Emblem beleuchtet
Das Emblem auf der Motorhaube gibt es auch beleuchtet
wechles über ein podi gesteuert werden kann.
Ich finde leider die Seiter vom anbieter nicht wieder
Der Preis liegt bei ca: 75 Euro
Danke für Info bzw Hilfe
53 Antworten
Hier gibt es das. Denke aber nicht das es in Deutschland legal ist.
Hallo Zerg,
das mit den 75 € stimmt nicht ganz. Da kommen noch einmal 40 € bei einer Verkehrskontrolle dazu.
Dann leuchtet es sogar im Geldbeutel.
Ich finde es ebenfalls ganz nett. Hab schon mit dem Gedanken gespielt mir das Ding zu holen, aber auch auf Parkplätzen nicht legal. Außerdem hätte es hier in Bremen eh keine große Überlebenschance (meine 1€ Antifrost Frontscheibenabdeckung wurde nach 4 Tagen geklaut).
Zitat:
Original geschrieben von comborado
Hier gibt es das.
Wie geil ist das denn? 😰
*auchhabenwill*
Zitat:
Original geschrieben von comborado
Außerdem hätte es hier in Bremen eh keine große Überlebenschance (meine 1€ Antifrost Frontscheibenabdeckung wurde nach 4 Tagen geklaut).
😰
Das ist nicht Dein Ernst?! 😰
Zitat:
Original geschrieben von Alfisti228
Da kommen noch einmal 40 € bei einer Verkehrskontrolle dazu.
Warum kann man das denn nicht eintragen lassen?
Mit nem Sonderlichtzeichen (oder wie man das nennt) (Feuerwehr, Polizei etc.) kann man es nicht verwechseln und Tagfahrlicht ist doch auch erlaubt.
Ist das wegen einer Vorschrift nicht eintragungsfähig oder weil es TÜV Prüfer sowas einfach nicht eintragen?
Was wäre, wenn man einen Prüfer finden sollte, der das eintragen würde?
Wäre man damit bei einer Polizeikontrolle auf der sicheren Seite?
Zitat:
Original geschrieben von skynetworld
Warum kann man das denn nicht eintragen lassen?
weil in der stvzo ganz klar aufgeführt ist, was leuchten darf und was nicht....
und diese spielerei zählt definitiv NICHT dazu!
Zitat:
Original geschrieben von skynetworld
Mit nem Sonderlichtzeichen (oder wie man das nennt) (Feuerwehr, Polizei etc.) kann man es nicht verwechseln und Tagfahrlicht ist doch auch erlaubt.
im gegensatz zu dem emblem haben sowohl tfl und blaulicht eine zulassung!
Zitat:
Original geschrieben von skynetworld
Was wäre, wenn man einen Prüfer finden sollte, der das eintragen würde?
du bist 45-60€ los....
Zitat:
Original geschrieben von skynetworld
Wäre man damit bei einer Polizeikontrolle auf der sicheren Seite?
nö..da die eintargung unzulässig ist
dann kommen neben 3punkten nochmals rd. 75€ strafe dazu....und wenn der polizist ganz schlecht drauf ist nochn abschlepper nebst gutachter (alles in allem rd. 1000€)....
willst du nun auch noch die unfall-versicherungs-technische seite wissen?
Zitat:
Original geschrieben von comborado
Außerdem hätte es hier in Bremen eh keine große Überlebenschance (meine 1€ Antifrost Frontscheibenabdeckung wurde nach 4 Tagen geklaut).
😰
Das ist nicht Dein Ernst?! 😰Doch, ist es. Ich denke mal das das Problem der "Valvoline" Schriftzug auf der Abdeckung war. Die Nachfolger-Abdeckung für 2€ ohne "Valvoline" Schriftzug hat bisher keiner innerhalb der letzten 3 Wochen geklaut
In DE darf nur Licht mit einer E-Nr. und Wellenlinie drauf leuchten. Sonst ist es das falsche Licht, oder so...
...Hat zumindest der TÜV-Scherge zu meinen LED-Standlichtern (weiss) gesagt...
Mit dem Emblem (so geil das aussieht) bist du in jeder Kontrolle Mode... ABER:
wenn du das so klemmst, das es nur geht, wenn Zündung aus, dann wird es legal... (den Schalter für "sonst." kann man ja gut verstecken...)
Das fällt dann unter die Kategorie "Unterbodenbeleuchtung ect..." die ist im "Ruhenden verkehr" auch erlaubt... MZehDonalds-Tunig und so...
Ich persönlich würde mir dieses Emblem nicht montieren, bei mir haben sie schon regelmäßig das vom Kofferraum mitgehen lassen, und das total abgenudelte und abgeplatzte an der Motorhaube kriegt auch immer mehr komische Kratzer am Rand... möcht nicht wissen, was passiert, wenn ich da ein n neues draufmache...
Allerdings weiss ich, was passiert, wenn ich mal jemanden erwische...
Zitat:
Original geschrieben von Roland0815
wenn du das so klemmst, das es nur geht, wenn Zündung aus, dann wird es legal...
nö!
Zitat:
Original geschrieben von Roland0815
Das fällt dann unter die Kategorie "Unterbodenbeleuchtung ect..." die ist im "Ruhenden verkehr" auch erlaubt... MZehDonalds-Tunig und so...
auch nicht!
der mc-doof parkplatz ist öffentlicher verkehrsraum!
und im öffentlichen verkehrsraum dürfen nur zugelassene fahrzeuge stehen.....zugelassene fahrzeuge müssen der stvzo entsprechen....und das ding ist nunmal NICHT stvzo-konform!
also vorsicht bei der verbreitung deines "stammtisch-halbwissens"!
Die Polizei und der TÜV handhaben das aber so.
Du kannst einen haufen Lampen und Firlefanz am Auto haben, blinkend tutend (solange sich keiner Beschwert) und bunt.
Die einzige Bedingung ist die: wenn das Auto in Betrieb genaommen wird (Zündung an) muss alles aus sein, was nicht erlaubt ist...
Will jetzt auch nicht durch mein halbwissen weiter drin rum rühren, aber du darfst fast alles, wenn dein fahrzeug parkt! Nur nicht wenn es fährt. Und wenn das emblem beim fahren ohne beleuchtung ist, kann auch keiner was sagen. Ist das gleiche bei unterbodenbeleuchtung. auf parkplatz ja, beim fahren, nein!
Also meines wissens ist das so:
Parkplatz/Parken> Ruhender Verkehr> Ruhender VERKEHR= STVZO geregelt
Also sind solche spielereien auch nicht baim parken auf öffentlichen flächen erlaubt.
Kann mich doch auch nicht mit Blaulicht an ne Straße stellen auch wenn ich dann nur Parke.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
aber du darfst fast alles, wenn dein fahrzeug parkt!
warum dies eben NICHT so ist, habe ich ja bereits weiter oben aufgeführt...
Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
Und wenn das emblem beim fahren ohne beleuchtung ist, kann auch keiner was sagen.
da unzulässig, kann die polizei das auto damit jederzeit aus dem verkehr ziehen!
Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
Ist das gleiche bei unterbodenbeleuchtung.
die im geltungsbereich der stvzo auch NICHT zulässig ist....
Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
auf parkplatz ja, beim fahren, nein!
auch wieder falsch!
parkplatz -> öffentlicher verkehrsraum -> dort gillt die stvzo
Noch mal zur Erinnerung:
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.