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Elektronischer Wartungsnachweis

Themenstarteram 3. Dezember 2008 um 19:25

Ich hatte jetzt gerade am Freitag meine erste 15tkm-Inspektion für meinen Cuore und bin bei 15.279 beim Händler gewesen und habe in meinem elektronischen Wartungsnachweis jetzt den folgenden Zusatztext drin gehabt:

ACHTUNG: DURCH DEN ÜBERZOGENEN WARTUNGSINTERVALL KANN ES ZU PROBLEMEN BEI MÖGLICHEN GARANTIEANSPRÜCHEN KOMMEN

(die Grossbuchstaben mögt ihr bitte entschuldigen, genau in diesen Grossbuchstaben steht es auf dem Zettel)

und das bei 279km drüber !!!!

DAS IST EINE FRECHHEIT DAIHATSU !!!!

Ich habe meinem Hänlder mein Missfallen über den Text deutlich zum Ausdruck gebracht. Er will da mal nachfragen, der Text stamme nicht von ihm.

Ich bin gespannt, wenn dieser Text bleiben sollte werde ich garantiert kein langfristiger zufriedener Kunde. Ich kann beim besten Willen meine Inspektionstermine nicht so legen daß eine Überschreitung von ein paar hundert km auszuschliessen sind.

15 Antworten
am 3. Dezember 2008 um 19:35

Das Perverse ist: Nach den Garantiebedingungen mußt Du spätestens nach 15000 km dagewesen sein. Diese Frist hast Du überzogen und da die Garantie eine freiwillige Leistung ist, könnte es tatsächlich zu Problemen kommen - was ich bei Daihatsu allerdings nicht erwarte.

Manche anderen Hersteller regeln es so, daß Du nichts gesagt bekommst und wenn eine Reparatur fällig wird, dann heißt es: "Da haben Sie aber das Inspektionsintervall um 1 km überzogen! Wir zahlen nicht!" Mir ist zwar kein solcher Fall bekannt, doch es gibt Marken, denen ich das zutrauen würde.

Daihatsu war früher wohl sehr kulant und selbst wenn der Auspuff in der Garantiezeit (immerhin bis 5 Jahre - was es bei Daihatsu ja schon länger gibt) durchrostete wurde der auf Garantie gewechselt.

Allerdings haben sich die Garantiebedingungen schon etwas verschärft. Der Auspuff ist z.B. neuerdings ein Verschleißteil, das keinesfalls mehr unter Garantie läuft.

Sobald 3 Jahre um sind, kann man anscheinend jegliche Lackgarantie und vor allem auch Kulanz vergessen. Rost (der teilweise schon nach derart kurzer Zeit in Falzen und an bestimmten anderen Stellen auftritt) wird nicht behoben.

Nur, wenn es sich um eine Durchrostung handelt, die nachweislich von innen kommt (und die gibt es nach 3 Jahren noch nicht).

 

Fazit:

Vorsorgen und Kundendienste einhalten, dann wird das schon hinhauen und der Daihatsu lange Spaß machen. Eine zusätzliche Hohlraumversiegelung schadet auch nicht.

 

Nochmal speziell zum Thema:

Soviel ich weiß (soll jetzt kein Gerücht sein, am besten einmal den Händler fragen) gewährt nicht Daihatsu die Garantie sondern der Händler. Somit muss sich der Händler - sofern er etwas auf Garantie macht - seine eigenen Auwendungen im Nachhinein von Daihatsu zurückholen.

Die Schuld liegt meiner Meinung nach also nicht nur beim Halter sondern auch bei der Werkstatt. Die kann zwar dem Kunden nicht ständig hinterherlaufen, aber könnte schon im Voraus darauf aufmerksam machen, dass die Intervalle einzuhalten sind.

Warum man gerne die Intervalle überzieht, ist mir allerdings nicht ganz plausibel... aber das machen wohl viele Leute...

Link

Wobei 100 bis 200 oder meinetwegen auch 300 km nun wirklich keine großen Strecken sind. Sicherlich kann der Hersteller sich rausreden, aber dass er dies tut glaube ich nicht.

Themenstarteram 3. Dezember 2008 um 20:19

Also ich habe einfache Strecke 68km zu meiner Arbeitsstätte und je nach Anforderun meiner besseren Hälfte nehm ich einen unserer beiden Fahrzeuge.

Wenn ich da einen Termin zur Inspektion 2-3 Wochen voraus vereinbare (kurzfristiger geht ja weder bei mir noch bei Werkstatt in der Regel), ist das nicht wirklich zuverlässig kalkulierbar ob ich da nicht leicht über das Intervall gerate.

Ich finde es von daher extrem kundenunfreundlich jetzt gleich so rabiat vorzugehen und diesen Text anzudrucken.

Ich bin gespannt wie sich mein Händler meldet. Auf alle Fälle ist mein Vertrauen in Daihatsu jetzt erstmal etwas gemindert.

am 3. Dezember 2008 um 20:33

Zitat:

Original geschrieben von fundive

Ich finde es von daher extrem kundenunfreundlich jetzt gleich so rabiat vorzugehen und diesen Text anzudrucken.

Ich bin gespannt wie sich mein Händler meldet. Auf alle Fälle ist mein Vertrauen in Daihatsu jetzt erstmal etwas gemindert.

Hättest Du mehr Vertrauen, wenn Deine Werkstatt Dir das nicht ausgedruckt und man Dich im Ernstfall sitzengelassen hätte? Sei doch froh, daß dieser Hinweis kam! Du selbst hast die Garantiebedingungen nicht eingehalten.

Aber Andere für die eigenen Fehler verantwortlich machen - typisch deutsche Tugend :rolleyes:

Themenstarteram 3. Dezember 2008 um 20:45

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Du selbst hast die Garantiebedingungen nicht eingehalten.

Aber Andere für die eigenen Fehler verantwortlich machen - typisch deutsche Tugend :rolleyes:

Nun mal halblang. Meine Werkstatt bietet nicht den Service dass ich da einfach hinkomme wenn ich kurz davor bin. Ich werde gezwungen mir 2-3 Wochen vorher Gedanken zu machen und da bleibt es nicht aus, daß man die in dieser Zeit noch zurückzulegende Strecke exakt vorhersagen kann. Muss man dann das Auto stehen lassen?

Selbst bei gesetzlich vorgeschriebenen Terminen wie der Hauptuntersuchung gibt es "Kulanzfristen" und auch bei Geschwindigkeitskontrollen etc. gibt es "Messtoleranzen". Und genau das sollte Daihatsu auch berücksichtigen. Meine "Überschreitung" ist mathematisch mit weniger als 2% anzugeben. Das ist keine Grösse die meines erachtens einen solchen Text rechtfertigt wenn man an zufriedenen Kunden interessiert ist.

Dass es auch Autofirmen gibt die nicht an zufriedenen Kunden interessiert sind hab ich selbst erfahren, eine dieser Firmen schreit jetzt auch laut nach einem Staatskredit ich jedoch habe mir erstmal vorgenommen Produkte aus diesem Haus zkünftig nicht mehr zu berücksichtigen. Und wenn Daihatsu das wirklich so meint wie sie es auf den Zettel schreiben werden Sie von mir zukünftig ebenfalls auf meiner pesönlichen schwarzen Liste geführt.

am 3. Dezember 2008 um 22:05

Daihatsu wird das höchstwahrscheinlich nicht so handhaben, daß sie Dich im Regen stehen lassen.

Richtig erkannt hast Du den unterschied zwischen Gesetzlichen Regelungen und freiwilligen Leistungen. In den gesetzlichen Regelungen HU und Tempo ist eine Kulanz/Toleranz gesetzlich verankert.

Bei der Garantie verhält es sich so: Der Hersteller bietet sie an, ohne es gesetzlich zu müssen, und kann diese an feste Bedungungen knüpfen, die Du dann einzuhalten hast, wenn Du Garantieleistungen beanspruchen willst.

Dies ist - im Gegensatz zu den oben genannten gesetzlichen Regelungen - Vertragsrecht. Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages hast Du die Garantiebedingungen anerkannt und die einzige Möglichkeit, daß Dir Garantieleistungen nach diesem Vertragsbruch noch zustehen, ist, wenn der Vertrag oder einzelne Klauseln darin sittenwidrig sind.

Wenn Daihatsu jetzt noch Werkstattkosten übernimmt, ist es keine Garantie mehr, sondern Kulanz und Du darfst Daihatsu dann dankbar sein. Daihatsu könnte sich jetzt auf Nichteinhaltung der Bedingungen berufen, Deine Garantie ist wahrscheinlich endgültig vorbei.

Sorry, wenn das vielleicht zu hart für Dich rüberkommen sollte, aber so ist die Rechtslage. Es kann höchstens noch sein, daß in den genauen Vertragsunterlagen und/oder Garantiebedingungen noch eine Möglichkeit besteht, daß Du doch noch in der Garantie bist. Das halte ich allerdings für unwahrscheinlich.

Hallo,

ich schätze mal, da es sich um einen elektronischen Wartungsnachweis handelt, wird diese Warnung automatisch ausgedruckt, wenn der vorgegebene Wartungsintervall überzogen wurde - möglicherweise schon ab dem 1. km zuviel. Elektronik rechnet halt und denkt nicht.

Immerhin heißt es dort aber nur, es "kann" zu Problemen kommen, nicht: "es kommt zu Problemen". Ein Hinweis darauf, dass es sich tatsächlich um eine pauschale Warnung handelt, nicht um eine bereits feststehende Tatsache.

Also erst mal abwarten und nicht gleich aufregen.

Unabhängig davon hat meehster recht: Garantieleistungen sind (im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung) freiwillig, d.h. der Anbieter kann diese an Bedingungen knüpfen, die er selbst festlegt. Ob es besonders geschickt, bzw. kundenfreundlich wäre, die freiwillig angebotene Garantieleistung bereits bei einer geringen Überschreitung der vorgesehenen Wartungsintervalle abzulehnen, ist eine ganz andere Sache. Ich glaube nicht, dass sich ein Autohersteller heute noch leisten kann, dann wirklich so stur zu sein.

Die Reaktion von Daihatsu, bzw. des Händlers auf die Nachfrage ist übrigens auch schon vorhersehbar: Die werden bei ihrer pauschalen Aussage bleiben, dass es bei Überschreitung der Wartungsintervalle zu Problemen kommen "kann". Denn sonst müssten sie ja praktisch eine Grenze festlegen, bis zu der eine Überschreitung noch tolerierbar ist. Und das werden die ganz sicher nicht tun.

Gruß

Dichterfürst

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 20:29

Als Kunde mag ich es aber auf keinen Fall wenn ich meine Inspektionen schön brav durchführe und dann bei einer für mich als winzig empfundenen Abweichung gedroht bekomme. Und wenn ich als Kunde etwas nicht mag, kann es schnell passieren dass ich ein Ex-Kunde werde.

Und ob sich das gerade für einen so kleinen Hersteller (in D) wie Daihatsu auszahlt wage ich zu bezweifeln. So werden keine Dauerfreundschaften geschlossen.

am 4. Dezember 2008 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von fundive

Als Kunde mag ich es aber auf keinen Fall wenn ich meine Inspektionen schön brav durchführe und dann bei einer für mich als winzig empfundenen Abweichung gedroht bekomme.

Gedroht bekommst ja nichts. Du wirst freundlicherweise darauf hingewiesen, daß es wegen Deines Fehlverhaltens zu Prtoblemen kommen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von fundive

Und wenn ich als Kunde etwas nicht mag, kann es schnell passieren dass ich ein Ex-Kunde werde.

Daß Du es nicht magst, daß Du informiert wirst - dann ist Dir auch nicht mehr zu helfen...

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 21:40

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Du wirst freundlicherweise darauf hingewiesen, daß es wegen Deines Fehlverhaltens zu Prtoblemen kommen könnte.

Nun, genau darum geht es ja, ich akzeptiere dieses "Fehlverhalten" nicht als solches.

Und dieses mir vorzuwerfen empfinde ich als Frechheit. Da kannst Du jetzt noch weiterdiskutieren wie Du willst, das ist eben meine Meinung.

Und wenn ein Hersteller dann mathematisch so genau auf Grenzen achtet, dann bin ich bei diesem Hersteller falsch. Das ist eben meine Meinung und ich weiss, daß es da draussen Hersteller gibt, die mich genau mit dieser Einstellung als Kunden begrüssen und so akzeptieren. Wenn Daihatsu da nicht dazugehören will soll es mir langsfristig auch recht sein. Ich muss kein Daihatsu kaufen. Ich wollte es, bezweifle aber dass ich es wieder will.

am 4. Dezember 2008 um 22:26

Zitat:

Original geschrieben von fundive

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Du wirst freundlicherweise darauf hingewiesen, daß es wegen Deines Fehlverhaltens zu Prtoblemen kommen könnte.

Nun, genau darum geht es ja, ich akzeptiere dieses "Fehlverhalten" nicht als solches.

Und dieses mir vorzuwerfen empfinde ich als Frechheit. Da kannst Du jetzt noch weiterdiskutieren wie Du willst, das ist eben meine Meinung.

Und wenn ein Hersteller dann mathematisch so genau auf Grenzen achtet, dann bin ich bei diesem Hersteller falsch. Das ist eben meine Meinung und ich weiss, daß es da draussen Hersteller gibt, die mich genau mit dieser Einstellung als Kunden begrüssen und so akzeptieren. Wenn Daihatsu da nicht dazugehören will soll es mir langsfristig auch recht sein. Ich muss kein Daihatsu kaufen. Ich wollte es, bezweifle aber dass ich es wieder will.

Wenn Du das so siehst, kauf Dir nie wieder einen Gegenstand mit Garantie, für die auch Du Bedingungen einhalten mußt!

Selbst die 10 Jahre Garantie, die ich auf meine Lautsprecher gebe, sind an Bedingungen geknüpft.

Themenstarteram 5. Dezember 2008 um 13:40

Also der ADAC hat mir in einer Stellungnhame mitgeteilt:

"Sofern die Inspektion nur so gering überschritten wurde, darf die Garantieleistung nicht aus diesem Grund verweigert werden, insbesondere deshalb, weil ja die Inspektion nun bereits durchgeführt wurde."

Dr. xxxx

Juristische Zentrale des ADAC

-Bereich Verbraucherschutz-

Umso mehr finde ich es von Daihatsu jetzt eher ein Eigentor, daß man den Kunden dann mit dem Text so verärgert.

Man hätte seitens Daihatsu sicherlich eine freundlichere Formulierung finden können.

 

am 5. Dezember 2008 um 14:00

Dort steht "Danke für Ihr Verständnis, dass wir nur bei fristgerechter Durchführung aller Wartungsarbeiten unser Garantieversprechen einlösen können." Wie freundlich willst Du es denn noch?

Zumal die Aussage immer die selbe ist: Du hältst Dich nicht an die Garantiebedingungen, also muß Dein Vertragspartner es auch nicht mehr tun.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Dort steht "Danke für Ihr Verständnis, dass wir nur bei fristgerechter Durchführung aller Wartungsarbeiten unser Garantieversprechen einlösen können." Wie freundlich willst Du es denn noch?

Zumal die Aussage immer die selbe ist: Du hältst Dich nicht an die Garantiebedingungen, also muß Dein Vertragspartner es auch nicht mehr tun.

Danke, und genau darum geht es. Nämlich eine legale Verpflichtung. Der Händler (oder sein Computer)hat einfach eine legale Erklärung abgegeben das ist alles, nicht mehr, nicht weniger.

Die Legalität ist einfach: Er ist Nur zur seiner Leistung verpflichtet, wenn der Vertragspartner (Kunde) seine Leistung einhält. Das heisst nicht das er die Garantie körperlich verweigern wird.

Aber er hat sich Rechtsmässig abgesichert, das ist alles.

Nebenbei, es ist nicht verboten ein paar Kilometer/Tage früher zum Termin zu gehen....

Ansonsten denke ich das es sich hier um einen Sturm im Wasserglas handelt, viel Tra Ra um nix...

Oder Willst Du "unzufrieden" sein?

Gruss, Pete

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