Eintragung Felgen mit unterschiedlicher Breite VA und HA laut Dekra 600€

Morgen an die Community folgendes Problem,

war gestern mal bei der Dekra zwecks ner Abnahme für Felgen, es handelt sich dabei um folgende Kombination:

VA 8,5x20 ET45
HA 9x20 ET35

Beide Felgenmaße besitzen ein Gutachten, allerdings steht in dem 8,5er der B8 nicht drin, aber ein A6 z.b. In dem Gutachten der 9x20 steht der B8 drin.

Die Dekra meinte das ist so ohne weiteres nicht eintragbar. Einzelabnahme ist eh klar, doch da meinte der gute Mann würde so um die 600€ kosten dann wäre das kein Problem...

Hat jemand von euch so eine Kombination oder unterschiedlich breite Felgen ohne Probleme eingetragen? Bzw wenn der B8 so nicht im Gutachten steht sondern z.b nen A6?

Wäre für jeden Tipp dankbar. Möglicher Abnahmeraum Berlin/Brandenburg

Oder war der Prüfer einfach nur unfähig?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Genie21 schrieb am 16. Januar 2016 um 10:57:48 Uhr:


Ok du willst auf einen A4 Audi eine A6 Felge aufziehen und jammerst weil es keine Zulassung gibt ohne Extrakohle. Tja, da mußt du zahlen oder weitersuchen bis du einen Hersteller findest der diese Kombi schon getestet hätte.
Sorry. Wer besonders sein will muss meist bluten.

Wenn du aufhören könntest, dein Halbwissen mit schnippischen Sprüchen zu untermalen, könnte man dich hier als Diskussionsteilnehmer auch ernst nehmen. So kann ich nur sagen, such dir einen anderen Thread aus, in dem du deine Weisheiten verbreiten kannst, hier hilft das nämlich keinem weiter und dient wohl nur deiner Ego-bestätigung.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 16. Januar 2016 um 11:17:14 Uhr:



Zitat:

@BlacKKBurN schrieb am 16. Januar 2016 um 10:42:16 Uhr:



Für einen Audi A6 😁 Sprich in dem Gutachten wird die Kombination für einen Audi A6 freigegeben.
Und B8 in dem Fall für einen Audi A4.
Tja, ein A4 ist halt kein A6. Schon mal daran gedacht das die Innenmaße der Radhäuser sich komplett unterscheiden können?
Selbst nach einem Facelift könnte es passieren das ein Gutachten , zb für den A6, hinfällig wird weil der Kotflügel minimal geändert wurde, oder die Bremsen oder die Spurweite usw.

Das ist nicht von Bedeutung, in jedem Gutachten steht drin, dass der Gutachter zu prüfen hat, ob die Freigängigkeit im Radhaus gegeben ist. Einzig bei einer ABE ist das nicht nötig. Ist also auch kein Mehraufwand. In jedem Felgengutachten, das ich in der Hand hatte, stand drin, dass genau diese Punkte zu prüfen sind (Freigängigkeit, Abdeckung des Reifens, ggf. bei Nichteinhaltung Kotflügel bearbeiten oder zusätzliche Abdeckungen anbringen).

An den Threadersteller: Wenn ich das richtig verstehe, möchtest du auf deinem A4 Felgen montieren, für die es auf jeden Fall eine Zulassung für den A6 gibt. Damit ist die Traglast gesichert und per Einzelabnahme kriegt man das - solange ansonsten alles passt, Freigängigkeiten und Abdeckung - auf jeden Fall eingetragen. Zumindest wird es nicht daran scheitern, dass es für den A6 ein Gutachten gibt, in dem dein A4 jedoch nicht drin steht.

600€ erscheint mir als total absurde Summe. Einzelabnahmen für Felgen kosteten, als es mich vor ~3 Jahren betraf, ca. 90€ bei einem Dekra Stützpunkt in meiner Nähe. Eventuell wirds verdoppelt, weil du zwei unterschiedliche Felgentypen eintragen willst. Wo 600€ herkommen sollen, weiß ich aber absolut nicht.

Als ich Felgen eintragen lassen wollte, hat sich ein Prüfer auch wegen einer Kleinigkeit total quer gestellt und wollte sie nicht eintragen... bin dann einfach zur nächsten Niederlassung gefahren und dort wars überhaupt kein Problem, die Felgen eintragen zu lassen. (Es ging damals darum, dass in meinem Felgensatz eine Felge beschädigt war und ich eine neue Felge bekam. Der Hersteller der Felgen prägt jedoch je nach Baujahr eine unterschiedliche Nummer in die Felge ein, sie sind jedoch 100% identisch gewesen und das Gutachten hatte anstatt einer festen letzten Stelle sogar freie Stellen gekennzeichnet.)

Mein Rat wär also, fahr einfach zur nächsten Prüforganisation und versuch da dein Glück. Mehr als 200€ sollte eine Einzelabnahme nicht kosten.

Evtl. bist du besser damit bedient, wenn du solche Threads in Zukunft im Reifen & Felgen Forum postest, da das Diskussionsniveau in diesem Forum kaum vorhanden ist 😛

45 weitere Antworten
45 Antworten

Den Sinn dahinter, warum man eine solche Felgenkombination auf einem solchen KFZ fahren will miss man ja nicht verstehen, oder?
Würde aber auch einfach mal bei einer anderen Prüfstelle nachfragen. Die agieren dort oft sehr unterschiedlich.

Zitat:

@CentaXx schrieb am 16. Januar 2016 um 13:53:03 Uhr:



Zitat:

@Genie21 schrieb am 16. Januar 2016 um 10:57:48 Uhr:


Ok du willst auf einen A4 Audi eine A6 Felge aufziehen und jammerst weil es keine Zulassung gibt ohne Extrakohle. Tja, da mußt du zahlen oder weitersuchen bis du einen Hersteller findest der diese Kombi schon getestet hätte.
Sorry. Wer besonders sein will muss meist bluten.
Wenn du aufhören könntest, dein Halbwissen mit schnippischen Sprüchen zu untermalen, könnte man dich hier als Diskussionsteilnehmer auch ernst nehmen. So kann ich nur sagen, such dir einen anderen Thread aus, in dem du deine Weisheiten verbreiten kannst, hier hilft das nämlich keinem weiter und dient wohl nur deiner Ego-bestätigung.

Zitat:

@CentaXx schrieb am 16. Januar 2016 um 13:53:03 Uhr:



Zitat:

@Sir Donald schrieb am 16. Januar 2016 um 11:17:14 Uhr:


Tja, ein A4 ist halt kein A6. Schon mal daran gedacht das die Innenmaße der Radhäuser sich komplett unterscheiden können?
Selbst nach einem Facelift könnte es passieren das ein Gutachten , zb für den A6, hinfällig wird weil der Kotflügel minimal geändert wurde, oder die Bremsen oder die Spurweite usw.

Das ist nicht von Bedeutung, in jedem Gutachten steht drin, dass der Gutachter zu prüfen hat, ob die Freigängigkeit im Radhaus gegeben ist. Einzig bei einer ABE ist das nicht nötig. Ist also auch kein Mehraufwand. In jedem Felgengutachten, das ich in der Hand hatte, stand drin, dass genau diese Punkte zu prüfen sind (Freigängigkeit, Abdeckung des Reifens, ggf. bei Nichteinhaltung Kotflügel bearbeiten oder zusätzliche Abdeckungen anbringen).

An den Threadersteller: Wenn ich das richtig verstehe, möchtest du auf deinem A4 Felgen montieren, für die es auf jeden Fall eine Zulassung für den A6 gibt. Damit ist die Traglast gesichert und per Einzelabnahme kriegt man das - solange ansonsten alles passt, Freigängigkeiten und Abdeckung - auf jeden Fall eingetragen. Zumindest wird es nicht daran scheitern, dass es für den A6 ein Gutachten gibt, in dem dein A4 jedoch nicht drin steht.

600€ erscheint mir als total absurde Summe. Einzelabnahmen für Felgen kosteten, als es mich vor ~3 Jahren betraf, ca. 90€ bei einem Dekra Stützpunkt in meiner Nähe. Eventuell wirds verdoppelt, weil du zwei unterschiedliche Felgentypen eintragen willst. Wo 600€ herkommen sollen, weiß ich aber absolut nicht.

Als ich Felgen eintragen lassen wollte, hat sich ein Prüfer auch wegen einer Kleinigkeit total quer gestellt und wollte sie nicht eintragen... bin dann einfach zur nächsten Niederlassung gefahren und dort wars überhaupt kein Problem, die Felgen eintragen zu lassen. (Es ging damals darum, dass in meinem Felgensatz eine Felge beschädigt war und ich eine neue Felge bekam. Der Hersteller der Felgen prägt jedoch je nach Baujahr eine unterschiedliche Nummer in die Felge ein, sie sind jedoch 100% identisch gewesen und das Gutachten hatte anstatt einer festen letzten Stelle sogar freie Stellen gekennzeichnet.)

Mein Rat wär also, fahr einfach zur nächsten Prüforganisation und versuch da dein Glück. Mehr als 200€ sollte eine Einzelabnahme nicht kosten.

Evtl. bist du besser damit bedient, wenn du solche Threads in Zukunft im Reifen & Felgen Forum postest, da das Diskussionsniveau in diesem Forum kaum vorhanden ist 😛

Danke an Siggi und vorallem an dich, ich dachte schon ich bin unfähig oder stell Fragen die hier keiner versteht.

Ja das scheint hier ein Trollforum zu sein, ich dachte schon es liegt an mir, das man hier nur unqualifizierte Antworten oder blöde Sprüche bekommt.

Ja dann werd ich mein Glück mal bei einer anderen Prüfstelle probieren.

danke euch !

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 16. Januar 2016 um 14:06:00 Uhr:


Den Sinn dahinter, warum man eine solche Felgenkombination auf einem solchen KFZ fahren will miss man ja nicht verstehen, oder?
Würde aber auch einfach mal bei einer anderen Prüfstelle nachfragen. Die agieren dort oft sehr unterschiedlich.

Nur wegen der Optik und Tiefe des Auto, ist ein Hobby der Wagen mehr nicht 😉 Das es einfacher ginge is mir schon bewusst.

Wow, 20" auf einem A4???
Kann man damit eigentlich noch fahren?
Null Fahrkomfort.
Wahrscheinlich nur zum cruisen in der 30er Zone. 😁

Ähnliche Themen

Zitat:

@klamann15 schrieb am 16. Januar 2016 um 15:00:41 Uhr:


Wow, 20" auf einem A4???
Kann man damit eigentlich noch fahren?
Null Fahrkomfort.
Wahrscheinlich nur zum cruisen in der 30er Zone. 😁

Nee nur zum schieben 😁 was ein Blödsinn, fährt sich super und auch noch komfortabel genug, strecken von 1000km + ohne Bandscheibenvorfall

Hi,
ich habe mir auf meinem SQ letzten Frühling die VentiR von mB vorne/hinten in 9 x 20" Deep Concave per Einzelabnahme eintragen lassen. Das Problem, lt. Gutachten sollte vorne nur die 8.5" nicht Concave passen (wegen der üppigen Bremse vorne).
Mit Distanzscheibe vorne kein Thema, die Abnahme selber hat allerdings wegen erhöhtem Prüfumfang 300 Euronen gekostet, da halte ich 600 in deinem Falle für sehr ambitioniert und überteuert.

Ich hätte auch gesagt so 250€ wären Ok. Fahr zu einem anderen Prüfstelle und fertig.

Zitat:

@BlacKKBurN schrieb am 16. Januar 2016 um 11:28:23 Uhr:


Ja das würde alles stimmen wenn es für die 8,5x20 ein Gutachten geben würde und für die 9x20 nicht, aber es ist umgekehrt.

Man könnte natürlich auf die Idee kommen, dass es kein Zufall ist, dass die von dir gewünschte Kombination nicht im Gutachten steht. Sondern, dass es handfeste Gründe gegen diese Kombination gibt.

Zitat:

Für die breitere und größe Felge gibt es eins und dort steht der A4 auch drin....

Demnach geht es also nicht um geometrische Probleme, die sich mit wenig Aufwand (einer Hebebühne und zwei alten Stahlfelgen) überprüfen lassen.

Sondern es geht vermutlich auch um die Kräfte, die diese Rad-Reifen-Kombinationen (ja, es werden ohnehin nicht nur Räder sondern immer die Kombination aus Rad und Reifen eingetragen!) auf die Straße bringen können.

Verändert man hier die Kombination der einen Achse gegenüber der auf der anderen Achse, kann sich das Eigenlenkverhalten und ganz allgemein die Reaktion und damit die Beherrschbarkeit des Fahrzeugs in Grenzsituationen nachteilig verändern. Diese Punkte prüft man aber nicht mal eben auf der Hebebühne oder auf dem Hof, und auch nicht auf der Straße vor der Prüfstelle.

Der aaS hat nicht zufällig den Begriff "Fahrdynamikprüfungen" im Zusammenhang mit dem Preis genannt?

Dieser Begriff ist in Tuning-Kreisen ähnlich unbeliebt wie die Begriffe "Abgasgutachten" oder "Lichttechnisches Gutachten". Im Vergleich zu den beiden aber immer noch recht kostengünstig zu haben...

Nein, es ging lediglich darum das eben die 8,5x20 nicht im Gutachten aufgeführt ist, nicht um die Kombination an sich. Und es gibt genug Felgen mit Gutachten für 8,5x20 die mit meiner baugleich sind.

Es wurde sich lediglich daran aufgegeilt das eben einfach nicht mein A4 dort stand, sonder nur ein A6 und andere Audi bzw Mercedes Modelle. Wegen der Kombination wurde nicht ein Ton verloren.

@ TE: Fakt ist doch, dass es für den B8 keine Freigabe für die unterschiedlichen Felgen für die VA/HA gibt. Ich sehe es wie der Kollege hk_do, dass dieses schon seinen Grund haben wird. Bei anderen Fahrzeugen wie z.B. Mercedes, Porsche, Smart, BMW, Lexus... ist dieses kein Problem.
Und wenn der aaS diesen von Dir genannten Pres genannt hat, wird er sich schon was dabei gedacht haben, siehe Hinweis auf beispielsweise eine durchzuführende Fahrdynamikprüfung. Es ist eben manchmal nicht daamit getan, verschränkt je eine Stahlfelge unter das Rad zu legen und zu schauen, ob die Freigängigkeit im Radhaus ausreichend ist. Der aaS ist in seiner Preisgestaltung ja auch nicht im luftleeren Raum, sondern ermittelt die Gebühr über den Grundbetrag für die durchzuführende §21er Untersuchung + entsprechender (Zeit)Zuschläge, ergo wird er sich bei der Nennung der Summe schon einen Plan gemacht haben.

Im Raum Berlin-Brandenburg kannst Du ja zu jeder Technischen Prüfstelle fahren, außerhalb Berlins nur zur DEKRA, in Berlin zu TÜV/DEKRA.

Ich schließe nicht aus, dass Du auch einen aaS findest, der die Begutachtung für nen schmaleren Taler macht, jeder aaS ist selbst verantwortlich für sein Tun und Handeln und haftet für seine Gutachten allein.

Ich jedenfalls würde Dir die Kiste so einfach auch nicht abnehmen.

Gardiner

Naja danke euch für die Antworten.

So ganz erschließt sich der Quatsch für mich nicht, denn die eigentliche Kontaktfläche bleibt immer identisch, vorne oder hinten und somit ändert sich das Fahrverhalten kein Stück, solange der Reifen vorne und hinten gleich breit ist und das ist in meinem Fall gegeben.

Wenn mir jetzt jemand kommt mit, die Flanke zieht sich aber anders auf einer 9x20 als auf einer 8,5x20 ist das auch nicht richtig, das kann man anhand der Reifenfreigabe gut beobachten, denn da bleibt der Reifenabrollumfang identisch, denn die eigentliche Kontaktfläche des Reifen ( Profil ) bleibt gleich breit, weil bestimmte Größen nur für bestimmte Breiten freigeben sind. Und die 2mm die es in echt vllt sind, wenn überhaupt, ergeben keinerlei Auswirkungen auf das Fahrverhalten

Ich würde diesen Test ja einsehen oder mitgehen wenn ich unterschiedlich Breite Reifen fahren würde, so wie du es hier angibst bei Bmw und Co, dort ist das meistens ja der Fall. Aber nur weil die Felge breiter ist hat das 0 Einfluß dadrauf bzw müsste man Spurplatten ja auch viel ausgiebiger testen, da die Spurweite sich stark ändern kann.

Daher halte ich das doch für ein Argument was eigentlich nicht exestiert.

Na klar, hab schon verstanden, breitere Reifen haften ja auch besser als schmale, komisch nur, dass die Fläche in der Reibformel gar nicht vorkommt ;-)

Nimm wenigstens zur Kenntnis, dass das jeder aaS ganz allein für sich entscheidet, was er beim 21er Gutachten für notwendig hält. Wenn Du damit nicht leben kannst, such Dir nen anderen Sachverständigen oder lass es halt nach. Außerdem kannst Du Dich ja auch beim Technischen Leiter der jeweiligen TP beschweren, wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst.

Sorry da versteh ich nur Bahnhof was deine Formel angeht. Aber du willst mir jetzt klar machen das ein 225/35/20 sich von einem 225/35/20 unterscheidet?

Ob die Felge nun vorne 2mm am reifen vorbei guckt oder hinten 6mm, ändert mit Sicherheit 0 das Fahrverhalten oder die Eigenschaft vom Reifen.

Das kannst du mir physikalisch gerne erläutern.

Und ein 300/25/20 haftet mit Sicherheit besser als ein 200/25/20 Reifen in Anbetracht der Fläche und dem Gewicht des Fahrzeuges. Wenn ich nämlich richtig liege ( korregiere mich bitte wenn nicht ) mehr Fläche = mehr Reibung.

Schau mal im Reifenforum rein. Die effektive Auflagefläche ist bei gleichem Fahrzeuggewicht gleich. Sie ist halt länger oder breiter, aber flächenmäßig ist da bei gleichem Reifeninnendruck kein Unterschied. Auf trockener Fahrbahn wird man mit breiteren Reifen allerdings mehr seitliche Beschleunigung umsetzen können. Im Normalbetrieb spielt das aber keine Rolle.

Zitat:

@BlacKKBurN schrieb am 17. Januar 2016 um 12:10:23 Uhr:


...Wenn ich nämlich richtig liege ( korregiere mich bitte wenn nicht ) mehr Fläche = mehr Reibung.

In die Berechnung der Reibung geht allein die Gewichtskraft, bzw. anpressende Kraft und der Reibungskoeffizient ein. Die Fläche ist irrelevant, was man sich ganz einfach dadurch verständlich machen kann, dass sich die anpressende Kraft bei größerer Fläche auch mehr verteilt und dadurch keine zusätzliche Reibungskraft erzeugen kann.

Reibungskraft = Anpresskraft * Reibungskoeffizient
FR= F * Mü (<= MT kennt anscheinend keine griechischen Buchstaben, weil aus meinem Mü im Bearbeitungsfesnter ein "?" wurde, daher jetzt ein "Mü"😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen