Elischt die Betriebserlaubis ohne Elektronische-Helferlein?
Hallo,
ich habe das erste Auto mit Radar bzw das Auto bremst von alleine. Ich habe auch ESP, das Auto verhindert starkes schaukeln bei Gefahr. Ich habe ein Elektrischen Gurtstraffer im Auto.
Mich würde nun interessieren ob solche zusätzlichen Helferlein unbedingt funktionieren müßen? Wenn das Ajuto nun immer älter wird, würde die Reparatur/Austausch teurer als das Auto wert wäre. Muß man alles funktionstüchtig halten oder nicht?
mfg
Beste Antwort im Thema
Oha...so, dann muß ich doch jetzt ein klein wenig OT antworten, sry vorab dafür...
Als Erstes:
@toyotahelferlein :
Sry für meine offensichtlich falsche Auffasung Deines Beitrages, mein Fehler!
@navec :
Ja, auch Du hast in der Hinsicht Recht, daß ich irgendwie die Grund-Fragestellung falsch in Erinnerung hatte (auf der ich ja so gern selbst immer wieder herumreite und auch darauf hinweise...).
@Moers75 :
Danke für die Richtigstellung der Zusammenhänge!
@admin (für den Fall, daß sich jemandem diese Frage aufdrängen sollte..) :
Nein, ich möchte keinen meiner Beiträge gelöscht oder bearbeitet sehen, denn ich kann damit leben, wenn ich etwas falsch gemacht habe und dies auch (öffentlich) zugeben...was hier ja jetzt ganz offensichtlich passiert ist.
Ich habe einfach ganz klar Themen und Vorgaben aus verschiedenen Bereichen zusammengewürfelt und meine Antworten hier entsprechend verfaßt.
Für daraus entstandenen Unmut möchte ich mich hier jetzt entschuldigen...deshalb meine Bitte, die Beiträge in der ursprünglichen Form bestehen zu lassen.
Ich gelobe Besserung! 😁
Nochmals sry für OT!
87 Antworten
Und kassieren sie nicht selten gleich ein,weil offensichtlich in der Politik der viel zitierte Fachkräftemangel real ist. 😎
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Oktober 2019 um 12:34:35 Uhr:
Eine Sitzheizung ist nicht Teil einer BE. Es geht nicht darum, dass alles, was eingebaut ist, funktionieren muss. Sondern darum, dass Dinge, die Teil der Betriebserlaubnis sind, eingebaut sein und funktionieren müssen, sonst erlischt die BE.
Das sehe ich nicht so. Die Sicherheitstechnische Ausrüstung muss natürlich funktionieren. Wenn du sie ausbaust oder lahm legst, dann erlischt die Betriebserlaubnis. Dafür ist aber eine "Veränderung" nötig, also es muss jemand aktiv gehandelt haben. Wenn es von selbst kaputt geht, hat das Fahrzeug einfach nur einen Mangel, davon erlischt nicht die Betriebserlaubnis.
Baue ich meine Bremsleuchten aus, weil ich der Meinung bin dass es Datenschutz ist und niemanden was angeht, ob ich bremse oder nicht, dann führt dass zum Erlöschen der BE.
Wenn die Birnen aber von selbst durchbrennen, ist dass nur ein einfacher Mangel ander Beleuchtung.
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 6. Oktober 2019 um 11:05:19 Uhr:
… Wenn die Birnen aber von selbst durchbrennen, ist dass nur ein einfacher Mangel ander Beleuchtung.
Dass es nicht um diese Fälle, war eigentlich allen klar. Naja, fast allen 😉
Eine funktionierende Birne ist übrigens nicht Teil der BE, sondern das Vorhandensein vorgeschriebener und zugelassener Beleuchtungseinrichtungen. Daher kann eine durchgebrannte Birne nicht zum Erlöschen der BE führen, auch wenn du das so konstruierst.
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 6. Oktober 2019 um 11:05:19 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Oktober 2019 um 12:34:35 Uhr:
Eine Sitzheizung ist nicht Teil einer BE. Es geht nicht darum, dass alles, was eingebaut ist, funktionieren muss. Sondern darum, dass Dinge, die Teil der Betriebserlaubnis sind, eingebaut sein und funktionieren müssen, sonst erlischt die BE.Das sehe ich nicht so. Die Sicherheitstechnische Ausrüstung muss natürlich funktionieren. Wenn du sie ausbaust oder lahm legst, dann erlischt die Betriebserlaubnis. Dafür ist aber eine "Veränderung" nötig, also es muss jemand aktiv gehandelt haben. Wenn es von selbst kaputt geht, hat das Fahrzeug einfach nur einen Mangel, davon erlischt nicht die Betriebserlaubnis.
Baue ich meine Bremsleuchten aus, weil ich der Meinung bin dass es Datenschutz ist und niemanden was angeht, ob ich bremse oder nicht, dann führt dass zum Erlöschen der BE.
Wenn die Birnen aber von selbst durchbrennen, ist dass nur ein einfacher Mangel ander Beleuchtung.
Exakt so ist es.
Ich hab die Diskussionen auch schon im Freundeskreis gehabt, bei denen erlischt die ABE wenn nachts auf einer abgelegenen Autobahn ein Leuchtmittel kaputt geht und die rufen dann den ADAC.
Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und behaupten, dass die ABE auch nicht bei jeder aktiven Änderung erlischt.
Wenn bei meinem Auto vorne ein Leuchtmittel defekt ist, dann prüfe ich das. Wenns am Leuchtmittel liegt, dann fliegt das in den Müll.
Ich fahre dann zum Teilehändler um die Ecke und hole neue Lampen, auf dem Weg dahin aber ein Fahrzeug ohne Leuchtmittel.
Dass deswegen die ABE erlöschen soll halte ich für absoluten Unsinn.
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Die Erlaubnis zum Betrieb erlischt, wenn beisp. das Abblendlicht defekt ist und man nun Nachts mit dem Fz. fährt. Ist eine Ordnungswidrigkeit wenn man erwischt wird und ist fatal teuet bei Unfall.
Zitat:
@Genie21 schrieb am 6. Oktober 2019 um 16:29:22 Uhr:
Die Erlaubnis zum Betrieb erlischt, wenn beisp. das Abblendlicht defekt ist und man nun Nachts mit dem Fz. fährt. Ist eine Ordnungswidrigkeit wenn man erwischt wird und ist fatal teuet bei Unfall.
Und exakt das ist Unsinn.
Die Betriebserlaubnis erlischt, oder sie erlischt nicht. Dieses nachts darf man dann aber nur wenns zufällig hell ist und bei Unfall wirds teuer etc ist alles Rumgewurschtel, hat mit der ABE aber nix zu tun.
Zitat:
@S Klasse Fan schrieb am 6. Oktober 2019 um 14:49:25 Uhr:
… Ich fahre dann zum Teilehändler um die Ecke und hole neue Lampen, auf dem Weg dahin aber ein Fahrzeug ohne Leuchtmittel.Dass deswegen die ABE erlöschen soll halte ich für absoluten Unsinn.
Es hat auch niemand behauptet, dass bei einem kaputten Leuchtmittel die BE erlischt.
Der Beitrag von Genie21 kam erst nach deinem. Vorher hat niemand gesagt, dass ein kaputtes Leuchtmittel die BE erlöschen lässt.
Du bringst grad ein paar posts durcheinander … 😉
mit deinem post "Dass deswegen die ABE erlöschen soll halte ich für absoluten Unsinn." hast du Mark-86 zitiert, der aber nichts davon schrieb, dass ein defektes Leuchtmittel die BE erlöschen lässt.
Dass das doch so wäre, hat Genie21 gesagt (und liegt damit falsch), aber eben erst nach deinem post.
Ist aber doch auch egal, da wir ja alle der selben Meinung sind: Eine kaputte Birne hat nichts mit der BE zu tun.
Jetzt habt ihr euch aber selber gegenseitig mit den Wortklaubereien ausgespielt 😉
Unterscheiden muss man drei Dinge:
1. die ABE (im Sinne einer nationalen oder meinetwegen auch internationalen Typgenehmigung)
Die bezieht sich auf den Fahrzeugtyp (z.B.: Golf VII) und erlischt ganz bestimmt nicht, wenn jemand an einem Exemplar dieses Typs etwas verändert hat. Wäre auch ziemlich böse, wenn keine neuen Gölfe mehr zugelassen werden dürften weil Manni B. an seinen Golf falsche Felgen montiert hat 😉
Für bereits zugelassene Fahrzeuge ist die ABE dann aber wieder unwichtig. So dürfen z.B. die bereits zugelassenen Golf IV auch weiterhin betrieben werden, obwohl deren Typgenehmigung schon lange erloschen ist (weil der Golf IV nicht mehr den aktuellen Vorschriften entpricht). Deswegen dürfen aber heute keine neuen Golf IV mehr zugelassen werden.
2. die BE des einzelnen Fahrzeugs
Wann die erlischt steht in §19(2) StVZO: nur bei bewussten Änderungen. Nicht bei Mängeln durch Verschleiß, Alterung, Unfall oder ähnliches. Wenn die BE erloschen ist, darf man nur noch Fahrten zur Wiedererlangung einer BE machen.
3. Die Erlaubnis, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu betreiben:
Dafür braucht es neben der BE nach Nr. 2 auch noch einen vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs. Wenn also die Bremsleitung geplatzt ist, darf man damit nicht mehr fahren. Auch wenn die geplatzte Bremsleitung keinerlei Auswirkungen auf die BE hat.
Ob man jetzt mit einem kaputten Leuchtmittel im Sinne meiner Nr. 3 nicht mehr fahren darf hängt wohl vor allem davon ab, ob es gerade dunkel oder hell ist, welches Leuchtmittel es ist und welche Kompensationsmöglichkeiten man hat. Ich würde z.B. zustimmen, dass man bei ausgefallenem linken Scheinwerfer in dunkler Nacht nicht weiterfahren darf. Wenn man allerdings Nebelscheinwerfer hat und diese zuschaltet, darf man IMNSHO die Fahrt noch zu mindestens bis zur nächsten Reparaturmöglichkeit fortsetzen.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 5. Oktober 2019 um 14:23:10 Uhr:
Was entscheident ist, dürfte der TÜV-Prüfer dir sagen bzw. dem Auto die Plakette verweigern. Ob der Prüfer weiß, was in der BE steht, wage ich zu bezweifeln.
Muss er auch gar nicht wissen.
Das Auto weiß es nämlich, und das wird ihm alle relevanten Fehler mitteilen.
Grobe Richtschnur: Alles was gelbe oder rote Lampen anschaltet, ist auch relevant.
Zitat:
@Matsches schrieb am 7. Oktober 2019 um 08:36:22 Uhr:
Grobe Richtschnur: Alles was gelbe oder rote Lampen anschaltet, ist auch relevant.
Und was ist dann mit der Heckscheiben- und der Sitzheizung?
Da gehen auch rote Lämpchen an.