eintragung im neuen kfz-schein was muss drin sthen
habe heute mein auto zugelassen - beim genaueren hinsehen, stellte ich fest, das nicht alle daten die im brief unter anmerkungen stehen - z.b. 235er reifen ... nicht in den schein eingetragen wurden.
da ich noch keinen "neuen" brief hatte weis ich nicht, ob das so normal ist und das briefbeiblatt einfach mitgeführt wird.
standartmäßig hat mein auto gleich 235er reifen drauf und im schein stehen nur 215er....
toni
10 Antworten
Re: eintragung im neuen kfz-schein was muss drin sthen
Zitat:
Original geschrieben von Toni.Schacht
habe heute mein auto zugelassen - beim genaueren hinsehen, stellte ich fest, das nicht alle daten die im brief unter anmerkungen stehen - z.b. 235er reifen ... nicht in den schein eingetragen wurden.
da ich noch keinen "neuen" brief hatte weis ich nicht, ob das so normal ist und das briefbeiblatt einfach mitgeführt wird.
standartmäßig hat mein auto gleich 235er reifen drauf und im schein stehen nur 215er....toni
Hi toni.
Es gibt jetzt einmal eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher auch Fahrzeugschein genannt) und die Zulassungsbescheinigung Teil 2(ehemals Fahrzeugbrief).
In meinem Teil 2 steht gar nichts mehr drin.
Im Teil 1 stehen bei mir sämtliche Eintragungen aus dem alten Fahrzeugbrief.
Falls bei Dir nicht alles aus dem alten Fahrzeugbrief in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 übernommen wurde,würde ich auf der Zulassungsstelle sofort nachhaken.
Gruß Dirk
Hi,
habe jetzt auch die Zulassungsbescheinigung I! 😠
Habe leider meinen alten Fahrzeugschein verloren. Der neue ist echt bescheiden. 😕
Übrigens die 235er Reifen sind bei mir auch nicht mehr aufgeführt.
Stattdessen steht bei "Definition der Felder" folgende Bemerkung:
"Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden."
Damit ist die Sache eigentlich klar, mußt also auf keinen Fall mehr zur Zulassungsstelle!
Toni,
was steht bei dir unter Position D.3?
Fährst du jetzt auch einen S4? 😁
Da steht bei mir: "AUDI A4 WW. AUDI S4"! Das stand in meinem alten Schein aber nicht.
Gruß NSU70
das schöne an den neuen papieren ist, dass sowohl landratsämter als auch die polizei nicht wissen, wie das mit den eintragungen abläuft 😁 (eigentlich weiß es glaub ich niemand)
in meinem schein stehen die 235er (serienmäßig ab werk) auch nicht drin. auf nachfrage beim zulassen wurde mir gesagt, ich solle einfach den alten, entwerteten brief oder schein im auto mitführen, um komplikationen bei einer kontrolle zu vermeiden. bei neuen eintragungen die tüv bescheinigungen.
ist ein echt interessantes thema: da wurde auf EU ebene was beschlossen (bzw DE gleicht sich den EU richtlinien an) und übereilt eingeführt, und kein mensch kann einem ne definitive aussage machen, sodass man eigentlich in jede ploizeikontrolle mit nem mulmigen gefühl fährt, weil man in gewisser weise der willkür und laune der beamten ausgesetzt ist 🙁
wie bei mir
ist bei mir genauso gelaufen. Auf Nachfrage erhielt ich die Antwort:
Originale Teile werden nicht mehr eingetragen, nur noch Nachträglich angebaute Sachen. Aber ich solle doch vorsichtshalber meinen anletn Schein ins Auto legen - dass wäre sicherer.
Ich bin auf die nächste Fahrzeugkontrolle gespannt.
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Zitat:
Original geschrieben von NSU70
was steht bei dir unter Position D.3?
bei mir steht nur audi a4
bei denen, die einen neuen schein mit "alten" brief oder schein bekommen ist das klar, ich würde auch den alten mitführen. aber ich habe ein futsch neues auto - da gibts nix altes...
vielleicht war der herr bei der zulassung nur zu faul, die ganzen anmerkungen abzutippen, denn ein teil steht unter 22 im schein aufgeführt - eben nur nicht die reifen. und ihr habt recht, wenn ich in eine polizeikontrolle komme - im schein stehen 215er und ich fahre von werk aus 235er - hmm ....
ich frage nächste woche mal nach - eventuell muss erneu erstellt werden
toni
Hi,
also ein Bekannter fährt den neuen GTI.
Er hat das gleiche Problem: im Schein sind auch nur schmalere Reifen aufgeführt.
Übrigens, weiß nun jemand, was "Audi S4" in meinem Fall zu bedeuten hat? 😕
Gruß NSU70
Zitat:
Original geschrieben von NSU70
Übrigens, weiß nun jemand, was "Audi S4" in meinem Fall zu bedeuten hat? 😕
ja hast du gar keinen s4?
oder hast du es noch nicht gemerkt *grins* das es ein s4 ist
nunja, habe das gleiche problem.
die 235e sind gar nicht mehr aufgeführt. allerdings steht in meinem brief unter (25) zusätzliche bemerkung: fahrzeugbrief-nr / zulassungsbescheinigung teil II: entwertet und ausgehändigt.
unter d3 steht auch: audi a4 ww. audi s4.
kommt wohl daher, dass der s4 die selbe typengenehmigung wie der a4 hat.
mein größeres problem ist, dass mein auto nach dem chippen 143 kw hat aber nur 120kw eingetragen sind. unter punkt 22 ist dann das geänderte motorsteuergerät aufgeführt mit angabe des tüv gutachtens. die gute frau von der zulassungsstelle wusste selber nicht, ob sie alles richtig eingetragen hat. sie schaute mich nur mitleidig an und meinte, dass es wohl besser wäre, dass ich am besten den ganzen stapel an dokumenten mit mir führen sollte. also: neuer schein, entwerteter brief und das tüv gutachten vom chip. 🙁
mein tüv gutachten ist auch ein meisterwerk. 🙄
die eintragungen wurden 3 mal nachträglich von hand korrigiert. 😕
allerdings mit datum, unterschrift und stempel vom tüv.
fazit: da blickt keine s.. mehr durch bei meinen unterlagen. weiss auch noch nicht, ob ich es einfach so lasse.
gruß
Zap
Leider kann es versicherungsmäßig Probleme nach einem Fahrzeugdiebstahl geben,da man in arge Not gerät zu beweisen,was tatsächlich am und im Fahrzeug verbaut war,wenn nicht alles eingetragen ist.Da ja kaum jemand seine ganzen Zettel immer aus dem Auto mitnimmt,sind diese nach einem Diebstahl auch mit weg.Deshalb habe ich auch sehr darauf geachtet,das auch ja alles im Fahrzeugschein steht.Habe diesen Fall selbst erlebt und bin deshalb sehr genau geworden.Und wenn man dann auch noch den entwerteten alten Brief mitführen soll,ist im Falle eines Diebstahls auch noch das letzte Beweisstück was man hat weg.
Wollte dieses nur mal so als Hinweis hier wieder geben.
Gruß Dirk
soooo - hier ist nun die lösung:
in den neune kfz-scheinen werden nur noch wenige standartdinge die für die entsprechende fahrzugkategorie "standart" sind automatisch eingetragen. die texte sind in einem zentralrechner gespeichert der sachbearbeiter der zulassung hat keinen einfluss mehr auf den text. alle anderen "nicht standart" dinge - auch wenn es reifen sind, die beim kauf drauf sind, sind in der zusatzbescheinigung aufgeführt, die immer mitgeführt werden muss. hier ist die aussage, das eine kopie ausreichend ist.
ich hoffe das das die liebe polizei weis und das die nicht wegen einer kopie mekern, denn das original hat in vielen fällen die bank oder die finanzierungsfirma (so wie der brief).
ich hoffe das die infos hilfreich sind
toni