Elektronische (GPS) Fahrtenbuch
Bei dem höheren Neuwagen Listenpreis denke ich wieder einmal über das Führen eines Fahrtenbuches nach, um die 1% Regel zu umgehen.
Im Prinzip hat der Audi mit dem MMI ja alles, was es für ein elektronisches Fahrtenbuch erforderlich ist:
- GPS Empfänger
- Ausreichend Speicherkapazität
- Europakarten
- Bordcomputer 1 und 2
Bei dem "Bordcomputer", so die Bezeichnung im CAR Setup, scheint es sich um soetwas wie einen "Tageskilometerzähler 2.0" zu handeln, der neben gefahrenen Kilometer auch Spritverbrauch etc. protokollieren kann. Es wäre wohl nur ein wenig Software und 2 Knöpfe für "privat" und "dienstlich" erforderlich, um ein Super Fahrtenbuch zu schaffen. Ich verstehe nicht, warum die Auto-Hersteller kein größeres Interesse an Fahrtenbüchern, schließlich können damit Firmenwagen für eine Vielzahl von Menschen deutlich interessanter werden.
Gut finde ich z.B. das Produkt "GPS CARMAGIC PROFESSIONAL V2.0". Nur ist mir das Teil deutlich zu teuer. Hat jemand Erfahrungen mit günstigeren GPS Fahrtenbüchern.
Bitte keine allgemeine Diskussion um die steuerliche Anerkennung. Ich denke, jeder muss selber wissen, was er seinem Finamzamt bei einer Prüfung verklickern kann, und was nicht.
20 Antworten
Hallo hevernan,
halte Deinen Steuerberater dazu an, in der Angelegenheit aggressiver gegenüber dem Finanzamt aufzutreten.
Falls Dein Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt ist und den Tatsachen entspricht, MUSS das Finanzamt es anerkennen, auch wenn es dem Veranlagungsbeamten nicht passt. Es gibt genügend Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung der Steuergerichte, die Deinem Steuerberater als Argumentatioshilfe dienlich sind.
Die Anwendung der 1%-Regelung bei Nichtanerkennung kostet Dich amsonsten eine Stange Geld: Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Da kommen bei einem Listenpreis vom über 40.000 EUR schon ein paar tausend Euros zusammen, falls Du in einer hohen Progressionsstufe bist!
Grüße vom Räuber
Danke für deine Info Räuber,
derzeit beziehen Sie sich auf das Urteil BFH-Beschl. v. vom 22.12.2009 - VI B 79/09. Dort steht wohl drinne das die allgemeine Lebenserfahrung ausschließt das bei einem PKW nur gewerbliche Fahrten durchgeführt werden. Sinngemäß ""Bereits die bloße Möglichkeit einer privaten Nutzung des betrieblichen PKW rechtfertigt nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Schluss, dass ein solcher PKW typischerweise auch privat genutzt wird."
Ich werd mir morgen mal ein paar BFH Urteile raussuchen die meine Position stützen und diese dann meinem Steuerbearater zur Verfügung stellen. Der soll dann was vernünftiges daraus basteln.
Ich lese da immer irgendwie raus, das mir unterstellt wird das ich Bescheiße...
Hallo hevernan,
in dem zitierten Urteil geht es zum einen um die Überlassung eines PKW´s durch einen Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer und zum anderen hatte die Gegenseite nicht vorgetragen, über einen weiteren PKW für Privatfahrten zu verfügen.
Wichtig ist für Deinen Fall insbesondere folgende Ausführung des BFH (s. Rz. 10):
"Allerdings kann der Anscheinsbeweis durch den Gegenbeweis entkräftet oder erschüttert werden. Hierzu bedarf es nicht des Beweises des Gegenteils. Es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (BFH-Urteile vom 7. November 2006 VI R 19/05, BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; vom 15. März 2007 VI R 94/04, BFH/NV 2007, 1302; vom 4. April 2008 VI R 85/04, BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887)."
Außerdem sei der Hinweis erlaubt, dass es wohl Aufgabe Deines Steuerberaters ist, die für Deinen Fall relevanten Urteile rauszusuchen...
Viele Grüße vom Räuber
Zitat aus Lexware.de Newsletter von Heute:
Privatnutzung widerlegen:
Selbstständige, die vorgeben, ihre betrieblichen Fahrzeuge nicht privat zu nutzen, müssen dem Finanzamt Beweise liefern. Erste Wahl wäre natürlich ein Fahrtenbuch. Doch das dürfte in der Praxis selten geführt werden; muss es auch nicht, wie die Richter des Finanzgerichts Hessen entschieden haben (Urteil vom 10.2.2011, z. K 1679/10). Es genügen einfache Aufzeichnungen und plausible Erläuterungen.
Fahrtenbuch:
Entdeckt der Prüfer nur kleinere Fehler im Fahrtenbuch, darf er deshalb nicht das ganze Fahrtenbuch als unwirksam abstempeln (BFH, Urteil vom 10.4.2008, Az. VI R 38/06)
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Zitat:
Original geschrieben von hevernan
Danke für deine Info Räuber,derzeit beziehen Sie sich auf das Urteil BFH-Beschl. v. vom 22.12.2009 - VI B 79/09. Dort steht wohl drinne das die allgemeine Lebenserfahrung ausschließt das bei einem PKW nur gewerbliche Fahrten durchgeführt werden. Sinngemäß ""Bereits die bloße Möglichkeit einer privaten Nutzung des betrieblichen PKW rechtfertigt nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Schluss, dass ein solcher PKW typischerweise auch privat genutzt wird."
Ich werd mir morgen mal ein paar BFH Urteile raussuchen die meine Position stützen und diese dann meinem Steuerbearater zur Verfügung stellen. Der soll dann was vernünftiges daraus basteln.
Ich lese da immer irgendwie raus, das mir unterstellt wird das ich Bescheiße...
Kleiner Tip:
ein neuer Steuerbearter wäre angesagt !!
ich hab auch das Gefühl, dass ein neuer Steuerberater eventuell die beste Lösung ist. Nur mich scheut ein wenig der Aufwandt. Leider geht es da im 3 GBR (zwei PV Anlage und eine Vermietergemeinschaft) und mich als Handelsvertreter. Der hellste was das Steuerecht angeht bin ich auch nicht (was man sicherlich aus meinem vorherigen Posts herauslesen kann).
Ich glaub ich und meine Partner haben uns zu sehr auf den Steuerberater verlassen.
Ich hoffe er bekommt es noch geheilt, und dann wird mal ein ernstes Wort mit der Cheffin geredet, ist ja schließlich eine "Steuerberatungskette" HDL, vielleicht heißt es dann mal den Sachbearbeiter wechseln.