Endrohre/Auspuff umrüsten?
Hallo Leute,
Habe den B8 Variant TDI mit 150 PS bestellt. Der hat ja versteckte, gekrümmte Auspuff-Endrohre. Habt Ihr eine Idee, ob und wie man diesen ESD auf die Version des 190 PS (hat gerade Endrohre und Spoiler mit Ausschnitt) umrüsten kann? Nur die Endrohre tauschen oder gesamten ESD?
Könnte mal jemand Fotos des ESD der 150 PS und 190 PS Version posten? Danke!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gringobiker schrieb am 11. Februar 2015 um 15:37:24 Uhr:
könntest Du ein Bild von der Heckansicht machen und eines vom Endtopf von unten?Zitat:
@bobbele schrieb am 11. Februar 2015 um 15:28:24 Uhr:
Wenn Du mich meinst 🙂 was willste genau sehen/wissen?
Danke!
Klaro. Ich hoffe es reicht Dir so. Weiter weg gehts nicht mehr von Unten 🙂
37 Antworten
Ich habe mal meinen 3BG auf eine Duplexanlage umgerüstet, meinen B6 und meinen letzten CC mit neuem ESD versehen und alles immer ohne Probleme. Die Punkte zu Aufhängung und die Bohrungen waren immer vorhanden. Vielleicht musste man noch die zweite Halterung für den neuen ESD kaufen (wie bei deinem Vorhaben theoretisch auch), aber die Bohrungen in der Karosserie waren immer existent. Auch die Aufnahmen für eine potentielle neue Teil- Heckschürze waren immer stimmig und universell bei Originalteilen.
... Das soll aber keine Garantie für den neuen B8 sein!!! 😉
Danke LuckyMDP, das klingt doch gut. Leistungstechnisch, etwa wegen weniger Abgasgegendruck des 190 PS ESD, sollte das Umrüsten auch keine Probleme bereiten, oder?
Da bin ich mir nicht sicher. Die Umrüstungen, die ich gemacht habe, waren immer für die gleiche Maschine. Vielleicht gibt es hier einen Kfz-Mechaniker, der das sagen kann?!
Es könnten noch ganz andere Probleme auftauchen. Da du eine Veränderung an der Abgasanlage vornimmst und ein Teil einbaust, das nicht für dieses Fahrzeug gedacht ist, erlischt die Betriebserlaubnis.
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Zitat:
@Antares_65 schrieb am 13. Februar 2015 um 23:09:41 Uhr:
Es könnten noch ganz andere Probleme auftauchen. Da du eine Veränderung an der Abgasanlage vornimmst und ein Teil einbaust, das nicht für dieses Fahrzeug gedacht ist, erlischt die Betriebserlaubnis.
Ist mir klar 🙂 mich interessiert aber die technische Seite ...
Hat schon jemand mal seinen TDI umgerüstet von einer AGA mit nur einem Mittelschalldämpfer und einfachem Endrohr (ohne ESD) auf eine Anlage mit Endtopf und zwei Endrohren? Ich hab nochmal die Explosionszeichnungen beider Versionen angehängt.
Danke!
Zitat:
@gringobiker schrieb am 19. Februar 2015 um 16:45:47 Uhr:
Hat schon jemand mal seinen TDI umgerüstet von einer AGA mit nur einem Mittelschalldämpfer und einfachem Endrohr (ohne ESD) auf eine Anlage mit Endtopf und zwei Endrohren? Ich hab nochmal die Explosionszeichnungen beider Versionen angehängt.Danke!
Hat jemand eine Antwort auf meine Frage? Danke!
Zitat:
@gringobiker schrieb am 13. Februar 2015 um 12:23:38 Uhr:
Danke LuckyMDP, das klingt doch gut. Leistungstechnisch, etwa wegen weniger Abgasgegendruck des 190 PS ESD, sollte das Umrüsten auch keine Probleme bereiten, oder?
Beim Diesel hast du praktisch keinen Gegendruck. Bei Benzinern in der Regel auch nicht mehr. Wichtig sind heute nur noch Drosseln, die resonante Schwingungen verhindern, aber die sind für alle 2l Diesel praktisch gleich. Ne Umrüstung Benziner auf Diesel oder 6 auf 4 Zylinder ist problematisch.
Zitat:
@LuckyMDP schrieb am 13. Februar 2015 um 20:19:08 Uhr:
Da bin ich mir nicht sicher. Die Umrüstungen, die ich gemacht habe, waren immer für die gleiche Maschine. Vielleicht gibt es hier einen Kfz-Mechaniker, der das sagen kann?!
Woher soll das ein KFZ-Mechaniker wissen?
Zitat:
@Antares_65 schrieb am 13. Februar 2015 um 23:09:41 Uhr:
Es könnten noch ganz andere Probleme auftauchen. Da du eine Veränderung an der Abgasanlage vornimmst und ein Teil einbaust, das nicht für dieses Fahrzeug gedacht ist, erlischt die Betriebserlaubnis.
Hast du die Betriebserlaubnis dahingehend überprüft? Würde mich schwer wundern, wenn die Abgasanlagen nicht einfach durch die Bank ohne Motorenbeschränkung zertifiziert wären, da genau definiertes Geräuschverhalten.
Desweiteren müsste für ein rechtlich relevantes "Erlöschen der BE" ein Prüfer die BE durchforsten. Um obige Frage zu klären ist das gut und gerne eine 3-stündige Arbeit. Warum sollte das ein Prüfer tun?