Erfahrung mit Rücktritt/Wandlung
Hi,
ich überlege z.Z., ob ich vom Kaufvertrag zurücktrete und das evtl. auch mit Hilfe eines Anwalts durchsetzen will / sollte.
Nach vielen kleinen und ein paar größeren Problemen (ich war in 14 Monaten 17 Mal außerplanmäßig in der Werkstatt und es wurden 28 Nachbesserungen durchgeführt) ist mir letzte Woche Mittwoch nun auch noch der Motor "geplatzt" (muss komplett getauscht werden).
Ein Gespräch mit dem Händler verlief ergebnislos - ich sollte den Wertverlust komplett übernehmen, den Wagen in Zahlung geben und ein geleichwertiges Modell kaufen. Einen Grund zur Wandlung sah er nicht - trotz der imposanten Auflistung der Probleme und deren Nachbesserungen.
Ich bin prinzipiell bereit, nochmals den gleichen Wagen zu kaufen - aber nicht, den Wertverlust zu übernehmen, zumal meine Entscheidung zur Wandlung ja von den Mängeln am Auto herrührt.
Hat jemand von Euch Erfahrung zu dem Thema:
- Was ist ein üblicher Wert pro gefahrenem km, den ich bei einer Wandlung als Nutzungsentgeld bezahlen muss?
- Wie ist Eure generelle Erfahrung bei einem Wandlungsversuch (Händler / BMW-AG)?
- Wie hoch stehen die Chancen - was waren bei Euch die ausschlaggebenden Gründe, dass die Wandlung akzeptiert wurde?
- Muss ich in jedem Fall einen Anwalt einschalten oder hat jemand von Euch schon eine Wandlung ohne Anwalt durchgeführt?
Ciao - und vielen Dank im voraus!
Murphy
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Murphy42
Hi,
vielen Dank für die vielen und guten Hinweise!
Zusammenfassend kann ich also folgendes "mitnehmen":
(1) Die Anzahl und die Schwere der Mängel bei mir scheinen für eine Wandlung (auch vor Gericht) ausreichend zu sein
(2) Die Reaktion meines Händlers (keine Wandlung bei diesen Mängeln) resultiert wohl zum großen Teil daraus, dass ER und nicht BMW für eine Wandlung geradestehen muss und es für IHN natürlich ein Minusgeschäft ist.
(3) Deswegen auch sein Angebot - dass nicht im mindesten an eine Wandlung herankommt und einfach einer Rücknahme des Autos gleichkommt
(4) Der bei mir (gewerblich genutztes Fahrzeug) anzusetzende finanzielle Aufwand für die Wandlung ergibt sich zu((gefahrene km) x 0,4% x Bruttolistenpreis / 1000) - (5% x Nettokaufpreis x Nutzungsjahre)
wobei fraglich ist, ob ich die Zinsen bekomme.
Daraus folgt für mich, dass ich zunächst den (wie vorher schon geplanten) Brief an BMW mit einer Fristsetzung schreiben werde. Antwortet BMW innerhalb der First nicht oder nicht in meinem Sinne konsultiere ich einen Anwalt, der den Händler zur Wandlung auffordert.
Also nochmals vielen Dank!
Ciao
Murphy
Dem Händler musst du einen Brief mit Fristsetzung (14Tage) schicken! Er ist dein Vertragspartner! BMW AG interessiert das nicht...verklagen könntest du auch nur den Händler....
Kann man(n) nicht auch anstatt vom Vertrag zurückzutreten, auf Minderung des Kaufpreises bestehen????
Glaube mal gelesen zu haben, dass man sich das aussuchen kann! Das wär ja bei kleineren Problemen mit denen man notfalls noch leben kann noch einen interessante Alternative zur Wandelung des Vertrages!!!!
Was meint Ihr??
Zitat:
Kann man(n) nicht auch anstatt vom Vertrag zurückzutreten, auf Minderung des Kaufpreises bestehen????
Stimmt. Aber wer will schon so eine Karre weiter fahren? Wenn Geiz geil wäre, würde man nicht so viel Geld für nen E60 hin legen.
Ich fahr jetzt A6 (hauptsächlich) und der ist absolut genial und fehlerfrei bei Km Stand 4.950.