EOS verhagelt. Es ist zum K.....!!!
Eben rief ich meinen freundlichen an, da wir endlich diese Woche die Auslieferung terminiert haben.
Die gute Nachricht: Das Auto ist angekommen. Die schlechte: Der Wagen kam leider auf dem Transport mit der Spedition in ein Unwetter und wurde verhagelt. Er wird jetzt wieder zurückgebracht in eine anderes Lager (Mosel), wo er von VW-Experten begutachtet wird.
Ergo: Eos wird nicht ausgeliefert. Neuer Ausliefertermin kann nicht genannt werden. Ersatzfahrezug ungewiss, jedenfalls kein EOS. Und evtl. ein "reparierter" EOS...
Hab vor kurzem noch hier gelästert, das schlimmste wäre, wenn er bei Emden von der Rampe fällt. Das hier ist kaum anders und ich hab nach monatelanger Wartezeit die Schnauze gehörig voll.
Hier noch ne Frage: kann der VW einen hagel-reparierten EOS eigentlich als "Neuwagen" verkaufen ????
VG
78 Antworten
Hi,
habe 2002 selbst mit meinen Eltern folgendes Unwetter mitgemacht:
http://www.wetterspiegel.de/de/nachrichten/2002-352.html
Schaden am Auto meiner Eltern (C-Klasse T-Modell) war damals knapp 15.000 DM (teilkasko zahlte damals) ... Wir hatten noch Glück gehabt dass es uns die Frontscheibe nicht zerschlagen hatte ... mindestens 50% der Autos auf dem Campingplatz ist das nämlich passiert ...
Aber um zum Thema zurückzukommen ... Damals wurden austauschbare Teile (Kotflügel, Motorhaube, etc.) gewechselt ... Sogar auf den Dachholmen waren deutliche Dellen ... der Meister in der Mercedes-Werkstatt hatte sowas noch nie gesehen ... Hatte uns erklärt bei so schweren Dellen werden Ösen angeschweißt mit denen man das wieder herauszieht, da man bei Holmen ja zB nicht von unten drücken kann ...
Wir hatten es nie für möglich gehalten, aber das Auto wurde wieder hergerichtet als wäre es neu ... man kann auch bei ääußerst kritischem betrachten mit Sonnenlicht-Spiegelungen etc. keine Schäden mehr erkennen ...
Würde mir daher keine Gedanken machen dass man sowas nicht wieder zu 100% herrichten kann ...
GRuß
Robin
Musterkaufvertrag
Zitat:
Original geschrieben von deboratdi
Also: Nun mal zum Hagelschaden!
Im Musterkaufvertrag des ADAC ist eine Rubrik in der der Verkäufer eines gebrauchten PKW alle Schäden anzugeben hat, u.a. auch die reparierten Hagelschäden.
@deboratdi,
hat der ADAC auch einen Musterkaufvertrag für NEUWAGEN ?
Ich fasse es nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Re: Musterkaufvertrag
Zitat:
Original geschrieben von ERIBE
@deboratdi,
hat der ADAC auch einen Musterkaufvertrag für NEUWAGEN ?
Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei sich gegenseitig ergänzende Willenerklärungen (und zwar zwischen Käufer und Verkäufer) vorliegen.
Wenn Du bei VW ein Auto kaufst, bekommst Du nur den Vertragsvordruck des Händlers vorgelegt nach dem Motto: "Friß oder stirb".
Nach dem ADAC-Musterkaufvertrag für Gebrauchtwagen genießt der Gebrauchtwagenkunde mehr Rechte, als jeder Neuwagenkunde. Wie gesagt: Ein reparierter Hagelschaden ist nun mal ein wertbeeinflussender Faktor (=Wertminderung) bei einem Gebrauchtwagen. Und was für Gebrauchtwagen gilt, gilt für Neuwagen erst recht.
Also: Am besten mal den ADAC-Juristen den Fall vortragen. Dafür muß man allerdings ADAC-Mitglied sein. Kamm man aber sehr schnell werden. Auch Online.
Gruß
deBORA
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Musterkaufvertrag
Zitat:
Original geschrieben von deboratdi
Nach dem ADAC-Musterkaufvertrag für Gebrauchtwagen genießt der Gebrauchtwagenkunde mehr Rechte, als jeder Neuwagenkunde?
Wie gesagt:
Und was für Gebrauchtwagen gilt, gilt für Neuwagen erst recht?
GrußdeBORA
Leider handelts sichs hier nicht um einen Gebrauchtwagen.
Und den Vertrag beim Neuwagen machst mit dem Händler.
Der ist Dein Ansprechpartner.
Gebrauchtwagen/Neuwagen = 2 paar Stiefel
PS. Rechtsanwälte hat nicht nur der ADAC.
Tschau
Re: Musterkaufvertrag
Zitat:
Original geschrieben von ERIBE
Rechtsanwälte hat nicht nur der ADAC.
Dann man viel Spaß bei der Suche nach einem Anwalt für KFZ-Vertragsrecht. Ich hoffe nicht, daß Du an einen Wald-Feld-und-Wiesen-Anwalt gerätst, der meint von allem und nichts Ahnung zu haben.
Von einem Onkologen würde ich mir schließlich auch nicht die Hüfte operieren lassen. Nur das ist das Problem der Juristen. Anders als die Mediziner nehmen sich die Juristen heraus, zu allem ihren Senf abgeben zu müssen, auch von Dingen, von denen die keine Ahnung haben, anstatt zum Spezialisten zu überweisen.
Tut mir Leid, daß ich so "abfällig" über meine Standeskollegen urteile ;-))
Wenigstens findet bei Gericht eine Spezialisierung statt. Der Verwaltungsrichter macht keine Kaufverträge, der Arbeitsrichter keine Ehescheidungen. Bei den Anwälten ist das leider nicht mal ansatzweise so. Vormittags macht der Anwalt eine Gerichtsvertretung wegen eines Bußgeldes in einer VerkehrsOWI-Angelegenheit und am Nachmittag eine Ehescheidung, am Abend eine Beleidigung und an nächsten Tag einen Strafrechtsfall. Heraus kommt nur Müll und die Mandanten sind die Leidtragenden.
Da lob ich mir die fachliche Versiertheit des ADAC. ADAC-Vertragsanwalt wird nämlich nicht jeder. ;-))
Gruß
deBORA
ich glaube, das war wohl etwas anders gemeint...
auch vw hat anwälte...
so long
frohsinn
Zitat:
Original geschrieben von frohsinn
ich glaube, das war wohl etwas anders gemeint...
auch vw hat anwälte...
Ich glaube, das überlegt sich VW zweimal, die Gefahr einzugehen, in der nächsten ADAC-Mitgliedszeitung mit verdellten Autos dargestellt zu werden.
Kulanz wird zwischenzeitlich auch bei VW großgeschrieben. Heutzutage läßt VW bei Unzufriedenheit des Kunden viel schneller einen Wandel des Kaufvertrages zu, als früher.
Und eine negative Schlagzeile in den Medien ist VW sicherlich wichtig zu vermeiden. Schließlich wollen doch alle Beteiligten eine gütliche Einigung. Oder?
Gruß
deBORA
ADAC
Zitat:
Original geschrieben von deboratdi
Dann man viel Spaß bei der Suche nach einem Anwalt für KFZ-Vertragsrecht. Ich hoffe nicht, daß Du an einen Wald-Feld-und-Wiesen-Anwalt gerätst, der meint von allem und nichts Ahnung zu haben.
Von einem Onkologen würde ich mir schließlich auch nicht die Hüfte operieren lassen. Nur das ist das Problem der Juristen. Anders als die Mediziner nehmen sich die Juristen heraus, zu allem ihren Senf abgeben zu müssen, auch von Dingen, von denen die keine Ahnung haben, anstatt zum Spezialisten zu überweisen.
Tut mir Leid, daß ich so "abfällig" über meine Standeskollegen urteile ;-))
Wenigstens findet bei Gericht eine Spezialisierung statt. Der Verwaltungsrichter macht keine Kaufverträge, der Arbeitsrichter keine Ehescheidungen. Bei den Anwälten ist das leider nicht mal ansatzweise so. Vormittags macht der Anwalt eine Gerichtsvertretung wegen eines Bußgeldes in einer VerkehrsOWI-Angelegenheit und am Nachmittag eine Ehescheidung, am Abend eine Beleidigung und an nächsten Tag einen Strafrechtsfall. Heraus kommt nur Müll und die Mandanten sind die Leidtragenden.
Da lob ich mir die fachliche Versiertheit des ADAC. ADAC-Vertragsanwalt wird nämlich nicht jeder. ;-))
Gruß
deBORA
Gut das wir in der BRD freie Meinungsäußerung haben
und bei Rechtstreit keinen Pflichtverteidiger nehmen
müssen, sofern man es sich leisten kann.
Bei meiner ersten und einzigen Wandlung brauchte ich weder einen Rechtsanwalt, noch den ADAC.
Tschau
Zitat:
Original geschrieben von deboratdi
...Heutzutage läßt VW bei Unzufriedenheit des Kunden viel schneller einen Wandel des Kaufvertrages zu, als früher.
so den durchblick hat der herr meisterjurist bezüglich des aktuellen schuldrechts wohl auch nicht...
grüße
hallo alle zusammen
ihr jammert und klagt wegen ein paar dellen an wenigen eos die dort auf den hof bei vw stehen und hagel geschädigt wurden. was meint ihr eigentlich wieviel autos das ganze jahr dort schon während der montage mal eine oder zwei dellen abkriegen sollte dann vw wohl jedes auto wieder einstanzen oder wie ? die haben erstens mal fähige leute die das begutachten dann haben sie spezialisten die solche dellen das ganze jahr rausmachen und die autos wo die motorhaube oder der kofferraumdeckel oder sogar ein teil der dachpatie zu sehr beschädigt ist sind in kürzester zeit die teile ausgewechselt und evtl. sogar noch durch logistische höchstleistung rechtzeitig beim kunden.
mfg WA Audi
@sweetdreamer
Was Du schreibst, klingt ja wieder etwa beruhigender. Ich denke, dass be den vielen Fahrzeugen sicherlich ja auch unterschiedlich starke Schäden eingetreten sind.
Dennoch: sicher wirkt sich die Nachbearbeitung nicht positiv auf die Qualität und den Wert des Fahrzeuges aus, insbsondere, wenn - wie gepostet - lt. ADAC eine reparierter Hagelschaden beim späteren Wiederverkauf angegeben werden muss (=Wertminderung).
Kannst Du denn etwa sagen, wie lange die Nachbearbeitung dauert oder über welchen Zeitraum sie sich erstreckt, bis die Fahrzeuge - auch durch die QS - durch sind und wieder ausgeliefert werden können?
VG
Bei VW klingt das ja wie eine Drohung😉
}}Nach der Nacharbeit werden alle Fahrzeuge nochmals durch die QS abgenommen und zwar mit der gleichen Maßgabe wie auch alle anderen Neufahrzeuge.{{
Wenn Du einen spezialisierten Anwalt suchst - was ich Dir sehr empfehlen würde - ruf die Anwaltskammer an, Dir können Dir Spezialisten empfehlen.
Ansonsten würde ich ein von Hagel eingebeultes und von Mitarbeitern wieder ausgebeultes Auto nicht abnehmen. Da VW bzw. Dein Händler sich strafbar macht, wenn es Dir gegenüber verschwiegen wird, bist Du bei Weiterverkauf ebenfalls verpflichtet, dies anzugeben. Abgesehen davon würde ich mich täglich grün und blau ärgern, wenn ich mit so 'ner Beulenmöhre rumfahren müsste.
Wenn es doch sowieso ein Leasingrückläufer wird, ist es doch eh ein schon viel kleineres Problem. Wenn die Beulen raus sind, stören sie auch nicht mehr. Und den Wert kann VW ja wohl schlecht mindern.
Mein Beiileid hast Du auch, jedoch könnte es noch schlimmer sein. Er könnte schon Deiner gewesen sein, und dann erst in den Hagel kommen, z.B. auf der Heimfahrt... Dann hast Du den Ärger.
So liegt es bei VW ihn zu reparieren, und ich denke, die haben schon die Besten Reparateure.
Und die Wartezeit wegen Reparatur ist natürlich schon blöd, aber ich denke, daß die schon fleißig am arbeiten sind.