Elischt die Betriebserlaubis ohne Elektronische-Helferlein?
Hallo,
ich habe das erste Auto mit Radar bzw das Auto bremst von alleine. Ich habe auch ESP, das Auto verhindert starkes schaukeln bei Gefahr. Ich habe ein Elektrischen Gurtstraffer im Auto.
Mich würde nun interessieren ob solche zusätzlichen Helferlein unbedingt funktionieren müßen? Wenn das Ajuto nun immer älter wird, würde die Reparatur/Austausch teurer als das Auto wert wäre. Muß man alles funktionstüchtig halten oder nicht?
mfg
Beste Antwort im Thema
Oha...so, dann muß ich doch jetzt ein klein wenig OT antworten, sry vorab dafür...
Als Erstes:
@toyotahelferlein :
Sry für meine offensichtlich falsche Auffasung Deines Beitrages, mein Fehler!
@navec :
Ja, auch Du hast in der Hinsicht Recht, daß ich irgendwie die Grund-Fragestellung falsch in Erinnerung hatte (auf der ich ja so gern selbst immer wieder herumreite und auch darauf hinweise...).
@Moers75 :
Danke für die Richtigstellung der Zusammenhänge!
@admin (für den Fall, daß sich jemandem diese Frage aufdrängen sollte..) :
Nein, ich möchte keinen meiner Beiträge gelöscht oder bearbeitet sehen, denn ich kann damit leben, wenn ich etwas falsch gemacht habe und dies auch (öffentlich) zugeben...was hier ja jetzt ganz offensichtlich passiert ist.
Ich habe einfach ganz klar Themen und Vorgaben aus verschiedenen Bereichen zusammengewürfelt und meine Antworten hier entsprechend verfaßt.
Für daraus entstandenen Unmut möchte ich mich hier jetzt entschuldigen...deshalb meine Bitte, die Beiträge in der ursprünglichen Form bestehen zu lassen.
Ich gelobe Besserung! 😁
Nochmals sry für OT!
87 Antworten
Zitat:
@4Takt schrieb am 7. Oktober 2019 um 10:51:24 Uhr:
Zitat:
@Matsches schrieb am 7. Oktober 2019 um 08:36:22 Uhr:
Grobe Richtschnur: Alles was gelbe oder rote Lampen anschaltet, ist auch relevant.
Und was ist dann mit der Heckscheiben- und der Sitzheizung?
Da gehen auch rote Lämpchen an.
Nö. Da gehen Kontrollleuchten an, aber keine Warnleuchten.
Deswegen steht da Richtschnur....
Damit hat er ja völlig Recht.
Bei mir geht auch ne Lampe an wenn der Ölstand niedrig oder das Wischwasser leer ist. Oder die Handbremse gezogen ist. Hat damit aber nix zu tun.
Zitat:
@S Klasse Fan schrieb am 7. Oktober 2019 um 16:35:43 Uhr:
..Bei mir geht auch ne Lampe an wenn.. ..das Wischwasser leer ist...
Gut, denn ein leerer Wischwassertank ist sogar strafbar und wenn im Winter kein Frostschutz drin ist, erst recht.
Zitat:
@4Takt schrieb am 7. Oktober 2019 um 18:28:54 Uhr:
Zitat:
@S Klasse Fan schrieb am 7. Oktober 2019 um 16:35:43 Uhr:
..Bei mir geht auch ne Lampe an wenn.. ..das Wischwasser leer ist...
Gut, denn ein leerer Wischwassertank ist sogar strafbar und wenn im Winter kein Frostschutz drin ist, erst recht.
Hä?
Ähnliche Themen
@4Takt: Du hast das Ironie-I vergessen 😉
Nicht dass bei der zuständigen Polizei auf einmal Strafanzeigen wegen leeren Wischwassers eingehen 😉
@4TaktZitat:
@S Klasse Fan schrieb am 7. Oktober 2019 um 18:36:32 Uhr:
@4Takt: Du hast das Ironie-I vergessen 😉Nicht dass bei der zuständigen Polizei auf einmal Strafanzeigen wegen leeren Wischwassers eingehen 😉
Wie denn als Selbstanzeigen? 😁
Spaß beiseite... Streng genommen muss der Tüv Prüfer den Waschwasserbehälter auch nicht auf Füllung kontrollieren oder nachfüllen. Die Waschwasseranlage wird beim Tüv geprüft und hat zu funktionieren.
Zitat:
@Matsches schrieb am 7. Oktober 2019 um 08:36:22 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 5. Oktober 2019 um 14:23:10 Uhr:
Was entscheident ist, dürfte der TÜV-Prüfer dir sagen bzw. dem Auto die Plakette verweigern. Ob der Prüfer weiß, was in der BE steht, wage ich zu bezweifeln.Muss er auch gar nicht wissen.
Das Auto weiß es nämlich, und das wird ihm alle relevanten Fehler mitteilen.
Grobe Richtschnur: Alles was gelbe oder rote Lampen anschaltet, ist auch relevant.
Naja, wenn beim TÜV meine gelbe Kontrolleuchte leuchtet, die anzeigt dass ne Birne defekt ist, interessiert dass den TÜV nicht. Wenn die gelbe Kontrollleuchte leuchtet, die anzeigt, dass das Wischwasser auf MIN ist, interessiert ihn das auch nicht, hauptsache spritzt und wischt und wenn die Gelbe Leuchte leuchtet, die anzeigt, dass der Ölstand auf Minimum ist, interessiert ihn dass auch nicht, hauptsache es ist noch Öl drin (für die AU). Wenn dann noch die gelbe Tankanzeige angeht, interessiert ihn dass auch nicht, hauptsache dass Auto kommt durch die Prüfstraße.
Wichtig ist, dass die Gelbe ABS Leuchte aus ist und die rote Airbaglampe...
Wenn man allerdings mit nem leuchtenden Christbaum zum TÜV fährt, dann schaut der durchaus schon 3x alles andere nach, also ... kommt nicht so gut. Man fährt ja auch mit nem geputzten und gewaschenem Auto zum TÜV, genau wie man sich vor dem Zahnarztbesuch die Zähne putzt...
Zitat:
@Matsches schrieb am 7. Oktober 2019 um 08:36:22 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 5. Oktober 2019 um 14:23:10 Uhr:
Was entscheident ist, dürfte der TÜV-Prüfer dir sagen bzw. dem Auto die Plakette verweigern. Ob der Prüfer weiß, was in der BE steht, wage ich zu bezweifeln.Muss er auch gar nicht wissen.
Das Auto weiß es nämlich, und das wird ihm alle relevanten Fehler mitteilen.
Grobe Richtschnur: Alles was gelbe oder rote Lampen anschaltet, ist auch relevant.
Ganz so einfach ist es nicht:
Es kann auch ein erheblicher Mangel sein, wenn gelbe oder rote (oder sogar andersfarbige) Lampen _nicht_ angehen.
Dazu müsste der Prüfer schon wissen, was das Auto alles hat bzw. haben müsste. Airbags und ABS kann man ja i.d.R. durch einfaches Hinschauen erkennen, bei ESP wird es schon schwieriger.
Bei neueren Fahrzeugen sollte aber das Informationssystem des Prüfers wissen, was das Auto hat bzw. haben könnte und wie man das erkennt. Und genau dann wird es spannend, wenn ursprünglich verbaute Systeme (Abbiegelicht, Spurhalte- oder Abstands-Assistenten) nicht mehr vorhanden oder noch vorhanden, aber deaktiviert sind. (was ja die ursprüngliche Frage in diesem Thread war)
Seit ein paar Jahren gibt es doch eine Winterreifenpflicht bei winterlichen Verhältnissen und bei diesen Reifen langt dann nicht mehr das M&S-Zeichen. Die müssen dann das Schneeflocken-Symbol tragen. Wer dann mit Sommerreifen im Winter stecken bleibt, bekommt ein Bussgeld. Soweit klar oder?
Dabei wurde es aber auch Pflicht, das im Winter immer ein Frostschutzmittel im Wischwasser sein muss, was natürlich voraussetzt, das überhaupt Wischwasser drin ist.
Und nur, weil ihr das nicht wisst, ist es trotzdem so, ist allerdings kein Prüfkriterium bei der HU.
Die Winterreifenpflicht bei winterlichen Verhältnissen ist auch kein Prüfkriterium bei der HU – was sollte das eine auch mit dem anderen zu haben? Es wird bei der HU auch nicht kontrolliert, ob du zu schnell fährst oder mit zu geringem Abstand einen Radler überholst.
Es ging mir nur darum, das sich mehrere User über mich lustig gemacht haben, als ich behauptete, das im Wischwasserbehälter auch immer Wischwasser drin sein muss, im Winter sogar mit Frostschutzmittel, sonst gibt es ein Bussgeld.
es gibt meines Wissens keine werkseitige Warn-, Kontrollleuchte oder Klartextanzeige, die direkt oder indirekt darauf hinweist, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist.....
Wenn z.B. die gelbe Motor-/Abgas-Kontrollleuchte eingeschaltet bleibt, wird man trotzdem kaum durch HU/AU kommen.
Zitat:
@4Takt schrieb am 8. Oktober 2019 um 10:06:30 Uhr:
Es ging mir nur darum, das sich mehrere User über mich lustig gemacht haben, als ich behauptete, das im Wischwasserbehälter auch immer Wischwasser drin sein muss, im Winter sogar mit Frostschutzmittel, sonst gibt es ein Bussgeld.
Das Thema ist "nicht" HU/AU, sondern ob und wann die "BE" eines Fahrzeuges erlöschen könnte und das wird wohl kaum der Fall sein "nur" weil kein Wasser (oder ohne Frostschutz) im Wischwasserbehälter drin ist. Auch nicht "automatisch" weil man mit den "falschen" Reifen unterwegs ist. Das hängt von den Straßenverhältnissen ab und kann auch an keinem festen Datum festgemacht werden. Bei Kontrolle könnte die Polizei dann die Weiterfahrt verhindern und ein Knöllchen verhängen. Die "BE" erlischt wenn bspw. technische Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, "ohne" TÜV-Abnahme.
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 7. Oktober 2019 um 19:53:34 Uhr:
Naja, wenn beim TÜV meine gelbe Kontrolleuchte leuchtet, die anzeigt dass ne Birne defekt ist, interessiert dass den TÜV nicht.
Das glaubst auch nur du.
Ich denke da so z. B. an das linke Bremslicht.
Mit sowas kommst du nicht durch den TÜV.
Zitat:
@amdwolle schrieb am 8. Oktober 2019 um 11:34:09 Uhr:
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 7. Oktober 2019 um 19:53:34 Uhr:
Naja, wenn beim TÜV meine gelbe Kontrolleuchte leuchtet, die anzeigt dass ne Birne defekt ist, interessiert dass den TÜV nicht.
Das glaubst auch nur du.
Ich denke da so z. B. an das linke Bremslicht.
Mit sowas kommst du nicht durch den TÜV.
Genau so ist es, selbst wenn nur eine "Standlichbirne" defekt sein sollte, muss die Vorort erneuert werden, so etwas gehört in die "Bordapotheke" ;-)), wie auch alle anderen möglichen Birnchen, die unterwegs kaputt gehen können.