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Erfahrung Sachmängelhaftung

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 17. August 2017 um 18:15

Hallo zusammen,

ich habe mir vor 2 Monaten einen A6 4G bei einem kleinem Händler mit Kaufvertrag gekauft. Bei der Übergabe konnte ich keine Defekte feststellen, Wetter war auch trocken. Es gibt ein DEKRA Gutachten und auch der Fehlerspeicher wurde eine Woche vorher ausgelesen und hatte laut Bericht null Fehler.

Nun kam der Regen, und die Probleme:

- Rückfahrscheinwerfer ist von innen nass

- Ich habe die Spiegelheizung aktiviert, und nur eine Seite funktioniert

Beim Händler die Sachmängel angezeigt, seine Argumentation ist nun:

Er hat bewiesen, dass bei der Übergabe keine Mängel vorliegen, da: DEKRA hätte einen defekten Scheinwerfer nicht durchgelassen oder bemängelt, und der defekte Spiegel wäre im Fehlerspeicher, somit Ablehnung.

Ich bin nun unsicher wie ich weiter vorgehen sollte. Meiner Meinung nach lag der Fehler bei Übergabe vor und es ist durch DEKRA noch Fehlerspeicher Protokoll bewiesen, dass alles in Ordnung war. Wenn es trocken war, kann die DEKRA den Fehler doch gar nicht bemerken, oder machen die Wasser Tests? Wenn die Spiegelheizung aus ist und war, dauerhaft, ist auch kein Fehler abgelegt.

Hat jemand Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation? Auf meine Kappe nehmen, oder nochmal mit dem Händler Kontakt aufnehmen (schriftlich) und auf Sachmängelhaftung und Beweislast beharren?

Unsichere Grüße...

Beste Antwort im Thema
am 17. August 2017 um 18:18

Garantie! Da du vom Händler gekauft hast, muss er dir eine geben. Ich den ersten 6 Monaten ist es so, als ob der Fehler bei Auslieferung war, und der Händler muss ihn beheben! Da steht die Beweislast beim Händler und der Ausdruck ist nichts wert. Er erfolgte Tage vor der Auslieferung. Ohne wenn und aber!

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am 17. August 2017 um 18:18

Garantie! Da du vom Händler gekauft hast, muss er dir eine geben. Ich den ersten 6 Monaten ist es so, als ob der Fehler bei Auslieferung war, und der Händler muss ihn beheben! Da steht die Beweislast beim Händler und der Ausdruck ist nichts wert. Er erfolgte Tage vor der Auslieferung. Ohne wenn und aber!

Wenn er sich quer stellt,direkt zum Anwalt

Läuft unter sachmagelhaftung, nicht garantie, sprech ihn drauf an, macht er es net kostelos gleich zum anwalt

Themenstarteram 17. August 2017 um 18:54

Habe ihn ja angesprochen, nette Mail und ADAC-Musterformular mit Darstellung der Situation, er sagt durch den DEKRA Bericht und den Fehlerspeicher Tage vor der Übergabe hat er seiner Beweispflicht genüge getan.

Ich finde die Argumentation von 1MT1 stimmig. Wie beweist er, dass nicht zwischen DEKRA Prüfbericht und Übergabe kein Sachmängel aufgetreten ist? Das belegt ja kein Bericht etc., somit ist er seiner Nachweispflicht nicht nachgekommen.

Ich denke ich werde noch einmal versuchen mit Ihm auf normale Weise das zu klären, Anwalt wäre dann der nächste Schritt, auch wenn nur ungerne.

Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (sog. Verbrauchsgüterkauf) so gilt zu Lasten des Verkäufers nach § 476 BGB die gesetzliche Vermutung, dass Mängel, die sich in den ersten sechs Monaten zeigen, bereits bei Gefahrübergang vorgelegen haben. In diesem Fall muss also der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Gefahrübergang vorlag.

Er hat doch nun bereits schon mehrfach geschrieben, dass der Händler versucht zu beweisen, dass der Wagen bei Übergabe mängelfrei war.

Da hilft es jetzt auch nicht, immer darauf hinzuweisen das gem. BGB in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Händler liegt.

Gem. BGB gibt es 12 Monate Gewährleistung. Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Händler, danach beim Käufer. Im Allgemeinen geht man davon aus, das die jeweilige Beweisführung nicht möglich ist, darum spricht man oft davon das der Händler in den ersten 6 Monaten in der Pflicht und danach raus ist. Jede Partei kann versuchen die Beweisführung darzulegen. Deshalb kann im Endeffekt die Behebung von Schäden gar nicht oder auch nach 12 Monaten Sache des Händlers sein.

Allerdings kann ich mir schon deshalb nicht vorstellen das für den Händler die Beweisführung so einfach ist, sonst wären doch wohl schon viele auf den einfachen Trichter mit DEKRA-Gutachten und Fehlerprotokoll gekommen...

Themenstarteram 17. August 2017 um 20:25

Die Frage war auch eher in Richtung ob es reale Erfahrungen gibt was eine derartige Situation angeht. Über Erfolg/Teilerfolg/Misserfolg.

Zum Anwalt kann man immer gehen, das ist klar. Meine Frage war aber, hat es jemand auch persönlich schon gemacht? Und mit Erfolg? Oder ist es auf einen Vergleich hinausgelaufen, und die Anwaltskosten höher waren, als der Austausch der Komponenten...

Eine rechtliche Betreuung sollte man sich nur von Experten einholen, sprich Anwälten, hier erwarte/suche ich keine Antwort. Nach Erfahrungen hingegen sollte man in einem Forum fragen dürfen. :-)

Zitat:

@Saido schrieb am 17. August 2017 um 20:15:21 Uhr:

 

Nun kam der Regen, und die Probleme:

- Rückfahrscheinwerfer ist von innen nass

- Ich habe die Spiegelheizung aktiviert, und nur eine Seite funktioniert

Also meiner Meinung nach hat Dein Händler nur bewiesen, dass der Fehlerspeicher leer war.

Entscheidend ist doch, dass die Fehler erst nach dem Regen das erste Mal auftraten.

Das ein FS keine nassen Rückleuchten signalisiert, sollte Deinem :) klar sein.

Auch die Spiegelheizung hat sich erst im nachhinein herausgestellt.

Ich würde dies als nicht direkt eruierbare, "versteckte" Mängel sehen und somit muss wieder Dein :) ran.

Viel Glück.

Also paar tage nach dem kauf von meinem, sprich erster regen war innen alles nass, vom pano war der rahmen gebrochen, wurde als sachmagel dargestellt und der händler zahlte es ohne probleme, ca 1600 soweit ich es noch weiß

Stell ihm die Karre auf den Hof.

Folgt keine zufriedenstellende Lösung wird der Kaufvertrag rückabgewickelt.

Wegen einem Spiegelglas und einem Rücklicht? Da stellt sich mir direkt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.

Der Händler geht seinen Pflichten nicht nach. Wir sprechen hier ja nicht von irgendwelchen und irgendwie auslegbaren Mängeln wie Windgeräusche o.ä. Er muss sich drum kümmern, tut er das nicht, dann hat der ein Problem.

Bitte Vorsicht mit solchen Pauschalempfehlungen.

 

In dem spezifischen Fall würde ich zum Anwalt raten.

 

Der Händler steht auf dem Standpunkt, dass er seiner Beweispflicht nachgekommen ist indem der Fehlerspeicher leer war und es ein Gutachten von der Dekra gab.

 

Den überzeugst du nicht in dem du ihm das FZG "auf den Hof stellst".

 

Das klingt nach Gericht und wenn es eine Rechtsschutzversicherung gibt, zahlt die möglicherweise die Reparatur weil das billiger ist als das Verfahren.

 

Ich bin ja sonst auch eher der Meinung => Gewährleistung! Aber hier ist es speziell.

 

Hg

W.

Zitat:

@1MT1 schrieb am 17. August 2017 um 20:18:18 Uhr:

Garantie! Da du vom Händler gekauft hast, muss er dir eine geben. Ich den ersten 6 Monaten ist es so, als ob der Fehler bei Auslieferung war, und der Händler muss ihn beheben! Da steht die Beweislast beim Händler und der Ausdruck ist nichts wert. Er erfolgte Tage vor der Auslieferung. Ohne wenn und aber!

Mit Verlaub, das ist Quatsch. Du wirfst Garantie (freiwillig) und Gewährleistung (gesetzlich) durcheinander.

 

Um die Gewährleistung kommt der Händler nicht herum, die Bedingungen dafür wurden schon in ausreichend anderen Beiträgen thematisiert.

 

Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers, die er anbieten kann, aber keineswegs muss. Auch den Inhalt der Garantie kann der Händler selbst bestimmen.

 

Üblicherweise kenne ich es allerdings so, dass ein gebrauchter, zumal junger Audi vom Audi- Händler in der Regel mit einer zumindest zwölfmonatigen Garantie verkauft wird.

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