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Eintragung Felgen mit unterschiedlicher Breite VA und HA laut Dekra 600€

Themenstarteram 16. Januar 2016 um 7:57

Morgen an die Community folgendes Problem,

 

war gestern mal bei der Dekra zwecks ner Abnahme für Felgen, es handelt sich dabei um folgende Kombination:

VA 8,5x20 ET45

HA 9x20 ET35

Beide Felgenmaße besitzen ein Gutachten, allerdings steht in dem 8,5er der B8 nicht drin, aber ein A6 z.b. In dem Gutachten der 9x20 steht der B8 drin.

Die Dekra meinte das ist so ohne weiteres nicht eintragbar. Einzelabnahme ist eh klar, doch da meinte der gute Mann würde so um die 600€ kosten dann wäre das kein Problem...

Hat jemand von euch so eine Kombination oder unterschiedlich breite Felgen ohne Probleme eingetragen? Bzw wenn der B8 so nicht im Gutachten steht sondern z.b nen A6?

Wäre für jeden Tipp dankbar. Möglicher Abnahmeraum Berlin/Brandenburg

Oder war der Prüfer einfach nur unfähig?

 

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 16. Januar 2016 um 12:53

Zitat:

@Genie21 schrieb am 16. Januar 2016 um 10:57:48 Uhr:

Ok du willst auf einen A4 Audi eine A6 Felge aufziehen und jammerst weil es keine Zulassung gibt ohne Extrakohle. Tja, da mußt du zahlen oder weitersuchen bis du einen Hersteller findest der diese Kombi schon getestet hätte.

Sorry. Wer besonders sein will muss meist bluten.

Wenn du aufhören könntest, dein Halbwissen mit schnippischen Sprüchen zu untermalen, könnte man dich hier als Diskussionsteilnehmer auch ernst nehmen. So kann ich nur sagen, such dir einen anderen Thread aus, in dem du deine Weisheiten verbreiten kannst, hier hilft das nämlich keinem weiter und dient wohl nur deiner Ego-bestätigung.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 16. Januar 2016 um 11:17:14 Uhr:

Zitat:

@BlacKKBurN schrieb am 16. Januar 2016 um 10:42:16 Uhr:

 

Für einen Audi A6 :D Sprich in dem Gutachten wird die Kombination für einen Audi A6 freigegeben.

Und B8 in dem Fall für einen Audi A4.

Tja, ein A4 ist halt kein A6. Schon mal daran gedacht das die Innenmaße der Radhäuser sich komplett unterscheiden können?

Selbst nach einem Facelift könnte es passieren das ein Gutachten , zb für den A6, hinfällig wird weil der Kotflügel minimal geändert wurde, oder die Bremsen oder die Spurweite usw.

Das ist nicht von Bedeutung, in jedem Gutachten steht drin, dass der Gutachter zu prüfen hat, ob die Freigängigkeit im Radhaus gegeben ist. Einzig bei einer ABE ist das nicht nötig. Ist also auch kein Mehraufwand. In jedem Felgengutachten, das ich in der Hand hatte, stand drin, dass genau diese Punkte zu prüfen sind (Freigängigkeit, Abdeckung des Reifens, ggf. bei Nichteinhaltung Kotflügel bearbeiten oder zusätzliche Abdeckungen anbringen).

 

An den Threadersteller: Wenn ich das richtig verstehe, möchtest du auf deinem A4 Felgen montieren, für die es auf jeden Fall eine Zulassung für den A6 gibt. Damit ist die Traglast gesichert und per Einzelabnahme kriegt man das - solange ansonsten alles passt, Freigängigkeiten und Abdeckung - auf jeden Fall eingetragen. Zumindest wird es nicht daran scheitern, dass es für den A6 ein Gutachten gibt, in dem dein A4 jedoch nicht drin steht.

600€ erscheint mir als total absurde Summe. Einzelabnahmen für Felgen kosteten, als es mich vor ~3 Jahren betraf, ca. 90€ bei einem Dekra Stützpunkt in meiner Nähe. Eventuell wirds verdoppelt, weil du zwei unterschiedliche Felgentypen eintragen willst. Wo 600€ herkommen sollen, weiß ich aber absolut nicht.

Als ich Felgen eintragen lassen wollte, hat sich ein Prüfer auch wegen einer Kleinigkeit total quer gestellt und wollte sie nicht eintragen... bin dann einfach zur nächsten Niederlassung gefahren und dort wars überhaupt kein Problem, die Felgen eintragen zu lassen. (Es ging damals darum, dass in meinem Felgensatz eine Felge beschädigt war und ich eine neue Felge bekam. Der Hersteller der Felgen prägt jedoch je nach Baujahr eine unterschiedliche Nummer in die Felge ein, sie sind jedoch 100% identisch gewesen und das Gutachten hatte anstatt einer festen letzten Stelle sogar freie Stellen gekennzeichnet.)

Mein Rat wär also, fahr einfach zur nächsten Prüforganisation und versuch da dein Glück. Mehr als 200€ sollte eine Einzelabnahme nicht kosten.

Evtl. bist du besser damit bedient, wenn du solche Threads in Zukunft im Reifen & Felgen Forum postest, da das Diskussionsniveau in diesem Forum kaum vorhanden ist :p

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Das Problem ist, dass das keine einfache Abnahme mit Teilegutachten ist. Und da hat der Prüfer Recht, dass da schon kleine Abweichungen ausreichen, dass das Gutachten nicht mehr zählt. Da hilft nur passendes Teilegutachten, die richtigen Teile lt. Gutachten oder eben aufwändigere und teurere Abnahme.

Themenstarteram 16. Januar 2016 um 8:42

Naja so ganz geh ich da nicht mit, andere tragen z.b A6 Felgen nur anhand einer Traglastbescheinigung ein. Der Aufwand müsste demnach ja viel höher sein als mit einem Gutachten wo lediglich der B8 fehlt. Diese wurde ja also schon eingehend geprüft und freigegeben. Das heisst für mich, das einzige was der Prüfer nun tun muss, gucken ob alles freigänig ist, da der A6 ja schwerer ist passt ja demnach auch Traglast etc.

Bei der 9x20 steht ja der B8 wiederum drin.

Wenn du meinst, dann erkläre das dem Prüfer... Viel Erfolg!

Themenstarteram 16. Januar 2016 um 8:59

Zitat:

@hydrou schrieb am 16. Januar 2016 um 09:43:10 Uhr:

Wenn du meinst, dann erkläre das dem Prüfer... Viel Erfolg!

Bin für jede Hilfe dankbar. Klar weiss das im Endeffekt nur der Prüfer,

aber mal ehrlich, der Menschenverstand sagt einem doch klar, ein Dokument mit weniger Informationen wie die Traglastbescheinigung, müsste eine Eintragung wesentlich komplizierter machen, als ein voll geprüftes Gutachten.

Daher kann ich einfach nicht verstehen wie Felgen nur weil auf einem Blattpapier steht, das die Traglast passt, ohne weiteres abgenommen werden und eine Felge die richtig geprüft wurde , auf mehreren Autos unter anderem ein A6, so kompliziert sein soll zum eintragen.

Wofür steht die Zahl A6 B8 ? Ist das etwas Audi VW verwendet als Zusatz?

Schick das mal als Foto rüber was wie genau steht.

Themenstarteram 16. Januar 2016 um 9:42

Zitat:

@Genie21 schrieb am 16. Januar 2016 um 10:40:49 Uhr:

Wofür steht die Zahl A6 B8 ?

Schick das mal als Foto rüber was wie genau steht.

Für einen Audi A6 :D Sprich in dem Gutachten wird die Kombination für einen Audi A6 freigegeben.

Und B8 in dem Fall für einen Audi A4.

Ok du willst auf einen A4 Audi eine A6 Felge aufziehen und jammerst weil es keine Zulassung gibt ohne Extrakohle. Tja, da mußt du zahlen oder weitersuchen bis du einen Hersteller findest der diese Kombi schon getestet hätte.

Sorry. Wer besonders sein will muss meist bluten.

Themenstarteram 16. Januar 2016 um 10:12

Nein, ließ das ganze einfach nochmal. Ich habe Z-Performacne ZP09 in zwei unterschiedlichen Größen ( die oben genannten)

Ich jammer außerdem auch nicht, es geht nur darum das es eigentlich eine Einzelabnahme ist die viele machen und dafür in der Regel zwischen 130-200€ bezahlen. Ich soll allerdings für die Eintragung die meiner Meinung nach nicht aufwendiger ist als mit einer Traglastbescheinigung gleich 600€ bezahlen.

Zitat:

@BlacKKBurN schrieb am 16. Januar 2016 um 10:42:16 Uhr:

 

Für einen Audi A6 :D Sprich in dem Gutachten wird die Kombination für einen Audi A6 freigegeben.

Und B8 in dem Fall für einen Audi A4.

Tja, ein A4 ist halt kein A6. Schon mal daran gedacht das die Innenmaße der Radhäuser sich komplett unterscheiden können?

Selbst nach einem Facelift könnte es passieren das ein Gutachten , zb für den A6, hinfällig wird weil der Kotflügel minimal geändert wurde, oder die Bremsen oder die Spurweite usw.

Themenstarteram 16. Januar 2016 um 10:28

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 16. Januar 2016 um 11:17:14 Uhr:

Zitat:

@BlacKKBurN schrieb am 16. Januar 2016 um 10:42:16 Uhr:

 

Für einen Audi A6 :D Sprich in dem Gutachten wird die Kombination für einen Audi A6 freigegeben.

Und B8 in dem Fall für einen Audi A4.

Tja, ein A4 ist halt kein A6. Schon mal daran gedacht das die Innenmaße der Radhäuser sich komplett unterscheiden können?

Selbst nach einem Facelift könnte es passieren das ein Gutachten , zb für den A6, hinfällig wird weil der Kotflügel minimal geändert wurde, oder die Bremsen oder die Spurweite usw.

Ja das würde alles stimmen wenn es für die 8,5x20 ein Gutachten geben würde und für die 9x20 nicht, aber es ist umgekehrt.

Für die breitere und größe Felge gibt es eins und dort steht der A4 auch drin....

Und das was du hier ansprichst ist genau der Punkt, es ist mir klar das sich der A4 und A6 unterscheiden, dennoch ist es 0 Problem eine A6 Felge mit einer Traglastbescheinigung einzutragen und da steht lediglich die Tragfähigkeit drin. In einem Gutachten steht wesentlich mehr drin und dort macht es einfach keiner oder für viel zu viel.

am 16. Januar 2016 um 12:41

Ich habe von Felgen und deren Maßen nicht die geringste Ahnung! Aber hast du hier schon mal nachgesehen? Könnte eventuell hilfreich sein.

http://gutachten.mb-design/00175976.pdf

am 16. Januar 2016 um 12:45

Habe festgestellt, dass der Link nicht funktioniert. Aber wenn du ihn direkt eingibst, klappt es.

Gibt es in Deiner Nähe nur die eine Prüfstation?

Ich würde zu einem anderen TÜV/DEKRA fahren, dort mit dem aaS über die Situation reden und fragen wie hoch die kosten sind.

Hier bei uns in Hessen hatte ich auch hin und wieder Probleme, da sich stur an die Gutachten gehalten wurde.

Bin dann halt 100 Kilometer zum TÜV Rheinland in Mainz gefahren und gut war es.

Denn beim TÜV Rheinland werden viele Gutachten erstellt, dort sitzen die Praktiker.

In Hessen sind es die "Theoretiker" die sich stur an die Auflagen halten und abarbeiten.

am 16. Januar 2016 um 12:53

Zitat:

@Genie21 schrieb am 16. Januar 2016 um 10:57:48 Uhr:

Ok du willst auf einen A4 Audi eine A6 Felge aufziehen und jammerst weil es keine Zulassung gibt ohne Extrakohle. Tja, da mußt du zahlen oder weitersuchen bis du einen Hersteller findest der diese Kombi schon getestet hätte.

Sorry. Wer besonders sein will muss meist bluten.

Wenn du aufhören könntest, dein Halbwissen mit schnippischen Sprüchen zu untermalen, könnte man dich hier als Diskussionsteilnehmer auch ernst nehmen. So kann ich nur sagen, such dir einen anderen Thread aus, in dem du deine Weisheiten verbreiten kannst, hier hilft das nämlich keinem weiter und dient wohl nur deiner Ego-bestätigung.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 16. Januar 2016 um 11:17:14 Uhr:

Zitat:

@BlacKKBurN schrieb am 16. Januar 2016 um 10:42:16 Uhr:

 

Für einen Audi A6 :D Sprich in dem Gutachten wird die Kombination für einen Audi A6 freigegeben.

Und B8 in dem Fall für einen Audi A4.

Tja, ein A4 ist halt kein A6. Schon mal daran gedacht das die Innenmaße der Radhäuser sich komplett unterscheiden können?

Selbst nach einem Facelift könnte es passieren das ein Gutachten , zb für den A6, hinfällig wird weil der Kotflügel minimal geändert wurde, oder die Bremsen oder die Spurweite usw.

Das ist nicht von Bedeutung, in jedem Gutachten steht drin, dass der Gutachter zu prüfen hat, ob die Freigängigkeit im Radhaus gegeben ist. Einzig bei einer ABE ist das nicht nötig. Ist also auch kein Mehraufwand. In jedem Felgengutachten, das ich in der Hand hatte, stand drin, dass genau diese Punkte zu prüfen sind (Freigängigkeit, Abdeckung des Reifens, ggf. bei Nichteinhaltung Kotflügel bearbeiten oder zusätzliche Abdeckungen anbringen).

 

An den Threadersteller: Wenn ich das richtig verstehe, möchtest du auf deinem A4 Felgen montieren, für die es auf jeden Fall eine Zulassung für den A6 gibt. Damit ist die Traglast gesichert und per Einzelabnahme kriegt man das - solange ansonsten alles passt, Freigängigkeiten und Abdeckung - auf jeden Fall eingetragen. Zumindest wird es nicht daran scheitern, dass es für den A6 ein Gutachten gibt, in dem dein A4 jedoch nicht drin steht.

600€ erscheint mir als total absurde Summe. Einzelabnahmen für Felgen kosteten, als es mich vor ~3 Jahren betraf, ca. 90€ bei einem Dekra Stützpunkt in meiner Nähe. Eventuell wirds verdoppelt, weil du zwei unterschiedliche Felgentypen eintragen willst. Wo 600€ herkommen sollen, weiß ich aber absolut nicht.

Als ich Felgen eintragen lassen wollte, hat sich ein Prüfer auch wegen einer Kleinigkeit total quer gestellt und wollte sie nicht eintragen... bin dann einfach zur nächsten Niederlassung gefahren und dort wars überhaupt kein Problem, die Felgen eintragen zu lassen. (Es ging damals darum, dass in meinem Felgensatz eine Felge beschädigt war und ich eine neue Felge bekam. Der Hersteller der Felgen prägt jedoch je nach Baujahr eine unterschiedliche Nummer in die Felge ein, sie sind jedoch 100% identisch gewesen und das Gutachten hatte anstatt einer festen letzten Stelle sogar freie Stellen gekennzeichnet.)

Mein Rat wär also, fahr einfach zur nächsten Prüforganisation und versuch da dein Glück. Mehr als 200€ sollte eine Einzelabnahme nicht kosten.

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