Erfahrungen DAT Autohus?

Hallo,

brauch mal eure Hilfe, hab ein paar Fragen zu DAT Autohus (www.autohus.de). Sufu hat nichts passendes / aktuelles ausgespuckt 🙄, also ist jetzt euer Wissen gefragt.
Setz den Thread jetzt mal ins Sicherheitsforum, auch wenn´s nicht so 100%ig passt.

Hat jemand von euch schon mal ein Auto bei denen gekauft und kann Erfahrungen zu dem Autohaus berichten? Wie ist bei denen der Service / Beratung / Abwicklung ?

Wie sieht das bei denen mit zusätzlichen (versteckten) Kosten aus? Hab auf der I-Netseite gelesen, dass die bei Zahlung mit EC-Karte 1% bzw. mit Kreditkarte 5% Bearbeitungsgebühr erheben. Kommt mir etwas hoch vor. Würde den Autopreis ja noch mal deutlich in die Höhe schrauben, wenn ich eine dieser Zahlungsarten nutzen möchte. Wie habt ihr bezahlt (jaja, Bargeld lacht 😁, aber das Autohaus ist nicht gerade bei mir um die Ecke)?

Für den Fall, dass ich nach dem Autokauf aus welchen Gründen auch immer Gewährleistung / Garantie in Anspruch nehmen möchte, muss ich dann mit meinem Vehikel zu denen fahren oder kann ich in eine andere Werkstatt gehen und mit dem Autohaus die Kosten nur verrechnen (wäre nämlich ein gutes Stück zu fahren wenn ich wieder zu denen müsste) 🙁.

Habt ihr sonst noch Tipps, worauf ich beim Autokauf achten sollte.

Danke schon mal im voraus für eure Antworten 😛.

Beste Antwort im Thema

Hallo Forum,
ich oute mich hier mal als Autohändler und DAT ist ein direkter Mitbewerber meiner Firma, auch wenn meine Firma erheblich kleiner ist, der Sache nach ist der Geschäftsgegenstand derselbe.

Ich finde es aber doch sehr schade, was für Aussagen hier teilweise getroffen werden. Bei vielen schwingt doch da mit, dass Autohändler zu 90% angeblich potentielle Betrüger sind und jeder hat ja schon soviel erlebt und gehört....

Als Händler sag ich dazu mal soviel: Es ist schon erstaunlich, dass manche Kunden das Objekt der Begierde sagen wir, etwas schlecht machen, während das eigene Altfahrzeug doch meistens über den grünen Klee gelobt wird bis zum geht nicht mehr! Warum denn dann überhaupt ein Neues! Oder
dann frage ich doch mal ernsthaft, wo diese "Karren"denn herkommen, wenn nicht von anderen Kunden als Inzahlungnahmen? Oder glaubt hier jemand ernsthaft, dass sich nen Autohändler nach erfolgtem Verkauf unter den Wagen legt, um da ein paar Mängel einzubauen?
Soviel mal zu dem Einwurf eines Schreibers hier, der dem Sinn nach geschrieben hat, dass DAT ein Betrüger sei, weil sie ihm ja absichtlich ein defektes Autos verkauft haben.....Klar, extra wegen dir haben die nach Abschluss ein paar Mängel eingebaut, weil die lieben das ja auch (genau wie jeder andere Autohändler), wenn dann jemand mit Scheiß Laune anruft und was will.......
Ich könnte ebenso Bücher schreiben über die fairen Geschäftspraktiken von Privatkunden.....

Apropos Scheiß Laune, sowas bekomme ich echt, wenn Leute nicht wissen, was sie mit ihrer Zeit anfangen sollen, einem ein Ohr abkauen, weil sie in einem halben Jahr ein neues Auto kaufen wollen...Ja dann komm doch in nem halben Jahr! Der Kunde steht doch nur vor mir, weil ich grad im Moment, den richtigen Wagen zum richtigen (billigen) Preis habe. Was weiß ich, was in nem halben Jahr ist!
Jetzt stellt euch sowas mal in nem Laden vor, der (angeblich) ein Auto in 15 Min verkauft! Sehr geil...da hab ich als Verkäufer auch echt andere Sorgen....

DAT kauft seine Autos genauso bei Leasingfirmen ein, wie meine Wenigkeit ebenso. Die haben allerdings auch noch ein paar zusätzliche Veträge, die etwas andere Einkaufswege gehen. Egal, trotzdem hat DAT vor Kauf des jeweiligen Fahrzeuges genau so wenig Info über den technischen Zustand des Fahrzeugs, wie der Kunde dort beim Einkauf. DAT erhält von der jeweiligen Leasing das Zustandsprotokoll/Gutachten, was zumeist ne Kopie des Rücknahmeprotokolls darstellt. Und jetzt sage mir mal jemand, der schon ein Leasingfahrzeug zurückgegeben hat, ob da eine technische Begutachtung durchgeführt wurde. Wohl kaum....wer soll denn das auch bezahlen können?
Wollt ihr das bezahlen?

Ich heiße die Vorgehensweise bei DAT bezüglich Privatkunden nicht unbedingt für gut, wenn auch clever, das muss man Ihnen lassen, wenn dem so ist wie hier mehrfach geschildert.
Aber es ist doch keiner gezwungen, dort ein Auto zu kaufen oder gibt denn jeder mit Betreten des Geländes sein Hirn am Eingang ab oder wird irgendwie hypnotisch beeinflußt?

Der Kauf eines Gebrauchtwagen birgt immer ein Risiko, egal bei welchem Händler oder ob von Privat. Ich jedenfalls sehe mich nicht in der Lage, vorauszusehen, was mit dem Auto in 6 Monaten oder 20.000KM los ist.
Ich bin auch der Auffassung, dass das Gewährleistunsgrecht erheblich reformiert werden sollte.
Es kann nach meiner Meinung nach nicht angehen, dass ein Händler auf ein beispielsweise 12 Jahre altes Auto mit über 200.000KM Laufleistung volle Gewährleistung zu geben hat, während der betreffende Hersteller damals grad mal 1 Jahr Gewährleistung/Garantie gab und das bei Herstellkosten von 25-35% der UVP.
Ich denke sowas sollte an Alter und Laufleistung gemessen gestaffelt werden.
Diese Gewährleistung ist dann auch der Grund dafür, dass wirklich günstige und gute Wagen nicht zu bekommen sind, da die eh rar sind und in den Export geschoben werden. Tjaja, die Geister die ich als Verbraucher rief....

Der kostendeckende Verkauf an Privatkunden ist innerhalb Deutschlands mittlerweile eine echt schwierige Aufgabe. Daran sind nicht nur die zahlreichen Möchtegern Händler schuld, oder die Schrauber, die meinen, man kann ja nebenbei auch mal nen Autos mit 2-300€ Gewinnmarge verkaufen, Arbeitszeit kostet ja nix...das liegt auch größtenteils am Verständnis der Kunden.
Geiz ist ja schließlich sooooo geil.....

Ich selbst habe den Verkauf an Privat seit 2009 komplett eingestellt und verkaufe zu 98% an Autohändler und den Rest dann mal an normale Gewerbetreibende. Das habe ich bestimmt nicht getan, weil das Privatkundengeschäft ja so wahnsinnig lukrativ ist...

Achja, in diesem Zusammenhang sei mal erwähnt, das Aussagen, wie DAT habe nur "marktübliche" Preise komplett jeder Grundlage entbehren. Wenn ich 300 Autos bei Mobile für meine eingegebenen Suchriterien ausgeworfen bekomme, dann haben nur die ersten 3 marktübliche Preise???
Sofern man dort kein Pech hat und nen ellenlange Liste an Mängeln für einen Wagen hat, dann ist das dort ein Schnäppchen! Und komm mir jetzt keiner mit dem Scheiß, der Freund von nem Schwager, dessen Schwester und deren Schwippschwager hat mal einen gekannt, der hat einen aber für 5000€ weniger gekauft....Dazu dann auch das beliebte Spielchen, dass ja gerne Äpfel mit Birnen verglichen werden....Da wird dann gefragt, warum der Wagen auf dem Hof mit 120.000KM nicht für den Preis von der Karre 1.000KM entfernt mit 190.000KM zu haben sei. Das sagt der Kunde natürlich nicht, sondern da steht dann ja einer in Musterstadt bei Mustermann, der viel viel weniger kostet.....Dann wird dann manchmal doch der Mobile Ausdruck doch noch gezeigt: "Sie glauben es nicht? Hier! Schauen sie selbst!".....Aha, 190.000KM...ja ne, schon klar.....oder der A4 Baujahr 2004 ohne Glanzpaket und Dachreling in München, der ja viel billiger ist, als der in Hamburg...ja, warum wohl.....

Auch super sind immer die Nachfragen, was denn der Wagen bei Barzahlung kostet.....Ist das irgenein Vorteil für den Händler? Achso, ansonsten wäre ja natürlich normal, dass wir monatlich 0,01% der Kaufsumme vom Konto des Kunden abbuchen.....

Wenn ich ne Finanzierung mache, dann dauert es 2 Tage nachdem ich den Brief an die Finanzierungsbank gesendet habe, bis ich die Kohle auf dem Konto habe. Wenn ich den Zins entsprecheend höher ansetze, dann verdiene ich damit noch Geld.
Überweist mir der Kunde das Geld vorab, dann muss ich mich nicht einmal durch den Verkehr zur Bank schleppen und Zeit verschwenden. Also was ist jetzt mit dem großen Barzahlungsvorteil? Klär mich mal bitte jemand auf.

Sehr wahrscheinlich, ich kann es ja nicht beschwören, sind Privatkunden nur eine sekundäre Zielgruppe von DAT. Der Hauptanteil liegt dabei sicher am Verkauf in den Export, insbesondere an andere Autohändler oder auch innerdeutsche Autohändler und natürlich auch an Gewerbetreibende, welche ebenfalls in den Genuss der Händlerpreise kommen.

Jo, das sind Händlerpreise bei DAT und deswegen kostet es nämlich einen kleinen Obulus, wenn man als Privatkunde kauft. Ob es so in der Form richtig oder fair von denen dargestellt wird, das mal aussen vor gelassen, sehe ich auch keinen Grund, warum ein Privatkunde, denselben Preis, wie ein Händler, der zig Autos kauft, erhalten soll. Oder sieht den jemand hier?
Noch dazu, bei dem Risiko und erhöhtem Aufwand bei Verkauf an Privat....

Die Abwicklung mit einem Händler ist um ein Vielfaches einfacher und schneller. Die wissen, was das Fahrzeug wert ist und was nicht. Genau aus diesem Grunde sind die wahren Schnäppchen bei DAT auch bereits vergriffen, bevor mal als Privatkunde herankommt. Ein Händler muss eben nicht den ganzen Tag oder tagelang um ein Auto laufen, um zu überlegen...

Somit ist die Aussage, dass dort viel russisch gesprochen wird absolut kein Qualitätsmerkmal, warum auch? Es geht lediglich um die Tatsache, dass die Gebrauchtwagenpreise in Deutschland nahezu am Tiefsten sind und man bei DAT eben eine Riesenauswahl hat und jemand, der für sich privat einen Wagen kaufen möchte oder für seinen Warenbestand in Russland eben dort schneller und besser fündig wird. Die Autos dort sind genauso gut oder schlecht wie bei jedem anderen Händler, welcher Leasingrückläufer kauft. Einzig unterschieden werden kann dort die Ausrichtung, ob ein Händler eben direkt als Zielgruppe den Privatkunden hat und den Wagen vor Verkauf aufbereitet oder ob eben das B2B Business im Vordergrund steht.
Insofern sind Aussagen, wie da gibt es nur die abgedroschenen Vetreterbüchsen totaler Unsinn.
Irgendjemand sagte es schon mal: Es gibt kaum Mittelklassefahrzeuge, welche nicht die ersten 3 Jahre als Firmenwagen fahren! Möge jeder das mal überprüfen, in dem er bei Mobile oder Autoscout mal nach nem 3 Jahre alten passat Highline sucht mit 100-150.000km und nem Navi. Da kommen dann x Fahrzeuge raus und dann bitte mal die Funktion "MwSt nicht ausweisbar" anklicken....mal sehen, was übrig bleibt....

Der Privatkunde spielt für Angebot und Nachfrage in Deutschland eine kaum wahrnehmbare Rolle. Das ist lediglich bei Markenhäusern etwas anders, die auch größtenteils eine andere Preisgestaltung haben, weil sie auch müssen, schließlich sind das ja nicht Sozialstationen, sondern Unternehmen, welche auch Geld verdienen müssen und an sich sind die Preise dort betriebswirtschaftlich schon viel zu niedrig!
Aber ich höre schon wieder Tausende von Schreie, welche da lauten, dass der Autohändler ja erst um 10.30 aufsteht, um 11.30 nen Auto verkauft, 20% verdient hat, achwas, min 30% und dann pünktlich um 12.30 beim Italiener mit der süßen Brünetten vom Abend davor rumsitzt...
Achja, und alle 3 Monate ruft mich mein Bänker an, ich müsse mal wieder investieren, weil das Konto nicht mehr soviel Platz bei den Nullen beim Kontostand bietet. Scheiße, was jetzt? Schon wieder ne Karibikinsel kaufen oder doch den Himalaya?
Wa sich damit sagen will: Ich glaube, dass 99% der Privatkunden eine völlig falsche Vorstellung von den Gewinnmargen und somit möglichen Handlungsspielräumen eines Autohändlers haben....
Gleichsam sind aber viele der Privatkunden, was den fairen Wert ihrer Inzahlungnahme angeht echt jenseits von Gut und Böse....wahre Geschichte:
Anfang 2010, Ich habe einen 2007 Mondeo 140PS 2,0 TDCI Titanium, 140.000Km gelaufen und mit großem Navi angeboten für 11.490,-€. Ich erhalte eine Interessentenmail über Mobile. Da steht auch gleich drin, dass er einen 2001er Mondeo Ghia 2,5 Turnier in Zahlung geben möchte. Er sendet gleich den Link mit zur Beschreibung und das er max um 450,-€ runter gehen könnte. Aus Neugier klicke ich mal an, denn schließlich mach ich ja keinen Privatverkauf mehr....Da sehe ich also das gute Stück, altes Model, nicht einmal Facelift, silber mit beigem Leder, 149.500KM....8.450,-€....ja ne....schon klar....Das ist nicht ausgedacht! Wahre Begebengheit! Was soll man denn als seriöser Händler da denken? Als realistischer Mensch müßte man doch glatt fragen, aus welcher Klapse der Typ entsprungen ist! Zugegeben, recht drastisch das Beispiel, aber zu 90% sind die Vorstellungen echt jenseits von Gut und Böse.
Wer billig kaufen will, der sollte mal auf den Gedanken kommen, dass die Ware vorab vom Händler auch billig erstanden worden sein muss. Das wird wohl kaum bei überteuerter Inzahlungnahme bzw Einkauf funktionieren....aber ne, scheiß egal, was geht mich das an.....
Leute, nur mal by the way: Auf diesen mehrstufigen Vertriebsschienen basiert unser System, unser Wohlstand und auch der Lohn eines Angestellten resultiert daraus!

Ich habe einen Wagen nur dann gekauft, wenn ich das Fahrzeug bundesweit mit vergleichbaren Fahrzeugen unter den ersten 3 Plätzen in der Internetbörse plazieren konnte, ansonsten Finger weg! Ähnlich funktioniert das auch Bei DAT...ich sage ähnlich, weil es da auch ein paar andere Faktoren gibt. Überteuerte Fahrzeuge wird das wahrscheinlich da eher nicht geben, nach meiner Meinung sollten sie alle sogar teurer sein....wäre erheblich gesünder jedenfalls.

Egal, vielleicht konnte ich ja direkt oder eher indirekt zu dieser Diskussion was beitragen. Vielleicht als Kalauer für den Einen oder doch für mehr Allgemeinverständnis des Anderen.
Falls jemand etwas wissen möchte und tatsächlich meint, ich sei kompetent genug, der kann ja fragen.....
noch viel Spaß im Forum und viele Grüße

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Zitat:

@go-4-golf schrieb am 1. März 2015 um 09:30:20 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 28. Februar 2015 um 19:53:28 Uhr:



Ein Leasingnehmer darf ein Fahrzeug nicht verkaufen, weil der Leasingnehmer zwar Besitzer, aber nicht Eigentümer ist.
Ein Leasingnehmer kann ein Fahrzeug nicht rechtswirksam verkaufen, da er nicht im Besitz des Briefes ist. Kauf ohne Übergabe des Briefes ist bösgläubig.

Der Besitz des Briefes und auch der darin eingetragene Halter haben aber nun mal nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun, also auch nichts mit einem rechtswirksamen Verkauf. Wenn dem Käufer schlüssig dargelegt wird, dass der Brief bei der Oma im Ordner liegt und die Oma grad auf Kur ist, ist der Kauf nicht bösgläubig, der Verkäufer bewegt sich dann halt Richtung Betrug.

Dass der Leasingnehmer die Karre nicht verkaufen darf und kann, liegt allein an den Eigentumsverhältnissen und nicht daran, in welchem Ordner der Fahrzeugbrief liegt.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 1. März 2015 um 09:30:20 Uhr:


Ein Leasingnehmer kann ein Fahrzeug nicht rechtswirksam verkaufen, da er nicht im Besitz des Briefes ist. Kauf ohne Übergabe des Briefes ist bösgläubig.

O.

Völlig richtig. Ein geleastes Fahrzeug ist lediglich an den Halter "vermietet" . Genau das ist es was birscherl nicht realisiert. Einem Halter der geleast hat, aber in den ZUB steht, gehört nichts. Null !

Und das Eigentum ist in der ZUB II exakt definiert. Das ich so einen Scan zur Hand hatte das schmeckt birscherl natürlich nicht. Jetzt kannst du deine Märchen nicht weiter spinnen. Natürlich habe ich überarbeitet, Bild zugefügt, MEHR NICHT als mir einfiel dass der Zusatz in der ZUB steht.

...und zwangsläufig liegen dieses Briefe, wenn der Halter nicht Eigentümer ist, beim Eigentümer .
Was ist daran nicht zu verstehen ? Wo sollten sie sonst liegen wenn es nur 2 Vertragsparteien gibt, von deinen eine die Eigentümerin ist ?!

Jetzt musste ich doch ein bisschen lachen … liest du eigentlich überhaupt meine posts? Ich habe weiter vorne ganz klar geschrieben, dass ein Leasingauto nur vermietet ist und deswegen vom Halter nicht verkauft werden kann, jetzt behauptet du, ich würde das nicht realisieren? Seltsame Auffassung.

Wenn du mir schon nicht glaubst, dass die ZUB 2 kein Eigentumsnachweis ist, dann glaubst du vielleicht beispielsweise dem rheinland-pfälzischen Innenministerium:

Zitat:

Die in der ZB II eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeugs. Der Halterbegriff entstammt § 833 BGB. Danach ist Halter, wer das Kraftfahrzeug für eigen Rechnung gebraucht (nämlich die Kosten bestreitet und tatsächlich über das Fahrzeug verfügen kann; dies ist vielfach nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) ist deshalb auch kein Eigentumsnachweis, sondern erleichtert letztendlich nur die Zulassungsvorgänge, da davon ausgegangen wird, dass derjenige, der die ZB II in Händen hält, verfügungsberechtigt über das Fahrzeug ist.

Quelle:

http://bus.rlp.de/.../?...

Das ist ja auch genau das, was in deinem Scan drinsteht: Der Inhaber dieser Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. Hast du deinen eigenen Scan überhaupt mal angeschaut?

Wie du da weiterhin das Gegenteil behaupten kannst, ist mir schleierhaft.

Ok,wenn nicht der eingetragene in der ZuB der Eigentümer sein muss, WER ist dann nun der Eigentümer eines Fahrzeugs und wo steht das dann?
Interessiert mich dann doch mal und ist wichtig bei Fahrzeugkäufen, insbesonders bei Privatkäufen wo in der Regel Geld gegen Fahrzeug üblich ist.
Kurzum, wie stelle ich fest ob das angebotene Fahrzeug dem Anbieter auch gehört?

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Du Wendehals, hier klang das bei dir aber noch ganz anders !

Zitat:

@birscherl schrieb am 28. Februar 2015 um 19:25:14 Uhr:


Du bringst ein paar Dinge durcheinander. Wenn du einen gültigen Kaufvertrag und das Auto hast, ist alles fein und du bist auch der Eigentümer. Ein Fahrzeugbrief oder eine ZUB sagen überhaupt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus.

Mit Kaufvertrag bist du NICHT der Eigentümer ! Merkst du noch was ? 🙄 Neee....

Erst mit Wagen UND ZUB bist du Eigentümer, materiell und rechtlich.

Und nochmals, wenn man ein Fahrzeug erwirbt, in diesem Fall vom Autohaus, ist der Käufer noch lange nicht der Eigentümer so lange er keine ZUB II ausgehändigt bekomme . Darum ging es letztendlich .

Ich habe einen Wagen gekauft, der steht bei mir in der Garage und bin nicht der Eigentümer. So sieht es im Moment aus.

Wie du selber schreibst ist derjenige verfügungsberechtigt der die ZUB II hat. In diesem Fall die Leasing xyz oder das Autohus - bis sie mir die ZUB aushändigen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. März 2015 um 10:59:56 Uhr:



Das ist ja auch genau das, was in deinem Scan drinsteht: Der Inhaber dieser Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

Das versuche ich dir krampfhaft seit Stunden klar zu machen. Wer der Brief in Händen hat ist Eigentümer.

So einfach . Basta, ohne Wenn und Aber. Wer drin steht ist egal.

Dein Scan sagt: Wer den Brief hat, ist NICHT Eigentümer.
Du aber sagst: Wer den Brief hat, IST Eigentümer.

Und das willst du mir seit Stunden beibringen? Merkst du nicht, dass du dir selbst widersprichst?

Und den Ausführungen des Innenministeriums "Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) ist deshalb auch KEIN Eigentumsnachweis …" glaubst du auch nicht? Ja, dann willst du es wohl absichtlich nicht begreifen.

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 1. März 2015 um 11:23:39 Uhr:


Ok,wenn nicht der eingetragene in der ZuB der Eigentümer sein muss, WER ist dann nun der Eigentümer eines Fahrzeugs und wo steht das dann?
Interessiert mich dann doch mal und ist wichtig bei Fahrzeugkäufen, insbesonders bei Privatkäufen wo in der Regel Geld gegen Fahrzeug üblich ist.
Kurzum, wie stelle ich fest ob das angebotene Fahrzeug dem Anbieter auch gehört?

Wer Eigentümer ist, steht im Kaufvertrag.

Bei Privatkäufen ist’s ja oft so, dass der Halter nicht mit dem Eigentümer übereinstimmt. Wenn zum Beispiel die Oma ihr Auto (also Oma = Eigentümerin) dem Sohn zur Verfügung stellt (nicht schenkt, sondern leiht) und dieser das Auto auf seinen Namen anmeldet, aber seiner Tochter das Auto wiederum zur Verfügung stellt, bleibt die Oma weiter Eigentümerin, der Sohn ist Halter und dessen Tochter die Besitzerin.
Verkaufen kann das Auto nur die Eigentümerin (Oma) oder ein Beauftragter (z.B. der Händler "im Kundenauftrag" oder der Familienangehörige). Wenn die Tochter es verkaufen möchte, muss sie einem Käufer zusichern, dass das Fahrzeug ihr Eigentum ist (z.B. sie lässt es sich von Oma schenken) oder sie verkauft es im Auftrag der Oma. Ggf. wird der Käufer dafür einen Nachweis, z.B. eine schriftliche Erklärung des eingetragenen Halters (ihr Vater) verlangen. Erfahrungsgemäss tun das aber nur wenige Käufer. Wenn das Auto der Tochter als Verkäuferin nicht "gehört", sie also keine Eigentümer ist, dann Achtung: das nennt der Volksmund Unterschlagung.

Zum Fahrzeugbrief sagt das

Rechtslexikon

:

Zitat:

Mit Kraftfahrzeugbrief wird eine Urkunde bezeichnet, die für ein bestimmtes Kraftfahrzeug ausgestellt wird und aus der sich die allgemeine Zulassung und der Halter des Fahrzeugs ergeben.

Die Eigentümerstellung ergibt sich aus dem Brief nicht. Allerdings ergibt sich aus der Vorlage des Briefes durch den eingetragenen Halter eine Eigentumsvermutung, die die Gutgläubigkeit des Käufers im Rahmen von § 932 BGB begründet. Legt ein Nichteingetragener Dritter den Brief vor, muss der Gläubiger grundsätzlich weitere Erkundigungen einziehen (Staudinger/Wiegand zu § 932 Rn. 145).

Der Fahrzeugbrief ist kein Wertpapier. Analog § 952 BGB steht der Brief dem Eigentümer des Fahrzeugs zu.

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. März 2015 um 12:12:27 Uhr:



Zitat:

@kasemattenede schrieb am 1. März 2015 um 11:23:39 Uhr:


Ok,wenn nicht der eingetragene in der ZuB der Eigentümer sein muss, WER ist dann nun der Eigentümer eines Fahrzeugs und wo steht das dann?
Interessiert mich dann doch mal und ist wichtig bei Fahrzeugkäufen, insbesonders bei Privatkäufen wo in der Regel Geld gegen Fahrzeug üblich ist.
Kurzum, wie stelle ich fest ob das angebotene Fahrzeug dem Anbieter auch gehört?
Wer Eigentümer ist, steht im Kaufvertrag

Zum Fahrzeugbrief sagt das Rechtslexikon:

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. März 2015 um 12:12:27 Uhr:



Zitat:

Mit Kraftfahrzeugbrief wird eine Urkunde bezeichnet, die für ein bestimmtes Kraftfahrzeug ausgestellt wird und aus der sich die allgemeine Zulassung und der Halter des Fahrzeugs ergeben.

Die Eigentümerstellung ergibt sich aus dem Brief nicht. Allerdings ergibt sich aus der Vorlage des Briefes durch den eingetragenen Halter eine Eigentumsvermutung, die die Gutgläubigkeit des Käufers im Rahmen von § 932 BGB begründet. Legt ein Nichteingetragener Dritter den Brief vor, muss der Gläubiger grundsätzlich weitere Erkundigungen einziehen (Staudinger/Wiegand zu § 932 Rn. 145).

Der Fahrzeugbrief ist kein Wertpapier. Analog § 952 BGB steht der Brief dem Eigentümer des Fahrzeugs zu.

Ich verstehe langsam, aber wenn nicht zum Eigentumsnachweis, wozu Dienst der "Brief" dann im Sinne der

Besitzverhältnisse?

Es ist also nicht so einfach klar ob der Verkäufer auch Eigentümer des Fahrzeugs ist und besonders, ob dieser dann auch berechtigt ist das Fahrzeug zu verkaufen.
Sollte der Verkäufer nicht mit denen im Brief eingetragenen Daten übereinstimmen empfiehlt es sich also eine Einverständniserklärung des Eigentümers zu verlangen??? Oder wie bekomme ich jetzt sichere Rechtsverhältnisse bei einem Fahrzeugkäufen hin.
So langsam wird's unübersichtlich, ich hatte bisher immer andere Vermutungen- Geld gegen Auto und Brief ,PENG das wars! Dann sollte alles Wasserdicht sein

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 1. März 2015 um 13:14:57 Uhr:


Ich verstehe langsam, aber wenn nicht zum Eigentumsnachweis, wozu Dienst der "Brief" dann im Sinne der
Besitzverhältnisse?

Schlicht der Zulassung. Im Kern sagt die Zulassungsbescheinigung nur aus auf wen das Kfz zugelassen ist und wer für die Kfz-Steuer verantwortlich ist, diese Rechnung geht grundsätzlich an die Person die in der Zulassungsbescheinigung steht, außer es wird ausdrücklich eine abweichende Person angegeben.

Und im Weiteren dient die Person auf die das Kfz zugelassen ist als Postadresse für Strafzettel. 😁

Um es kurz zu machen, in der Zulassungsbescheinigung steht die für das Kfz verantwortliche Person. Kann der Eigentümer sein aber muss nicht.

Wenn der Halter (also derjenige, der im Brief namentlich genannt ist) das Auto verkauft, ergibt sich aus der Vorlage des Briefes durch den eingetragenen Halter eine Eigentumsvermutung, die die Gutgläubigkeit des Käufers im Rahmen von § 932 BGB begründet. Du musst in dem Fall also keine Nachforschungen über den wahren Eigentümer anstellen. Wenn aber Person A im Brief steht und Person B das Auto im eigenen Namen verkauft, musst du hellhörig werden und Nachforschungen anstellen, ob B auch wirklich Eigentümer ist.

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 1. März 2015 um 13:14:57 Uhr:



Sollte der Verkäufer nicht mit denen im Brief eingetragenen Daten übereinstimmen empfiehlt es sich also eine Einverständniserklärung des Eigentümers zu verlangen??? Oder wie bekomme ich jetzt sichere Rechtsverhältnisse bei einem Fahrzeugkäufen hin.

Und genau an dem Punkt wird es unübersichtlich und auf AUTOHUS projizierbar:

Autohus verkauft uns einen Wagen, im Brief steht Mister X ( Und der Zusatz dass Mister X kein Eigentümer ist) und dieser Brief ist dann auch bei der Bank Y
sicherungsübereignet. Wir haben einen Kaufvertrag und bezahlt.

Aber wem gehört eigentlich in diesem Moment der Wagen ? Rechtlich, nicht materiell .

Meiner Meinung nach nicht uns, bzw. den 1000 Kunden/Monat denen es genau so ergeht dito.
Genau genommen müsste doch Autohus eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen ?!
Eigentümer kann im Verkaufsmoment ohne ZUB II doch gar nicht Autohus sein, sondern nur Vermittler ?!

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 1. März 2015 um 13:37:27 Uhr:



Um es kurz zu machen, in der Zulassungsbescheinigung steht die für das Kfz verantwortliche Person. Kann der Eigentümer sein aber muss nicht.

Genau, das stützt meine Vermutung. Autohus steht weder in der ZUB II noch hat sie sie vorliegen.

Also bei den 2 Ausschlüssen kann Autohus gar nicht Eigentümer sein .

Zitat:

@Focus-CC schrieb am 1. März 2015 um 16:55:19 Uhr:



Autohus verkauft uns einen Wagen, im Brief steht Mister X ( Und der Zusatz dass Mister X kein Eigentümer ist) und dieser Brief ist dann auch bei der Bank Y
sicherungsübereignet. Wir haben einen Kaufvertrag und bezahlt.

Aber wem gehört eigentlich in diesem Moment der Wagen ? Rechtlich, nicht materiell .

Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen und den Kaufpreis bezahlt.

Sobald dir das Fahrzeug übergeben wird, bist Du Eigentümer, es ei denn es steht ein Eigentumsvorbehalt im Kaufvertrag.

Wenn der Name des Halters abweichend von dem des Verkäufers ist und kein Brief vorliegt, besteht eine Verdachtssituation. Der Käufer hat dann, um einen wirksamen Vertrag abzuschliessen, eine Erkundigungspflicht hinsichtlich des Sachverhaltes bzgl. des Briefes.

Der Verkäufer hat schlüssig und glaubhaft den Sachverhalt aufgeklärt (Leasingfahrzeug/Geschäftsmodell). Damit ist im guten Glauben getätigt worden und ist rechtswirksam.

O.

Zitat:

@Focus-CC schrieb am 1. März 2015 um 17:01:22 Uhr:


Genau, das stützt meine Vermutung. Autohus steht weder in der ZUB II noch hat sie sie vorliegen.
Also bei den 2 Ausschlüssen kann Autohus gar nicht Eigentümer sein .

Wenn Sie einen gültigen Kaufvertrag haben und die Autos bezahlt sind schon. Eigentümer ist wer sein Eigentum an einer Sache nachweisen kann und dazu ist der Kaufvertrag da.

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