EQS-Fahrer: Was steht in Euren Fahrzeugpapieren?

Mercedes EQS V297

Fehler in Datenbanken von Versicherungen und Behörden?

Bei mir gibt es gerade Komplikationen beim Abschluss der Fahrzeugversicherung.
Beim Versicherungsmakler ist nämlich aufgefallen, dass etwas mit der Leistungsangabe nicht stimmt.
Ich hatte nur den Fahrzeugtyp "Mercedes-AMG EQS 53 4MATIC+" angegeben und das Büro hatte HSN/TSN rausgesucht. Und dann gemeldet, dass da was nicht stimme. Denn die Leistungsangabe war 185 kW.
Da hatte schon die schwächste Motorisierung mehr.

Doch im Netz stoße ich immer wieder über eine HSN/TSN-Tabelle bei der für sämtlichen EQS-Modelle für mich unsinnige Leistungsangaben stehen.

Daraufhin bei meinem Verkäufer ein Foto der Fahrzeugpapiere angefordert: Das steht tatsächlich auch so in P.2 eingetragen, allerdings auch etwas Erläuterung im Kommentarfeld.

Steht da bei neueren Exemplaren etwas Sinnvolles in den offiziellen Papieren?

Schade eigentlich, denn das erste Angebot der Versicherung war wirklich günstig. Jetzt befürchte ich, dass die aus Vorsicht kein solch teures Fahrzeug für einen Neukunden versichern. Und die Versicherung, bei der ich über 40 Jahre war, ruft einen Preis auf, der noch deutlich über dem Angebot von Allianz Classic liegt.

5 Antworten

Ok COC Papier stehen immer 3 Leistungsangaben. Spitzenleistung, Dauerleistung über 30min und noch was. Die Dauerleistung ist deutlich geringer und steht bei der Typenklasse drin. Daher deine unplausiblen Daten.

In der Tat gibt es einige wenige Versicherungen, die statt der in P2 eingetragenen Dauerleistung, die maximale Leistung hernehmen und dann das Fahrzeug nur noch per Haftpflicht versichern würden.

Ich war auch erstaunt, dass beim EQE 350 irgendwas um die 1xx kW steht. Mir wurde dann erklärt, dass die Dauerleistung herangezogen wird und nicht die Maximalleistung.

Erschreckend, auf welchem Stand manche Versicherer und Verkäufer sind.

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Die Dauerleistung ist aber korrekt und viel niedriger als die Spitzenleistung, die ja in der Praxis niemals länger als ein paar Sekunden abgerufen wird. Im Prinzip wird die Dauerleistung beim E-Auto wie auch bei der Ladeleistung auch vom Akku eingeschränkt und sollte sich daher etwas unter der Höchstladeleistung einpendeln, die ja beim EQS bei 200kW liegt.

Dass das der Versicherer nicht weiß, ist in der Tat verblüffend.

Beim Verbrenner ist die Dauerleistung prinzipbedingt auch die Maximalleistung, zumal diese meist unterhalb der Höchstdrehzahl anliegt.

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