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el. FH benutzen, ohne erst die Zündung an zu machen legal ???

VW Golf 4 (1J)

Hallo zusammen,

mich und meine Freundin nervt tierisch, dass man die el. Fensterheber erst benutzen kann, wenn die Zündung an ist.

Ist es legal, dies so zu ändern, dass man die el. Fensterheber auch benutzen kann, wenn der Schlüssel noch nicht steckt?

Falls ja: hat dazu jemand einen Auszug aus der STVO o.ä. parat?

24 Antworten

dennoch solltest du bei einem cabrio die mühle abschliessen und die fenster hoch machen, sonst handelst du grob fahrlässig 😁

Zitat:

Original geschrieben von Dede13


dennoch solltest du bei einem cabrio die mühle abschliessen und die fenster hoch machen, sonst handelst du grob fahrlässig 😁

genau darum ging es ja in dem fall. der mainzer richter sah die anderes...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von nowo


Ich denke, dass der Schalter erst mit Strom versorgt wird, wenn die Zündung an ist. Folglich kann ich dem doch vorgaukeln, dass die Zündung an wäre, indem ich Plus bzw. Minus der Batterie anlege (nat. mit Sicherung) und somit die Zündung umgehe =)
Und solange nicht gedrückt wird, dürfte die Batterie auch nicht darunter leiden...

Deine Überlegung hat einen kleinen Fehler!

Die Schalter geben nur einen Steuerstrom an das Steuergerät und dieses öffnet/schließt das Fenster (also muß dieses mit Dauer + versorgt werden).

Wenn Du das Steuergerät mit Dauerstrom versorgst, schläft es nicht mehr ein und somit ist Deine Batterie schnell leer.

Zitat:

Original geschrieben von nowo


Stellt euch mal vor, ein Kind wäre im Auto und klettert rum und schaut mitm Kopf ausm Fenster, weil dieses nur halb geöffnet ist. Dann kommts mitm Fuß aufn Schalter und steht drauf und dann wirds nicht lecker...

[IRONIE]

Wenn jemand auf dem Schalter drauf steht, wird dieser nach unten gedrückt und das Fenster öffnet sich. Das im Auto vergessene Kind fällt also höchstens durch die Öffnung nach draußen. Das ist sicher nicht so schlimm, Kinder haben ja noch weiche Knochen! Blöd ist natürlich, wenn das Auto in so einem Moment direkt am Rand auf einem hohen Parkdeck steht....

Um zu verhindern, daß das Kind, während es auf der seitlichen Armlehne steht und zum Fenster raus hinter Mutti herguckt, geköpft wird, weil es mit einem Zeh *unter* den Schalter gerät, muß man ihm, bevor man abhaut, nur schnell Schuhe mit kindersicherem Verschluß anziehen, welche zu groß sind, um in die Aussparung vor dem Schalter des Fensterhebers zu passen.
[/IRONIE]

Oh Ironie, verlaß' mich nie!

:-P

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Zitat:

Original geschrieben von Tomy 69


Deine Überlegung hat einen kleinen Fehler!

Die Schalter geben nur einen Steuerstrom an das Steuergerät und dieses öffnet/schließt das Fenster (also muß dieses mit Dauer + versorgt werden).

Wenn Du das Steuergerät mit Dauerstrom versorgst, schläft es nicht mehr ein und somit ist Deine Batterie schnell leer.

Hallo,

je länger man darüber nachdenkt, desto schiwieriger wird es.
Das Steuergerät wach zu kriegen dürfte bei weitem nicht das schwierigste Problem sein. Sobald eine Tür geöffnet wird, fahren die meisten Geräte eh hoch. Im Normalfall sollte das entsprechende Steuergerät an sein, wenn der OP seine Fenster bewegen will.

Das Hauptproblem bei der Nummer dürfte die Software des Steuergerätes sein. Die "will" die Fenster halt nicht bewegen wenn die Zündung nicht an ist. Dem Steuergerät eine eingeschaltete Zündung vorzutäuschen, dürfte aber auch nicht so einfach sein. Die Zeiten wo man einfach man ein paar Kabel dafür gezogen hat sind auch beim Golf IV vorbei. Das nächste Problem wäre auch die Frage ob das Steuergerät seine anderen Funktionen noch korrekt ausführt wenn die permanent Zündung an ist. Zumindest das Verschließen mit FFB dürfte sich dabei auch erledigt haben. Probiert doch einfach mal auf den Schlüssel zu drücken, wenn die Zündung an ist: Normalerweise dürften die Türen nicht verriegeln.

Thorsten

Re: Re: Re: el. FH benutzen, ohne erst die Zündung an zu machen legal ???

Zitat:

Original geschrieben von wing2579


eine Versicherung darf von dir zB auch net verlangen, das du dein Cabrioverdeck ständig beim parken schließt. Sie muss aber trozdem für schäden haften.

Na ja,

Versicherungen sind sehr kreativ was die Einschränkung ihrer Leistungen im Schadensfall angeht. Der Unterschied zum Cabrio paßt meiner Meinung nach nicht weil:

1) Ein Cabrio bauarbedingt den Schutz verschlossener Türen nicht bietet. Die restlichen Sicherheitseinrichtungen müssen daher dahingehend ausgelegt sein. Bei dem Umbau des OP ist das nicht der Fall.

2) Jemand in seinem offenen Cabrio keinerlei Dinge offen rum liegen lassen wird (CDs, Sonnenbrille etc.). Will der OP sich diesem Verhalten anpassen?

Ich bin definitiv kein Versicherungsexperte, aber diese Argumente erschienen mir durchaus nachvollziehbar.

Viele Grüße
Thorsten

Um mal die Nummer mit dem Cabrio/offenes Fenster und der Versicherung aufzugreifen. Ne Freundin von mir sollte letztens abgeschleppt werden (Polizei war vor Ort) weil ein Fenster geöffnet war. Kann man als Verleitung zum Diebstahl auslegen. Beim Cabrio ist es etwas anderes - es wird wohl niemand Wertsachen bei offenem Verdeck rumliegen lassen.

Zu den Fensterhebern:
Wie schon geschrieben hat das alles einen Sinn. Sonst könnte man das verschlossene Auto ganz einfach mit einem Draht öffnen!!! Sofern keine Innenraumüberwachung vorhanden ist ertönt noch nichtmal die Alarmanlage.
Ist es wirklich so schlimm wenn man am Auto steht und mit dem Schlüssel die Fenster runter lässt und einem die warme Luft entgegen kommt? Bzw. beim öffnen der Türen die heiße Luft raus läßt?

Ich fänd es einfacher und sinnvoller, WENN ich da an den Schaltungen bastel, das so zu schalten, dass wenn ich den Wagen z.B. per Funkfernbedienung ÖFFNE, die Fensterheber bedienbar sind. Also auch wenn ich drin sitze.
Und wenn ich von außen ZUschließe dann deaktiviert sich das ganze, um so dem Einbruch (oder den kleinen Kindern) durch drücken auf die Fensterheber-Taster vorzubeugen.

Zitat:

Original geschrieben von wing2579


genau darum ging es ja in dem fall. der mainzer richter sah die anderes...

mfg

naja, aber das trifft wieder nicht bundesweit zu🙁

hab selbst noch in meiner schulung den müll mit den fenstern hochfahren bei einem cabriolet gelernt.

aber finde es mehr als unfug.....

@Tomy 69:

Na dann würds doch gehn, wenn der Schalter dauerhaft den Steuerstrom bekommt und wenn der den Steuerstrom durchlässt, kann ich doch danach n Relais schalten, welches dann das Steuergerät mit Strom versorgt?

@t_m:

Glücklicherweise hat mein Golf noch kein CAN-Bus, sodass es da noch ein wenig leichter ist =)
Außerdem verriegeln die Türen, wenn die Zündung an ist und man die Türen per FFB schließen will ;D
Werde mich aber mal bei meiner Versicherung erkundigen, was die Sache "Versicherungsschutz" angeht...

@Vollthorsten:

Schlimm ist es nicht, es ist halt einfach praktischer, wenn man bereits aus ein paar Metern Entfernung das erledigen kann, was sonst erst später gehen würde... Ist halt komfortabler und zeitsparender, wenn auch nur gering 😉

@Robbilein:

Das wäre natürlich die perfekte Lösung, allerdings auch die mit Abstand schwierigste, da der Golf mal + und mal - schaltet (so wie ich es mitbekommen habe...).

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