Elektronische (GPS) Fahrtenbuch
Bei dem höheren Neuwagen Listenpreis denke ich wieder einmal über das Führen eines Fahrtenbuches nach, um die 1% Regel zu umgehen.
Im Prinzip hat der Audi mit dem MMI ja alles, was es für ein elektronisches Fahrtenbuch erforderlich ist:
- GPS Empfänger
- Ausreichend Speicherkapazität
- Europakarten
- Bordcomputer 1 und 2
Bei dem "Bordcomputer", so die Bezeichnung im CAR Setup, scheint es sich um soetwas wie einen "Tageskilometerzähler 2.0" zu handeln, der neben gefahrenen Kilometer auch Spritverbrauch etc. protokollieren kann. Es wäre wohl nur ein wenig Software und 2 Knöpfe für "privat" und "dienstlich" erforderlich, um ein Super Fahrtenbuch zu schaffen. Ich verstehe nicht, warum die Auto-Hersteller kein größeres Interesse an Fahrtenbüchern, schließlich können damit Firmenwagen für eine Vielzahl von Menschen deutlich interessanter werden.
Gut finde ich z.B. das Produkt "GPS CARMAGIC PROFESSIONAL V2.0". Nur ist mir das Teil deutlich zu teuer. Hat jemand Erfahrungen mit günstigeren GPS Fahrtenbüchern.
Bitte keine allgemeine Diskussion um die steuerliche Anerkennung. Ich denke, jeder muss selber wissen, was er seinem Finamzamt bei einer Prüfung verklickern kann, und was nicht.
20 Antworten
Ich bin auch auf der Suche nach ein Fahrtenbuch.
Kann man vielleicht ein Programm auf der Festplatte laufen lassen ?
Hat sich bei dem Thema jetzt schon etwas getan?
Suche ein Fahrtenbuch für den Audi Q5, möglichst eine Lösung für das schon bestehende große MMI Navi bzw.
so kostengünstig wie möglich.
Ich habe gestern einen A1 probegefahren. Dieser hatte das, meiner Meinung nach bessere MMI als mein Q5. Dort gibt es eine Funktion, die nennt sich "Tour". Wenn man diese Funktion aktiviert, dann zeichnet das Fahrzeug die Tour auf. Wenn man das Fahrzeug dann ausschaltet, merkt sich das MMI die GPS-Position. Diese Tour kann man sich dann auch speichern. Ob auf eine SD-Karte oder woanders hin, weiß ich nicht. Wenn es auf eine SD-Karte gespeichert wird und man die Daten dann auf dem PC auswerten kann, dann kommt das schon sehr nahe an ein Fahrtenbuch ran.
Vielleicht wird dieses überarbeitete MMI auch in den Facelift-Q5 eingebaut!?
EDIT:
@Ragnon: Vielleicht tut es auch eine nachrüstbare Fahrzeugortung ?
Gruß
Denis
Mich würde das auch interessieren.
Ich hab auch mal eine Frage die nicht unbedingt mit dem digitalen Fahrtenbuch zu tun hat.
Ich bin im Außendienst, fahre so im Jahr 25Tkm, bin ledig und aktuell fahr ich einen A4 Avant.
Ich führe auch immer fleißig per Hand mein Fahrtenbuch, eigentlich fahr ich zu 100% dienstlich. (die ein oder andere fahrt ist sicherlich im weiteren Sinne dienstlich): Alle Tankquittung, Parkquittung und Reparaturrechnungen passen auch zum Fahrtenbuch. Trotzdem unterstellt mir mein FA das es unglaubwürdig ist, dass ich mit meinem Fahrzeug zu 100% dienstlich unterwegs bin. Meine Partnerin (nicht verheiratet) aber wohnhaft unter der selben Adresse besitzt einen eigenen PKW, mit diesem machen wir unsere Privatfahrten. Das habe ich beim FA angegeben, jetzt meinten die aber, dass das Fahrzeug nicht adäquat wäre da es sich um einen 8 Jahren alten Corsa C handelt.
Im Außendienst bin ich auch ab und an an Sonn- und Feiertagen unterwegs, auch das sieht mein FA als unglaubwürdig an. Dafür hab ich aber auch mal in der Woche gar keine fahrt im Fahrtenbuch.
Ich bin derzeit im 2ten Widerspruch zu meinem Bescheid von 2009, nach telefonischen Rückfragen mit der zuständigen Sachbearbeiterin machte Sie mir allerdings keine großen Hoffnung die 1% Regelung zu umgehen. Auch wenn ich weitere "ungereimtheiten" Ihrereseits in zukunft weiterhin plausibil begründen kann, Sie meinte, dass Sie nach meiner Stellungnahme zu den 8 Vorwürfen nun neue Suche wird, da es für Sie nicht nachvollziehbar erscheint.
Was mich auch stutzig macht, ist das es ja 5 Jahre ohne solche Reiberein ging, erst mit dem Steuerbescheid 2009 fangen die an solche Sachen in Frage zu stellen.
Haben den andere die gleichen Probleme??
p.s. Jetzt kommt es ja noch derzeit fahre ich einen A4 Avant mit einem Listenpreis von ca 41.000 TEuro ab Januar 2012 fahr ich dann den Q5 mit ca 54.000 TEuro Listenpreis 🙁
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Hallo heverman,
gemäß Deinen Schilderungen hast Du ein Fahrtenbuch geführt, welches auf der Grundlage der geltenden Vorschriften und Verwaltungsanweisungen anzuerkennen ist, so dass der private Nutzungsanteil (in Deinem Fall Null) anhand des Fahrtenbuchs zu ermitten ist und somit die 1%-Prozent-Regelung nicht anzuwenden ist. Dass Du Dein Fahrzeug ausschließlich beruflich nutzt, ist aufgrund des Vorhandenseins eines weiteren Fahrzeugs Deiner Partnerin durchaus plausibel, auch wenn es sich um ein kleineres und älteres Fahrzeug handelt.
Gemäß Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs führen marginale Ungereimtheiten im Fahrtenbuch nicht zwangsläufig zur Nichtanerkennung des Fahrtenbuchs.
In Deinem Fall vermute ich einen Wechsel Deines Veranlagungsbeamten, der sich profilieren will, zumal Du offenbar steuerlich nicht vertreten wirst. Ich kann Dir nur dringend raten, Dich am besten noch während des Einspruchsverfahrens an einen Steuerberater wendest, zumal nach einer Einspruchsablehnung nur noch der Klageweg beim Finanzgericht verbleibt. Ein Steuerberater erhält für seine Tätigkeit natürlich ein Honorar, aber ein Steuerberater läßt sich sicher nicht so leicht vom Finanzamt abwimmeln.
Viele Grüße vom Räuber
Kennt jemand die apps am iphone? angeblich mit 2 klicks bereit und Finanzamt tauglich? Österreich ist meistens anders aber da komm ich her
und interessier mich mal dafür..
danke und schaun ma moi ob si do wer auskennt :-)
Zitat:
Original geschrieben von hevernan
Mich würde das auch interessieren.Ich hab auch mal eine Frage die nicht unbedingt mit dem digitalen Fahrtenbuch zu tun hat.
Ich bin im Außendienst, fahre so im Jahr 25Tkm, bin ledig und aktuell fahr ich einen A4 Avant.
Ich führe auch immer fleißig per Hand mein Fahrtenbuch, eigentlich fahr ich zu 100% dienstlich. (die ein oder andere fahrt ist sicherlich im weiteren Sinne dienstlich): Alle Tankquittung, Parkquittung und Reparaturrechnungen passen auch zum Fahrtenbuch. Trotzdem unterstellt mir mein FA das es unglaubwürdig ist, dass ich mit meinem Fahrzeug zu 100% dienstlich unterwegs bin. Meine Partnerin (nicht verheiratet) aber wohnhaft unter der selben Adresse besitzt einen eigenen PKW, mit diesem machen wir unsere Privatfahrten. Das habe ich beim FA angegeben, jetzt meinten die aber, dass das Fahrzeug nicht adäquat wäre da es sich um einen 8 Jahren alten Corsa C handelt.
Im Außendienst bin ich auch ab und an an Sonn- und Feiertagen unterwegs, auch das sieht mein FA als unglaubwürdig an. Dafür hab ich aber auch mal in der Woche gar keine fahrt im Fahrtenbuch.
Ich bin derzeit im 2ten Widerspruch zu meinem Bescheid von 2009, nach telefonischen Rückfragen mit der zuständigen Sachbearbeiterin machte Sie mir allerdings keine großen Hoffnung die 1% Regelung zu umgehen. Auch wenn ich weitere "ungereimtheiten" Ihrereseits in zukunft weiterhin plausibil begründen kann, Sie meinte, dass Sie nach meiner Stellungnahme zu den 8 Vorwürfen nun neue Suche wird, da es für Sie nicht nachvollziehbar erscheint.
Was mich auch stutzig macht, ist das es ja 5 Jahre ohne solche Reiberein ging, erst mit dem Steuerbescheid 2009 fangen die an solche Sachen in Frage zu stellen.
Haben den andere die gleichen Probleme??
p.s. Jetzt kommt es ja noch derzeit fahre ich einen A4 Avant mit einem Listenpreis von ca 41.000 TEuro ab Januar 2012 fahr ich dann den Q5 mit ca 54.000 TEuro Listenpreis 🙁
Hallo Heverman,
ich würde Dir auch Dringend anraten einen SteuerBerater hinzu zu ziehen!!
Du hast doch sicherlich auch noch ein Privat Fahrrad, einen Supermarkt direkt nebenan ? Mglw. sogar ein Motorrad? und benutzt aus Umweld*schützenden* Grüden Deinen PKW nicht auch noch Privat und Euer alter Corsa ist zum Einkaufen Perfekt und Golf-Spielen, Surfen oder Jagen (oder was Du sonst so privat treibst) holt Dich meistens Dein Freund mit seinem grossen Privaten Q7 ab! Lass Dir den FA Profilierer nicht damit durchkommen!
Viel Erflog !
Zitat:
Original geschrieben von AFi_Q5
Hallo Heverman,Zitat:
Original geschrieben von hevernan
Mich würde das auch interessieren.Ich hab auch mal eine Frage die nicht unbedingt mit dem digitalen Fahrtenbuch zu tun hat.
Ich bin im Außendienst, fahre so im Jahr 25Tkm, bin ledig und aktuell fahr ich einen A4 Avant.
Ich führe auch immer fleißig per Hand mein Fahrtenbuch, eigentlich fahr ich zu 100% dienstlich. (die ein oder andere fahrt ist sicherlich im weiteren Sinne dienstlich): Alle Tankquittung, Parkquittung und Reparaturrechnungen passen auch zum Fahrtenbuch. Trotzdem unterstellt mir mein FA das es unglaubwürdig ist, dass ich mit meinem Fahrzeug zu 100% dienstlich unterwegs bin. Meine Partnerin (nicht verheiratet) aber wohnhaft unter der selben Adresse besitzt einen eigenen PKW, mit diesem machen wir unsere Privatfahrten. Das habe ich beim FA angegeben, jetzt meinten die aber, dass das Fahrzeug nicht adäquat wäre da es sich um einen 8 Jahren alten Corsa C handelt.
Im Außendienst bin ich auch ab und an an Sonn- und Feiertagen unterwegs, auch das sieht mein FA als unglaubwürdig an. Dafür hab ich aber auch mal in der Woche gar keine fahrt im Fahrtenbuch.
Ich bin derzeit im 2ten Widerspruch zu meinem Bescheid von 2009, nach telefonischen Rückfragen mit der zuständigen Sachbearbeiterin machte Sie mir allerdings keine großen Hoffnung die 1% Regelung zu umgehen. Auch wenn ich weitere "ungereimtheiten" Ihrereseits in zukunft weiterhin plausibil begründen kann, Sie meinte, dass Sie nach meiner Stellungnahme zu den 8 Vorwürfen nun neue Suche wird, da es für Sie nicht nachvollziehbar erscheint.
Was mich auch stutzig macht, ist das es ja 5 Jahre ohne solche Reiberein ging, erst mit dem Steuerbescheid 2009 fangen die an solche Sachen in Frage zu stellen.
Haben den andere die gleichen Probleme??
p.s. Jetzt kommt es ja noch derzeit fahre ich einen A4 Avant mit einem Listenpreis von ca 41.000 TEuro ab Januar 2012 fahr ich dann den Q5 mit ca 54.000 TEuro Listenpreis 🙁
ich würde Dir auch Dringend anraten einen SteuerBerater hinzu zu ziehen!!
Du hast doch sicherlich auch noch ein Privat Fahrrad, einen Supermarkt direkt nebenan ? Mglw. sogar ein Motorrad? und benutzt aus Umweld*schützenden* Grüden Deinen PKW nicht auch noch Privat und Euer alter Corsa ist zum Einkaufen Perfekt und Golf-Spielen, Surfen oder Jagen (oder was Du sonst so privat treibst) holt Dich meistens Dein Freund mit seinem grossen Privaten Q7 ab! Lass Dir den FA Profilierer nicht damit durchkommen!
Viel Erflog !
Nachtrag: Ich würde dennoch unter 2% Private Kilometer im Jahr eintragen (SELBST WENN DU KEINE HATTEST), die FB Methode funktioniert bei/ab mind. 90% Betrieblicher Nutzung! Um damit dem FA kein Futter zu geben. Und die UNTER 2% Privaten KM, KostenAnteilig in der GuV *hinzurechnen*, sind minimale Beträge und erspart viel Ärger!
Danke für eure Tips, ich sollte noch dazu sagen, das ich einen Steuerberater habe, und eigentlich alle Einsprüche mit Ihm zusammen mache.
Zur Zeit werfen Sie mir halt vermehrt die Fahrten an Sonn- und Feiertagen vor. Naja ich bin mal auf die Reaktion der Finanzbeamtin zu unserer Stellungnahme gespannt.
Selbst wenn die mir bei den Fahrten eine private Nutzung unterstellen (also die an Sonn und Feiertagen) dürften dass nicht mehr als 1000km im ganzen Jahr sein und dann bleib ich auch locker unter den 10 % Eigenutzung.
Zitat:
Original geschrieben von hevernan
Danke für eure Tips, ich sollte noch dazu sagen, das ich einen Steuerberater habe, und eigentlich alle Einsprüche mit Ihm zusammen mache.Zur Zeit werfen Sie mir halt vermehrt die Fahrten an Sonn- und Feiertagen vor. Naja ich bin mal auf die Reaktion der Finanzbeamtin zu unserer Stellungnahme gespannt.
Selbst wenn die mir bei den Fahrten eine private Nutzung unterstellen (also die an Sonn und Feiertagen) dürften dass nicht mehr als 1000km im ganzen Jahr sein und dann bleib ich auch locker unter den 10 % Eigenutzung.
Wer trägt auch "Fahrten an Sonn- und Feiertagen" in FB ein ?? Kreativität ist angesagt !
hab da ja auch getankt 🙂
Hallo,
ich habe seit 3 Jahren Travel Contol im Einsatz und mein Steuerberater meinte, dass dies wohl eines der wenigen ist, die das Finanzamt voll anerkennt. Der Aufwand im Jahr pro Fahrzeug liegt bei ca. 1 Std.
mein Privatanteil im Jahr für 2 Fahrzeuge sind ungefähr 1000€.
Wenn ich nun von 1% Versteuerung ausgehe und 2 Fahrzeuge mit je 50.000 € zugrunde lege, dann hat sich der Anschaffungspreis im 1. Jahr amortisiert.
Gruß Heiko
Hallo hevermann,
falls Du Fahrten an Samstagen und Sonntagen als betrieblich in Deinem Fahrtenbuch deklariert hast, lässt sich dies doch wohl anhand einer Auflistung der an diesen Tagen besuchten Geschäftspartner, die dies im Zweifel bestätigen können, nachweisen.
Die Umdeklarierung dieser Fahrten als privat ist keinesfalls anzuraten, da Du hiermit die Fehlerhaftigkeit des Fahrtenbuchs eingestehen würdest, so dass die 1%-Regelung zur Anwendung kommen würde. Dieser Schuß würde also nach hinten losgehen, da nachträgliche Änderungen eines Fahrtenbuchs grds. zu seiner Verwerfung führen.
Die ausschließliche Nutzung eines PKW zu beruflichen Zwecken ist zwar ungewöhnlich, aber nicht unzulässig. Ich betreue in meiner Eigenschaft als Steuerberater selbst einige Mandanten (z.B. Handelsvertreter, Unternehmensberater), die ihr Fahrzeug ausschließlich beruflich nutzen und dies auch anerkannt wird, da sie ein entsprechendes Fahrtenbuch führen und in deren Haushalt ein oder mehrere weitere Fahrzeuge zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen.
LG
Räuber
Also den Nachweis der Geschäftpartner kann ich ohne Probleme bringen. Eigentlich will ich mich auch durchsetzen, weil es unterm Strich auch alles richtig ist. In meinem Fahrtenbuch sind ja auch die Geschäftspartner notiert welche an Sonn oder Feiertagen aufgesucht worden sind. Von dennen könnt ich mir auch ohne Probleme eine Bestätigung geben lassen. Wäre natürlich wieder ein zusätzlicher Aufwand, aber wenn die es so haben wollen.
Aber irgendwie bin ich auch der Meinung, das meine Stellungnahme mit den Erläuterungen zur Klarstellung reichen sollte, aber das Einsehen bei der Finanzbeamtin ist einfach nicht da. Ich hab schon am Telefon erwähnt, das ich mir nicht vorstellen kann, dass ich in meinem Gewerbe der einzige Handelsvertreter bin der auch an Sonn und Feiertagen arbeitet. Zumal es dreht sich um 3 Sonntage und 2 Feiertage (Karfreitag und 2ter Weihnachtsfeiertag). Sie meinte auch das sicherlich andere auch am Wochenende arbeiten, aber genau bei mir scheint es ihr nicht plausible, hmmmm nenene....
Naja ich bin erstmal auf deren Antwort gespannt.