Elischt die Betriebserlaubis ohne Elektronische-Helferlein?

Hallo,

ich habe das erste Auto mit Radar bzw das Auto bremst von alleine. Ich habe auch ESP, das Auto verhindert starkes schaukeln bei Gefahr. Ich habe ein Elektrischen Gurtstraffer im Auto.

Mich würde nun interessieren ob solche zusätzlichen Helferlein unbedingt funktionieren müßen? Wenn das Ajuto nun immer älter wird, würde die Reparatur/Austausch teurer als das Auto wert wäre. Muß man alles funktionstüchtig halten oder nicht?

mfg

Beste Antwort im Thema

Oha...so, dann muß ich doch jetzt ein klein wenig OT antworten, sry vorab dafür...

Als Erstes:
@toyotahelferlein :
Sry für meine offensichtlich falsche Auffasung Deines Beitrages, mein Fehler!

@navec :
Ja, auch Du hast in der Hinsicht Recht, daß ich irgendwie die Grund-Fragestellung falsch in Erinnerung hatte (auf der ich ja so gern selbst immer wieder herumreite und auch darauf hinweise...).

@Moers75 :
Danke für die Richtigstellung der Zusammenhänge!

@admin (für den Fall, daß sich jemandem diese Frage aufdrängen sollte..) :
Nein, ich möchte keinen meiner Beiträge gelöscht oder bearbeitet sehen, denn ich kann damit leben, wenn ich etwas falsch gemacht habe und dies auch (öffentlich) zugeben...was hier ja jetzt ganz offensichtlich passiert ist.
Ich habe einfach ganz klar Themen und Vorgaben aus verschiedenen Bereichen zusammengewürfelt und meine Antworten hier entsprechend verfaßt.
Für daraus entstandenen Unmut möchte ich mich hier jetzt entschuldigen...deshalb meine Bitte, die Beiträge in der ursprünglichen Form bestehen zu lassen.

Ich gelobe Besserung! 😁

Nochmals sry für OT!

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Oder er hatte einfach 'nen sch*** Tag, was ich für erheblich wahrscheinlicher halte weil ich regelmäßig mit sieben unserer Familienautos da bin und mich die Anderen dort recht gut kennen.
Ich hatte lediglich den Wagen zur Reinigung komplett leer geräumt bevor ich zur HU fuhr...sonst hätte ich die auch an Ort und Stelle repariert 😉
Diesen Prüfer habe ich aber davor immer nur sehen können...und auch schon mehrfach mit ihm gesprochen...nur eben bis dahin noch keine Abnahme von ihm machen lassen.
Ich bin mir mehr als sicher, daß das mit 'Korrektheit' an diesem Tag so richtig garnichts zu tun hatte! 😁

in der Checkliste des TÜV-Rheinland für Pkw steht u.a.:

Zitat:

Sind die Kontrollleuchten von ABS, Airbag, Motorsteuerung etc. während der Fahrt aktiv? Dann suchen Sie bitte vor der HU eine Werkstatt auf

Umkehrschluss:
Zumindest wenn Warnleuchten für "wichtige" Komponenten bei laufendem Motor aktiv sind, gibt es keine Plakette.

Die Kennzeichenleuchte war für relativ kurze Zeit ein ein erheblicher Mangel. Das wurde aber wieder auf gering geändert, nachdem man gemerkt hat, dass das wohl etwas zu viel war.

Zitat:

@4Takt schrieb am 13. Oktober 2019 um 12:12:38 Uhr:


Laut deinem Link liegt es im Ermessungsspielraum des Prüfers,

Das ist richtig.

Zitat:

@4Takt schrieb am 13. Oktober 2019 um 12:12:38 Uhr:


aber mein Prüfer sagt, er trägt das defekte Birnchen einfach nicht in den Prüfbericht ein, denn wenn es offiziell drin steht, gibt es keine Plakette. Früher schon, aber heute nicht mehr.

Das ist falsch. Wenn das Birndl im Bericht steht, dann als geringer Mangel, d.h. Plakette wird erteilt.

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Zitat:

@navec schrieb am 13. Oktober 2019 um 12:44:34 Uhr:


in der Checkliste des TÜV-Rheinland für Pkw steht u.a.:

Zitat:

@navec schrieb am 13. Oktober 2019 um 12:44:34 Uhr:



Zitat:

Sind die Kontrollleuchten von ABS, Airbag, Motorsteuerung etc. während der Fahrt aktiv? Dann suchen Sie bitte vor der HU eine Werkstatt auf

Umkehrschluss:
Zumindest wenn Warnleuchten für "wichtige" Komponenten bei laufendem Motor aktiv sind, gibt es keine Plakette.

Ich denke das ist auch logisch nachvollziehbar, weil die Warn- und/oder Kontrollleuchten ja in aller Regel einen Defekt oder eine Abnutzung eines Bauteils/Systems anzeigen, was erheblichen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben könnte.

Wenn so ein "Kontrolllämpchen" den Geist auf gibt (warum auch immer) hätte ein Fahrer das Problem einen Fehler des Systems (während der Fahrt oder nur laufenden Motors) zu erkennen, wofür dieses Lämpchen gedacht ist. Das müsste aber ein Prüfer (auch der KFZ-Nutzer) sehen/erkennen, wenn die Zündung eingeschaltet wird.

Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 13. Oktober 2019 um 13:16:28 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 13. Oktober 2019 um 12:44:34 Uhr:


in der Checkliste des TÜV-Rheinland für Pkw steht u.a.:

Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 13. Oktober 2019 um 13:16:28 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 13. Oktober 2019 um 12:44:34 Uhr:


Umkehrschluss:
Zumindest wenn Warnleuchten für "wichtige" Komponenten bei laufendem Motor aktiv sind, gibt es keine Plakette.

Ich denke das ist auch logisch nachvollziehbar, weil die Warn- und/oder Kontrollleuchten ja in aller Regel einen Defekt oder eine Abnutzung eines Bauteils/Systems anzeigen, was erheblichen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben könnte.

Wenn so ein "Kontrolllämpchen" den Geist auf gibt (warum auch immer) hätte ein Fahrer das Problem einen Fehler des Systems (während der Fahrt oder nur laufenden Motors) zu erkennen, wofür dieses Lämpchen gedacht ist. Das müsste aber ein Prüfer (auch der KFZ-Nutzer) sehen/erkennen, wenn die Zündung eingeschaltet wird.

Der normale Nutzer eigentlich nur, wenn er bei Zündung an die Betriebsanleitung bemüht. Ich wüsste aus dem Kopf nicht, welche Warnlampen dann insgesamt leuchten sollten und ob das jeder Prüfer sieht, wage ich mal zu bezweifeln.

Zitat:

@navec schrieb am 13. Oktober 2019 um 13:31:46 Uhr:



Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 13. Oktober 2019 um 13:16:28 Uhr:

Zitat:

@navec schrieb am 13. Oktober 2019 um 13:31:46 Uhr:



Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 13. Oktober 2019 um 13:16:28 Uhr:


Ich denke das ist auch logisch nachvollziehbar, weil die Warn- und/oder Kontrollleuchten ja in aller Regel einen Defekt oder eine Abnutzung eines Bauteils/Systems anzeigen, was erheblichen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben könnte.

Wenn so ein "Kontrolllämpchen" den Geist auf gibt (warum auch immer) hätte ein Fahrer das Problem einen Fehler des Systems (während der Fahrt oder nur laufenden Motors) zu erkennen, wofür dieses Lämpchen gedacht ist. Das müsste aber ein Prüfer (auch der KFZ-Nutzer) sehen/erkennen, wenn die Zündung eingeschaltet wird.


Der normale Nutzer eigentlich nur, wenn er bei Zündung an die Betriebsanleitung bemüht. Ich wüsste aus dem Kopf nicht, welche Warnlampen dann insgesamt leuchten sollten und ob das jeder Prüfer sieht, wage ich mal zu bezweifeln.

Wer (als Fahrer) schaut schon ob alle Warnleuchten am Armaturenbrett auch an sind (die dann an sein müssten, bei Zündung an), im Alltag also. Ein Prüfer sollte dies m.M.n. müssen, ob er dies tut eine andere Frage. Wahrscheinlich kann er mit seinem Prüfequipment auch ohne funktionierende Warn- Kontrollleuchte erkennen ob ein Fehler im System vor liegt, bspw. das ABS ordnungsgemäß funktioniert. Ob dies in "jedem" Fall so sein könnte entzieht sich jetzt meiner Erkenntnis, weil ja in vielen Autos sehr viele unterschiedliche Systeme verbaut sein können (ausgestattet mit solchen Warn- Kontrollleuchten).

Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 13. Oktober 2019 um 13:47:55 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 13. Oktober 2019 um 13:31:46 Uhr:

Zitat:

@toyotahelferlein schrieb am 13. Oktober 2019 um 13:47:55 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 13. Oktober 2019 um 13:31:46 Uhr:



Der normale Nutzer eigentlich nur, wenn er bei Zündung an die Betriebsanleitung bemüht. Ich wüsste aus dem Kopf nicht, welche Warnlampen dann insgesamt leuchten sollten und ob das jeder Prüfer sieht, wage ich mal zu bezweifeln.

Wer (als Fahrer) schaut schon ob alle Warnleuchten am Armaturenbrett auch an sind (die dann an sein müssten, bei Zündung an), im Alltag also. Ein Prüfer sollte dies m.M.n. müssen, ob er dies tut eine andere Frage. Wahrscheinlich kann er mit seinem Prüfequipment auch ohne funktionierende Warn- Kontrollleuchte erkennen ob ein Fehler im System vor liegt, bspw. das ABS ordnungsgemäß funktioniert. Ob dies in "jedem" Fall so sein könnte entzieht sich jetzt meiner Erkenntnis, weil ja in vielen Autos sehr viele unterschiedliche Systeme verbaut sein können (ausgestattet mit solchen Warn- Kontrollleuchten).

Der Prüfer prüft die Kontrolleuchten moderner Autos schon alleine wegen der Airbaglampe. Die Airbaglampe darf nicht nur "im Betrieb nicht leuchten", sondern muss bei Zündung an für etwa 3 Sekunden an sein und dann schon ausgehen bevor der Motor gestartet wird. Die Kontrolle der Motorkontrolleuchte ist Teil der Abgasuntersuchung. Wenn er bei einem odernen Auto nicht danach schaut, macht dass aber nix, der AU Tester wird mittels OBD Adapter schon verraten, ob die an ist oder nicht. Ebenso gehört die Überprüfung der Blinkerkontrolleuchten natürlich auch dazu.

Im Mangelbaum (HU Richtlinie) ist eine defekte Außenleuchte ein Mangel. Ein Erheblicher Mangel liegt dann vor, wenn die Leuchte nur einmal vorhanden ist, z.B. die Nebelschlussleuchte. Ansonsten ist eine einzelne Defekte Leuchte ein geringer Mangel. Erst bei zwei heißt es "wiederkommen"...

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 13. Oktober 2019 um 17:32:02 Uhr:


Der Prüfer prüft die Kontrolleuchten moderner Autos schon alleine wegen der Airbaglampe. Die Airbaglampe darf nicht nur "im Betrieb nicht leuchten", sondern muss bei Zündung an für etwa 3 Sekunden an sein und dann schon ausgehen bevor der Motor gestartet wird

Das gilt nicht nur für die Airbag-Lampe sondern auch noch für etliche weitere.

Weil natürlich nicht jeder Prüfer bei jedem Auto auswendig weiß welche das sind hat er ein Informationssystem, dass ihm die Prüfvorgaben anzeigt. Das sollte grundsätzlich für alle Autos ab EZ 01.04.2006 funktionieren.

Zitat:

Im Mangelbaum (HU Richtlinie) ist eine defekte Außenleuchte ein Mangel. Ein Erheblicher Mangel liegt dann vor, wenn die Leuchte nur einmal vorhanden ist, z.B. die Nebelschlussleuchte. Ansonsten ist eine einzelne Defekte Leuchte ein geringer Mangel. Erst bei zwei heißt es "wiederkommen"...

Ganz so einfach ist es leider nicht.

Auch eine einzelne ausgefallene Schluß- oder Begrenzungsleuchte ist ein erheblicher Mangel, ebenso ein ausgefallenes Abblendlicht. Wenn eine von mehr als zwei Bremsleuchten nicht leuchtet ist es dagegen ein geringer Mangel. Eine von zweien dagegen wieder erheblich.

Tatsächlich ist aber (bei uns) inzwischen auch eine komplett ausgefallene Kennzeichenbeleuchtung (also zwei von zwei oder eine von einer) erheblich. Das war vorher mal anders, die grünen Kollegen hatten das aber schon länger so. Obwohl der Mangelbaum im Prinzip einheitlich sein sollte 🙁

Danke euch beiden, es gibt da also schon erhebliche Unterschiede, je nach dem, ergo Fahrzeugspezifisch. Macht auch Sinn. Gerade am Beispiel der Kennzeichenbeleuchtung gut zu erkennen. Ganz "Dunkel" darf es da eben nie sein ;-)), selbst eine Verschmutzung müsste dann beseitigt werden, die Ordnungshüter wollen schließlich erkennen können wer da gerade eine Ordnungswidrigkeit, bspw., gerade begeht ;-))

Und davon abgesehen hat der Prüfingenieur grundsätzlich erst mal recht. Wenn er will bekommste ne Plakette, wenn nicht dann eben nicht. Kannst schließlich "klagen". Denn ob er richtig liegt nie 100% sicher.

Dann musst du aber den entsprechenden Landkres verklagen - viel Spaß dabei.

Dass das Sinn macht hab ich nicht behauptet. Sowas wegen einer Lappalie ist eher ein Job für Querulanten mit Vollkasko-Rechtsschutz ohne SB und viel Freizeit.

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