Elischt die Betriebserlaubis ohne Elektronische-Helferlein?

Hallo,

ich habe das erste Auto mit Radar bzw das Auto bremst von alleine. Ich habe auch ESP, das Auto verhindert starkes schaukeln bei Gefahr. Ich habe ein Elektrischen Gurtstraffer im Auto.

Mich würde nun interessieren ob solche zusätzlichen Helferlein unbedingt funktionieren müßen? Wenn das Ajuto nun immer älter wird, würde die Reparatur/Austausch teurer als das Auto wert wäre. Muß man alles funktionstüchtig halten oder nicht?

mfg

Beste Antwort im Thema

Oha...so, dann muß ich doch jetzt ein klein wenig OT antworten, sry vorab dafür...

Als Erstes:
@toyotahelferlein :
Sry für meine offensichtlich falsche Auffasung Deines Beitrages, mein Fehler!

@navec :
Ja, auch Du hast in der Hinsicht Recht, daß ich irgendwie die Grund-Fragestellung falsch in Erinnerung hatte (auf der ich ja so gern selbst immer wieder herumreite und auch darauf hinweise...).

@Moers75 :
Danke für die Richtigstellung der Zusammenhänge!

@admin (für den Fall, daß sich jemandem diese Frage aufdrängen sollte..) :
Nein, ich möchte keinen meiner Beiträge gelöscht oder bearbeitet sehen, denn ich kann damit leben, wenn ich etwas falsch gemacht habe und dies auch (öffentlich) zugeben...was hier ja jetzt ganz offensichtlich passiert ist.
Ich habe einfach ganz klar Themen und Vorgaben aus verschiedenen Bereichen zusammengewürfelt und meine Antworten hier entsprechend verfaßt.
Für daraus entstandenen Unmut möchte ich mich hier jetzt entschuldigen...deshalb meine Bitte, die Beiträge in der ursprünglichen Form bestehen zu lassen.

Ich gelobe Besserung! 😁

Nochmals sry für OT!

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Natürlich muss das Zeug funktionieren, teils weil es eh gesetzlich vorgeschrieben ist wie zb ABS und ESP oder weil es ganz einfach Teil der Fahrzeugbetriebserlaubnis ist.
Der Gurtstraffer ist zb ein Teil des Airbagsystems, wenn Der nicht mehr funktioniert bekommst Du bei einem Unfall vom Airbag einen stärkeren Schlag auf den Kopf als berechnet, kann Böse ausgehen.
Der Notbremsassistent wäre das Einzige das ich mir vorstellen könnte das man es bei einem Defekt rausprogrammieren könnte und das ganze beim Tüv absegnen lassen. Aber der Rest der Helferlein nicht.

Wolltest du die Teile verkaufen, weil du sie nicht brauchst 😁

Zitat:

@logoft schrieb am 5. Oktober 2019 um 00:24:41 Uhr:


Ich habe auch ESP, das Auto verhindert starkes schaukeln bei Gefahr..

Nein, das machen die Stoßdämpfer. ESP soll verhindern, das das Auto ins Schleudern gerät. Das passiert durch ein gezieltes Bremsen einzelner Räder. Eine tolle Zusatzfunktion dank ABS.

Zitat:

@logoft schrieb am 5. Oktober 2019 um 00:24:41 Uhr:


..Mich würde nun interessieren ob solche zusätzlichen Helferlein unbedingt funktionieren müßen? Wenn das Auto nun immer älter wird, würde die Reparatur/Austausch teurer, als das Auto wert wäre..

Warum hast du denn das Auto überhaupt gekauft, wenn du das befürchtest?

Zitat:

@4Takt schrieb am 5. Oktober 2019 um 09:19:24 Uhr:


Warum hast du denn das Auto überhaupt gekauft, wenn du das befürchtest?

Das betrifft nun mal alle Autos und heutzutage bekommt man ja fast kein Auto mehr ohne elektronischen Unsinn.

Bei meinem A6 4B Bj. 1998 beispielsweise steht in der Bedienungsanleitung, dass die Airbags nach 15 Jahren zu ersetzen sind, das hätte das wirtschaftliche Aus für alle A6 4B bedeutet. Der Gesetzgeber hat das Ablaufdatum der Airbags aber dann aufgehoben – betraf ja nicht nur Audi, sondern alle Hersteller und damit Millionen von älteren Fahrzeugen.

Dinge, die Teil der Betriebserlaubnis sind, müssen eingebaut sein und funktionieren, sonst erlischt die BE.

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Außerdem kann man ja auch Entwarnung geben. Auch im Alter machen weder Airbags noch ESP nennenswerte Sorgen. Höchstens mal ein korrodierter Stecker oder spinnende ABS-Sensoren. Die Airbags selber und auch die Steuergeräte sind völlig unauffällig.

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Oktober 2019 um 09:48:49 Uhr:


..heutzutage bekommt man ja fast kein Auto mehr ohne elektronischen Unsinn..

Jo, ABS und ESP und Gurtstraffer, aber (noch) keinen radargestützen Abstandswarner.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 5. Oktober 2019 um 10:11:44 Uhr:


Außerdem kann man ja auch Entwarnung geben. Auch im Alter machen weder Airbags noch ESP nennenswerte Sorgen. Höchstens mal ein korrodierter Stecker oder spinnende ABS-Sensoren. Die Airbags selber und auch die Steuergeräte sind völlig unauffällig.

Jein. Bei meinem Z4 war zum Beispiel der Lenkwinkelsensor etwas schlecht gelaunt, wahrscheinlich durch Verschleiß wähnte der die Mitte des Lenkrads nicht in der "richtigen" Mitte. Was das ESP zu sehr frühzeitigem Eingreifen verleitet hatte und etwas später zu einem "Fehler, ich bin hier raus" .... Neu anlernen (etwas Mühsam, da der in gleich drei Steuergeräten vorhanden war) und gut wars.

Grundsätzlich ist ESP schon ne tolle Sache. Nur ist jeder neue Sensor auch grundsätzlich eine neue Fehlerquelle. Aber ohne ESP möchte ich meinen zum Beispiel bei Nässe und Kälte nicht fahren, der ist im Grenzbereich ziemlich zickig. Was je nach Temperatur, Reifen, Strassenbelag und Verschmutzung auch überraschend kommen kann. Dann biste spontan "sehr wach". Geht sicher in 99 von 100 Fällen gut, aber auf den hundertsten hab ich keinen Bock.

Ich denke nicht jedes defekte Helferlein lässt die Betriebserlaubnis automatisch erlöschen. Ob eine Sitzheizung nicht funktioniert, bspw., dürfte nur einem frierenden Hintern interessieren ;-)). Auch auf die Klimaanlage/Klimaautomatik dürfte dies zutreffen. Bei defekten elektrischen Fensterhebern bin ich mir jetzt nicht so sicher. Alles was die sichere Führung eines Fahrzeugs beeinträchtigen könnte, würde ich generell als relevant bezeichnen.

Eine Sitzheizung ist nicht Teil einer BE. Es geht nicht darum, dass alles, was eingebaut ist, funktionieren muss. Sondern darum, dass Dinge, die Teil der Betriebserlaubnis sind, eingebaut sein und funktionieren müssen, sonst erlischt die BE.

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Oktober 2019 um 12:34:35 Uhr:


Eine Sitzheizung ist nicht Teil einer BE. Es geht nicht darum, dass alles, was eingebaut ist, funktionieren muss. Sondern darum, dass Dinge, die Teil der Betriebserlaubnis sind, eingebaut sein und funktionieren müssen, sonst erlischt die BE.

Ok, was "genau alles" in einer BE aufgelistet ist kenne ich nicht, aber ich denke natürlich "alles" was den Betrieb einen Fahrzeuges gefährlich machen könnte, wenn nicht funktionstüchtig. Es ist aber kein Widerspruch in sich, wenn ich nun Funktionen hier aufgelistet habe, die nicht in der BE erscheinen (müssen).

Ob bspw. die elektrischen Fensterheber funktionieren müssen und das auch ein Kriterium einer BE ist, würde mich mal interessieren. Im Notfall könnte ein nicht zu öffnendes Fenster Leben kosten, sicher die "Elektrik" könnte auch bei einem Unfall ausfallen, ebenso die Mechanik, wenn nur die vorhanden.

Was entscheident ist, dürfte der TÜV-Prüfer dir sagen bzw. dem Auto die Plakette verweigern. Ob der Prüfer weiß, was in der BE steht, wage ich zu bezweifeln.

Aber der Sachverständige der Prüforganisation kennt sich vermutlich besser mit der Gesetzeslage aus als die meisten hier.
Viele Dinge werden jetzt oder in Zukunft auch per OBD geprüft. Selbst Bremswerte werden schon elektronisch übermittelt.

Zitat:

@slv rider schrieb am 5. Oktober 2019 um 14:26:57 Uhr:


Aber der Sachverständige der Prüforganisation kennt sich vermutlich besser mit der Gesetzeslage aus als die meisten hier..

Das schon, aber irren kann und tut er sich trotzdem.

Vor allen Dingen muss er Vorschriften "nur" anwenden, das nach bestem Wissen und Gewissen. Verbindliche Aussagen wie Vorschriften im Detail ggf. zu lesen sind machen Richter.

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