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Eintragungen im Schein

Themenstarteram 22. Mai 2007 um 19:53

Hallo erstmal an das Forum,

bin der Neue und schon gleich ein Frage.

Heute W204 übernommen, Euphorie pur, ist doch klar!

Schau mir eben den Kfz-Schein an, stelle fest, kein Eintrag bzgl.

Mischbereifung. Ausgewiesen nur 225v/ 225h???

Werkseitig wurden 225v/245h verbaut, warum sind diese nicht eingetragen?

Meine Befürchtung, Auslandsreise-Kontrolle- falsche Bereifung-kleine Abgabe fällig?

Ist hier seitens Zulassung ein Nachtrag fällig???

für Info dankbar

gruss

MB22

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16 Antworten

Re: Eintragungen im Schein

 

Zitat:

Original geschrieben von MB22

Hallo erstmal an das Forum,

bin der Neue und schon gleich ein Frage.

Heute W204 übernommen, Euphorie pur, ist doch klar!

Schau mir eben den Kfz-Schein an, stelle fest, kein Eintrag bzgl.

Mischbereifung. Ausgewiesen nur 225v/ 225h???

Werkseitig wurden 225v/245h verbaut, warum sind diese nicht eingetragen?

Meine Befürchtung, Auslandsreise-Kontrolle- falsche Bereifung-kleine Abgabe fällig?

Ist hier seitens Zulassung ein Nachtrag fällig???

für Info dankbar

gruss

MB22

ich weiß nicht genau, wie das bei den neuen scheinen ist, aber ich vermute einfach mal, dass das die mindestgröße ist, die du fahren mußt!

vl werden die zusätzlichen größen nicht mehr eingetragen!? der neue schein ist eh mist :D

gruß,

marc

Hallo!

Durch eine neue EU-Regelung gibt es keinen Kfz-Schein und auch keinen Kfz-Brief mehr. Die heißen jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht jetzt immer nur noch eine Reifengröße drin.

Die zusätzlichen Reifengrößen sind jetzt in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Bescheinigung) vermerkt. Das ist so ein gelbes Ding, das in der Mappe mit Bedienungsanleitung, Serviceheft etc. liegt. Da solltest du fündig werden.

Herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto und viel Spaß damit!

Gruß

Das ist die kleinste Größe die du fahren darfst!

Themenstarteram 23. Mai 2007 um 6:44

guten Morgen,

da hat sich doch einiges geändert, dachte schon wieder an eine endlose Lauferei. Danke euch für die Glückwünsche und Hilfe.

gruss

MB22

am 23. Mai 2007 um 18:34

Hallo,

herzlichen Glückwunsch zum neuen Fahrzeug!!!

Was hast du denn für einen W204?

Motor, Ausstattung usw......

Kannst ja auch Bilder reinstellen wenn du willst!

:-)

lg

Simon

Themenstarteram 23. Mai 2007 um 19:42

Hallo,

dann reich ich mal nach

220 CDI

Avantgarde

Iridiumsilber

Leder riffgrau

Parktronic

Durchlade

Regensensor

6 Gang Getriebe mechanisch

Schiebedach

Tempomat

AMG-Paket 17 Zoll

Sitzheizung

Scheibenwasch beheizt

Audio 20 CD

weiters blick ich nicht mehr durch, es steht noch jede Menge da, wird vermutlich dann Serie sein

gruss

MB22

Zitat:

Original geschrieben von Bruno_Pasalaki

Das ist die kleinste Größe die du fahren darfst!

Stimmt nicht.

Wie schon von Boofoode gepostet, stehen alle zulässigen Bereifungen im COC-Papier.

bei meinem 320er mit Sportpaket stehten in der Zulassungsbescheinigung nur 18" Bereifung drin, obwohl mit 17" Mischbereifung ausgeliefert.

Der Rest steht in dem bereits erwähnten Papier, das man immer mitführen muss.

Wird dann also nach dem Zufallsprinzip engetragen oder was?

Gibts keinen der sich damit auskennt? :D

 

Gruß,

Marc

Themenstarteram 25. Mai 2007 um 10:09

hallo,

macht mich bitte nicht kirre, das coc Papier hab ich mit dem Brief im Scliessfach auf Empfehlung vom Verkäufer.

gruss

MB22

Zitat:

Original geschrieben von Lord_Bongo

Wird dann also nach dem Zufallsprinzip engetragen oder was?

Eigentlich sollte die ab Werk ausgelieferte Bereifung drinstehen.

Zitat:

Original geschrieben von MB22

macht mich bitte nicht kirre, das coc Papier hab ich mit dem Brief im Scliessfach auf Empfehlung vom Verkäufer.

Das COC-Papier würde ich für etwaige Verkehrskontrollen lieber mitnehmen. IMO hat das Dokument für dritte auch überhaupt keinen Wert, falls es doch mal gekalut wird.

Zitat:

Original geschrieben von MB22

hallo,

macht mich bitte nicht kirre, das coc Papier hab ich mit dem Brief im Scliessfach auf Empfehlung vom Verkäufer.

gruss

MB22

Da kann ich Dir nur Zustimmen. Mein Händler hat gesagt das man mit dem COC Papier einen neuen Fahrzeugbrief erstellen kann. Also nie im Auto mitnehmen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von MB22

hallo,

macht mich bitte nicht kirre, das coc Papier hab ich mit dem Brief im Scliessfach auf Empfehlung vom Verkäufer.

gruss

MB22

Bei der Auslieferung wurde mir von der NL eine Kopie mit Stempel und Unterschrift der NL mitgegeben zum Mitführen,

das Original habe ich auch sicher außerhalb des Fahrzeuges verwahrt.

Themenstarteram 25. Mai 2007 um 18:37

manno,

heute beim TÜV angerufen, leider kein Rückruf mehr erfolgt, schon nach Mittag gewesen. Kontakt zur Versicherung, man meint, Angaben wären verschlüsselt??? Vorsichtshalber zur Bank gerannt und wenigstens eine Kopie gemacht. Das ist ja wirklich bescheiden, Duke 323 bestätigt die Aussage meines VK. Himmel, ich fahr ins Ausland, hoffentlich bekomme ich da keinen Ärger.

gruss

MB22

Themenstarteram 5. Juni 2007 um 19:53

war beim TÜV. Es ist tatsächlich so, dass werkseitige Umbauten z.B. Mischbereifung, nicht mehr im "Kfz.-Schein" eingetragen sondern nur noch im COC-Papier ausgewiesen werden.

 

hoffe gedient zu haben

ciao

MB22

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