Erfahrung Sachmängelhaftung

Audi A6 C7/4G

Hallo zusammen,
ich habe mir vor 2 Monaten einen A6 4G bei einem kleinem Händler mit Kaufvertrag gekauft. Bei der Übergabe konnte ich keine Defekte feststellen, Wetter war auch trocken. Es gibt ein DEKRA Gutachten und auch der Fehlerspeicher wurde eine Woche vorher ausgelesen und hatte laut Bericht null Fehler.

Nun kam der Regen, und die Probleme:
- Rückfahrscheinwerfer ist von innen nass
- Ich habe die Spiegelheizung aktiviert, und nur eine Seite funktioniert

Beim Händler die Sachmängel angezeigt, seine Argumentation ist nun:
Er hat bewiesen, dass bei der Übergabe keine Mängel vorliegen, da: DEKRA hätte einen defekten Scheinwerfer nicht durchgelassen oder bemängelt, und der defekte Spiegel wäre im Fehlerspeicher, somit Ablehnung.

Ich bin nun unsicher wie ich weiter vorgehen sollte. Meiner Meinung nach lag der Fehler bei Übergabe vor und es ist durch DEKRA noch Fehlerspeicher Protokoll bewiesen, dass alles in Ordnung war. Wenn es trocken war, kann die DEKRA den Fehler doch gar nicht bemerken, oder machen die Wasser Tests? Wenn die Spiegelheizung aus ist und war, dauerhaft, ist auch kein Fehler abgelegt.

Hat jemand Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation? Auf meine Kappe nehmen, oder nochmal mit dem Händler Kontakt aufnehmen (schriftlich) und auf Sachmängelhaftung und Beweislast beharren?

Unsichere Grüße...

Beste Antwort im Thema

Garantie! Da du vom Händler gekauft hast, muss er dir eine geben. Ich den ersten 6 Monaten ist es so, als ob der Fehler bei Auslieferung war, und der Händler muss ihn beheben! Da steht die Beweislast beim Händler und der Ausdruck ist nichts wert. Er erfolgte Tage vor der Auslieferung. Ohne wenn und aber!

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@jb0402
Mit der Garantie meinte ich erstmal ob er eine hat!?!? Und ich würde so eine Auto nicht ohne kaufen. Davon bin ich erstmal ausgegangen, das das hier auch so ist. Er wird doch nicht so verrückt sein und einen 4G ohne Garantie zukaufen, oder?
Die Sachmangelhaftung des Händlers ist das Andere. Die gilt 1 Jahr. Da wird, wie ich schon schrieb, in den ersten 6 Monaten davonausgegangen, dass der Mangel bei Auslieferung schon war. Somit muss der Händler dafür gerade stehen.

Ich habe die gleiche Erfahrung mit dem Spiegel gemacht.

Kurz nach dem Kauf war die Spiegel Heizung defekt.
Das Teil würde anstandslos vom Händler gewechselt.

Übrigens hätte das Glas ca.350€ gekostet (automatisch abblendend)

Btw.
Ist eine Fehlkonstruktion, dass die Spiegel beim anklappen hochdrehen, so ist immer Tauwasser drauf.

Hallo,
vielen Dank für die ganzen Beiträge. Die Garantie welche nun ins Gespräch kommt ist für mich nicht in diesem Post relevant und steht nicht zur Diskussion. Ja, es gibt eine Garantie, aber hier gibt es eine Selbstbeteiligung und es wird nicht 100% von den anfallenden Lohnkosten getragen.

Die Frage ist, wie bereits gestellt, ob es Erfahrungen bzgl. dem Sachverhalt Sachmängelhaftung, Beweisflicht durch DEKRA/Dokumentation Fehlerspeicher paar Tage vor der Übergabe ausreichend ist oder nicht.

Aus diesem Grund bedanke ich mich auch an MZ-ES-Freak, hier gab es scheinbar eine vergleichbare Situation, welche mich hoffen lässt, dass ich doch nicht auf anstehenden Kosten sitzen bleiben werde.

Das Fzg. werde ich dem Händler (kleiner Händler, kein großes Autohaus) nicht auf den Hof stellen, da ich es auch übertrieben finde, und bevor ich derartiges machen würde, würde ich mir auf jeden Fall rechtliche Unterstützung besorgen.

Egal wie, ich werde hier meine Erfahrungen posten. Mein Bauchgefühl besagt mir, dass es wohl noch länger dauern wird, vermutlich mit Anwälten etc. Auch wenn ich dies gerne vermeiden würde, aber der Händler stellt sich aktuell komplett quer.

Für Betroffene in ähnlichen Situationen:
Der Automobilclub ACE hat hierzu ein umfangreiches Dokument (PDF) erstellt unter dem Titel:
"SACHMÄNGELHAFTUNG IM KFZ-GEWERBE - Aktuelle Urteile seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform im Jahr 2002", den Stand den ich gefunden hatte war von März 2015.

Seite 61 ist für mich interessant, da Feuchtigkeit mit dem Verweis auf ein Gerichtsurteil, zu finden hier:
http://www.iww.de/.../...bgrenzung-sachmangel-gegen-verschleiss-f39578

Ähnliche Situation: Dekra Siegel, Sachmängel liegen vor, Händler musste nachbessern. --> Ich fühle mich bestätigt in der Annahme, dass das Dekrea Siegel nicht ausreicht als Beweislast.

Das ist doch alles Müll mit der Dekra.
Wenn das Siegel oder der Bericht immer als Beweis ausreichen würde, dann würde es die Gewährleistung überhaupt nicht mehr geben und jeder Händler würde sich so absichern.

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@Saido
Das wird schon klappen 🙂! Er wird es reparieren. Er weiß das das seine Pflicht ist in deinem Fall!

Setz ein Schreiben auf mit Bitte um Nachbesserung mit einer Frist bis Ende nächster Woche, sonst Rückabwicklung.
Dss schickst in Papierform an deinen Ansprechpartner und die GF.
Folgt dann keine Reaktion, wird ein Termin zu Rückgabe festgesetzt und sollte dann immer noch nichts passieren, kannst du immer noch zum Anwalt gehen.

So würde ich bei einem Audi-Händler vorgehen.

Bei einem Hinterhofhändler würde die Akte allerdings schon lange beim Anwalt liegen.

Die Prüfung durch DEKRA ist eine Momentaufnahme am Tag der Durchführung. Wurde der Fehlerspeicher im Vorfeld gelöscht und tritt der Fehler bis zur Vorstellung bei der DEKRA nicht erneut auf, kann er da auch nicht verifiziert werden.

Auch von mir der Rat: Setz ein Schreiben auf in dem du die festgestellten Mängel aufführst unter Hinweis auf die Sachmangelhaftung gemäß BGB §434. Fordere den Verkäufer unter Setzung einer angemessenen Frist (in Deinem Fall so 14 Tage) zur Nacherfüllung gemäß BGB §439 durch a.) Nachbesserung oder b.) Ersatzlieferung auf. Alternativ kann Du auch eine Kaufpreisminderung gemäß BGB §441 geltend machen.

Dies kannst Du entsprechend formulieren, du trittst nicht als Bittsteller auf!

Das Fahrzeug auf den Hof zu stellen ist keine Alternative, da die Rückabwicklung nicht in Relation zu den festgestellten Mängeln steht.

Die Stellungnahme des Händlers sollte ebenfalls schriftlich erfolgen als Beweismittel, sollte es zu einer Klage kommen.

Wichtig ist, immer sachlich zu bleiben und dem Händler einen Handlungsspielraum einzuräumen.

... und das Schreiben entweder persönlich abgeben und sich auf einer Kopie den Erhalt unterschreiben lassen oder in Anwesenheit eines Zeugen den dem Zeugen inhaltlich bekannten(!) Brief in einen Umschlag packen und per Einschreiben zustellen lassen.

Und richtigerweise richtet sich der Anspruch auf Nacherfüllung gem. §§ 437 Nr. 1, 439 (1) BGB iVm 433 BGB.
(§ 439 BGB kann nicht alleine stehen und § 437 BGB setzt einen KV (§ 433 BGB) voraus)

..eine feuchte Rückleuchte und ein defekte Spiegelglas stehen in keinem Fehlerspeicher...
Also kann er sich sein Dekra Papierdl dorthin stecken wo die Schokolade bitter schmeckt.. 😁

Sachmängelhaftung, der Händler ist in der Pflicht!

Ne defekte Spiegelheizung wird schon abgelegt. Dient hier aber nur als korrigierender Hinweis.

wär mir neu, hatte bei mehreren das nix angezeigt wurde...

Wenn das Kabel wo abgedrückt wurde, dann natürlich schon (Spiegelgelenk)

Wie schon mehrfach geschrieben wurde, der Händler ist in der Pflicht und das weiß er, würde mir da absolut keine Gedanken zu machen, null.

Da du nach Erfahrungen gefragt hast, ich hatte in den ersten sechs Monaten verschiedene Reklamationen. Umgebungskamera rechts defekt, Türschloss Fahrerseite und Klang Bose. Da zwischen Händler und meinem Wohnort über 300 km liegen, sollte ich nach einer kurzen email jeweils zu einer vertragswerkstatt in meiner Nähe und mir einen Kostenvoranschlag holen. Den habe ich dann jeweils zugemailt und nach spätestens einem Tag eine Reparaturfreigabe bekommen. Rechnung wurde dann von dem reparierenden Autohaus an meinen Händler geschickt und das wars. So ist aber auch der normale Ablauf. Was sein kann ist, dass dein Händler je nach Umfang der Reparatur diese selbst durchführen möchte, das kann er ja. Dann muss er sich aber auch überlegen, wie er dein Fahrzeug zum Erfüllungsort bekommt (falls das nicht um die Ecke ist) bzw. sich im Klaren sein, dass er für die Kosten auch aufkommen muss.

Viel Glück,
Koffer

Oje, Manche versuchen wirklich öfters so was mit der DEKRA-Prüfung zu beweisen...

Spiegelglas, Rückleuchte kosten sicher mehr als 500 Euro und plus die Arbeit. Also so günstig ist das auch nicht.

Meiner vorheriger Passat B7 hatte defektes Lenkgetriebe. Mit frischem DEKRA Bericht gekauft und danach auch wurden 2 Inspektionen gemacht (beim Kauf und nach ca. 6 Monaten). Keiner hatte was vom Lenkgetriebe gehört und nur ich wusste, wie man dieses Knacken reproduzieren kann. Leider hatte ich das nicht gleich reklamiert und eben auf die Inspektion gewartet und der Serviceberater / Werkstattmeister wussten, dass bei der Lenkung irgendwas nicht stimmt. Nichts zu hören, alles gut. Naja,so viel zum Themas Service / Inspektion Qualität bei VW / AUDI und Check-heft gepflegt...

Als ich dann ziemlich verärgert war und dann dem Meister das Knacken reproduziert habe, stimmt da ist was nicht in Ordnung, Diagnose Lenkgetriebe defekt muss komplett getauscht werden. Die meinten dann kein Problem, der Verkäufer übernimmt alles, machen Sie sich keine Sorgen (VW Autohaus über 150km Entfernung). Der Verkäufer hatte sich aber auch mit so einem Bericht ausgeredet und dem Fehlerspeicher Protokoll. Die haben beim Kauf bei mir den Tempomat nachgerüstet und eben Fehlerspeicher ausgelesen und da waren keine Fehler. Was das jetzt mit defektem Lenkgetriebe zu tun hat, kann ja jeder mit gesundem Menschenverstand überlegen, eben gar nichts. Alle Reparaturen wurden abgelehnt und wir mussten die Garantie in Anspruch nehmen (ca. 400 Euro Selbstbehalt).

Ich hatte zu dem Zeitpunkt den Wagen aber schon wieder verkauft und eigentlich hätte es wirklich keiner gemerkt (wenn sogar der Meister nichts hört). Mein Gewissen war aber der anderen Meinung und habe das noch reparieren lassen.

Das war ein VW / Audi Händler und der Verkaufsleiter war sehr frech und der festen Überzeugung, dass ich beim Klagen eben nie gewinnen werde, wir haben ja ein fehlerfreies Protokoll. Ob dieser dann auch ordnungsgemäß mit Datum, Unterschrift etc. versehen ist und somit fürs Gericht gültig ist, würde ich bezweifeln. Da ich den Wagen wie gesagt bereits verkauft habe, hatte ich natürlich keine Lust auf eine Klage.

Was ich nicht verstehen kann, die Personen haften ja nicht persönlich und das alles kann doch abgeschrieben werden. Oder haben die dann weniger Bonus oder so? Wir im Gegensatz können bei solchen Reparaturen keinen Cent steuerlich geltend machen (Selbständige natürlich schon).

Also bleibe dran und berichte uns bitte. So langsam hätte so eine schwarze Liste von Händlern wirklich nicht geschadet.

Zitat:

@koffer10 schrieb am 18. August 2017 um 23:17:53 Uhr:


Wie schon mehrfach geschrieben wurde, der Händler ist in der Pflicht und das weiß er, würde mir da absolut keine Gedanken zu machen, null.

Da du nach Erfahrungen gefragt hast, ich hatte in den ersten sechs Monaten verschiedene Reklamationen. Umgebungskamera rechts defekt, Türschloss Fahrerseite und Klang Bose. Da zwischen Händler und meinem Wohnort über 300 km liegen, sollte ich nach einer kurzen email jeweils zu einer vertragswerkstatt in meiner Nähe und mir einen Kostenvoranschlag holen. Den habe ich dann jeweils zugemailt und nach spätestens einem Tag eine Reparaturfreigabe bekommen. Rechnung wurde dann von dem reparierenden Autohaus an meinen Händler geschickt und das wars. So ist aber auch der normale Ablauf. Was sein kann ist, dass dein Händler je nach Umfang der Reparatur diese selbst durchführen möchte, das kann er ja. Dann muss er sich aber auch überlegen, wie er dein Fahrzeug zum Erfüllungsort bekommt (falls das nicht um die Ecke ist) bzw. sich im Klaren sein, dass er für die Kosten auch aufkommen muss.

Viel Glück,
Koffer

Wenn der andere Händler die Abläufe nicht genau kennt, verlangen die noch für einen Kostenvoranschlag Geld, wie bei mir beim Kettenspanner. 2-3 Stunden Arbeit nur für die Diagnose, je 180 Euro glaub war das. Man war das eine Story hin und her bis ich dann zu einem anderen Händler gefahren bin. Der hatte dann alles für mich geregelt und ich musste nichts mehr zahlen.
So was ist einfach inkompetent, das sind ja zertifizierte Partner mit zig Awards...

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