonsten gilt für mich , Geld gegen Fahrzeug UND Brief!
Im Zweifel bleibt das Fahrzeug , nach Kaufvertrag, bei Autohus bis der Brief angekommen ist, das Geld solange bei mir
Problem war:
Dokumente wurden innerhalb 3-4 Werktagen versprochen.
Kurzzeitkennzeichen rechtzeitig besorgt.
7 Werktage nach Kauf immer noch keine Papiere. Kurzzeitkennzeichen "Am, Ende - letzter Tag "
Wagen geholt und bezahlt. Wagen zu Hause ohne Papiere.
Zitat:
@birscherl schrieb am 1. März 2015 um 18:48:47 Uhr:
Du musst dir das so vorstellen: Eine Leasinggesellschaft (LG) verkauft einen Posten Fahrzeuge, die wurden vorher abgemeldet und an Dat Autohus (DA) geliefert. Sobald DA bezahlt hat, ist DA Eigentümer. DA ist ja nicht verpflichtet, die Fahrzeuge anzumelden, daher steht weiterhin die LG als damaliger Halter drin. Wenn du jetzt so ein Auto kaufst und bezahlst, bist du Eigentümer. LG steht aber immer noch als damaliger Halter im Brief. So einfach.
wenn das mal so einfach wäre. Vermutlich hat die Leasinggesellschaft die Autos während der Laufzeit an eine Bank sicherungsübereignet für die Finanzierung. Dann wären die Zulassungsbescheinigungen bei der Bank. Sehr wohl kann es auch sein, dass dat Autohus die Briefe (Zulassungsbescheinigung Teil II) gar nicht in die Hand bekommt, bevor sie nicht einen Käufer für das FZ haben. Es gibt ja nicht nur einen Eigentümer, es gibt mittelbares Eigentum, Sicherungsübereignung, etc.
Man kann nicht davon ausgehen, ein FZ gutgläubig zu erwerben wenn man die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht in die Hand bekommt. Gibt es Konflikte steht dann immer eine Einzelfallprüfung, ob man hätte annehmen müssen, dass es möglicherweise noch andere Eigentümer gibt. Hier kann man einfach nur vorsichtig sein. Am besten ist immer noch die Übergabe Zug um Zug. Auto und Papiere gegen Bargeld.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 1. März 2015 um 22:00:08 Uhr:
Es könnte doch so einfach sein,
Kaufvertrag ausfüllen, Anzahlung leisten, Fahrzeug mitnehmen, auf Brief warten, dann Restzahlung!
Aber nur falls sich der Verkäufer auf eine Anzahlung einlässt......
Nach meiner (veralteten???) Kenntnis tritt in dem Fall ein Ratenzahlungsgesetz in Kraft, mit weiteren rechtlichen Folgen, bis hin zum (zeitlich limitierten???) Rückgaberecht bei voller Kaufpreiserstattung. Vielleicht kann birscherl hier ebenfalls sachkundig beitragen?
@birscherl:
vielen Dank für die fundierten juristischen Feinheiten. Spätestens durch den Link auf den Artikel http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/418869/ wurde mir wasserklar, dass zwischen "gutgläubigem" und "bösgläubigem" Erwerb sehr fein zu unterscheiden ist.
Um zum Thema zurückzukehren:
Müsste ich als Privatkunde von Autohus die "Berechtigung des Veräußerers prüfen". Oder darf ich bei einem Händler dieser Größenordnung davon ausgehen, dass ich bei ihm gutgläubig erwerben kann?
Müsste Focus-CC die Tatsache, dass sein Fz-Brief nicht in der versprochenen Zeit eingeht es als "besondere Umstände" ansehen, die "seinen Verdacht erregen müssen" (obwohl er inzwischen ja bereits Eigentümer seines PKW wurde)?
Mein Rechtsempfinden wäre, dass ich bei einem Großhändler von Typ Autohus (oder ähnliche) für mich als Privatkunde keine "allgemeine Nachforschungspflicht des Erwerbers besteht", ich also darauf vertrauen kann Fahrzeuge auch ohne sofortige Übergabe des Fz-Briefs (ZUB2) legal zu erwerben.
Zitat:
@Focus-CC schrieb am 2. März 2015 um 08:49:39 Uhr:
Problem war:
Dokumente wurden innerhalb 3-4 Werktagen versprochen.
Kurzzeitkennzeichen rechtzeitig besorgt.
7 Werktage nach Kauf immer noch keine Papiere. Kurzzeitkennzeichen "Am, Ende - letzter Tag "
Wagen geholt und bezahlt. Wagen zu Hause ohne Papiere.
Jedes vernüftige AH würde die Dokumente einem weiter entfernt wohnenden Käufer zusenden, damit dieser den Wagen vor Abholung zulassen und ihn mit geprägten Nummernschildern abholen kann. Dann müsste man sich gar nicht diesen überteuerten Kurzeitkennzeichenmist antun, der ja bei dir fast zeitlich in die Hose gegangen wäre.
Zitat:
@silber-distel schrieb am 2. März 2015 um 12:42:27 Uhr:
Müsste ich als Privatkunde von Autohus die "Berechtigung des Veräußerers prüfen". Oder darf ich bei einem Händler dieser Größenordnung davon ausgehen, dass ich bei ihm gutgläubig erwerben kann?
Sofern man Dir den Brief nicht aushändigen kann, kannst Du Dich nicht auf guten Glauben berufen, da der Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) Indiz für das Eigentum ist:
http://www.juraexamen.info/.../
Im Falle des verlinkten Urteils wurde ja ein (gefälschter) Brief übergeben, so dass hier die Konstellation anders ist.
In diesem Fall (Firma, die seit Jahren tausende Leasingrückläufer pro Jahr verkauft) vermute ich, dass Gerichte sehr wohl vom guten Glauben ausgehen, auch wenn grad keine ZuB II in der Schublade lag.
Zitat:
@Monstrabidur schrieb am 2. März 2015 um 12:42:35 Uhr:
Jedes vernüftige AH würde die Dokumente einem weiter entfernt wohnenden Käufer zusenden, damit dieser den Wagen vor Abholung zulassen und ihn mit geprägten Nummernschildern abholen kann. Dann müsste man sich gar nicht diesen überteuerten Kurzeitkennzeichenmist antun, der ja bei dir fast zeitlich in die Hose gegangen wäre.
Zum Satz 1:
Ja, richtig und das in erster Line ZEITNAH. Sollten die Dokumente morgen (falls...) kommen wäre es der zehnte Tag. Es ist mir schleierhaft wer wo so lange benötigt um Dokumente zu versenden.
Zum Satz 2 Kurzzeitkennzeichen : "Überteuert" sind die nicht, lediglich 35 Euro Gebühren, incl. Schilderprägen bei der Zulassung. Mein Versicherer (HUK24) vergibt die an Kunden, die danach den Wagen bei ihnen versichern, kostenlos raus. Versicherung entfällt also in dem Fall.
@ Thread Titel "Erfahrungen mit Autohus"
Auf jeden Fall NIE WIEDER:
1. 7 Tage nach Kauf ohne Papiere fühlte sich keiner zuständig. Anfragen zu den Dokumenten,per Mail und Telefon verpuffen im Nirvana.
2. Vor 1h Anruf beim Verkäufer im Autohus: Nahm Anruf nicht an, lt. Zentrale hat er Kunden und er wird sich melden.....
3. Heute geht Einschreiben raus bzgl. Lieferverzug (10 Tage lt. AGB Autohus) , Nachfristsetzung.
Wenn sie wenigstens VON VORNEHEREIN "14 Tage Dokumentenbeschaffung " genannt hätten wäre es ja noch halbwegs ok ... (Dann würde man sich freuen wenn man diese ggf. am 12. Tag in der Hand hat.)
Dann stellt man sich gleich darauf ein und organisiert sich einen fahrbaren Untersatz oder plant ganz anders - vor allem zahle ich nicht vorher ...
Zitat:
@birscherl schrieb am 2. März 2015 um 13:22:09 Uhr:
In diesem Fall (Firma, die seit Jahren tausende Leasingrückläufer pro Jahr verkauft) vermute ich, dass Gerichte sehr wohl vom guten Glauben ausgehen, auch wenn grad keine ZuB II in der Schublade lag.
Sehe ich auch so. Ist ja kein "Fähnchenhändler im Container"