Elektronikfehler im Astra H
Hallo,
nachdem vor ca. einem Jahr nach einer Suche von mehreren Monaten (!!!) im Opel-Kontroll-Center Essen der Fühler des Handbremsflüssigkeitsbehälters ausgetauscht wurde, weil in unregelmäßigen Abständen die Kontrollleuchte aufblinkte und das dazugehörige Geräusch (wie angezogene Handbremse) ertönte, tritt der gleiche Fehler jetzt wieder auf.
Die Garantie läuft noch bis September.
Wie verhält man sich in solchen Situationen am sinnvollsten?
Rechtsanwälte kosten nur Geld und sind daher die letzte Anternative.
Welche Ansprüche könnte ich Opel gegenüber geltend machen? Hat jemand Erfahrungswerte?
12 Antworten
Wenn Du überhaupt etwas aurichten können willst, dann kannst Du Deinem Händler eine SCHRIFTLICHE, LETZTMALIGE Frist zur Behebung des Mangels stellen. Diese Frist muß realisierbar sein und in jedem Fall schriftlich gesetzt werden.
Wenn der Fehler dann noch mal auftritt hast Du ne Grundlage für andere (rechtliche) Schritte.
So kann man natürlich auch vorgehen, wenn man das nächste Auto eh bei einem anderen Händler kaufen möchte. 😁
braucht man wohl nicht zu sagen das du sämtliche Belege für alle ausgeführten Arbeiten ordentlichst aufhebst.
Du hast einen Mangel innerhalb der Garantiezeit gemeldet und beheben lassen, er ist aber immernoch vorhanden, also spielt es keine Rolle wie und wann die Garantie abläuft, und wenn sich die sache noch 5 Jahre hinzieht, das fällt unter die Garantie
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Solange sich ein Händler aber noch kooperativ zeigt, würde ich den direkten Kontakt suchen. Das kommt einfach besser an (ausserdem rotzen dir dann nicht die Mechaniker in die Wasserflasche, die du in der Türablage vergessen hast 😁 ).
Sollte er bei der Besprechung eine Nachbesserung (aus welchen Gründen auch immer 🙄 ) ablehnen, kann man immer noch ein Schreiben aufsetzen, Fristen setzen und mit rechtlichen Schritten drohen.
Mfg
dc-viper
Zitat:
Original geschrieben von GM-Tech
und wenn sich die sache noch 5 Jahre hinzieht, das fällt unter die Garantie
Das kostet dann auch 5 Jahre lang Nerven und Zeit... 😉 Ich war z.B. auch schon 2x bei meinem FOH, um verschiedene Sachen (Dröhnen, Knarr- und Klappergeräusche) beheben zu lassen, und selbst beim 2. Mal ist noch nicht alles behoben. Ich musste natürlich jeweils den Leihwagen selber bezahlen. Das nächste Mal werde ich wahrscheinlich zu einem anderen Händler gehen.
Zitat:
Original geschrieben von herrunheil
Das kostet dann auch 5 Jahre lang Nerven und Zeit... 😉 Ich war z.B. auch schon 2x bei meinem FOH, um verschiedene Sachen (Dröhnen, Knarr- und Klappergeräusche) beheben zu lassen, und selbst beim 2. Mal ist noch nicht alles behoben. Ich musste natürlich jeweils den Leihwagen selber bezahlen. Das nächste Mal werde ich wahrscheinlich zu einem anderen Händler gehen.
Auch da wirst keinen Leihwagen bekommen, außer der Händler will dich als guten Kunde behalten. Leihwagen gibt es nur bei Inanspruchnahme der Mobilitätsgarantie. Den bekommt der FOH dann auch bezahlt.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von astra2.2DTI
Auch da wirst keinen Leihwagen bekommen, außer der Händler will dich als guten Kunde behalten. Leihwagen gibt es nur bei Inanspruchnahme der Mobilitätsgarantie. Den bekommt der FOH dann auch bezahlt.
Der Leihwagen wird laut FOH auch gezahlt, wenn der Werkstattaufenthalt im Rahmen der Garantienachbesserung länger als einen Werktag dauert. Das war bei mir beides Mal nicht der Fall.
Es geht mir aber auch nicht so sehr um den Leihwagen (obwohl ich schon denke, dass die Kosten bei der 2. Nachbesserung hätten übernommen werden können). Ich finde, wenn ich beim Verlassen des FOH-Geländes merke, dass die Mängel (Klappern + Knarzen) auch beim 2. Mal noch vorhanden sind, obwohl definitiv als erledigt bezeichnet, dann läuft bei diesem Händler irgendetwas nicht optimal.
Warum sofort Rechtsanwalt ???? Der bringt Dir in diesem Fall erstmal nichts weil Opel in der Sache erstmal Hersteller ist und die ein Nachbesserungsrecht hat.
Desweiteren sprech doch erstmal mit dem FOH ich denke Ihr werdet bestimmt ein Lösung finden und wenn alles nichts bringt kann man sich immer noch Rechtsbeistand holen.
Aber solange da erst einmal was dran gemacht wurde haste eh kaum eine Chance mit dem Rechtsanwalt und ausserdem wenn du dort mal wieder ein Auto kaufen möchtest haste dann da auch bessere Karten.
Zitat:
Original geschrieben von herrunheil
Ich finde, wenn ich beim Verlassen des FOH-Geländes merke, dass die Mängel (Klappern + Knarzen) auch beim 2. Mal noch vorhanden sind, obwohl definitiv als erledigt bezeichnet, dann läuft bei diesem Händler irgendetwas nicht optimal.
In meinen Augen ist genau das ist Opels Problem. Tolle, schöne Autos und absolut miesen Service / unfreundliche FOHs.
Bitte jetzt nicht alle Opel"über"fans auf mich einreden!
Ich sehe das so...
mfg
GMTD2
Re: Elektronikfehler im Astra H
Zitat:
Original geschrieben von NisiJ
Wie verhält man sich in solchen Situationen am sinnvollsten?
Rechtsanwälte kosten nur Geld und sind daher die letzte Anternative.
Welche Ansprüche könnte ich Opel gegenüber geltend machen? Hat jemand Erfahrungswerte?
Wie siehts mit einer (Verkehrs)Rechtsschutzverischerung aus? Die übernimmt solche Anwaltskosten, wenn man richtig abgesichert ist und auch Kosten für ein evtl. nötiges Beweissicherungsgutachten. (ca.600€!!!!!!)
Ein Anwalt kann einfach mehr ausrichten, als man selber... Hast du eine? Und wenn ja: Wartezeiten erfüllt?
Re: Elektronikfehler im Astra H
Zitat:
Original geschrieben von NisiJ
der Fühler des Handbremsflüssigkeitsbehälters ausgetauscht wurde, weil in unregelmäßigen Abständen die Kontrollleuchte aufblinkte und das dazugehörige Geräusch (wie angezogene Handbremse) ertönte, tritt der gleiche Fehler jetzt wieder auf.
[...]
Wie verhält man sich in solchen Situationen am sinnvollsten?
Dir das Teil mal zeigen lassen und staunen. Soweit ich weiss funktioniert die Handbremse beim Astra H immer noch über Bowdenzüge und der Schalter sitzt an eben diesen.
MfG BlackTM