Endschalldämpfer bei Sportluftfillter
Tach, Hab ne Frage,
Ich fahr nen Golf 4 1.6L und hab nen Offenen K&N Luftfilter drin und hab mir jetzt nen Bastuck Endschalldämpfer gekauft. Muss ich da irgendwie zum TÜV fahren wergs Schallmessung oder so??
Hab da keine Ahnung! Wäre echt Hilfreich, wenn mir jemand helfen könnt!
Danke im Voraus
Gruß Mommi
18 Antworten
Na ja wenn dein Kumpel das hat....
...meine Info ist Offener Luftfiler und Sportauspuff können grundsätzlich nicht mehr eingtragen werdem, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Wie als ist denn die Eintragung von deinem Kumpel?
so knepp ein Jahr alt!
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Moin,
hab auch den offenen K&N lufi drin und ein sportendtopf von sebring.....war so beim tüv und hab den lufi ohne geräuschmessung eingetragen bekommen.Das haben sich gleich 2 Tüv-Prüfer angeguckt und abgenommen...trotz hinweis von mir das ich auch noch einen sportendschalldämpfer dran habe!
Grüßle MisterB3
Dann habt ihr glück gehabt, denn seit 2002 (glaube ich) muss normalerweise ne Geräuschmessung machen.
Wenn du glück hast nicht, aber ob dann die Eintragung so heisst i.V. mit ESD ist ne andere frage.
nur weil jemand Fehler macht ist es nicht Rechtens!
Neulich hatte ich nen Golf 3, war ein Stück schwarzes Klebeband über der AIRBAG-Lampe aufgeklebt, ich das Ding abgezogen und siehe da, wie erwarten leuchtet das Ding schön ROT, die Besitzerin, hatte nen Ausdruck von VW wegen Fehlerspeicher und ne Rechnung, von 1999!!!
Naja hat immer die Plakette bekomme, nun halt nicht.^^
also nur weil Blinde oder Doofe etwas eintragen/abnehmen (man kann nie alles wissen) ist es lange noch nicht ok! Aber jucken tut es eh niemanden!
So viele Halbwahrheiten mal wieder...aber ich hab schon keinen Bock mehr den Aufklärer zu spielen. Sonst würde ich leider zu nix anderem mehr kommen.
Zitat:
Original geschrieben von Golfanatiker
So viele Halbwahrheiten mal wieder...aber ich hab schon keinen Bock mehr den Aufklärer zu spielen. Sonst würde ich leider zu nix anderem mehr kommen.
Völlig sinnloser Post, schon schön den einäugigen König unter den Blinden zu spielen gell?
Entweder Butter bei die Fische oder spar dir solche Aussagen.
Zitat:
Original geschrieben von MrMoretti
Völlig sinnloser Post, schon schön den einäugigen König unter den Blinden zu spielen gell?
Entweder Butter bei die Fische oder spar dir solche Aussagen.
Es gibt jeden zweiten Tag solche Threads und jedesmal kommen dieselben Kommentare. Ich leses solche Threads normalerweise schon gar nicht mehr.
Aber mal im Ernst, woher haben alle Ihre Quellen für Aussagen wie nur noch mit Geräuschmessung möglich oder gar nicht mehr möglich. Das meiste ist nur Stammtischgerede und Hörensagen.
Die meisten wissen gar nicht warum es nicht mehr erlaubt ist, und in welchen Fällen es doch noch erlaubt ist. Und genau das habe ich jetzt schon oft genug erläutert...sonst heißt es doch auch bei jedem Mist es gibt eine Suchfunktion.
Und wenn du dich persönlich durch meine Aussage angegriffen fühlst (wovon ich ausgehe durch diese Antwort) dann tut es mir leid das ich deinen Stolz in irgendeiner mir unbekannten Art und Weise verletzt habe.
Weitere Antworten oder Kommentare in diesem Thread werde ich mir sparen und bitte bei Risiken und Nebenwirkungen die Suchfunktion zu konsultieren.
Ich fühle mich nicht angegriffen, dazu gehört schonmal ein wenig mehr und ich denke das war auch garnicht dein Bestreben, finde es nur immer wieder schade wenn sich einer hinstellt und sagt "Herr Lehrer ich weiss da was, aber ich sage es nicht"
Nun hast du mit dein beiden Posts schon zusammengenommen eine Menge geschrieben, im Gleichen Zug hätte es eine kurze Aufklärung doch auch getan und mit Sicherheit auch nicht mehr Arbeit gemacht, dann wären alle schlauer und müssten nicht mehr oder weniger im Dunkeln fischen.
Ich finde wenn man solche Themen leid ist oder keinen Bock hat was zu erläutern dann klickt man einfach den "Back-Button" und befasst sich mit dem nächsten Thema ohne was zu schreiben, aber das ist auch nur meine bescheidene Ansicht die muss ja nicht unbedingt geteilt werden.
Also schön, weil du es bist versuche ich es mal kurz und knackig.
Mein Wissensstand den ich mir auch bei mehreren TÜV Menschen eingeholt habe in Gesprächen:
Eine Eintragung ist nach wie vor möglich, sofern im Teilegutachten des Luftfilters nicht drinsteht das es nur mit Serien Auspuffanlage erlaubt ist und zweitens das Teilegutachten nicht auf der schwarzen Liste der zurückgezogenen steht.
Es wurden vor einiger Zeit einige Teilegutachten zurückgezogen mehrerer (wasn das für ein Wort??) Hersteller aufgrund der fehlenden Einstufung des Abgasverhaltens mit nicht Serienmäßiger Auspuffanlage und somit auch in steuerlicher Hinsicht ein Problem darstellen. Das hat nie etwas mit der Lautstärke zu tun gehabt. Schlußendlich verändert sich das Abgasverhalten nicht durch so einen Sportluftfilter, aber es muss ja alles seine "Richtigkeit" haben.
Wichtig ist einzig und allein das die Auflagen im Teilegutachten erfüllt werden, und das Gutachten nicht zurückgezogen wurde.
Ich hatte diesbezüglich auch mal eine Auflistung der zurückgezogenen Gutachten vom TÜV direkt gepostet. Aber wo das müsste ich erst wieder suchen.
Das beste bei der Geschichte ist es den TÜV Prüfer vorher zu fragen bei dem man es eintragen lassen will.
Eine weitere Möglichkeit an der Grenze zur Dreistigkeit wäre dann noch den Sportluftfilter mit der Serienauspuffanlage einzutragen und anschließend einen Sport-ESD mit ABE dranzubauen.
Danke das ist doch mal was, n Kollege mit nem Punto hat nämlich auch ne Sportauspuff/Luffi Kombination eingetragen, er sagte immer das er für den Luftfilter noch eine gültige ABE/Gutachten hat wo genau das noch möglich war, da wohl die Klausel mit dem Serien-ESD nicht drin ist. Die neueren Luftfilter dieser Serie haben die ABE/Gutachten wohl nicht mehr und sind deshalb in der Kombination nicht mehr eintragbar.
Das mit der Geräuschmseeung wäre mir nämlich auch neu gewesen als Grund, ich dachte nur das es Grundsätzlich nicht mehr ginge.
Nun verstehe ich auch die Zusammenhänge voll und ganz, vielen Dank nochmal.
Bin da Mr Morettis Meinung.
Dann zeig uns doch mal bitte wo es steht das es noch erlaubt wäre.
Werde morgen mal in meinem Gutachten schauen bzw auf der Arbeit von meinem Bruder vorbeifahren und den sehr korrekten TÜV Beamten fragen, was jetzt sache ist.