Eintragen von Original Teilen!
Hi,
es wird ja heftig immer diskutiert ob man Original Teile (wie V6 Lippen, R32 Seitenschweller, usw.) eintragen lassen muss oder nicht.
Hab mich auch schon mit dem TüV und VW-Wolfsburg in Verbindung gestetz.
Jetzt bestätigt VW-Wolfsburg genau das gleiche wie der TüV!
Zitat von VW:
Freigabe einzelne Bauteile/ Nachruestung
Sehr geehrter Herr .........,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Ihre Frage beantworten wir gern.
Bitte haben Sie Verstaendnis, dass wir Ihnen keine Freigabe fuer den Anbau einzelner Ersatzteile die nicht serienmaessig fuer Ihr Fahrzeug verwendet wurden, erteilen koennen. Ihr Vorhaben liesse sich allerdings in Absprache mit einer amtlich anerkannten Pruefstelle wie zum Beispiel TUEV oder DEKRA per Einzelgutachten realisieren.
Eine entsprechend ausgeruestete anerkannte Pruefstelle kann Ihnen ein Einzelgutachten erstellen, den Umbau pruefen und die Aenderung in die Fahrzeugpapiere eintragen. Diese Abnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und die Voraussetzung dafuer, dass der Wagen wieder fuer den Verkehr zugelassen wird.
Zugegeben das klingt aufwendig. Aber es ist tatsaechlich die einzige Moeglichkeit und die wollen wir Ihnen natuerlich nicht vorenthalten.
Fuer weitere Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
Ihre Volkswagen Kundenbetreuung
Nun hoffe ich das diese diskusion ein Ende hat.
Da einer immer sagt, muss man nicht, und der adere sagt muss man!
Ich hoffe damit geholfen zu haben!
MfG
Freddy
Beste Antwort im Thema
der Golf IV hat keine nationale ABE mehr, sondern eine EG-Typgenehmigung, in dieser stehen natürlich die Bauteile beschrieben so wie früher in der ABE auch, aber auch wenn diese teilweie über 300 Seiten stark ist, ist eine Einteilung in Typen drin, also der R32 z.B. wird dort extra beschrieben.
Wenn eine Jubilippe eine KBA Nummer hat, was ich nicht weiß, dann liegt dafür eine seperate ABE vor, diese könnte man sich mal anschauen, wenn mir wer die KBA Nummer gibt. Ich kann man schon vorstellen, dass in der nachträglich erstellten ABE andere Fz.-Typen außer dem Jubi drin stehen, damit man das Bauteil auch an andere Kunden verkaufen kann. Aber normal wäre dies nicht, da die ABE mehr Geld kostet wie ein Nachtrag zu einer EG-Typgenehmigung...
69 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von GOLFIV 16V
So KÜS hat auch geschrieben!KÜS:
.... Allerdings fallen viele Teile in der Praxis nicht auf und werden somit nicht bemängelt.
sowas kann auch nur von der KÜS kommen, machen sie einfach mal, ist zwar nicht erlaubt aber juckt eh keinen^^ Die Jungs gefallen mir und ehrlich ist die Meinung auch!^^
Zitat:
Original geschrieben von Chuck Chillout
Votex= 100%ige Tochter von VW für OriginalzubehörZitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Dann ist Votex in mehrere Lieferanten aufgegliedert, MS Design produziert "für Votex", als mein DKS seiner Zeit in Rückstand war wurde der direkt von MS-Design angeliefert, meine R-Line Heckschürze kommt auch von MS-Design, und R-Line ist Votex, und so schließt sich der Kreis 🙂
MS Design (und einige andere): eigenständige Hersteller, die eben u.a. für Votex bzw in deren Auftrag bestimmte Zubehörteile produzieren. Deswegen bekommt man die Teile eben auch nicht direkt bei z.B. MS-Design, sondern eben nur über Votex😉
Gut, dann weiß ich ja das ich mir den Draht warm halten muss wo ich die Teile damals direkt von bekommen habe 😁
So auch nun die Antworten von TÜV-Süd und GTÜ!
TÜV-SÜD:
Sehr geehrter Herr .......,
sobald Teile nicht von VW oder durch ein Gutachten (Teilegutachten oder ABE) nicht freigegeben sind, müssen diese durch eine Einzelabnahme eingetragen werden.
Mit freundlichen Grüßen / Kind Regards
.............
TÜV SÜD Auto Service GmbH
GTÜ:
Sehr geehrter Herr ..........,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Bundesverkehrsministerium hat sich 2000 schon einmal zu diesem Thema geäußert:
Nach § 19 Abs 3 Nr 1b StVZO dürfen vom Halter nachträgliche Änderungen am Fahrzeug durchgeführt werden, wenn diese im Rahmen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges genehmigt worden sind. In den hierfür notwendigen Auszügen aus den Betriebserlaubnissen ist immer der Genehmigungsstand dokumentiert, der die Fahrzeuge beschreibt, bei denen die Änderungen vorgenommen werden dürfen. Werden die Genehmigungen durch Nachträge fortgeschrieben, müssten auch immer die Auszüge auf den neuen Stand gebracht werden, sofern die beschriebenen Änderungen weiterhin durchgeführt werden dürfen. Damit müssten Auszüge, die den entsprechenden Teilen beigefügt waren, ebenfalls ausgetauscht werden, um den neuen Verwendungsbereich auszuweisen. Nach § 19 Abs 3 Nr 1b ist eine Einschränkung der Gültigkeit der Erlaubnis für das nachträgliche Ändern von Fz nicht auf einen bestimmten Genehmigungsstand festgeschrieben. Ähnlich wie bei den ABE für Fahrzeugteile kann der Stand beschrieben werden, ab dem die Erlaubnis des nachträglichen Ein- oder Anbaus gilt. Um dies in den Auszügen aus den BE deutlich zu machen, kann bei der Beschreibung des Fz der Stand der Genehmigungs-Nr. angegeben werden, ab dem die Erlaubnis gelten soll. Somit ist eine automatische Begrenzung der Gültigkeit der Auszüge nicht gegeben. Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Hersteller (bevollmächtigter Vertreter) die Verantwortung für sein Produkt auch im Bereich der nachträglichen Änderungen an Fz mit Originalteilen trägt. Der Genehmigungsinhaber muss seine Händler informieren, wenn die Fz so geändert wurden, dass die Auszüge aus den BE nicht mehr angewendet werden dürfen.
Anbei die Stellungnahme des Kraftfahrtbundesamtes zu diesem Thema.
Freundliche Grüße
..............
Referent Betreuung Prüftätigkeit
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Hat denn nun schon mal jemand die Nummern der Betriebserlaubnis eines z.B. 1,6l Golf oder Bora und eines V6 Golf oder Bora verglichen und geschaut, ob die sich denn überhaupt unterscheiden?
(Dies im Hinblick auf die SPoilerlippe des V6 z.B.) Ich hatte seinerzeit an meinem Golf II auch die Lippe vom GTI dran und das hat keinen geschert.
Zumal es damals den GTI anfangs mit der kleinen Lippe und später mit der tieferen Lippe gab.
Was meint ihr denn, wie mein nächster TÜV Termin aussieht... he he..
Folgendes muss ich jetzt noch eintragen lassen:
- BBS 771 (VW Felge vom GTI)
- VR6 Lippe hinten
Eingetragen hab ich schon:
- Avus I Felge
Wer schon mal in eine Kontrolle mit Polizeischülern hatte, weiss, wovon ich rede.
(wenn die Göppinger Schüler in Stuttgart Gassi geführt werden! 😁 )
Bei unserem TÜV habe ich gar keine Probleme, da es sich um 1J0 Felgen mit Standart Grössen sind (sprich im alten Schein sind sie als Stahl vermerkt!)
Avus 1 = 15"
BBS 771 = 16"
Anders sieht es scheinbar ab 17" aus.
Diese sind selbst im alten Schein nicht vermerkt, also komplett Einzeileintragung!
Hier sind unsere Onkels vom TÜV etwas genauer beim Eintragen!
Deswegen habe ich u.a. keine 17" Santa Monika drauf gemacht.
Warum ich aber 14" im alten Schein habe, weiss ich nicht.
Die bekomme ich gar nicht auf die Vorderachse! Bremse zu gross.
Die Logik hat mir noch keiner erklären können!