EQC im Privatleasing

Mercedes EQC N293

Guten Abend Zusammen !

Habe mir derzeit einige Leasingangebot für den EQC eingeholt. 48 Monate, 10.000km Jahr, keine Anzahlung. Die üblichen Händler haben eine Leasingrate von 1100€ aufgerufen. Bei Leasingmarkt.de wird der EQC derzeit mit gleichwertiger Ausstattung für 500€ angeboten. Sind die Angebote bei den Onlineportalen soviel besser oder sind die Angebote über den Freundlichen so viel schlechter ?
Gruß Daniel

19 Antworten

Man muss nicht unterschreiben. Dann wird externer Gutachter beauftragt und es geht los. Vielleicht sehe ich das zu positiv. Bei mir hatten und haben nicht mal die Felgen Schäden und den vorhandenen definitiven Kratzer an einer hinteren Tür würde ich machen lassen. Das ist wohl durchaus regelkonform. Ansonsten mal googeln. Den Dekra-Katalog Schäden ja/nein, normale Abnutzung ja/nein gibt es im Netz. Da wird sogar explizit darauf hingewiesen, sich möglichst zu einigen und nicht externe Gutachten nötig zu machen.
Wenn man mich wirklich ärgern würde, Unterschrift verweigern, selbst Fotos machen, externen Gutachter fordern und dann Verkehrsrechstanwalt bemühen, wenn das für mich positivere Gutachten nicht fruchtet.

Da ist die von mir nicht so wirklich gemochte Marke VW tatsächlich vorbildlich, da bekommt man bei Übergabe des Fahrzeuges eine schöne Broschüre in der äußerst anschaulich bebildert und mit klaren Angaben dargestellt wird was bei Rückgabe erlaubt ist und was nicht.
Das ist echt vorbildlich!

Wie gesagt, hatte in den letzten 20 Jahren bei in der Zeit sicherlich 50 durchgeschleusten Fahrzeugen keinerlei Probleme. Auch nicht wenn kein neues Fahrzeug abgenommen wurde

Ich hatte da auch erst 1x Probleme und der Händler hat nach freundlichem und fundiertem Dagegenhalten seine Forderungen sogar über das geforderte Maß zurückgeschraubt (ohne Neukauf). Daraus schließe ich, dass auch das, womit ich einverstanden gewesen wäre, im Rechtsstreit kaum durchzusetzen gewesen sein dürfte.

Kleine Korrektur zum Beitrag von Cali65: Der Verkehrsrechtsanwalt ist hier nicht die Spitzenbesetzung. Es geht um Vertragsrecht. 😉😉

Ja, na klar. Du hast recht. Meine nächste Rückgabe ist im Februar. Ich würde im begründeten Zweifel und anhand benannten Kataloges zunächst einen für mich günstigen Kompromiss suchen und es im worst Case auch über den externen Gutachter ( den ich nicht allein zahlen muss 😉 ) und zur Not auch über Gericht ausfechten. Sicher würde es schon vor einem Verfahren zu einem Vergleich kommen.

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Hatte ein EQA 350 mit ähnlicher Ausstattung im Vergleich zum EQC 400 mit identischen Parametern (Laufzeit, Laufleistung, Anzahlung etc.) im Privatleasing beim Freundlichen berechnen lassen.

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