Endlich Gewandelt - Und Schon Wieder SehnsÜchtig Auf Den Neuen Wartend
Endlich gewandelt - und schon wieder sehnsüchtig auf den neuen wartend
Nachdem der gute V10 mit allem Schnickschnack (Kaufdatum 04/05) zum vierten Mal in der Werkstatt war weil mein keyless mich relativ selten ins Auto gelassen hat (scheint mir der einzige Fehler der hier noch nicht beschrieben ist) habe ich Wandelung gefordert. Da die sehr bemühte Werkstatt den Fehler anscheinend nie reproduzieren konnte (aber ich konnte es den Abholern jedes Mal zeigen) sagte sich ein feiner Herr von VW an - ich möge ihm das bitte mal vorführen. Gesagt, getan... und Wandelung war innerhalb von 30 Minuten genehmigt. ABSOLUTEN RESPEKT, hatte ich nicht erwartet. Tja..... und da ich den dicken ansonsten total klasse fand hab ich gleich einen neuen bestellt - Lieferung aufgrund der Wandelung schon 50. KW!! Und jetzt lese ich wie fürchterlich das Navi mit DVD sein soll und auch sonst scheint ja noch so einiges im Argen - wenn das hier jemand mit gerade ausgelefertem Touareg iiest.... bitte nimm mir die Zweifel und vorallem: Ist das Navi auch jetzt noch so fürchterlich?
19 Antworten
Zusatzkosten können auch eingerechnet werden
Auch Sonderzub.sollte verhandelt werden.
In dem verhandelten Fall hatte ein Bauunternehmer einen Firmenwagen gekauft und ihn später mit Leichtmetallfelgen, Breitreifen, Tempomat, Autotelefon, Navigationssystem und weiterer Zusatzausstattung aufgerüstet. Weil das Fahrzeug zahlreiche technische Mängel aufwies, die nicht behoben werden konnten, wurde das Geschäft rückgängig gemacht. Der Unternehmer verlangte daraufhin rund 5.500 Euro für die Zusatzausstattung sowie für Überführung und Zulassung von seinem Händler zurück. (Aktenzeichen: VIII ZR 275/04 vom 20. Juli 2005).
Das Karlsruher Gericht entschied, dass alle Aufwendungen, die einem Käufer für ein mangelhaftes Fahrzeug entstehen, in der Regel als "vergeblich" anzusehen sind. Deshalb könne der Käufer diese Kosten dem Händler im Fall einer Wandlung in Rechnung stellen. Im konkreten Fall ruduzierte das Gericht den Anspruch des Klägers jedoch um rund 20 Prozent, weil das Fahrzeug schon ein Jahr lang genutzt worden war.
Habe meinen V8 nach 1 1/2 Jahren und 35 Mängeln sogar mit 0,4 % gewandelt. 0,5 % wurde über den Händler ausgehandelt, 0,1% weitere Rückerstattung gab es extra vom Werk, da ich bereits einen Neuen bestellt hatte
@oernie_2000
Danke! Der Anwalt sagt Du hast Recht.... und VW anstandslos auch!
Einiges an Geld gespart - Du hast einen gut!
Klasse Forum nebenbei auch noch =;o)
gerne doch !!!
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HAAAAAAAlllo
...dann bekommst du dein komplettes eingezahltes Geld zurück....... stimmt
aber du bekommst es auch verzinst :-)
und die Nutzungsgebühr ist beim Benziner anders als beim Diesel....... beim Diesel müssten es 0,4% sein
und Zinsen bekommst du cs 4,5% für die Zeit wo VW mit DEINEM Geld hantiert hast.
So hat meine Wandlung nach 12 Mon für einen 58K€ Treg
um die 2000€ gekostet.
für dumm verkaufen können DIE nämlich gut!