Eisplatte von LKW gerutscht
hallo,
heute morgen auf der Autobahn kam mir eine ungefähr 4-5m große und ziemlich dicke Eisplatte entgegengeflogen. Sie ist von einem vor mir fahrenden LKW gefallen und hätte fast meine Windschutzscheibe getroffen, was dann wäre will ich mir nicht unbedingt ausrechnen. Naja sie fiel vor mir runter und zerbrach in tausend kleine Stücke, wo ich und noch bestimmt viele andere rüberfuhren (Autobahn war sehr voll). Nun hab ich an ein paar Stellen am Auto Lackplatzer die defenetiv vorher nicht waren. Anhalten konnte ich nicht, wie gesagt es war sehr voll und LKW fuhr natürlich umbekümmert weiter, als wär nichts gewesen. Kann ich da noch was machen?
Beste Antwort im Thema
Was hat das mit dem Unterschreiten des Sicherheitsabstandes zu tun, wenn die Platte quer über alle Fahrspuren fliegt?
Es scheint mir so, als finden die meisten es okay, dass die Teile durch die Gegend fliegen. 😕
190 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Viele Kastenaufbauten haben Laderaumheizungen, die den Aufbau auch außen so weit erwärmen, dass sich kein Eis bilden kann. Zudem gibt's heute Beschichtungen, die die Oberflächenspannung von Wasser so weit herabsetzen, dass sich keine geschlossenen Wasserflächen bilden können, oder Oberflächen mit bestimmten Riffelungen, die ähnliches bewirken und auch elektrische Flächenheizungen wären ein Weg.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Das Dilemma wird sich nicht auflösen lassen, wenn der Gesetzgeber beispielsweise den Airpipe vorschreibt. Bei Kastenaufbauten geht das nicht.
Du siehst also, dass es genügend Möglichkeiten gäbe
Okay - wenn die Dinger funktionieren, ist ja alles okay. Wie ich schon oben schrob, ist die Methode völlig egal. Hauptsache, im Resultat fliegen keine Eisplatten durch die Gegend. Das müsste halt konsequenter (konsequent mag ich nicht schreiben) durchgesetzt werden.
Zitat:
Original geschrieben von torre01
An so einer Stelle wäre eben der Gesetzgeber gefordert. Solche Systeme gehören in jeden LKW, ebenso wie einige andere Gimmicks, die beispielsweise die Unfallzahlen dieser Fahrzeug senken könnten.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nee, mit den genannten Schläuchen - im Stand (!) - die Mitte auf über 4 Meter anheben
Man kann zwar leicht die Fahrer verurteilen, das wird aber niemanden weiterbringen.
Problematisch ist hierbei nur, dass wir auch massenweise LKW z.B. aus dem ehemaligen Ostblock auf den Straßen unterwegs sind bei denen man schon froh sein muss, dass die Bremsen funktionieren und der Rahmen intakt ist.
Von Systemen zur Verhinderung von Wasser- und Eisansammlungen oder gar Abstandstempomaten und ESP-Systemen mag man da schon gar nicht mehr träumen.
Was mich doch sehr verwundert ist, dass Du scheinbar alles gesetzlich geregelt wissen willst. Ich denke, dass der Gesetzgeber nun nicht noch ein Gesetz verabschieden muss, indem er festlegt, dass ein LKW erst dann seine Fahrt beginnen / fortsetzen darf, wenn er den LKW vom Eis befreit ist. Du findest sicherlich in der StVO Hinweise, wie Du ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen hast.
Zudem sagt es der normale Menschenverstand, dass ich andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig in Gefahr bringen darf.
Es ist mir auch vollkommen egal, wie er das Eis vom LKW bekommt. In allen Berufen gibt es auf die Eine- oder andere Weise Probleme, die ein Arbeitnehmer bewältigen muss.
Zitat:
Original geschrieben von wampe85
2. Jeder neu zugelassene Lkw bzw. Trailer muss eine fest installierte Möglichkeit zum Aufstieg auf's Dach haben, gleichzeitig wird eine realistische Mindest-Traglast für die Dachstreben vorgeschrieben (viele Fahrer bringen ein paar Kilo extra auf die Waage 😉). Denkbar wäre z.B. bei einem Sattelauflieger eine Leiter mit ausziehbaren Holmen an der Stirnwand....
ohne umlaufendes geländer um den sattel bringt dir eine solche leiter auch nichts!
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Viele Kastenaufbauten haben Laderaumheizungen, die den Aufbau auch außen so weit erwärmen, dass sich kein Eis bilden kann.
wieviele m³ diesel sollen denn dann pro nacht für einen planenaufllieger verfeuert werden?!
Zitat:
Zudem gibt's heute Beschichtungen, die die Oberflächenspannung von Wasser so weit herabsetzen, dass sich keine geschlossenen Wasserflächen bilden können,
wielange hält eine solche beschichtung?!
zwei wochen nachdem sie dem feinstaub-sandstrahlen auf der autobahn ausgesetzt war?!
Zitat:
und auch elektrische Flächenheizungen wären ein Weg.
starkstromsteckdosen an jedem autobahnparkplatz sowie eintsprechende verlängerungskabel die bis in die parkplatzzufahrten bzw. den standstreifen reichen?!
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Ohhhhh-Haaaaaa!Die Moralapostel vor dem Herrn.
Die Ganze Welt funktioniert nach dem Dogma "Jeder ist sich selbst der Nächste".
Nur ihr zwei würdet für das Wohlergehen der restlichen Welt eure Gesundheit Opfern.
Dann meldet euch doch freiwillig zum Minen-Räumen in irgendwelchen Ländern.....
Ich wiederhole es bereits gebetsmühlenartig:
Wie soll man das Eis entfernen?
Eine Leiter stelle ich im Dunkeln, bei Kälte und vereistem/verschneitem Boden bestimmt nicht an, steig auf 4 Meter Höhe und hantiere mit einem Besen oder sonstwas herum. Das ist ja lebensgefährlich.
Die Leiter muss ich dann auch schätzungsweise 5 mal umstellen, um mit meinem Aktionsradius mit dem Besen in der Hand an alle Bereiche zu kommen. Das bedeutet, dass das Risiko sich verfünffacht!
Es gibt Firmen/Speditionen, die haben zur Winterzeit ein Gerüst aufgebaut.
Aber was, wenn man auf einer Raststätte übernachtet hat und das Eis/der Schnee haben sich während der Nacht gebildet/angesammelt?
Es ist einfach sinnlos.....
Gemütlich am Lenkrad sitzt übrigens keiner...bei den meisten Firmen "darf" man nämlich selbst laden und abladen. Das natürlich, während der Tacho auf "Pause" steht.
Die Arbeitstage sind in der Regel 10 - 15 Stunden lang und das legal.
Der Tacho steht immer auf "Pause", wenn man nicht fährt, um Zeit zu schinden.
Stellt man den jetzt noch auf Arbeitszeit, während man das Dach enteist (oder es zumindest probiert), dann sind locker 30 Minuten "weg" vom Tag.
Fährt man 30 Minuten über die Zeit, weil die Parkplätze mal wieder überfüllt sind, und wir kontrolliert, darf man Strafe zahlen, dafür, dass man "freiwillig" länger gearbeitet hat.Hält man den Termin nicht beim Discounter-Lager empfangen einen dann die Hohlbratzen des outgesourcten Werk-Schutzes mit dem Spruch "Du bist zu spät, du dumme Sau. Heute kannst du nicht mehr abladen, komm morgen wieder" (Das ist kein Witz)
Also für wen sollte man sich ins solche Gefahr begeben? Für Autofahrer, die LKW-Fahrer sowieso für dumme Idioten halten und einen Hass schieben?
Oder um zu spät zu kommen, sich von niederen Leuten beschimpfen und anpöbeln zu lassen?und Trucker sind das auch nicht...(Berufs)Kraftfahrer wäre der passendere Ausdruck.
Die wenigsten identifizieren sich mit Cowboy-Hut, Country-Musik oder sonstigen lächerlichen Klischees, die man mit dem Wort "Trucker" verbindet.Es ist müßig hier weiter Rechtfertigungen abzugeben oder versuchen den Leuten ihr "Schubladen-Denken" abzugewöhnen, es führt ja zu sowieso nichts.
Solange dieses Denken in Deutschland usus ist, dass die PKW die "Guten" sind und die LKW "die Bösen", ändert sich garnichts.
Naja...bald fahren sowieso nur noch Polen, Tschechen, Ungarn, Slowaken, Bulgaren, Rumänen, Letten, Litauer und Slowenen. Wobei ja selbst schon die ungarischen Speditionen anfangen die Zugmaschinen nach Rumänien auszuflaggen, weil die ungarischen Fahrer mittlerweile auch zu teuer sind.
Dann könnt ihr euch ja bei denen ausheulen.
Müsst halt vorher noch die entsprechende Sprache lernen.
Ob die das natürlich mehr interessiert, kann ich euch nicht versprechen.
Wenn man aus einem der ärmsten Länder Europas kommt und als Sklave der Wirtschaft 12 Wochen und mehr am Stück durch Europa tourt....macht man sich um Eis auf dem Auflieger eher weniger Gedanken.
Mit dieser Argumentation machst Du dich eindeutig des "Vorsatzes" strafbar.
"Geht nicht" gibts nicht.
Es ist nunmal die Pflicht eines jeden KFZ-Fahrers sein Fahrzeug von Schnee und Eis zu befreien. Wie er das anstellt ist sein Problem.
Und kommt mir nicht mit "die Arbeit ist zu gefährlich", "Unmöglich", "es ist kein Platz für eine Leiter stellen vorhanden" oder "der Untergrund ist für eine Leiter zu glatt".
Hierfür gibt es Arbeitsschutzbestimmungen und Vorschriften der BG... diese muss man sich halt mal durchlesen und auch anwenden.
Kannst Du dein Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß von Schnee und Eis befreien, bleibst Du eben stehen.
Komisch, dass das Thema "Ladungssicherung" konsequent angegangen wird, weil man davor Bammel hat.
Führerscheinentzug wäre für die Unfähigen hier wegen Fahrlässigkeit und Vorsatzes angebracht.
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Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Und kommt mir nicht mit "die Arbeit ist zu gefährlich", "Unmöglich", "es ist kein Platz für eine Leiter stellen vorhanden" oder "der Untergrund ist für eine Leiter zu glatt".
ja was glaubst du denn, woraus diese argumente resultieren?! 😕
Zitat:
Hierfür gibt es Arbeitsschutzbestimmungen und Vorschriften der BG... diese muss man sich halt mal durchlesen und auch anwenden.
da haste dir doch selbst die antwort gegeben!
Zitat:
Kannst Du dein Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß von Schnee und Eis befreien, bleibst Du eben stehen.
der fahrer braucht nicht stehenbleiben, er kann sich in ein taxi setzen und nach hause - bzw. auf direktem weg zum arbeitsamt fahren, da er damit seinen job los ist...
...und im nachhinein - papier ist geduldig - finden sich genug möglichkeiten was der fahrer alles hätte tun/lassen/machen hätte können um seine fahrt fort zu setzen!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
der fahrer braucht nicht stehenbleiben, er kann sich in ein taxi setzen und nach hause - bzw. auf direktem weg zum arbeitsamt fahren, da er damit seinen job los ist...
Bravo, immerhin besser als jemanden schwer zu verletzen oder gar zu töten. Denn in beiden Fällen wäre der Führerschein und der Job weg.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Denn in beiden Fällen wäre der Führerschein und der Job weg.
mit dem kleinen aber feinen und für den fahrer entscheidenden unterschied, das wenn er den lkw stehen lässt er
garantiertseinen job los ist...
...während das risiko eines unfalles hingegen da deutlich geringer ist, nach dem motto "es ist bis jetzt immer gut gegangen, also wirds auch zukünftig gut gehen"
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wenn Du wüsstest, wo LKW-Fahrer ihre Tagesruhezeit verbringen... Da ist nix mit BAB.
Ich bin selber gelernter Berufskraftfahrer. Ich behaupte auch nicht, dass man immer an der BAB steht, aber dafür, dass man sie häufig benutzen muss. Wenn man erst 15 km fahren muss, bevor man das Dach freibekommt, halte ich das für tolerabel. Momentan muss man wesentlich weiter fahren, wenn man an einem Gerüst vorbeikommen will.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Klar - aber wenn es nicht geht, darf man Oma Meier mit Rollator schon an der Ampel mit einer Eisplatte bewerfen?Zitat:
Und was den Rest betrifft, hat 18.430 den intelligenteren Teil der Kraftfahrer (die würden, wenn sie könnten) schon bestmöglich repräsentiert. 🙂
Von dürfen war nicht die Rede
. Wo liest Du das denn heraus?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nö - das ist nicht selbstverschuldet, sondern der Gesetzeslage geschuldet.Zitat:
Und noch was zum Stehenlassen des Lkw wegen möglicherweise vereister Plane: Das bringt keiner, der auf seinen Job angewiesen ist. Und bei selbstverschuldeter Kündigung bekommt man vom A-Amt erst mal 'ne dreimonatige Sperre reingedrückt. Ergo: Ist auch keine Option.
Ich würde im Zweifelsfall eher nicht versuchen, das dem Arbeitsamt zu erklären. Da läuft auch nicht alles gesetzeskonform. Und es wird alles nur mögliche versucht, um Antragstellern die Leistung zu kürzen oder komplett zu versagen. Es gibt nicht ohne Grund Foren, die sich schwerpunktmässig mit dem SGB und den Arbeitsagenturen / Jobcentern beschäftigen.
Da wäre es mir lieber, wenn man einfach Möglichkeiten schafft, das Lkw-Dach zu enteisen. Und wenn Geld dafür da ist, Autobahnbrücken auf Rastplätze umzusetzen, ist auch Geld für Gerüste da.
Zitat:
Original geschrieben von torre01
An so einer Stelle wäre eben der Gesetzgeber gefordert. Solche Systeme gehören in jeden LKW, ebenso wie einige andere Gimmicks, die beispielsweise die Unfallzahlen dieser Fahrzeug senken könnten.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nee, mit den genannten Schläuchen - im Stand (!) - die Mitte auf über 4 Meter anheben
Man kann zwar leicht die Fahrer verurteilen, das wird aber niemanden weiterbringen.
Problematisch ist hierbei nur, dass wir auch massenweise LKW z.B. aus dem ehemaligen Ostblock auf den Straßen unterwegs sind bei denen man schon froh sein muss, dass die Bremsen funktionieren und der Rahmen intakt ist.
Von Systemen zur Verhinderung von Wasser- und Eisansammlungen oder gar Abstandstempomaten und ESP-Systemen mag man da schon gar nicht mehr träumen.
Der Gesetzgeber/ die BG scheibt fest installierte bzw. mobile Gerüste vor, über die der Fahrer die Planen und Dächer von Schnee und Eis befreien kann, die sind aber auf keinem Rastplatz oder Autohof verfügbar. Über die Ladefläche oder eine Leiter darf er nicht..
Und wo ist dann der Vorteil des deutschen Truckers der hier so hochgelobt wird? 😕
Daß er mir auf Deutsch sagen kann es ist ihm sch....egal? 😁
Nehmen wir doch mal einen der Trucker hier. Und dann noch einen.
Trucker 1 fährt in den Kreisverkehr. Kinder von Trucker 2 laufen auf dem Gehweg. Trucker 1 lädt jetzt in einer weiten Linksbewegung seine Eisplatten vom Dach auf die Kinder von Trucker 2 ab.
Aber Trucker 2 hat da sicher vollstes Verständnis, daß Trucker 1 sein Dach nicht geräumt hat.
Wer Trucker 1 und wer 2 ist können die Trucker hier unter sich ausmachen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Der Gesetzgeber/ die BG scheibt fest installierte bzw. mobile Gerüste vor, über die der Fahrer die Planen und Dächer von Schnee und Eis befreien kann, die sind aber auf keinem Rastplatz oder Autohof verfügbar. Über die Ladefläche oder eine Leiter darf er nicht..
Solche Eisfrei-Fahrgerüste werden auch offensiv von deutschen Gerüstbaufirmen angeboten.
Einzelpreis mit geeignet großem Eisschaber liegt bei 2750 EUR. Das sollte doch in der Autohof-Parkgebühr enthalten sein.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wieviele m³ diesel sollen denn dann pro nacht für einen planenaufllieger verfeuert werden?!
Bei einer offenen Pritsche kannst du noch ein paar m³ mehr verheizen😁.
Ich sprach von Kastenaufbauten und da sind Laderaumheizungen gar nicht so unüblich. Für die Plane sind natürlich die Luftschläuche das Optimum...
Zitat:
wielange hält eine solche beschichtung?!
zwei wochen nachdem sie dem feinstaub-sandstrahlen auf der autobahn ausgesetzt war?!
Ein befreundeter Spediteur in der Nähe von Heilbronn hat seine Fahrzeuge damit beschichten lassen und die überleben idR die Leasingdauer der Auflieger. Die verwendete Folie, die mit dem Kofferdach verklebt wird, stellt eine Firma in Welzheim her. Da kannst du notfalls auch mit Grobstaub ran...
Zitat:
starkstromsteckdosen an jedem autobahnparkplatz sowie eintsprechende verlängerungskabel die bis in die parkplatzzufahrten bzw. den standstreifen reichen?!
3W pro m² sind nicht mal 4,5A pro Stunde und Auflieger. Das lässt sich mit einer Zusatzbatterie locker versorgen...
Schlechtreden kann man immer! Mir scheint aber, dass es hier Leute gibt, die nur darauf brennen einen LKW-Fahrer vom Dach fallen zu sehen oder fliegende Eisplatten brauchen um den Zeigefinger gegen die bösen Jungs erheben zu können.
Vielleicht muss aber auch einfach das evolutionäre Feindbild erhalten bleiben?!
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
....
Schlechtreden kann man immer! Mir scheint aber, dass es hier Leute gibt, die nur darauf brennen einen LKW-Fahrer vom Dach fallen zu sehen oder fliegende Eisplatten brauchen um den Zeigefinger gegen die bösen Jungs erheben zu können.
Vielleicht muss aber auch einfach das evolutionäre Feindbild erhalten bleiben?!
Zitat aus den Osthessen-News:
"Natürlich war das Thema "Eis und Schnee, winterliches Fahrverhalten" auch Thema beim monatlichen Fernfahrerstammtisch, der am ersten Dezembermittwoch im Kirchheimer Rasthaus stattfand. Um den oft schwierigen Straßenverhältnissen in den Wintermonaten Rechnung zu tragen, werden an die Lkw-Fahrer erhöhte Anforderungen gestellt. Vor Fahrtantritt, so Moderator Polizeihauptkommissar (PHK) Peter Lang, besteht die absolute Verpflichtung zu einer gewissenhaften Abfahrtskontrolle. Hierbei hat sich der Fahrer natürlich auch um seine Dachlasten zu kümmern. Tut er das nicht, nimmt er erhebliche Risiken in Kauf.
Wenn Eisstücke von der Dachplane auf die Fahrbahn fallen, kann das für den Fahrer folgende Konsequenzen haben:
- Führen eines nicht vorschriftsmäßigen Kfz: 25 Euro
- Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: 80 Euro und 3 Punkte
- Es kam zu einem Verkehrsunfall 120 Euro und 3 Punkte
- Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung nach schweren Verkehrsunfällen."
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Der Gesetzgeber/ die BG scheibt fest installierte bzw. mobile Gerüste vor, über die der Fahrer die Planen und Dächer von Schnee und Eis befreien kann, die sind aber auf keinem Rastplatz oder Autohof verfügbar. Über die Ladefläche oder eine Leiter darf er nicht..
"Eisfrei"-Anlagen gibt es unter anderem dort:
SVG-Hof in Kirchheim
ESSO-Autohof in Fulda
Europa-Park-Rasthof in Herbolzheim
Shell-Autohof in Kappel-Grafenhausen
Autohof Werra-Meißner-Rast
Shell Autohof Lohfelden
Autohof Aurach
Total Autohof Hilpodrom
Autohof Thiersheim
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
Man bekommt sie Alle wie immer am einfachsten über den Geldbeutel!
Ja, auch die "Highspeedler" 🙄