Emblem beleuchtet

Alfa Romeo Giulietta 2 (116)

Das Emblem auf der Motorhaube gibt es auch beleuchtet
wechles über ein podi gesteuert werden kann.

Ich finde leider die Seiter vom anbieter nicht wieder
Der Preis liegt bei ca: 75 Euro

Danke für Info bzw Hilfe

53 Antworten

Ein weiterer Fakt, warum die Anbringung einer UBB grundsätzlich untersagt ist, unabhängig davon ob eingeschaltet oder nicht, ist auch die nicht nachgewiesene Splittersicherheit dieser Anbauten am Unterboden.

@MagirusDeutzUlm: schreiben kannst du ja, mit dem Lesen hapert es aber noch. Die Dekra Quelle sagt nur etwas über die UBB im angeschalteten Zustand (dass sie andere ablenkt). Den rest wiederholt sie nur.

Ist aber auch egal. Scheint geändert worden zu sein mit der möglichkeit zur UBB!

Eigentlich erklärt sich das Ganze von selbst, da Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen ein Bauartzulassung (E-Prüfnummer) benötigen und es keine UBB auf dem deutschen Markt gibt, welche eine solche Bauartzulassung vorweisen kann unter den Voraussetzungen, die eine UBB als solche klassifizieren.

Zitat:

Original geschrieben von FighterOne


mit dem Lesen hapert es aber noch.

und bei anderen mit dem anschließenden verstehen!

wieoft und wieviele leute sollen eigentlich noch dasselbe schreiben, bis du das verstehst (bzw. verstehen willst)?

und dieser § in der stvzo, steht dort nicht erst seit gestern drinn!

Ich glaub ich hab die letzten 3 Mal nur noch geschrieben, um dich wie ein HB Männchen herumspringen zu sehen!

Es gab aber eine Zeit lang mal, für Lachgas Einspritzungen zB galt/gilt das auch, wenn ein Umbau nur mit erheblichem Aufwand zur Funktion zu bringen ist, ist es wiederrum erlaubt. Oder zumindest ein Grenzfall. Man kann/konnte zB einen verbauten Lachgas Tank im Auto lassen und es dabei trotzdem STVO konform halten, indem man das Leitungsnetz zum Motor unterbricht im sinne von relativ großzügig demontiert, sodass es ich sag mal mindestens 5-10 Minuten dauert um die Anlage betriebsbereit zu bekommen.

Wenn du also zB für das Emblem Leitungen verlegst, so dass es betriebsbereit ist, aber vorne ein normales plastik Emblem hast ohne Licht, ist das eine Grauzone. Du könntest das Emblem dann gegen ein Leuchtendes tauschen, wenn du auf privatem Grund parkst. Der Sinn ist aber fraglich.

Nur, Knöpfchen drücken und dann ist's an, ist weder bei Lachgas, UBB oder Emblembeleuchtung erlaubt.
Wahrscheinlich ist das aber alles mittlerweile auch schon wieder strenger...

Wie könnte man sich dass bei einer UBB vorstellen, indem man mit den Neonröhren im Kofferraum herumfährt, und diese dann unten reinklippsen, sobald man es beleuchtet haben will. Halterung und Elektrik darf/durfte/dürfte dabei für STVO Konformität verbaut sein, denn wir sind ja wieder in der Grauzone. Wobei, das schon sehr kindisch ist. Und: das Auto muss "im deaktivierten Zustand" durch den Tüv kommen.

Zitat:

Original geschrieben von AR147


Wie könnte man sich dass bei einer UBB vorstellen, indem man mit den Neonröhren im Kofferraum herumfährt, und diese dann unten reinklippsen, sobald man es beleuchtet haben will. Halterung und Elektrik darf/durfte/dürfte dabei für STVO Konformität verbaut sein, denn wir sind ja wieder in der Grauzone.

Bei der Vorführung zur HU dürfte man dann allerdings in Erklärungsnöte kommen, wenn die Frage nach dem Sinn der Halterungen mit verbauter Elektrik gestellt wird.

Gegen die Erklärung dass das nur für Showzwecke nach aufweniger Montage leuchten kann dürften die eigentlich nix sagen. Also ich bin mir jedenfalls sicher dass mein TÜV Prüfer da nix sagen wird. Warum auch, wenn keine Teile abfliegen können und die Fassungen unsichtbar verbaut sind.... Is halt in meinen Augen ne sinnlose Spielerei... N alfa braucht sowas net um schön auszusehen!

Zitat:

Original geschrieben von AR147


Nur, Knöpfchen drücken und dann ist's an, ist weder bei Lachgas, UBB oder Emblembeleuchtung erlaubt.
Wahrscheinlich ist das aber alles mittlerweile auch schon wieder strenger...

Zumindest für die NOX Geschichte gilt das nicht mehr.

Mittlerweile gibt es sogar eine zugelassene Anlage, die während der Fahrt auf Knopfdruck aktiviert werden kann. Allerdings darf der Leistungszuwachs nur maximal 20 Prozent betragen und bis jetzt ist es für einen Autotyp zugelassen (irgendein Modell von Opel). Es sollen aber weitere folgen.

Nene, ist ein Seat mit allgemeiner Zulassung

Zitat:

Original geschrieben von FighterOne


Nene, ist ein Seat mit allgemeiner Zulassung

Ah, jaaa.

Sorry.

darauf kommt es ja nicht an 😉 es sei denn ein Opelaner haut sich jetzt direkt ein nitro in seine karre... vorzugsweise corse mit 45 PS, dann geht da richtig die Party ab 😉

Zitat:

Original geschrieben von FighterOne


Nene, ist ein Seat mit allgemeiner Zulassung

Quellenangabe?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Quellenangabe?
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Hehe, würde ich gerne geben, ich weiss aber nicht mehr ob es ein Beitrag in

Motorvision, Auto Motor Sport TV oder Abenteuer Auto war...

aber Magirus hat ja den entsprechenden Beitrag im Web ausfindig gemacht

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