Elischt die Betriebserlaubis ohne Elektronische-Helferlein?
Hallo,
ich habe das erste Auto mit Radar bzw das Auto bremst von alleine. Ich habe auch ESP, das Auto verhindert starkes schaukeln bei Gefahr. Ich habe ein Elektrischen Gurtstraffer im Auto.
Mich würde nun interessieren ob solche zusätzlichen Helferlein unbedingt funktionieren müßen? Wenn das Ajuto nun immer älter wird, würde die Reparatur/Austausch teurer als das Auto wert wäre. Muß man alles funktionstüchtig halten oder nicht?
mfg
Beste Antwort im Thema
Oha...so, dann muß ich doch jetzt ein klein wenig OT antworten, sry vorab dafür...
Als Erstes:
@toyotahelferlein :
Sry für meine offensichtlich falsche Auffasung Deines Beitrages, mein Fehler!
@navec :
Ja, auch Du hast in der Hinsicht Recht, daß ich irgendwie die Grund-Fragestellung falsch in Erinnerung hatte (auf der ich ja so gern selbst immer wieder herumreite und auch darauf hinweise...).
@Moers75 :
Danke für die Richtigstellung der Zusammenhänge!
@admin (für den Fall, daß sich jemandem diese Frage aufdrängen sollte..) :
Nein, ich möchte keinen meiner Beiträge gelöscht oder bearbeitet sehen, denn ich kann damit leben, wenn ich etwas falsch gemacht habe und dies auch (öffentlich) zugeben...was hier ja jetzt ganz offensichtlich passiert ist.
Ich habe einfach ganz klar Themen und Vorgaben aus verschiedenen Bereichen zusammengewürfelt und meine Antworten hier entsprechend verfaßt.
Für daraus entstandenen Unmut möchte ich mich hier jetzt entschuldigen...deshalb meine Bitte, die Beiträge in der ursprünglichen Form bestehen zu lassen.
Ich gelobe Besserung! 😁
Nochmals sry für OT!
87 Antworten
Zitat:
@navec schrieb am 8. Oktober 2019 um 15:23:53 Uhr:
Was ist mit den elektronischen Helferlein "S&S" und dem Helferlein "Rekuperation", welche es in vielen aktuelleren Autos gibt?
Deren Funktion ist direkt vom Zustand der Starterbatterie abhängig. Wenn die schwächelt (aber immer noch locker starten kann), werden beide Helferlein nicht mehr korrekt bzw. (z.B. S&S) eventuell gar nicht mehr funktionieren.
Die Deaktivierung der Systeme ist vom Hersteller so vorgeshen und somit Teil der zu erfüllenden Bedingungen zur Erteilung einer Betriebserlsubnis...
Das hat also schonmal keinen Einfluß auf die BE...solange das System (wie vom Hersteller vorgesehen!) reagiert...
@Rest:
Warum nochmal genau werden hier eigentlich dauernd BE und Zulassung durcheinander geworfen?
Korregiert mich wenn ich falsch liegen sollte aber ich denke wir sprechen hier grundsätzlich von der allgemeinen Betriebserlaubnis die ein Fahrzeug erhält nachdem der Hersteller einen vorgegebenen Prüfablauf mit seinem Fahrzeug durchlaufen hat...oder!?
Und der TE will wissen, welche Systeme in diesem Prüfverfahren von solcher Relevanz sind, daß deren Deaktivierung zum Erlöschen eben dieser allgemeinen Betriebserlaubnis führen...nicht mehr und nicht weniger.
Aber mal wieder wird hier alles mögliche Andere besprochen...An- und Umbauten...und all so'n Kram, der mit der eigentlichen Frage mal wieder so richtig garnichts zu tun hat! 🙄
Ich denke, daß die ursprüngliche Frage nur vom Hersteller und/oder einer entsprechenden Prüforganisation korrekt beantwortet werden kann, denn nur die scheinen die genauen Vorgaben zu kennen, die zur Erteilung (und dem Erlöschen) der allgemeinen Betriebserlaubnis (für ein bestimmtes Fahrzeug!) erfüllt (oder eben nicht erfüllt) sein müssen.
Alles Andere hier ist (ebenfalls mal wieder) nur eine große Ansammlung von Vermutungen, Annahmen, Halbwissen und 'nem Klecks Hellseherei...
Zitat:
@wdeRedfox schrieb am 8. Oktober 2019 um 18:05:44 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 8. Oktober 2019 um 15:23:53 Uhr:
Was ist mit den elektronischen Helferlein "S&S" und dem Helferlein "Rekuperation", welche es in vielen aktuelleren Autos gibt?
Deren Funktion ist direkt vom Zustand der Starterbatterie abhängig. Wenn die schwächelt (aber immer noch locker starten kann), werden beide Helferlein nicht mehr korrekt bzw. (z.B. S&S) eventuell gar nicht mehr funktionieren.Die Deaktivierung der Systeme ist vom Hersteller so vorgeshen und somit Teil der zu erfüllenden Bedingungen zur Erteilung einer Betriebserlsubnis...
Das hat also schonmal keinen Einfluß auf die BE...solange das System (wie vom Hersteller vorgesehen!) reagiert...
eben und darum ging es in dem Fall den ich genannt habe:
Ein elektronisches Helferlein welches eindeutig Auswirkung auf den amtlichen CO2-Ausstoß hat (und damit auf die Betriebserlaubnis) und seine Aufgabe mit der Zeit immer weniger effektiv (bis gar nicht mehr)wahrnehmen kann.
Mit der werkseitig möglichen, zeitweisen Deaktivierung durch den Fahrer hat das überhaupt nichts zu tun, denn der amtliche CO2-Ausstoß wird grundsätzlich mit korrekt funktionierendem S&S (plus Rekuperation) ermittelt(z.B. bei Fz des VW-Konzerns)
Zitat:
@wdeRedfox schrieb am 8. Oktober 2019 um 18:05:44 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 8. Oktober 2019 um 15:23:53 Uhr:
Was ist mit den elektronischen Helferlein "S&S" und dem Helferlein "Rekuperation", welche es in vielen aktuelleren Autos gibt?
Deren Funktion ist direkt vom Zustand der Starterbatterie abhängig. Wenn die schwächelt (aber immer noch locker starten kann), werden beide Helferlein nicht mehr korrekt bzw. (z.B. S&S) eventuell gar nicht mehr funktionieren.Die Deaktivierung der Systeme ist vom Hersteller so vorgeshen und somit Teil der zu erfüllenden Bedingungen zur Erteilung einer Betriebserlsubnis...
Das hat also schonmal keinen Einfluß auf die BE...solange das System (wie vom Hersteller vorgesehen!) reagiert...@Rest:
Warum nochmal genau werden hier eigentlich dauernd BE und Zulassung durcheinander geworfen?
Korregiert mich wenn ich falsch liegen sollte aber ich denke wir sprechen hier grundsätzlich von der allgemeinen Betriebserlaubnis die ein Fahrzeug erhält nachdem der Hersteller einen vorgegebenen Prüfablauf mit seinem Fahrzeug durchlaufen hat...oder!?
Und der TE will wissen, welche Systeme in diesem Prüfverfahren von solcher Relevanz sind, daß deren Deaktivierung zum Erlöschen eben dieser allgemeinen Betriebserlaubnis führen...nicht mehr und nicht weniger.Aber mal wieder wird hier alles mögliche Andere besprochen...An- und Umbauten...und all so'n Kram, der mit der eigentlichen Frage mal wieder so richtig garnichts zu tun hat! 🙄
Ich denke, daß die ursprüngliche Frage nur vom Hersteller und/oder einer entsprechenden Prüforganisation korrekt beantwortet werden kann, denn nur die scheinen die genauen Vorgaben zu kennen, die zur Erteilung (und dem Erlöschen) der allgemeinen Betriebserlaubnis (für ein bestimmtes Fahrzeug!) erfüllt (oder eben nicht erfüllt) sein müssen.
Alles Andere hier ist (ebenfalls mal wieder) nur eine große Ansammlung von Vermutungen, Annahmen, Halbwissen und 'nem Klecks Hellseherei...
Wieso gehören meine Beispiele "nicht" zum Thema? Ich hatte versucht aufzuzeigen wann eine BE "definitiv" erlöschen könnte. Veränderungen an FZgen sind von der BE "nicht" abgedeckt, die brauchen eine "ABE" oder den Segen des TÜV. Eine ABE ist eine vom Hersteller in Auftrag gegebene und mit oft erheblichen Kosten verbundene, Prüfung ob, bspw. ein Anbauteil, für ein "bestimmtes" Fahrzeug zugelassen werden kann. Eine "private" Einzelabnahme geht auch in diese Richtung!
Funktioniert etwas nicht oder nicht mehr richtig (was schon bei der Zulassung installiert war und "Teil der BE" und/oder eine Einzelabnahme und/oder "ABE", weil "nachträglich" verbaut), so muss eine Reparatur erfolgen, weil sonst die Grundlagen der BE für dieses FZ nicht mehr bestehen und dadurch durchaus die BE erlöschen könnte. Was aber eben nicht für "jedes" Bauteil im und am FZ gilt. So meine Infos bzw. auch einer (meiner ;-)) gewissen Logik folgend. Die BE ist Teil der Zulassung eines FZ am Straßenverkehr!
Zitat:
@toyotahelferlein schrieb am 9. Oktober 2019 um 11:15:44 Uhr:
Wieso gehören meine Beispiele "nicht" zum Thema? Ich hatte versucht aufzuzeigen wann eine BE "definitiv" erlöschen könnte. Veränderungen an FZgen sind von der BE "nicht" abgedeckt, die brauchen eine "ABE" oder den Segen des TÜV. Eine ABE ist eine vom Hersteller in Auftrag gegebene und mit oft erheblichen Kosten verbundene, Prüfung ob, bspw. ein Anbauteil, für ein "bestimmtes" Fahrzeug zugelassen werden kann. Eine "private" Einzelabnahme geht auch in diese Richtung!
Weil der TE nicht daran interessiert ist, einen An- Ein- oder Umbau an seinem Fahrzeug vor zu nehmen, sondern die Deaktivierung bereits installierter Systeme im Auge hat, ohne sie 'mechanisch' zu entfernen.
Es geht also nicht darum, etwas ein oder aus zu bauen, sondern lediglich um das Ab[bschalten bereits installierter Funktionen. 😉
Soweit mir bekannt ist, gibt es keine ABE die sich auf die reine Deaktivierung bezieht...ohne mechanische Veränderungen des Fahrzeuges.
Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren... 😁
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Der TE spricht u.a. indirekt auch den Fall an, den ich angesprochen hatte:
@logoft:
Zitat:
ich habe das erste Auto mit Radar bzw das Auto bremst von alleine. Ich habe auch ESP, das Auto verhindert starkes schaukeln bei Gefahr. Ich habe ein Elektrischen Gurtstraffer im Auto.
Mich würde nun interessieren ob solche zusätzlichen Helferlein unbedingt funktionieren müßen? Wenn das Ajuto nun immer älter wird, würde die Reparatur/Austausch teurer als das Auto wert wäre. Muß man alles funktionstüchtig halten oder nicht?
Von bewusster Deaktivierung/Abschalten steht dort gar nichts, sondern nur von dem Fall, dass diese Systeme langsam ihren Geist aufgeben.
Die Frage war, ob er diese Helferlein funktionstüchtig halten muss oder nicht und genau darauf war auch der weitere Text von @toyotahelferlein gemünzt :
Zitat:
Funktioniert etwas nicht oder nicht mehr richtig (was schon bei der Zulassung installiert war und "Teil der BE" und/oder eine Einzelabnahme und/oder "ABE", weil "nachträglich" verbaut), so muss eine Reparatur erfolgen, weil sonst die Grundlagen der BE für dieses FZ nicht mehr bestehen und dadurch durchaus die BE erlöschen könnte. Was aber eben nicht für "jedes" Bauteil im und am FZ gilt. So meine Infos bzw. auch einer (meiner ;-)) gewissen Logik folgend. Die BE ist Teil der Zulassung eines FZ am Straßenverkehr!
Man muss halt schon den ganzen Beitrag lesen.
Bei elektronischen Helferlein, welche den amtlichen CO2-Ausstoß beeinflussen oder bei Helferlein, wie z.B. ESP oder ABS, die für die Sicherheit des Fz zuständig sind, wird es der Fall sein, das repariert werden muss, genau wie bei der zugehörigen Hardware.
Einige der Fehler elektronischer Helferlein werden zudem im Fehlerspeicher sichtbar.
Bei ausgefallenem Werksnavi, Ambientebeleuchtung oder Bluetooth, wohl eher nicht.
Zitat:
@wdeRedfox schrieb am 8. Oktober 2019 um 18:05:44 Uhr:
Warum nochmal genau werden hier eigentlich dauernd BE und Zulassung durcheinander geworfen?
Korregiert mich wenn ich falsch liegen sollte
Falsch. 😉
Nahezu kein aktuelles Auto hat eine ABE sondern eine EG-Typgenehmigung und auf Basis dieser im Rahmen der Erstzulassung die BE für die Teilnahme am deutschen Straßenverkehr erhalten. Die BE bleibt unabhängig von der Zulassung erhalten, auch wenn das Fahrzeug wieder abgemeldet wird. Zulassung ist letztlich nur der Teil mit Kennzeichenzuteilung, Steuereintreibung, ...
Im §19 der StVZO steht wann die BE erlischt, ein Defekt ist aber nicht unter den Kriterien. Sprich auch mit einem defekten ESP als Beispiel erlischt die BE natürlich nicht. Ein Erlöschen der BE setzt eine Änderung am Fahrzeug voraus, ein Ausprogrammieren von ESP wäre beispielsweise so eine.
Unabhängig davon sind Halter (§31 StVZO) und Fahrer (§23 StVO) verpflichtet das Auto in mangelfreiem Zustand zu halten -> Reparatur ist erforderlich. Defekt vorhandener Sicherheitssysteme ist auch ein erheblicher Mangel bei der nächsten HU.
Um mal etwas zu sortieren. Auf den letzten Seiten steht ein etwas unübersichtlicher Mix aus richtigen und falschen Antworten.
Eine bewusste Deaktivierung solcher Systeme wenn man nicht reparieren will ist u.U. möglich - von der rechtlichen Seite. Gibt es ein Auto um beim Beispiel ESP zu bleiben mit und ohne, sprich die Typgenehmigung gilt sowohl für Varianten mit und ohne ESP, ist es möglich das ESP gemäß Herstellervorgabe deaktivieren und von einer Prüforganisation austragen zu lassen. Bei Fahrzeugen wo ESP bereits Serie war geht das nicht so einfach. Bei jüngeren Baujahren wo gewisse Systeme Pflichtausstattung waren ist das Thema eh durch.
Bei Radar und Co. wird man sehen, bei ESP, ABS und anderen schon lange verbauten Systemen hat die Erfahrung gezeigt dass die Sorgen weitgehend unbegründet sind. Eine besondere Häufung von Elektronikdefekten bei älteren Autos hat sich nicht gezeigt. Mittlerweile fahren unzählige Oldtimer mit immer noch funktionierendem ABS. Die ersten Oldtimer mit ESP und Abstandsradar sind auch nicht mehr in so weiter Ferne (kam ca. Mitte der 90er).
Das wird eh den Weg wie alle Systeme gehen. Kommen die neu auf den Markt ist das alles Käse, braucht man nicht, muss abgeschaltet sein, ... dann werden die Serie mit Ausschalter ... dann werden die Serie ohne Ausschalter ... irgendwann ist das dann in den Köpfen normal und nötige Basisausstattung. Neues ist in Deutschland per se halt erstmal schlecht.
Oha...so, dann muß ich doch jetzt ein klein wenig OT antworten, sry vorab dafür...
Als Erstes:
@toyotahelferlein :
Sry für meine offensichtlich falsche Auffasung Deines Beitrages, mein Fehler!
@navec :
Ja, auch Du hast in der Hinsicht Recht, daß ich irgendwie die Grund-Fragestellung falsch in Erinnerung hatte (auf der ich ja so gern selbst immer wieder herumreite und auch darauf hinweise...).
@Moers75 :
Danke für die Richtigstellung der Zusammenhänge!
@admin (für den Fall, daß sich jemandem diese Frage aufdrängen sollte..) :
Nein, ich möchte keinen meiner Beiträge gelöscht oder bearbeitet sehen, denn ich kann damit leben, wenn ich etwas falsch gemacht habe und dies auch (öffentlich) zugeben...was hier ja jetzt ganz offensichtlich passiert ist.
Ich habe einfach ganz klar Themen und Vorgaben aus verschiedenen Bereichen zusammengewürfelt und meine Antworten hier entsprechend verfaßt.
Für daraus entstandenen Unmut möchte ich mich hier jetzt entschuldigen...deshalb meine Bitte, die Beiträge in der ursprünglichen Form bestehen zu lassen.
Ich gelobe Besserung! 😁
Nochmals sry für OT!
Wenn du dich irrst oder was falsch interpretierst fummelt ganz bestimmt niemand in deinem Beitrag rum. Es sei denn, du postest hier gemeingefährliche Tipps. Ich wüsste auch nicht, wo das schonmal passiert wäre. Also keine Sorge.
Den Mist den du verzapfst kannst du ganz alleine ausbaden. 😁
ich finde es allgemein gut, wenn jemand schlichtweg zugibt, wenn sich heraus stellt, dass er sich verrannt hat und nicht, wie leider häufig zu sehen, sich entweder gar nicht mehr äußert oder sich versucht heraus zu reden.
Das man etwas übersehen, vergessen, falsch darstellt oder nicht richtig verstanden hat, kann jedem passieren.
Zitat:
@amdwolle schrieb am 8. Oktober 2019 um 11:34:09 Uhr:
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 7. Oktober 2019 um 19:53:34 Uhr:
Naja, wenn beim TÜV meine gelbe Kontrolleuchte leuchtet, die anzeigt dass ne Birne defekt ist, interessiert dass den TÜV nicht.
Das glaubst auch nur du.
Ich denke da so z. B. an das linke Bremslicht.
Mit sowas kommst du nicht durch den TÜV.
Wenn nur die Birne von der Lampenkontrolleuchte im Tacho leuchtet, interessiert den Tüv das nicht.
Voraussetzung ist natürlich, dass die Beleuchtung außenrum geht. Wenn die Nebelschlussleuchte nicht geht, dann gibts keinen TÜV, aber wenn alles leuchtet und der "Bordcomputer" meint, es wäre ne Lampe defekt, DASS interessiert den TÜV m.W. nicht.
Neuerdings gibt es sogar keine Plakette, wenn die Nummerschildbeleuchtung nicht leuchtet. Füher war das mal ein geringer Mangel und es gab trotzdem die Plakette, aber die Regeln wurden verschärft.
Zitat:
@4Takt schrieb am 13. Oktober 2019 um 09:56:01 Uhr:
Neuerdings gibt es sogar keine Plakette, wenn die Nummerschildbeleuchtung nicht leuchtet. Füher war das mal ein geringer Mangel und es gab trotzdem die Plakette, aber die Regeln wurden verschärft.
Das ist falsch. Eine defekte Leuchte in der Kennzeichenbeleuchtung ist ein geringer Mangel.
https://www.tuv.com/.../maengelklassen.html
Zitat:
@birscherl schrieb am 13. Oktober 2019 um 11:29:24 Uhr:
Zitat:
@4Takt schrieb am 13. Oktober 2019 um 09:56:01 Uhr:
Neuerdings gibt es sogar keine Plakette, wenn die Nummerschildbeleuchtung nicht leuchtet. Füher war das mal ein geringer Mangel und es gab trotzdem die Plakette, aber die Regeln wurden verschärft.Das ist falsch. Eine defekte Leuchte in der Kennzeichenbeleuchtung ist ein geringer Mangel.
https://www.tuv.com/.../maengelklassen.html
Hab vor ziemlich genau 2 Jahren bei der letzten HU dasselbe erlebt!
Linke Kennzeuchenleuchte ohne Funktion.
Prüfer meinte: Keine Plakette bis ich das repariert habe und sie funktioniert.
Allerdings kam dann ein anderer Prüfer dazu und meinte zu ihm:
Die hat doch eben als ich da war noch funktioniert...mach den Aufkleber drauf, hol Dir 'nen Kaffee und krieg Dich wieder ein!
Was genau das Problem des ersten Menschen war das weiß ich nicht...daß er mir (zuerst) die Plakette verweigert hat ist aber Fakt!
Zitat:
@4Takt schrieb am 13. Oktober 2019 um 09:56:01 Uhr:
Neuerdings gibt es sogar keine Plakette, wenn die Nummerschildbeleuchtung nicht leuchtet. Füher war das mal ein geringer Mangel und es gab trotzdem die Plakette, aber die Regeln wurden verschärft.
Zitat:
@birscherl schrieb am 13. Oktober 2019 um 11:29:24 Uhr:
Das ist falsch. Eine defekte Leuchte in der Kennzeichenbeleuchtung ist ein geringer Mangel..
Laut deinem Link liegt es im Ermessungsspielraum des Prüfers, aber mein Prüfer sagt, er trägt das defekte Birnchen einfach nicht in den Prüfbericht ein, denn wenn es offiziell drin steht, gibt es keine Plakette. Früher schon, aber heute nicht mehr.
Zitat:
@wdeRedfox schrieb am 13. Oktober 2019 um 11:33:36 Uhr:
Hab vor ziemlich genau 2 Jahren bei der letzten HU dasselbe erlebt!.. ..Was genau das Problem des ersten Menschen war, das weiß ich nicht...daß er mir (zuerst) die Plakette verweigert hat, ist aber Fakt!
Der war halt korrekt und das zu Recht, denn viele reparieren es dann doch nicht oder erst Wochen/Monate später.